Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Doppelbesteuerungsabkommens mit der Republik Armenien

Entwurf

vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 23. August 20062, beschliesst: Art. 1 Das am 12. Juni 2006 unterzeichnete Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Armenien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wird genehmigt.

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Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

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SR 101 BBl 2006 7651

2006-1269

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Genehmigung eines Doppelbesteuerungsabkommens mit Armenien. BB

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