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Schweizerisches

e s bl a Band III.

Nro. 56.

Donnerstag, den 25. Oktober 1849.

Man abonnirt ausschließlich beim nächstgelegenen Postamt. Preis für

das Jahr 1849 im ganzen Umfange der Schweiz portofrei Frkn. 3.

Jnferate sind frankirt an die Expedition einznfenden. Gebühr .1 Batzer.

per Zeile oder deren Raum.

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Expertenbericht und Entwurf eines

Gesetzesvorschlags über das Münzwesen, mit einem Vorworte in Form eines Begleitschreibens von Herrn Bankdirektor Speiser in Basel an den Bundesrath der schweizerischen Eidgenossenschaft.

(Fortsetzung.)

III.

Das Geschäft der Verwirklichung der schweizerischen Münzreform wird ans zwei befondern Theilen bestehen.

Es muß einerseits das alte Münzwesen aufgehoben, andererseits ein neues Münzsystem errichtet und in's Leben geführt werden. Für den hiebei einzuschlagenden Gang ist der Plan zu entwerfen, fowie auch die finanziellen Opfer zu bemessen find, welche die Erfüllung der vorgesetzten Aufgabe kosten mag. Ueber diese Punkte sollen die nachstehenden Untersuchungen sich erstrecken.

Bundesblatt I. Bd. III.

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^6 Vor Allem wird es zu dem vorgedachten Zwecke erforderlich fein, einen möglichst klaren Blick in die gegen.värtigen materiellen Zustände des schweizerischen Münz.vesens sich zu verschaffen. Eine Darstellung derselben wird nicht nur die Ausdehnung des l.lebels anschaulich machen, unter dessen Druck die Schweiz seit Iahrzehnten - man darf sagen seit Iahrhunderten -- leidet, sondern es ist auch der einzige Weg, nm einen Maßstab zu gewinnen für die Größe und die Lasten des zu un.ternehmenden Werkes.

. Bei allen Beratungen neuerer Zeit über münzpolitische Maßnahmen wurde die Notwendigkeit einer namhaften Verminderung der übermäßigen Scheidemünzzirkulation als selbstredend anerkannt, aber es fehlte stets an den erforderlichen Materialien, Um nur zu einer annähernden Schätzung der Ausdehnung dieser sogeheißenen "Landplage" zu gelangen. Es ist bereits erwähnt worden, wie die gründliche Expertenkommission von 1837 ihrem Berichte die Klage voranstellte, daß sie sich genöthigt sehe, ohne alle Hülfsmittel eine Arbeit zu unternehmen, die, mehr als jede andere, sicherer

Grundlagen bedürfe. Sie hob den gänzlichen Mangel hervor an authentischen und genauen Verzeichnissen sämmtlicher, von allen Ständen geschlagener und noch kursirender Münzen, nebst deren Gehalt in Schrot und Korn, und Angaben über ihren jetzigen Zustand ; welche Masse davon vorhanden und was dieselben wirklich werth seien. Und in der That, eine ersprießliche Untersuchung der schweizerischen Münzverhältnisse konnte niemals möglich sein ohne jene Elemente. Das eidgenössische Finanzdepartement nahm daher die Zeit wahr, um einem ähnlichen Mißstand bei den zukünstigen Erorterungen der Münzfrage vorzubeugen, und richtete

^ schon am Anfange dieses Jahres an die Stände eine Anzahl fragen, deren genaue und erschöpfende Beantwortung - wenn solche erhältlich gewesen wäre - alles erforderliche Material zur Erforschung der Sachlage geliefert haben würde. Daß einzelne Eingaben bis Ende Augusts sich verzögerten, mag hier kein Grund zur Klage sein; die verspätet eingelangten zeichneten sich da-

sür durch Ausführlichkeit aus. Aber die weitaus großte

Zahl der Berichte erwies sich von trostloser llnvollstän...

digkeit, und die Auffassung der gestellten fragen hatte in buntester Weise stattgefunden. Den Faden durch dieses .Labyrinth zu finden, einen Ueberblick zu gewinnen bei solcher Lückenhaftigkeit und solchem Mangel an allent Zusammenhang war eine Aufgabe, welche annähernd gelöst zu haben wohl eine zu kühne Voraussetzung ist.

Die gestellten fragen betrafen im Wesentlichen : 1. Die Summen der stattgehabten Prägungen und die ..Qualität derselbeu.

2. Die Summen der vorgenommenen Einschmelzungen und Umprägungen.

3. Die Angabe der kurfirenden eigenen und andern Münzsorten nach den Sorten oder nach ihrer Tarifirung, sowie allfälliger Abufivkurse.

Während einige Kantone, wie namentlich Bern und Tesfin, dann auch Genf, Basel, Zürich, Waadt Und Freiburg, genaue Angaben über die geprägten Sorten lieferten, erscheinen die Mittheilungen anderer Regierungen, wohl meistens weil es ihnen an Material dazu gebrach, im höchsten Grade mangelhaft. Von der Beantwortung der bei einer gänzlichen Umgestaltung des schweizerischen Münzwesens untergeordneten Fragen, über Tarif- und Kursverhältnisse, darf hier abgesehen

^

werden; fie lausen alle daraus hinaus, daß neben den .bestehenden, sehr verschiedenartigen gesetzlichen GeldKursen, in sast allen Kantonen der süddeutsche Gulden zu dem Ab u fi v -Kurs von fl. 2 für Fr. 3. sich einAndrängen wußte. .

