Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Die AGRIDEA, Entwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums hat, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf zu einer Prüfungsordnung über die höhere Fachprüfung Diplomierter Berater im ländlichen Raum/Diplomierte Beraterin im ländlichen Raum eingereicht.

Die Schweizerische Vereinigung für die Berufsbildung in der Logistik (SVBL) hat, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf zu einer Prüfungsordnung über die höhere Fachprüfung Diplomierter Warehouselogistiker/Diplomierte Warehouselogistikerin eingereicht.

Die Trägerorganisation für die höhere Fachprüfung für Steuerexperten bestehend aus der Schweizerischen Kammer der Wirtschaftsprüfer, Steuerexperten und Treuhandexperten (Treuhand-Kammer), dem Schweizerischen Anwaltsverband (SAV), der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK), dem Schweizerischen Treuhänderverband (STV), und der Schweizerischen Vereinigung diplomierter Steuerexperten (SVDS) haben, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf zu einer Prüfungsordnung über die höhere Fachprüfung Diplomierter Steuerexperte/Diplomierte Steuerexpertin eingereicht.

Interessenten können diese Entwürfe bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Effingerstrasse 27, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

16. Mai 2006

2006-1350

Bundesamt für Berufsbildung und Technologie

4241