Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Patentanwaltsgesetz (PAG); Bundesgesetz über das Bundespatentgericht (Bundespatentgerichtsgesetz; PatGG) Nach dem Entwurf zu einem Patentanwaltsgesetz ist das Führen bestimmter Berufsbezeichnungen nur Personen mit nachgewiesener Berufsqualifikation gestattet.

Damit kann die fachliche Befähigung sichergestellt und Transparenz beim Dienstleistungsangebot geschaffen werden. Der Entwurf zu einem Bundespatentgerichtsgesetz sieht die Schaffung eines nationalen Spezialgerichts vor, das bei Streitigkeiten in Patentsachen allein zuständig ist. Es gewährleistet als Vorinstanz des Bundesgerichts das erforderliche Fachwissen und einen effektiven Rechtsschutz für Erfindungen.

Vernehmlassungsfrist: 30. März 2007 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Telefon 031 322 54 82, Fax 031 325 25 26, www.ige.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

12. Dezember 2006

9558

Bundeskanzlei

2006-3213