Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren betreffend Truppenlager Kleine Schliere, Ersatz Baracke 2, Gemeinde Alpnach vom 5. Mai 2006

Gestützt auf das Gesuch der Luftwaffe vom 22. März 2006 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) das Aufstellen der Baracke 2 an einem neuen Standort innerhalb des Areals des Truppenlagers Kleine Schliere in der Gemeinde Alpnach (OW) unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse http://www.vbs.admin.ch/internet/ vbs/de/home/departement/organisation/gensec/ru/mpv/aktuelle.html einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

16. Mai 2006

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

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2006-1322