Von eigentlich wesentlicher Bedeutung für die vorliegende Frage find diejenigen Punkte, welche den maSeriellen Zustand der dermaligen schweizerischen Geldzir-.

kulatiou einheimischen Ursprungs betreffen. Hier treten nun die nachtheiligsten Mängel und Lücken hervor. Aus

der Zeit vor 1796 sehlen fast alle Daten, obgleich die Zahl der zirkulirenden Münzen ans jener Epoche keine geringe ist. In Betreff dieser Sorten blieb nichts übrig, als auf ungefähre Beobachtungen Annahmen zu begründen... Von materiell bedeutend größerer Wichtigkeit wären aber. Angaben aller seit 1800 geprägter Sorten, nebst Nachweisungen über die stattgesundenen Einschmelzungen gewesen. Allein auch hier begegnet man wesentlichen Mängeln. Abgesehen von den fehlenden Gehaltangaben der geprägten Sorten, bei fast allen vorhin nicht ange.führten Kantonen, wo es etwa nur heißt, daß die Münzen ,, vermutlich" auf dem Fuße der entsprechenden Bernergeldftücke geprägt worden seien, haben nur sehr wenige, auch der erwähnten Kantone, den Beweis geliefert , daß die geschehenen Prägungen auch in der That vorgeschriebener Weife vor sich gegangen, durch Mittheilung der zu den Mischungen verwendeten MetallQuantitäten. Ausnahmen hievon bilden Luzern und St. Gallen. Erfteres lieferte in Beziehung auf seine Silherscheidemünzen einige Angaben über die Masse des verwendeten Metalls, allein ohne dje Ziffer der daraus erhaltenen Münzmasse , welche man auf dem Wege der Berechnung suchen mußte. Von den Batzen-. Und Halb-

^ batzenprägungen ..Luzerns , die nach aufgefundenen Angaben in den Konkordatsprotokollen von 1825 aus nicht weniger als Fr. 300,000 angeschlagen werden dürfen, theilt fie gegen die sonst anssührliche Eingabe dieses früher so münzluftigen Standes weder ein Wort, noch eine .Ziffer mit. Der zweite der vorerwähnten Kantone, St. Gallen, .liefert zwar Belege zn feinen Prägungen; während sich .aber hie und da Jrrthümer darin nachweisen lassen, erscheint auch im begleitenden Bericht Schrot und Korn sehr verhüllt und nnzuverläsfig angegeben. Ein dabei angeführter sehr günstig lautender Erfundbericht St.Gallischer Goldschmiede stimmt ganz und gar nicht überein ..mit den Belegen zu den Prägungen , und diese .Letztern stehn wieder um ein Merkliches unter den Resultaten stattgefundener Einschmelzungen , -- welche letztere Disserenz sich freilich aus der Abnutzung der betreffenden Münzen erklären läßt.

Ob die Angaben über die Masse der in den verschiedenen Kantonen seit 1800 ausgeprägten Sorten voll-

ständig find ,. bleibt ungewiß ; eine offenbare .Lücke zeigt

sich nur bei Luzern , in Beziehung auf die angeführten Batzen- und Halbbatzenprägungen. Mehrere Kantone geben aber an, daß in gewissen Zeiträumen gewisse Geldsorten geprägt worden seien , ohne deutlich zu sagen, daß sonst keine Prägungen. stattgefunden h.aben. Für die Epoche vor 1800 mußten, wie erwähnt, meistentheils Hypothesen ausgestellt oder Analogien benutzt wer-.

den. In ersterer Weise find die Zürcher-, Luzerner-

u. a. Schillinge so gut wie möglich veranschlagt. Bei

d.en groben Silbersorten ,. sowie beim Gold , ist solche Ungewißheit von nicht viel Belang, weil diese Münzen nach ihrem Nennwerth, nur aus dem angenommenen Fuße von 7 Schweizerfranken, gleich 10 sranzöfischen

^ Franken , einen namhaften Mehrgehalt nachweisen , und daher bei einer Einlösung nach obigem Fuße vielmehr .vom Publikum eingeschmolzen als ausgewechselt würden.

.Mit einer beträchtlichen Summe dieser Sorten ist solches bereits geschehen , und die angenommene Ziffer von

Fr. 200,000 für die noch in Zirkulation befindlichen, welche fich aus die geringhaltigern Stücke von Lnzern

.und Avpenzell bezieht, mag leicht zu hoch gegriffen sein.

.Jn Gold dagegen zeigen fich wohl hie und da Münzen .von Zürich , welche aber in die beiliegende Zusammenstellung nicht aufgenommen worden find , weil Zürich .in . seinem Berichte annahm , diese Sorten befänden fich nicht mehr im Verkehre. Auf die größte Genauigkeit in Beziehung aus die. Goldsorten ist übrigens, aus bereits angeführten Gründen , weniger Gewicht zu legen , weil .befonders diefe von geringem oder gar keinem Einfluß auf die Kosten der vorzunehmenden Münzreform find.

Die Vollständigkeit der Angaben über die stattgesnndenen Einschmelznngen scheint noch zweiselhafter zu sein, als es bei den Prägungen der Fall ist. Schon die vielfach vorgekommene Verwechslung der Fragen über ,, Einschmelzung " und über ,,Umprägnng", vermindert sehr die Gewähr sür Genauigkeit der geschehenen Nachsorschungen. Auch hier mußte fich also mit Muthniaßungen beholfen werden.

Die vorstehenden Bemerkungen bezwecken lediglich den Maßftab der Zuverläßigkeit zu geben der Elemente, aus welchen eine Ueberficht des materiellen Theils der gegenwärtigen schweizerischen Münzverhältnisse zusam.mengestellt werden konnte. Das Ergebniß dieses Versuchs einer Zusammenstellung find die fünf beiliegenden Tabellen, zu deren Erläuterung folgende weitere Be.merkungen dienen mogen :

71 Tab. 1 A Und 1 ^ enthalten, die erstere in Beziehung auf die Gold- und Silbersorten , die letztere sür die .Billon- und Kupfersorten: 1. was aus den Kantonalberichten entnommen werden konnte, über Prägungen und Einschmelzungen ; 2. daraus hergeleitet, die muthmaßlichen Summen der gegenwärtig in Zirkulation befindlichen Münzen.

