Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 7867 Widersprechende/r Alpine Electronics, Inc., JP-Tokyo, CH-Marke Nr. 343 515 «ALPINE» gegen Widerspruchsgegner/in blue eyes Film & Television GmbH, D-85737 Ismaning, IR-Marke Nr. 850 426 «Alpine Ranch» Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 14. September 2006 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 7867 wird gutgeheissen.

3.

Der internationalen Registrierung Nr. 850 426 «Alpine Ranch» wird der Schutz in der Schweiz für sämtliche Waren der Klassen 9 und 16 definitiv verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inkl. Ersatz der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

14. September 2006

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2006-2435

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