05.091 Botschaft zur Änderung des Bundesbeschlusses über Beiträge und Leistungen des Bundes an die Fussball-Europameisterschaft 2008 (EURO 2008) vom 9. Dezember 2005

Sehr geehrte Herren Präsidenten Sehr geehrte Damen und Herren Wir unterbreiten Ihnen mit der vorliegenden Botschaft den Entwurf eines Bundesbeschlusses zur Änderung des Bundesbeschlusses vom 25. September 2002 über Beiträge und Leistungen des Bundes an die Fussball-Europameisterschaft 2008 (EURO 2008) mit dem Antrag auf Zustimmung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

9. Dezember 2005

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Samuel Schmid Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

2005-2198

1609

Übersicht Das Exekutivkomitee der UEFA hat am 12. Dezember 2002 der Kandidatur Österreich ­ Schweiz den Zuschlag für die Ausrichtung der Fussball- Europameisterschaft 2008 (UEFA EURO 2008) gegeben. Die Fussball- Europameisterschaft ist der drittgrösste wiederkehrende Sportanlass der Welt. Ihre Organisation und Durchführung ist eine grosse Herausforderung für die UEFA, die jeweiligen nationalen Fussballverbände sowie die politischen Behörden der Staaten, in denen die Veranstaltung stattfindet.

Die UEFA EURO 2008 beginnt am 7. Juni 2008 mit dem Eröffnungsspiel in Basel und endet am 29. Juni 2008 in Wien mit dem Final. Die 31 Spiele finden in Basel, Bern, Genf, Zürich, Innsbruck, Klagenfurt, Salzburg und Wien statt. In diesen drei Wochen werden in der Schweiz eine Million EM-Touristinnen und EM-Touristen erwartet, die die Spiele besuchen, die Schweiz kennen lernen und dabei ungefähr 800 000 Übernachtungen generieren werden. Gegen 2500 Medienleute werden über die Spiele und die beiden Austragungsländer sowie die Austragungsorte berichten. 9 Milliarden Zuschauer und Zuschauerinnen werden weltweit während ca. 6000 Stunden die Spiele und Berichte aus den Austragungsländern am Fernsehen mitverfolgen.

In einer Studie wurden die möglichen wirtschaftlichen Auswirkungen der UEFA EURO 2008 in der Schweiz untersucht. Diese zeigt, dass die UEFA EURO 2008 voraussichtlich Umsätze zwischen 470 und 545 Millionen Franken generieren wird.

Diese Umsätze dürften eine Bruttowertschöpfung zwischen 280 und 315 Millionen Franken auslösen. Die öffentliche Hand erhält durch die Durchführung des Anlasses direkte Steuereinnahmen in der Höhe von über 20 Millionen Franken, indirekte Steuereinnahmen in noch nicht bezifferbarer Höhe sowie eine Verbesserung der Zahlungsbilanz durch die ausländischen Besucherinnen und Besucher um einen Beitrag zwischen 134 und 175 Millionen Franken.

National- und Ständerat haben am 19. Juni 2002 beziehungsweise am 16. September 2002 eine erste Botschaft gutgeheissen und damals einen Kredit über 3,5 Millionen Franken bewilligt. Weiter haben der Bund und die Konferenz der kantonalen Justizund Polizeidirektoren (KKJPD) gegenüber der UEFA verschiedene Garantien abgegeben, die eine optimale Durchführung des Anlasses sicherstellen sollen.

Auf Grund vertiefter Erkenntnisse aus der Durchführung anderer
Sport-Grossanlässe seit 2002 und Erfahrungen im Bereich Sicherheit im Zusammenhang mit dem WEF in Davos, dem G8-Gipfel in Evian und der UEFA EURO 2004 in Portugal sowie den Vorbereitungen zur FIFA WM 2006 in Deutschland, beauftragte der Bundesrat am 10. Dezember 2004 den Chef des Eidg. Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), eine neue umfassende Botschaft über Beiträge und Leistungen des Bundes an die UEFA EURO 2008 zuhanden der eidgenössischen Räte vorzubereiten.