Die Ziffern der letztern Kolonne entsprechen nicht immer derjenigen der erstern, nnd zwar aus dem bereits erwähnten Grunde der Unvollständigkeit der Angaben uber Prägungen sowohl als Einschmelzungen , welche durch muthmaßliche Annahmen so gut wie möglich era,änzt oder berichtigt werden müßten. Am Fuß dieser .Tabellen find die Summen bemerkt, welche durch Umprägung mit dem Konkordatsstempel von 1825 versehen worden find.

.

Aus den vorstehenden beiden Tabellen entwickelt fich in

Tab. H.

der innere Werth jener verschiedenen Münzen, nach den Sorten zusammengestellt, und zwar die im Gehalt gleichartigen zusammengefaßt, wobei die obwaltendeu Lücken ebenfalls wieder nach Wahrscheinlichkeiten sei es auf die Epoche der Prägungen oder auf andere Analogien gestützt - ergänzt worden sind. Bei den Zusammenfiellungen war der Silbergehalt maßgebend ; es mögen daher einige Sorten vorkommen , bei denen , bei gleichem Silbergehalt, der Kupfergehalt abweichend ist. Da dieß aber nicht von Bedeutung sein kann, so wurde der muthmaßliche Durchschnitt angenommen. Das Korn (Feingehalt) ist angegeben in Tausendtheilen, das Schrot (Rohgewicht) nach der Anzahl der Stücke ans

72 die alte franzöfifche Mark. Eine Reduktion dieser ledern Kolonne in metrisches Gewicht ließ die gedrängte Zeit

nicht mehr zu. Der Werth des Legirungsstosss (Kupfer bei alten Goldmünzen vielleicht noch etwas Silber) ist bei den groben Silber- und bei den Goldsorten unbe-

rückfichtigt geblieben; erst bei den eigentlichen Scheidemünzen unter 9/10 fein kommt derfelbe in Betracht. Aus diefen Metallverhältnissen findet sich .denn der innere Gesammtwerth der zirkulirenden Sorten hergeleitet. Die Differenz zwischen dem normalen innern Werth und dem Nennwerth weist den bei der Prägung erhobenen Schlagschatz, beziehungsweise den normalen Verlust nach, welcher dann noch vergrößert wird durch die hinzutretende Gewichtsabnahme in Folge von Abnutzung. Die Norm zu der Berechnung dieses letztern Faktors ist nach Angabe stattgefundener Einschmelzungen von Bern, - welches überhaupt die schätzbarsten und verdankenswertheste.t Materialien geliefert hat - ausgemittelt worden.

Während nun

Tab. IH.

einen gedrängten Ueberblick über die beiden erftern Tabellen (L A und B) gewährt , und die Summen darstellt, welche in den vermiedenen Sorten , den Kantonen nach, im Umlauf sein mögen, so enthält

Tab. IV.

den gedrängten Zusammenzug von Tab. II.. aber ebensalls den Kantonen nach, wie Tab. HI. Diese letzte Ueberficht zeigt in ihrer äußersten Kolonne , auf welche Beträge der Verlust bei der Einschmelzung sämmtlicher Münzen für die einzelnen Kantone ansteigen könne.

Als summarisches Ergebniß der Ziffern dieser Tabelle stellt fich heraus, daß .

.73 die mnthmaßliche Zirkulation schweizerischer Münzen aller Sorten, dem Nennwerthe nach, be-

trägt Schweizerfranken 8,822,00l). 04.

In diesen Münzen soll, nach den Ansprägungsververhältnissen, an Metallwerth vorhanden sein:

Gold und Silber für Fr. 7,289,812. 63 Kupfer für . . . " 196,675. 81 Fr. 7,486,488. 44 Normaler Minderwerth, welcher bei der Ausprägung als Schlagschatz erhoben worden ist . Fr. 1,335,511. 60 Diesem Betrag find noch beizufügen ,, 632,426. 21 fürmuthmaßlichenVerlnst durch Abnutzung auf den zirkuliren. den Münzen, so daß der mnthmaßliche Totalverlust bei einer

Einschmelzung sich stellt aus . Fr. 1,967,937. 81 Dieser Verlust vertheilt sich wie folgt unter die verschiedenen Münzsorten: Fr.

24,891. 85 auf den groben Silbersorten.

348,245. 82 " ,, Silberscheidemünzen ,, 1,527,044. 97 " " Billonmünzen.

,, 67,845. 17 ,, ,, Kupfermünzen.

Fr. 1,967,937. 81 Es darf mit ziemlicher Sicherheit angenommen werden, daß die Ziffer des wirklichen Verlnsts um ein Namhaftes unter diesem Voranschlag bleiben wird. Bei den Ansätzen der Billonmünzen , auf denen bei Weitem die größte Summe des Minderwerthes lastet, hat man geflissentlich an die höchsten Annahmen sich gehalten.

Uebrigens find Fr. 1,335,511. 60, also zwei Drit-

74 theile der Gesamtsumme des Minderwerthes , keineswegs in die Kategorie eines Verlust s zu stellen. Jener .Betrag wurde von den betreffenden Kantonen seiner .Zeit als Schlagschatz erhoben nnd, während einer langen Reihe von Jahren, gleich einem unverzinslichen Anlehn benutzt. Die Rückerstattung davon ist nichts weiter als die Abtragung einer Schuld.

Jndessen darf man sich nicht verhehlen, daß eine solche Leistung , unter den gegenwärtigen Zeitumständen, sur manches Kantonalbüdget eine harte Ausgabe wäre.

