Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 7945 Widersprechende BasicNet Spa, Largo M. Vitale, 1, I-10152 Torino (IT), internationale Registrierung Nr. 854 200 «K WAY» gegen Widerspruchsgegnerin KEEWAY, Nemzetközi Fejlesztési Kft, Brassoi u. 15, HU-3519 Miskolc, internationale Registrierung Nr. 852 513 «KEEWAY MOTOR» (fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 2. August 2006 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 7945 wird zufolge der teilweisen Löschung der angefochtenen Marke im Umfang des Widerspruchs als erledigt abgeschrieben.

3.

Die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, d.h. 400 Franken, wird der Widersprechenden zurückerstattet. Die andere Hälfte verbleibt dem Institut.

4.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Entschädigung von 1400 Franken (inkl. die Hälfte der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

5.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

2. August 2006

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

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2006-2141