1610

Die vorliegende neue Botschaft basiert auf einem grundsätzlich neuen und umfassenden Konzept. Dieses umfasst die Massnahmen der öffentlichen Hand zur Gewährleistung der Sicherheit in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Austragungsorten, für Infrastruktur und Verkehr, für die Kommunikation nach innen und aussen, die Projektleitung respektive Koordination, usw. Daraus ergibt sich ein wesentlich höherer Mehraufwand für die Planung, Vorbereitung und Durchführung (Sach- und Geldleistungen) der öffentlichen Hand zu Gunsten der Fussball-Europameisterschaft 2008, als dies in der Botschaft von 2002 vorgesehen war. Auf Grund der verschiedenen Planungsgeschwindigkeiten der involvierten Partner basiert die Botschaft teilweise noch auf groben Planungsannahmen, die jedoch laufend validiert, ergänzt und konkretisiert werden.

Die Botschaft zeigt weiter auf, wie seitens des Bundes die Plattform UEFA EURO 2008 optimal für den Standort Schweiz genutzt, die Begeisterung für den Anlass geweckt sowie die Bevölkerung auf ihre Gastgeberrolle vorbereitet werden soll.

Dazu sind flankierende Massnahmen in den Bereichen Standort- und Landeswerbung, Bewegungs- und Sportförderung, Fanbetreuung und Fankultur sowie Nachhaltigkeit im umfassenden Sinne vorgesehen.

Auf Wunsch der Kantone und der Austragungsorte hat der Bund die Projektkoordination für den Bereich der öffentlichen Hand übernommen. Gemeinsam wurde eine entsprechende Projektorganisation «Öffentliche Hand UEFA EURO 2008» erarbeitet, welche Vertreter des Bundes, der Kantone und der Austragungsorte umfasst.

Nach Bedarf können ebenfalls Dritte beigezogen werden. Die Koordination wird durch einen Gesamtprojektkoordinator, der am 16. Juni 2005 ernannt wurde, sichergestellt. Ihm direkt unterstellt sind die Leiter der Teilprojekte «Sicherheit», «Infrastruktur und Verkehr», «Standortmarketing und Landeswerbung» sowie «Anlässe». Diese Strukturen auf Stufe Bund finden sich in ähnlicher Weise in den Projektorganisationen der Austragungsorte.

Die Projektorganisation «Öffentliche Hand UEFA EURO 2008» koordiniert alle operativen Aufgaben im Bereich der öffentlichen Hand und setzt sie um. Sie koordiniert auch die Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Fussballverband, der Euro 2008 SA, den privatrechtlichen Partnern und den entsprechenden Stellen in Österreich.

Die budgetrelevanten
Mehraufwände für die Planung, Vorbereitung und Durchführung der UEFA EURO 2008 belaufen sich für die öffentliche Hand in der Schweiz für die einzelnen Bereiche auf:

1611

Bund in Mio. Fr.

Kantone (KdK / KKJPD) in Mio. Fr.

Austragungsorte (Kanton + Stadt) in Mio. Fr.

Infrastruktur Stadien Sicherheit Projektleitung öffentliche Hand Infrastruktur undVerkehr Standortmarketing und Landeswerbung Projekte und Massnahmen in der Schweiz (Anlässe) Reserve

10,8 25,2 7,0 4,0 10,0 5,0

­ 28,7 ­ ­ ­ ­

7,3 10,5 5,2 23,7 14,7 12,0

10,0

­

8,0

Total

72,0

28,7

81,4

Das Gesamttotal beläuft sich somit auf rund 182 Millionen Franken.

Eine Grossveranstaltung diesen Ausmasses birgt für alle Beteiligten nebst Chancen auch Risiken. Auf Grund der Neubeurteilung der Ausgangslage und des aktuellen Stands der Arbeiten der Projektorganisation für den Bereich öffentliche Hand per Ende November 2005 sieht der Bundesrat folgende Risikobereiche, welche die Gewährleistung eines sicheren und reibungslosen Fussballfestes und den damit verbundenen positiven Nutzen für die Schweiz und ihre Bevölkerung gefährden könnten: ­

einen bisher nicht absehbaren Mehraufwand für die öffentliche Hand mit Kostenfolge auf Grund erheblicher Veränderung der Planungsparameter;

­

das Scheitern der Budgetvorlagen auf kantonaler oder kommunaler Ebene (Austragungsorte);

­

eine ungenügende Komunikation gegen Aussen;

­

eine ungenügende Kommunikation gegen Innen.