.Deßwegen ist es nothwendig, finanzielle Kombinationen zu finden, wodurch Zeit gewonnen und jene .Last aus eine Reihe von Jahren vertheilt werden kann. Bei srühern Plänen für Münzeinziehungen wurde eine Anzahl aus einanderfolgender Jahrestermine bestimmt, innert welchen jedesmal ein festgesetzter Theil der betrefsenden Münzen eingelöst und zernichtet werden sollte.

Dieser Weg mochte passend erscheinen, so lange es sich nur um sueeesfive Verminderung der umlausendeu Scheidemünzen handelte. Bei einer durchgreifenden Umgestaltung des Münzwesens aber darf der Verwandlungprozeß nicht Jahre lang dauern. Die neue Münze muß rasch und unmittelbar an die Stelle der alten treten ; beide längere Zeit neben einander zirkuliren zu lassen, würde die Verwirrungen und Schwierigkeiten des Uebergangs bis ins Unendliche vermehren. Jm bevorstehenden Fall wird also eine andere Methode einzuschlagen sein,

durch welche die nöthigen Mittel zur vollständigen Be-

.werkstelligung der Münzresorm sofort herbeigeschafft, hingegen nach und nach wieder rückerstattet werden .können. Zu diesem Ende wäre vorzuschlagen , die zur Deckung des Verlusts aus den einzuschmelzenden Kautonalmünzen erforderliche Summe, gegen Obligationen der

^ betreffenden Kantone, aus eine angemessene Zahl von Jahresterminen zu entlehnen. Bei zehn solcher Termine würden die Kantone , jeder einzelne im Verhältniß seiner frühern Ausmünzungen, in ihrer Gesammtheit Fr. 200,000 jährlich aufzubringen haben ., fürwahr ein mäßiger Loskaufspreis für die ganze auf einander gethürmte Masse fast eines Jahrhunderts begangener Münzsünden.

.

. . Nachdem hiemit der Boden erforscht, sowie die Mittel und Wege bezeichnet worden find, um denselben auszuebnen, wird der Plan zu entwerfen sein für die Errichtung des neuen Gebäudes. Zu dem Zwecke müssen vor Allem die Bedürfnisse und die zu stellenden AnForderungen ermittelt werden.

. Die Schweiz - mit ihrem lebhaften Handel und ihrer bedeutenden Jndustrie - bedarf mindestens ein gleiches Verhältniß an Zirkulationsmitteln wie irgend ein anderes Land. Es darf sogar angenommen werden, daß ihr relativer Bedarf ein größerer ist ; denn unser Kreditwesen befindet sich noch bei Weiten nicht auf der Stufe von Ausbildung wie in andern Ländern, mit denen wir in Beziehung auf industrielle Entwicklung rivalifiren. Von England nicht zu reden, wo die Kre..diteinrichtungen einen Grad von Vervollkommnung erreicht haben , daß felbst die Papierzirkulation auf ihr Minimum reduzirt ist , befindet sich die Schweiz auch unter dem Verhältniß Frankreichs und Belgiens, wo der Umlauf von Banknoten auf Frk. 10 bis 12 per Kops der Bevölkerung beträgt , während diese Ziffer in der Schweiz nicht weit über Fr. 3 hinausgeht. freilich .war die bisherige Verschiedenheit der Währungen ein sehr großes hinderniß gegen ein kräftiges Emporkommen des schweizerischen Kreditwesens.

76 Das Maß des Bedürfnisses der Schweiz an Zirkulationsmitteln kann nur nach Analogien berechnet werden. Frankreich - das geldreichste Land - schlägt die Summe seines Silbermünzvorraths an auf ungefähr 3000 Millionen , was Fr. 90 auf den Kopf. der Bevölkerung ausmacht. Dieser Maßstab wäre indessen viel zu hoch für die Schweiz, wo das Geld unstreitig rascher sich umsetzt, eine verhältnißmäßig kleinere Summe also eben so viel Dienste leistet, als dort eine größere.

Der Betrag der Zirkulationsmittel in Deutschland mag auf Fr. 5.")

per Kopf anzuschlagen sein; dieser nämliche Betrag darf als die Ziffer des Bedarfs der Schweiz angenommen werden; zwar nicht, weil unfere Verkehrsverhältnisse analog find mit denen von Deutschland ; .

aber was die größere Handelstätigkeit in der Schweiz mehr an Umlaufsmitteln erfordert , wird kompenfirt durch die hier schnellere Bewegung .derfelben in den Verkehrskanälen. Zu Fr. 50 auf den .Kopf, ergibt sich für die Schweiz eine Gesamtsumme des Bedarss von 115 Millionen französische Franken.

Die Hauptmasse der zirkulirenden Münzen bilden die groben Silbersorten. In Frankreich machen sie Fr. 85 ans; in Deutschland Fr. 42; für die Schweiz mögen ebenfalls Fr. 42 per Kopf, alfo im Ganzen 961/2 Millionen angenommen werden.

Der Vorrathan reinen Silbersorten beträgt in Frankreich Fr. 4, in England Fr. 5. 35, in Preußen Fr. 7. 40 per Kops. Die Schweiz bedarf eines starken Verhältnisses diefer Sorten , für die vielen Arbeitslöhne der Industrie. Die Ziffer von Fr. 6 wird also kein *) Französische Franken, wie alle solgenden Angaben.

77 zu hoher Ansatz sein , was einen Gesammtbedarf von 1.4 Millionen ergibt.

