Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement Bundesgesetz über die Schweizerische Landeswerbung Der Bundesrat schlägt vor, die Institutionen des Bundes, welche mit gesetzlichen Kommunikationsaufträgen im Ausland tätig sind, in einer einzigen und bereichsübergreifenden Organisation zu bündeln. Zu diesem Zweck sollen Präsenz Schweiz, Schweiz Tourismus und LOCATION Switzerland in eine neu zu gründende öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes überführt werden. Mit der Schweizerischen Landeswerbung wird eine Organisation geschaffen, welche über die notwendige Grösse und genügend Mittel verfügt, um die Vorzüge der Schweiz im Ausland gezielt bekannt zu machen.

Vernehmlassungsfrist: 21. Dezember 2006 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), Ressort Tourismus, Effingerstrasse 27, 3003 Bern, Telefon 031 322 28 33, Fax 031 323 12 12 www.seco.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

31. Oktober 2006

2006-2735

Bundeskanzlei

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