Der Bundesrat ist überzeugt, dass mit den beantragten Massnahmen und Mitteln und der dargestellten Projektorganisation (Bund, Kantone und Austragungsorte), die beschriebenen Risiken so weit wie möglich minimiert werden können.

Letztlich geht es jedoch darum, die Chance UEFA EURO 2008 massgeblich zu nutzen, um für die Schweiz einen grösstmöglichen «Return on investment» aus dem Anlass zu erzielen. Deshalb will der Bundesrat zusammen mit den Kantonen und Austragungsorten der Weltöffentlichkeit eine moderne, leistungsfähige und offene Schweiz präsentieren und gemeinsam mit der Bevölkerung als Gastgeberin einen Beitrag an das Fussballfest UEFA EURO 2008 zu leisten.

1612

Inhaltsverzeichnis Übersicht

1610

1 Allgemeiner Teil 1615 1.1 Ausgangslage 1615 1.2 Botschaft vom 27. Februar 2002 und Bundesbeschluss vom 25. September 2002 1615 1.3 Garantien 1616 1.4 Erkenntnisse und Lehren aus der UEFA EURO 2004 sowie weiteren Sport-Grossveranstaltungen 1616 1.5 Lehren aus der Expo.02 1618 1.6 Ergebnisse des Vorverfahrens 1618 1.7 UEFA EURO 2008 als Chance für die Schweiz 1619 2 Besonderer Teil: Beschreibung des Projektes 2.1 Allgemeines 2.2 UEFA und Euro 2008 SA 2.3 Bund 2.4 Kantone und Austragungsorte 2.5 Sportprogramm und offizielle Veranstaltungen 2.6 Stadien

1620 1620 1620 1621 1624 1624 1625

3 Sicherheit 3.1 Auftrag, Zuständigkeiten und Lagebilder 3.1.1 Auftrag 3.1.2 Zuständigkeiten 3.1.3 Lagebilder 3.2 Grundpfeiler Sicherheitskonzept 3.2.1 Operative Massnahmen 3.2.2 Nationale und internationale Koordination 3.2.3 Präventive Polizeiarbeit 3.3 Armee 3.4 Zivilschutz

1626 1626 1626 1626 1627 1627 1628 1628 1629 1629 1630

4 Verkehr 4.1 Öffentlicher Verkehr in den Austragungsorten 4.2 Luftverkehr 4.3 Privater Verkehr

1631 1632 1632 1633

5 Standortmarketing und Landeswerbung für die Schweiz

1633

6 Projekte und Massnahmen in der Schweiz 6.1 Nationale Bewegungs- und Sportförderung 6.2 Fanbetreuung 6.3 Kulturelle Anlässe

1634 1634 1635 1635

7 Zoll

1635 1613

8 Steuerpflicht

1636

9 Nachhaltige Entwicklung

1636

10 Änderungen im Bereich der Gesetzgebung

1637

11 Nutzen und finanzielle Auswirkungen für die Schweiz 11.1 Wirtschaftlicher Nutzen in der Schweiz 11.2 Finanzielle Auswirkungen für den Bund 11.2.1 Infrastruktur (Stadien) 11.2.2 Sicherheit 11.2.2.1 Mehraufwand öffentliche Hand 11.2.2.2 Mehrkosten für den Bund 11.2.3 Projektleitung öffentliche Hand 11.2.4 Infrastruktur und Verkehr 11.2.5 Standortmarketing und Landeswerbung für die Schweiz 11.2.6 Projekte und Massnahmen in der Schweiz 11.2.7 Reserve 11.2.8 Zusammenfassung der Kosten für den Bund 11.3 Projektcontrolling 11.4 Mehraufwand öffentliche Hand insgesamt 11.5 Finanzielle Leistungen der Fussballseite 11.5.1 Leistungen der UEFA und der Euro 2008 SA 11.5.2 Finanzielle Leistungen des Schweizerischen Fussballverbandes (SFV)