Die Billonmünze (Mischung von Silber und Kupfer, wobei das Lettere mehr als die Hälfte der Masse ausmacht) ist vom französischen Münzsystem ausgeschlossen, ebenso vom englischen. Deutschland hingegen besitzt solche in den Silbergroschen, .sowie in den Sechs- und DreiKreuzerstücken. Genf hat dieselbe, mit der Einführung des sranzöfischen Müuzsystems, auch angenommen. In Preußen beträgt die Zirkulation von Billonmünze 70 Cents per Kopf; die Verhältnisse in Süddeutschland waren nicht zu ermitteln. Da nun die preußischen Silbergroschen, welche den einzigen Haltpunkt für eine Analogie darbteten, von geringem Werthe find (31/2 Kreuzer), so dürfte für die Schweiz der Maßstab von 90 Cents per Kopf angenommen werden, wenn nach dem nachstehenden Vorschlag 25 Cents -Stücke geprägt würden - also zwei Millionen Gesammtbedarf.

Kupfermünze zirkulirt in Frankreich für ungefähr

Fr. 1 per Kopf; in England für 17 Cents, und in Preußen nur für 15 Cents. Der Maßftab der beiden letztern Länder ist für die Schweiz nicht brauchbar; in England sind die Preise fast aller Dinge höher, man bedarf alfo nicht fo viel kleiner Werthzeichen; Preußen hingegen ist ein vorzugsweife ackerbauendes ^Land, zum Theil noch mit feudalen Gebräuchen, wo der Arbeiter viel in Natura bezahlt wird. Es dürfte daher für die Schweiz das Maß von Fr. 1. 10 per Kopf anzunehmen sein, alfo eine Gefammtfumme des Bedarfs von 21/2 Millionen.

Die vorstehenden Ansätze zusammengestellt, erhält .man folgende Summen für den schweizerischen Münzbedarf:

78 Grobe Silbersorten Reine Silbersorten .

Billonmünzen

Kupfermünzen

per Kopf

Total

Fr. 42. - 961/2 Mil ionen...

,, 6. 14 ,, -.90 2

,, 1. 10 21/2

,..

,,

,,

Fr. 50. - 115 Millionen.

Die Frage entsteht nun , für welchen Theil und für welches Quantum dieses Bedarfs die Schweiz unmittelbar zu sorgen habe.

Es ift niemals vorgeschlagen worden, daß wir unsern Bedarf an groben Silbermünzen selbst ausprägen sollen.

Und es wird dieß um so weniger als nothwendig erachtet werden, wenn wir einem Münzsystem uns anschließen, welches in einer Zirkulationsmasse von ungefähr 4000 Millionen.") verkörpert ist. Vorausgefetzt auch, daß die im franzöfischen System gemünzten schweizerischen Fünffrankenstücke eben so allgemeinen Umlauf bekommen würden wie die belgischen und piemontefischen Stücke dieser Sorte, die mit den franzöfischen vermischt zirkuliren, so wäre der Vortheil eines solchen Unternehmens gering, die Schwierigkeiten aber wären groß. Frankreich münzt jetzt

zu so wohlfeilem Preise (3/4 %), daß die Schweiz ihr Geld

am vorteilhaftesten dort kauft, wobei ihr überdieß die Abnutzungskosten nicht zur Last fallen, welche denjenigen betreffen, dessen Stempel die Münze trägt. Indessen würde es doch kaum passend, nicht einmal rathsam sein, daß von der Hauptsorte des schweizerischen Zirkulationsmittels gar keine eigenen Exemplare eristirten. Im Konkordatsentwurf von 1839 (Art. 7) war feftgefetzt, es solle eine Anzahl von Fünffrankenstücken mit dem fchweizerischen Stempel ausgeprägt werden, um als "Typen" *) Französischer, belgischer und piemontesischer Münzen.

79 zu dienen. Auch Gens hielt es für zweckmäßig, bei seiner Einführung des französischen Münzsystems, für einen gewissen Betrag von jener Münzsorte schlagen zn lassen. llnd da.. wenn einmal die Anfertigung des Stempels, wozu die Schweiz vorzügliche Künstler befitzt, bezahlt ist, die übrigen Unkosten nicht mehr bedeutend find, so dürfte der Vorschlag zur Prägung von 21/2 Millionen Franken, oder 500,000 Stück Fünffrankenthaler - 1/38 des Bedarfs - kaUm einen lebhaften Widerspruch erfahren.

Von den reinen Silberforten wird es zweckmäßig erachtet werden, ein stärkeres Verhältniß prägen zu lassen.

Frankreich befitzt an diefer Sorte keinen Ueberfluß, und es wäre sehr lästig, wenn bei uns ein Mangel daran sich fühlbar machen sollte. Der Gesammtbedarf ist ans 14 Millionen veranschlagt; die auszuprägende Summe möchte auf 5 Millionen festzusetzen sein, in der Voraussetzung, daß französisches Geld das weitere Bedürfniß ausfüllen werde. Die gegenwärtige Zirkulation entsprechender Schweizersorten beträgt zwar muthmaßlich nur ungefähr 4 Millionen franz. Fr.; allein es läuft daneben eine anfehnliche Masse fremder Münzen diefer Art um , wozu auch die einfachen Guldenftücke gerechnet werden müssen. Die reinen Silberforten follen zugleich das vorhandene Uebermaß geringhaltiger Scheidemünze ersetzen. Es wird daher bei dem Einlösungsgeschäft darauf Bedacht zu nehmen fein, hinlängliche Vorräthe sranzöfischer reiner Silbersorten bei der Hand zu haben.

Jn Betreff der Ausmünzung wird vorgefchlagen , die franzöfischen Bestimmungen zu befolgen, d. h. Fr. 2, 1 Und 1/2 Frankenftücke zu prägen; die 1/4 Frankenstücke hingegen wären in Billon zu schlagen.

