Luftraum der Schweiz 2006 Änderungen der Luftraumstruktur

Verfügende Behörde: Gegenstand:

Bundesamt für Zivilluftfahrt, 3003 Bern (BAZL) Neue ICAO-Karte 1:500 000 Schweiz 2006, 34. Auflage.

Supplement zum VFR-Manual 002/06

Rechtliche Grundlage:

Gestützt auf die Artikel 40 des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) sowie Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung über den Flugsicherungsdienst (VFSD; SR 748.132.1) legt das BAZL die Luftraumstruktur und die Luftraumklassen fest.

CTR und TMA dienen dem Schutz des an- und abfliegenden Instrumenten-Flugverkehrs der Flughäfen. Diese Zonen dürfen nur unter Inanspruchnahme der Flugverkehrsleitung beflogen werden. Für den Einflug in diese Lufträume ist eine Freigabe die Flugsicherung erforderlich.

Nach einer breiten Anhörung der Luftraumnutzer wurden für das Jahr 2006 folgende Änderungen der Luftraumstruktur entschieden:

Inhalt der Verfügung:

Betreffend die Kontrollzone (CTR) und den Nahkontrollbezirk (TMA) Zürich Absenkung von Luftraumuntergrenzen Ein Teil des TMA Sektor 11 wird von 6500 ft auf 5500 ft abgesenkt und zum TMA Sektor 4B geschlagen.

Die Grenzlinie der TMA-Sektoren 4C und 4B wird leicht nach Osten verschoben. Daraus folgt eine Absenkung des betroffenen Gebietes um 1000 ft.

Die CTR 1 wird leicht nach Süd-Westen ausgedehnt.

Anhebung von Luftraumuntergrenzen Der TMA-Sektor 4C wird westlich einer Linie von Lenzburg bis zu einem Punkt nördlich von Muri AG um 1000 ft angehoben und zur TMA 6 geschlagen.

Die TMA 1 wird in einem südlichen Teil abgeschnitten und zur TMA 4C geschlagen. Daraus erfolgt eine Anhebung von 1500 ft.

Ein Gebiet südlich der TMA 5 und TMA 4A wird der TMA 4B zugeschlagen und um 1'000 ft angehoben.

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Die laterale Ausdehnung des Segelflugraumes Winterthur Ost wird der neuen Grenzziehung der TMA 4A und 4B angepasst.

Weiteres Die Obergrenze des Gefahrengebiets LS-D15 (Chur) wird von 4600 ft auf 6000 ft angehoben.

Die TMA Meiringen wird während den Militärflugbetriebszeiten als permanente TMA publiziert.

Bis zur Inbetriebnahme des ILS 28 auf dem Flughafen Zürich wird die Untergrenze eines Teils des TMA Sektor 4B auf 6500 ft festgesetzt (Supplement zum VFRManual 002/06).

Adressatenkreis:

Die neue Luftraumstruktur richtet sich an alle Personen, die den fraglichen Luftraum in irgend einer Form nutzen oder die Tätigkeiten nachgehen, die Auswirkungen auf diesen Luftraum und dadurch auf die Sicherheit des Flugverkehrs haben können.

Verfahren:

Das Verfahren richtet sich nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.021)

Auflage:

Die Verfügung kann auf der Homepage des BAZL eingesehen werden (www.aviation.admin.ch).

Eine Kopie geht an die betroffenen Kantonsregierungen.

Die Verfügung und deren Begründung mit Ausschnitten der betroffenen Luftraumblöcke kann während 30 Tagen an folgenden Auflageorten eingesehen werden.

BAZL Flughafen Zürich (Terminal 1, 3. Stock) 8058 Zürich-Flughafen (Telefonnummer 043 816 40 37) BAZL Mühlestrasse 2 3063 Ittigen (Telefonnummer 031 325 80 39/40) Eine vorgängige, rechtzeitige Anmeldung ist erforderlich.

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Rechtsmittel:

Diese Änderungen treten am 16. März 2006 in Kraft.

Gegen diese Verfügung oder Teile davon kann innert 30 Tagen Verwaltungsbeschwerde bei der Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt, Postfach 336, CH-3000 Bern 14 erhoben werden.

Die Beschwerdefrist beginnt an dem auf die Publikation im Bundesblatt folgenden Tag zu laufen.

Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen. Sie hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der Beschwerdeführer zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit die Beschwerdeführer sie in den Händen haben.

Ferner ist die Vollmacht einer allfälligen Vertreterin oder eines allfälligen Vertreters beizulegen.

Allfälligen Beschwerden wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

14. März 2006

Bundesamt für Zivilluftfahrt

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