1638 1638 1639 1639 1640 1640 1645 1645 1646 1647 1647 1647 1648 1648 1649 1649 1649 1650

12 Politische Risiken

1651

13 Legislaturplanung

1652

14 Verhältnis zum europäischen Recht

1652

15 Rechtliche Grundlagen 15.1 Verfassungs- und Gesetzmässigkeit 15.2 Erlassform

1653 1653 1655

16 Ausgabenbremse

1655

Bundesbeschluss über Beiträge und Leistungen des Bundes an die Fussball-Europameisterschaft 2008 (Entwurf)

1657

1614

Botschaft 1

Allgemeiner Teil

1.1

Ausgangslage

Am 12. Dezember 2002 hat sich das Exekutivkomitee der UEFA der gemeinsamen Kandidatur Österreich­Schweiz den Zuschlag zur Ausrichtung der UEFA EURO 2008 gegeben. Damit erhält unser Land zum ersten Mal seit 1954 (Fussball-WM in Bern) die Chance, einen internationalen Sportanlass dieser Grössenordnung durchzuführen.

Ausschlaggebend für den Zuschlag waren die überzeugende Kandidatur der beiden nationalen Fussballverbände, die zentrale Lage der beiden Staaten in Europa, die bestehende und geplante Infrastruktur sowie die Unterstützung der Kandidatur durch Behörden, Parlament und Volk.

Die gemeinsame Kandidatur ergab sich aus der Tatsache, dass weder Österreich noch die Schweiz über eine genügende Anzahl Gross-Stadien verfügen, um eine Fussballeuropameisterschaft im Alleingang durchzuführen. Zudem verbinden unsere beiden Länder viele Gemeinsamkeiten politischer, soziokultureller, geografischer, sprachlicher und auch sportlicher Natur.

1.2

Botschaft vom 27. Februar 2002 und Bundesbeschluss vom 25. September 2002

Zur Unterstützung der Kandidatur hat der Bundesrat am 30. Mai 2001 das Eidg.

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) beauftragt, eine Botschaft auszuarbeiten, die Art und Umfang der Unterstützung des Bundes für die Ausrichtung der Spiele im Jahre 2008 darlegt. Für die Erarbeitung dieser Botschaft wurde eine interdepartementale Arbeitsgruppe geschaffen. Der Bundesrat hiess am 27. Februar 2002 die Botschaft über die Beiträge und Leistungen des Bundes an die Fussball-Europameisterschaft 2008 (EURO 2008) (BBI 2002 6597) gut, mit der Absicht, die Kandidatur des SFV zu unterstützen.

Am 19. Juni 2002 entschied der Nationalrat mit 114 Ja- zu 7 Neinstimmen, den vorgesehenen Kredit freizugeben. Der Ständerat hat sich am 16. September 2002 diesem Entscheid einstimmig angeschlossen. Die im Bundesbeschluss vom 25.

September 2002 (BBI 2002 6597) vorgesehene Kredit von 3,5 Millionen Franken teilt sich auf in: 1.

einen Beitrag von 1 Million Franken für bauliche Massnahmen zur Entwicklung der Medien- und Sicherheitsfunktionalität in den vier Stadien Basel, Genf, Bern und Zürich;

2.

einen Beitrag von 500 000 Franken an die Finanzierung einer nationalen Kampagne für die Gesundheitsförderung und die soziale Integration durch Sport bei den Spielen in den vier Stadien;

3.

nicht in Rechnung gestellte Leistungen von höchstens 2 Millionen Franken, die im VBS departementsintern kompensiert werden müssen.

1615

Die Kantone entschieden sich im Rahmen der Vernehmlassung, sich mit einem mindestens doppelt so hohen Betrag, d.h. 7 Millionen Franken, an der Finanzierung der Veranstaltung zu beteiligen. Der Umfang der Unterstützung der öffentlichen Hand belief sich somit total auf 10,5 Millionen Franken.

Die dadurch manifestierte Unterstützung des Anlasses durch die öffentliche Hand war eine wichtige Voraussetzung für die Kandidatur und letztlich auch sine qua non für die Zuteilung der Fussball-Europameisterschaft 2008 durch die UEFA an Österreich und die Schweiz.