80 Das franzöfische Münzfystem schließt, wie bereits er.wähnt, die Billonmünzen aus. Der Grund hievon liegt hauptsächlich in der srüher sehr weit getriebenen Nachahmung solcher Sorten. Besorgnisse dieser Natur haben jedoch in heutiger Zeit einen bedeutenden Theil ihres Gewichts verloren durch die Vervollkommnung der Prägekunst. Sie könnten erst dann wieder ernsthafter werden, wenn solche kleine Münzen im Uebermaß ausgegeben würden, wo dann das Publikum die einzelnen.

Stücke nicht mehr zu untersuchen im Stande wäre. Billonund Kupfermünzen find der Nachahmung weniger ausgesetzt als grobe Sorten, so lange fie nur einzeln und nicht in Rollen zirkuliren; denn die Gesahr der Entdeckung ist dann fast noch größer, während der Gewinn viel geringer ist. In Beziehung auf die franzöfischen Viertelfrankenstücke wird wohl Jedermann darüber einverstanden fein, daß diefe Münze, ihrer Kleinheit wegen, unbequem ist sür den Gehrauch. Diesem Rachtheil läßt fich nur vermittelst einer stärkern Legirung begegnen, wodurch die betreffende Münze, unbeschadet ihres vorschriftmäßigen Gehalts, ein größeres Volumen bekömmt. Die deutschen

Sechs- und Dreikreuzerftücke find eine sehr gesällige Billonmünze, welche füglich für das schweizerische Viertelsrankenstück, das im Werth ungefähr fieben Kreuzern gleichkommen wird, zum Muster genommen werden darf.

Um aber im Dezimalwerth zu bleiben, wird der relative Feingehalt, statt zu 1/3, wie bei der erwähnten deutschen Münzsorte, hier zu 300/1000 vorgeschlagen. Der absolute Feingehalt wäre auf 1 Gramme Silber feftzufetzen,. also 1/8 Gramme oder 11 % weniger als das dem Nennwerthe entsprechende Silberquantum. Dieser Abzug oder Prägeschatz, der übrigens durch den Werth des .Legirungsstoffes um 2 %, also auf 9% herabgebracht wird,

8 1

findet seine Rechtfertigung in den verhältnismäßig höhere Prägekosten dieser Münzsorten, sowie in der Analogie des Prägungsmaßftabes der vorgedachten deutschen Billonmünzen. Die Letztern werden im sl. 27 Fuß geschlagen und im fl. 24 1/2 Fuß ausgegeben, was einen Schlagschatz von 10 %, Legirungsstoss abgerechnet von 8 7/8 %, herausstellt. Das Viertelfrankenftück, nach dem vorgeschlagenen Mischungsverhältnisse, würde im Volum um 1/4 ungefähr größer werden, als das Sechskreuzerstück ;

zu 350/1000 sein würde es nur um 1/12 grösser, ..u 400/1000 etwas kleiner als die erwähnte Münze ausfallen, was beides nicht rathsam erscheint. - Von der Billonmünze muß die Schweiz begreiflicher Weise, ihren vollen Bedarf selbst prägen, und die Summe der Prägung würde demnach, laut dem obigen Voranschlag, 2 Millionen betragen.

Auf der niedersten Stufenreihe der Münzen stehn die Knpsersorten. Sie find indessen nicht ntinder nothwendig als ihre werthvollern Geschwister, weil ganz kleine Werthe nicht auf brauchbare Weise in Silber dargestellt werden können. In der Schweiz herrschte zwar bisdahin sast allgemein der Grundsatz, auch den geringsten Münzen, durch eine kleine Silberbeimischung, annähernd ihren Nennwerth effektiv zu geben.. So sind die meisten Rappen noch etwas silberhaltig. Alle andern Staaten haben seit langer Zeit einem verschiedenen System gehuldigt und ihre geringern Münzen unter 10 bis 12 Cents aus reinem Kupfer geschlagen; es sind auch mehrfache Gründe vorhanden, daß die Schweiz diesem System sich anschließe. - Vor Allem jst zu bemerken, daß die Prägekosten dieser geringen Sorten verhältnißmäßig so hoch sich stellen, daß, wenn m...n nicht mit Verlust münzen will, der wirkliche Werth immer bed eutend unter dem Nennwerth stehn würde, und also der Bundesblatt I. Bd. III.

.

7

82 Grundsatz der Gleichheit dieser beiden Werthe doch nie, auch nur annähernd , in Wahrheit zu verwirklichen wäre.

llnd dieß um so weniger, als in .der gegenwärtigen Zeit, hauptsächlich um dem Falschmünzen vorzubeugen, man.

es zweckmäßig findet, .auf die Vollkommenheit der Prägung bei den . geringen Sorten ebensoviel Kunst zu ver.wenden als bei den Silbermünzen. Man betrachtet die Kupfermünze als ein Kreditgeld, gewissermaßen als eine metallene Staatsbanknote, deren Werth hinlänglich gesichert ist, sobald der Staat die Verpflichtung übernimmt, dieselbe aus ihrem Werth zu erhalten. Dieses Letztere geschieht in einfacher Weise dadurch , daß er dieselben, .

gleichwie Privatbanknoten, einlösbar macht, indem össentliche Kassen zu deren Einwechslung verpflichtet werden.

Hiemit ist jedem Uebermaß in der Ausgabe vorgebeugt;.

und sobald ein Uebermaß in der Ausgabe nicht stattfindet, so. ist die Summe von Kupfermünze, deren die Zirkulation eines Landes bedarf, eine im Verhältuiß zum Staatskredit so geringe, daß Besorgnisse nie aufkommen können. So lange nicht mehr Kupfermünze. in Umlauf gesetzt wird äls der Bedarf ausmacht, - und zu solchen erbärmlichen Finanzmitteln greift in heutiger Zeit kein zivilifirter .Staat, - wird aber auch Niemand in den Fall kommen, jene Einlosungsverpflichtung .öffentlicher.

