Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 7764 Widersprechende Kraft Foods Schweiz Holding AG, Bellerivestrasse 203, 8008 Zürich, CH-Marke Nr. 506 085 «SWING» gegen Widerspruchsgegnerin Plus Warenhandelsgesellschaft mbH, Wissollstrasse 5­43, D-45748 Mülheim an der Ruhr, internationale Registrierung Nr. 846 521 «Swing» (fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 21. Dezember 2005 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 7764 wird gutgeheissen.

3.

Der internationalen Registrierung Nr. 846 521 «Swing» (fig.) wird der Schutz in der Schweiz definitiv verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800.00 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800.00 Franken (inklusive Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie der vorliegenden Verfügung einzureichen.

21. Dezember 2005

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2005-3555

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