Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 7774 Widersprechende OmniVision AG, Zentralstrasse 100, 8212 Neuhausen am Rheinfall, CH-Marke Nr. 525 916 «Ophtavit» gegen Widerspruchsgegnerin Dr. Robert Winzer, Pharma GmbH, Brunsbütteler Damm 165­173, D-13581 Berlin, internationale Registrierung Nr. 845 308 «Vit-Ophtal» Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 19. Januar 2006 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 7774 wird abgewiesen.

3.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

4.

Es wird keine Parteientschädigung gesprochen.

5.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

19. Januar 2006

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

1598

2006-0291