Kassen in Anspruch zu nehmen. Im .Gegentheil,. Kupfermünze wird. dann stets. eher gesucht sein. Eine dießfällige Bestimmung ist für die Billön- und Kupfermünzen .in die deutsche Münzkonvention aufgenommen worden.

Um Mißbräuche zu verhüten, setzte man sür das Aus-.

wechselungsrecht ein Minimum von fl. .50 fest. Cs.wird .

hier die Ziffer von Fr. .50 für eine ähnliche Bestimmung vorgefchlagen , und schwerlich dürfte dann Iemand diefe .

Summe in geringerer Münze zusammenbringen, wenn

83 das Mandes Bedürfnisses bei der Ausgabe nicht über-.

schritten wird.

.

Es besteht noch ein besonderer Grund für die Schweiz,.

ihre kleinern Münzen aus reinem Kupfer zn prägen, im Fall sie nämlich das sranzöfische Münzsyfiem annimmt..

Gegenwärtig wird es wohl noch möglich sein, die schweren französischen Kupferstücke von der schweizerischen Zirknlation auszuschließen; allein wenn einmal Frankreich die seit Langem vorbereitete Resorm seiner Kupferzirkulation bewerkstelligt und geschmeidigere Münzen in Umlauf gesetzt haben wird, dürfte jenes nicht mehr gelingen. Und in diesem Fall könnte es nicht fehlen, daß Schweizerische Münzen, denen man einen Silberzusatz gegeben hätte, vermittelst der entfachenden französischen Kupferstücke aufgekauft und mit reinem Schaden für uns eingeschmolzen würden.

Nach dem .Vorschlag sollen Kupfermünzen in abgestuften Nennwerten, von 10, 5, 2 und 1 Cents, ausgeprägt werden, und zwar für eine .Gefammtsumme von.

21/2 Millionen, nach dem Maßftab von Fr.1. 10. per Kopf der Bevölkerung. Rechnet man hiezu noch die Billonmünze, zu 90 Cents. .per Kopf, so wird die Schweiz, übereinstimmend mit dem .im Konkordatprojekt von 1839 ausgesprochenen Grundsatz, nicht mehr als 2 Franken per Kopf an kleinen Scheidemünzen ..in Umlauf haben. .

Das Verhältniß zwischen dem Gewicht und dem Nennwerth der Kupfermünzen ist im französischen Gesetz auf 2 Gramme .per Centime bestimmt. Im Iahr 1842 wurde. vor die Kammern ein Vorschlag zur Umprägung des Kupsergeldes gebracht, wonach jenes Gewichtverhältniß auf die Hälfte heruntergesetzt worden wäre. Unstreitig find die französischen Sous , und noch mehr die Deeimes ein .plumpes, unbequemes Geld.. Der Vor-

84 schlag fiel aus sonstigen Ursachen durch; er wird aber ohne Zweifel in nächster Zeit wieder vorgebracht werden. Jn dieser Voraussetzung, und um eine gefällige, nicht durch ihre Schwere lästige Münze zu bekommen, .wird hier vorgeschlagen, das Verhältniß des Metallgehalts zum Nennwerth sür die schweizerischen Kupfermünzen auf 1 Gramme per Centime zu bestimmen, wie solches auch Genf gethan hat. Die niederländische Kupfer.münze ist zu 11/.. Gramme, die rusfische zu 11/2 Gr., die süddeutsche (der Kreuzer) zu 11/8 Gr., die sardinische zu 1 Gr. per Centimes ausgeprägt. Der Kupfermünze ihren vollen Essektivwerth in Kupfer zu geben, .wird Niemand beantragen; denn in diefem Fall würde das 5 Eents-stück die Größe und fast das Gewicht eines Fünffrankenthalers bekommen.

Nach den vorstehenden Schätzungen und Vorfchlägen über die erforderlichen Prägungen, wird nun die Berechnung des finanziellen Refultats dieser Letztern aufzustellen sein.

In Betreff der P r ä g e k o s t e n ist Folgendes zu bemerken : Die groben S i l b e r so r t e n werden von

den französischen Münzstätten zu 3/4 % ausgeprägt.

Die Mehrunkosten eigener Stempel hinzugerechnet , dürfte der Voranschlag auf 1 % gefetzt werden.

Die reinen Silbersorten werden von den franzöfifchen Münzstätten. im Verhältniß von Fr. 25,000 auf eine Million grober Sorten ohne Preiserhöhung geprägt; da der schweizerische Bedarf ein verhältniß-

mäßig .viel stärkerer ist, und eigene Stempel ebenfalls Mehrunkosten verurfachen, so mag 21/3 % dafür angenommen werden.

^

^ Wenn die Französischen beiden beiden vorstehenden Posten zum Maßstab gebraucht find , so ist vorausgesetzt, daß in schweizerischen oder in deutschen Münzstatten eben so wohlfe.il geprägt werden könnte. Gegen die Errichtung schweizerischer Münzstätten - ein Punkt, der hier unerörtert gelassen werden darf - möchten aber gegründete Einwendungen zu erheben sein. Und im Fall dieser Gedanke beseitigt wäre, so würde man ohne Zweisel es passender finden, französische Münzstätten in Anspruch zu nehmen sür die Prägung von Münzen nach dem franzöfischen System, als an deutsche sich zu wenden. Dieses um so mehr, al.... vermuthet werden darf, die sranzöfiche Regierung würde .es gestatten, daß bei solchen Prägungen für Schweizerische .Rechnung die gleiche offizielle Kontrolle, wie für ihre eigenen, durch die Regierungsbeamten stattfinde. Jn diesem Fall könnte dann den Münzen der Schweiz das sranzöfische Eirkulationsrecht kaum vorenthalten werden.