Auf Grund einer Neubeurteilung im Herbst 2004 kam der Bundesrat zum Schluss, dass die Botschaft und der Bundesbeschluss aus dem Jahre 2002 den effektiven Anforderungen für die Durchführung der Endrunde der Fussball-Europameisterschaft im Jahre 2008 nicht mehr genügen.

1.3

Garantien

Als Bestandteil des Kandidaturdossiers verlangte die UEFA zusätzlich verschiedene Garantien von Bund, Kantonen und Dritten. Diese Garantien, die in der ersten Hälfte des Jahres 2002 unterzeichnet wurden, bestehen aus: a.

Deklaration der Unterstützung durch die Bundesbehörden, unterschrieben durch den Bundespräsidenten;

b.

Garantien zur Gewährleistung der Sicherheit, unterzeichnet durch das Bundesamt für Polizei (fedpol), die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) und den Schweizerischen Fussballverband (SFV);

c.

Garantie für die Erteilung von Visa und Arbeitsbewilligungen unterzeichnet durch das Bundesamt für Migration;

d.

Zollerleichterungen, unterzeichnet durch die Eidg. Zollverwaltung;

e.

Schutz der kommerziellen Rechte der UEFA, unterschrieben durch das Eidg.

Institut für Geistiges Eigentum und die «Allgemeine Plakatgesellschaft»;

f.

Unterstützung des Anlasses durch flankierende Massnahmen im Bereich der Koordination und Kommunikation, unterzeichnet durch das Bundesamt für Sport.

Sämtliche Garantien wurden mit Hinweis auf die geltenden gesetzlichen Grundlagen abgegeben. Die Mehrheit der Garantien kann ohne Gesetzesänderungen erfüllt werden. Für einen verbesserten «Schutz kommerzieller Rechte» im Rahmen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sind Lösungen bei den betroffenen Stellen in Erarbeitung.

1.4

Erkenntnisse und Lehren aus der UEFA EURO 2004 sowie weiteren Sport-Grossveranstaltungen

Die schweizerischen Erfahrungen bei der Durchführung eines Sportgrossanlasses in der Dimension der UEFA EURO 2008 liegen mehr als 50 Jahre zurück. Die dem vorliegenden Konzept zu Grunde liegenden Planungsannahmen stützen sich deshalb auf die Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem WEF in Davos, dem G8-Gipfel in 1616

Evian und Champions-League-Spielen in Basel, auf den Beobachtungen anlässlich der UEFA EURO 2004 in Portugal und dem Informationsaustausch mit den Organisatoren der FIFA WM 2006 in Deutschland.

Erkenntnisse für die Festlegung des Umfangs der Sicherheitsaufwände Die UEFA EURO 2004 bestätigte den bereits seit den Olympischen Winterspielen in Salt Lake City erkennbaren Trend zu einer substanziellen Erhöhung der Sicherheitsanforderungen bei Grossveranstaltungen. Die neu definierten internationalen Standards liessen seitdem die Budgets im Bereich Sicherheit explodieren. Dieser Trend setzte sich anlässlich der Olympischen Sommerspiele 2004 in Athen fort; Ähnliches ist auch im Rahmen der FIFA WM 2006 in Deutschland zu erwarten Grundsätzlich stellen wir fest, dass der Aufwand im Bereich Sicherheit von Grossanlässen weder transparent noch vergleichbar ist. Es ist nicht klar ersichtlich, ob es sich um Vollkosten oder Mehraufwände handelt. Der Aufwand der portugiesischen Behörden im Bereich Sicherheit konnte ebenso wenig im Detail eruiert werden wie jener in Athen. Die griechischen Behörden sprachen gemäss Medienberichten von Aufwänden in der Grössenordnung von 1,5 Milliarden Euro, ähnliche Zahlen werden im Zusammenhang mit der Fussball-WM 2006 in Deutschland genannt. Tatsache ist, dass die Mehraufwände für den Inhaber des staatlichen Gewaltmonopols beträchtlich sind und sich die Veranstalterseite bis anhin nie an den Mehrkosten beteiligt hat.

