Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 7992 Widersprechende Henkel KGaA, Henkelstrasse 67, D-40191 Düsseldorf, internationale Registrierung Nr. R 325 663 «DIADEM» gegen Widerspruchsgegnerin Przedsiebiorstwo Produkcyjno, Handlowe DIADEM Bozena Milczarczyk, ul.

M. Rynskiego 20/29, PL-85-700 Bydgoszcz, internationale Registrierung Nr.

854 893 «DIADEM» (fig.).

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 30. Juni 2006 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 7992 wird teilweise gutgeheissen, nämlich bezüglich aller Waren der Klasse 3 sowie «laques pour les ongles» (Klasse 8) der angefochtenen Marke.

3.

Der internationalen Registrierung Nr. 854 893 «DIADEM» (fig.) wird der Schutz in der Schweiz für die unter Ziffer 2 aufgeführten Waren definitiv verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden die hälftige Widerspruchsgebühr (400 Fr.) zu ersetzen.

6.

Die Parteikosten werden wettgeschlagen.

7.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

30. Juni 2006

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

6166

2006-1917