Ein anderes ist es in Betreff der Billon- und Kupsermünzen, die vielleicht vorteilhafter in deutschen Münzstätten, worunter namentlich die Münchener einen hohen Rang einnimmt, verfertigt werden könnten.

Die Prägungskosten von Billon-Münzen werden in Preußen mit 3 o/0 veranschlagt; der Kupferzusatz kostet 2 %; sür Mehrkosten find 2 % anzunehmen; zusamnien 7 %. Da aber. oben die Differenz zwischen dem Nennwerth und dem Metallwerth aus 11 % berechnet .worden ist, so würde bei der Prägung dieser Sorten ein Gewinn von 4 % sich herausstellen.

Die Ausertigungskosten der Kupsermünzen sind solgendermaßen zu berechnen: 21/2 Millionen Franken im Nennwerth an Kupsermünzen erfordern, zu 1 Gramm per Centime, 250,000

^ Kilogr. Kupfer zu Fr. 2. 50. per Kilogr. Fr. 625,000.

Die Prägekosten werden in Preußen zu 131/2 Thaler per Zentner berechnet; es wird .daher der Anschlag von Fr. 150.

per 100. Kilogr. nicht zu niedrig ge.griffen fein; macht per 250,000 Kilogr.

Kosten der Anfertigung .

,, 375,000.

,,.1,000,000

Gewinn auf denselben:

Gleich dem Mehrwerth der Ausprägung

,,1,500,000 2,500,000

Zusammenstellung.

.Betrag der Ausprägungen.: Verlust: Gewinn: .

Fr.

.

Fr.

Fr.

2,500,000 grobe Silbersorten zu 1% 25,000 5,000,000 reine Silbersorten zu 21/2 125,000 .2,000,000 Billonmünze zu 4%.

80,000 2,500,000 Kupfermünze zu 60% 1,500,000 12,000,000 Gewinnüberschuß 1,430,000 1,580,000 1,580,000 . Es darf angenommen werden, daß die stattzufindenden Prägungen im Durchschnitt eher ein vorteilhafteres Refultat herausstellen sollten, als das hievor berechnete.

Die Schweiz, in ihrer . Gefammtheit würde demnach ...inen.namhaften Theil,. die Hälfte des Verlust.s, wieder bekommen, welchen die einzelnen Kantone auf der Einlöfung ihrer Münzen zu erleiden hätten. Die Frage dürfte daher aufgestellt werden, ob der vorstehende Gewinn nach irgend einem Maßfiab unter die sämmtlichen Kantone zu vertheilen wäre, wodurch die Opfer der Münzreform um ein bedeutendes gemindert würden.

Der Unterzeichnete maßt sich nicht an, hierüber zu entscheiden:, indeßen erlaubt er fich die Bemerkung, dai..

^ von einem eigentlichen Gewinn hier nicht wohl die Nede sein kann. Die Eidgenossenschaft bleibt verpflichtet, .die mit ihrem Stempel ausgegebenen Münzen jeder. Art, Unter allen Umständen aus ihrem Nennwerth zu erhal.ten; mit der Ausgabe von Kupfer- o.der Billonmünzen kontrahirt fie. also dem Publikum gegenüber eine Schuld, im Sinn Deiner oben schon entwickelten Analogie. Ferner wird die Jnstandstellung des Münzwesens Unkosten allerlei Art verursachen, deren Betrag später, wenn einmal abgenutzte Münzen ersetzt werden müssen, einem nicht unbedeutenden Theil des Zinses jener Ueberschuß-Summe gleichkommen dürfte. Die vorstehende Frage mag indeß eine offene bleiben.

.

Jn den technischen Theil der Ausführung des Prägungsgeschäfts einzutreten, ist vorläufig die Zeit nicht.

Es gehört dieses in den Kreis derjenigen nähern Aus.sührungsmaßregeln , deren Festsetzung erst im Befitze vielfacher Erkundigungen und begründet auf Materialien zu vergleichenden Berechnungen möglich wird. .

. Dagegen scheint es passend, die Methode . noch zu erörtern, nach welcher bei der Einlösung resp. Umwechslung der alten Münzen verfahren werden foll. Bei den frühern Konkordats entwürfen wurde immer vorausgesetzt, ein jeder Kanten werde seine eigenen Münzen einlösen. Dieser Gang dürfte aber kaum zweckmäßig befunden, werden für eine allgemein schweizerische und auf alle Münzen sich erstreckende Reform. . Es würde

für das Publikum die Uebergangsschwierigkeiten bedeu-

tend vermehren, .. wenn jedes außer Kurs kommende . Münzstück nach seiner Heimath wandern müßte um verwerthet werdeu zu können. Andererseits würde damit auch den Finanzstellen der betreffenden Kantone nicht nur eine sehr mühsame Arbeit bereitet, sondern zugleich

die Sorge auferlegt, für die Herbeischaffung der ersor.derlichen Geldmittel. Aus all' diesen Gründen wird man ohne Zweifel der .Zentralifirnng des Einlöfungsgeschäfts .den Vorzug geben, indem auf diefem Weg die Beforgung schneller, einfacher und zugleich ohne Kosten für die Kan.tone gefchehen könnte. Die Bestimmungen im nachstehenden Gesetzesprojekt sind nach dieser Voraussetzung abgefaßt.

In weitere Einzelnheiten des erwähnten nachstehen.den Gesetzesprojektes einzutreten wird hier unterlassen, und dafür auf die den einzelnen Parapraphen beigefügten Bemerkungen und Erläuterungen hingewiefen.

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Expertenbericht und Entwurf eines Gesetzesvorschlags über das Münzwesen, mit einem Vorworte in Form eines Begleitschreibens von Herrn Bankdirektor Speiser in Basel an den Bundesrath der schweizerischen Eidgenossenschaft. (Fortsetzung.)

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25.10.1849

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