Zum Zeitpunkt der Ausarbeitung und der Eingabe des Kandidaturdossiers 2001/02 und der ersten Botschaft vom Frühjahr 2002 war es den beteiligten Instanzen nur bedingt möglich, die finanziellen Konsequenzen, insbesondere im Bereich Sicherheit, für die UEFA EURO 2008 vollumfänglich abzuschätzen. Rückblickend ist weiter festzuhalten, dass in der allgemeinen Kandidatur-Euphorie im Jahr 2002 diesem Umstand von allen Seiten grundsätzlich zu wenig Rechnung getragen wurde.

Erkenntnisse für die Anforderungen an die Stadien Die bestehenden und die geplanten Stadien in der Schweiz entsprechen weitgehend den Anforderungen für die Durchführung internationaler Spiele. Für die spezifischen Bedürfniss einer Endrunde muss die Infrastruktur jedoch angepasst oder ergänzt werden, dies insbesondere im Bereich der Medien- und Sicherheitsinfrastruktur (Studios, Kommentatorenplätze,
Pressearbeitsräume, elektronische Zutrittskontrollen, etc.).

Lehren für die Bewältigung der Zuschauer- und Besucherströme Voraussetzung für die Bewältigung der Zuschauer- und Besucherströme zwischen und innerhalb der Städte ist ein flexibles und effizientes Transportnetz auf der Schiene, der Strasse und in der Luft. Eine Erkenntnis der EURO 04 ist jedoch, dass dies alleine nicht genügt. Es gilt, die Zuschauerströme sinnvoll zu lenken. Die Erfahrung aus Grossanlässen in der Schweiz (Expo.02, div. Konzertveranstaltungen etc.)

zeigt, dass das Anbieten eines Kombitickets wesentlich dazu beitragen kann, den Zu- und Wegstrom der Besucher zu den Veranstaltungen flüssig zu halten und die Zuschauer zum frühzeitigen Umstieg auf die öV-Mittel zu bewegen. Weitere Massnahmen sind auf die Spielzeiten ausgerichtete flexible An- und Abflugzeiten sowie die Bereitstellung von genügend Warteräumen für die Fans, flächendeckende Leitsysteme und eine optimale Ausnutzung der Kapazitäten des öffentlichen Fern- und Nahverkehrs.

1617

Lehren für die Landeswerbung und das Standortmarketing Portugal nutzte die UEFA EURO 2004 optimal als Plattform für eine weltweite Landeswerbung. Es gelang dem Land, sich nachhaltig als gastfreundliches, fortschrittliches und weltoffenes Land zu positionieren.

Dass sich ein Land nicht nur als Tourismusdestination, sondern auch als Wirtschaftsstandort und Lebensraum positionieren lässt, zeigt das Beispiel Deutschland.

Die Kampagne «Land der Ideen» geht ­ mit entsprechendem Aufwand ­ weit über die sonst bekannte Image- und Landeswerbung hinaus.

Fazit: die Botschaft 2002 genügt nicht Diese Erkenntnisse und Lehren wurden dem Bundesrat im Herbst 2004 präsentiert; in der Folge beauftragte der Bundesrat am 10. Dezember 2004 den Chef des Eidg. Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), eine Botschaft zur Änderung des Bundesbeschlusses über Beiträge und Leistungen des Bundes an die Fussball-Europameisterschaft 2008 (EURO 2008) zuhanden der eidgenössischen Räte vorzubereiten. Darin sei auf Grund der neuen Erkenntnisse seit 2002 ein grundsätzlich neues und umfassendes Konzept zur Gewährleistung der Sicherheit und weiterer notwendiger Massnahmen zu entwickeln und der Umfang der Sach- und Geldleistungen der öffentlichen Hand für die Durchführung der UEFA EURO 2008 auszuweisen. Dieses wird nun mit der hier vorliegenden Botschaft beschrieben.

1.5

Lehren aus der Expo.02

Mit Schreiben vom 19. Oktober 2005 beantwortete der Bundesrat zuhanden der Finanzdelegation bereits Fragen in Zusammenhang mit den Empfehlungen der EFK zur Expo.02 und deren Umsetzung namentlich bei der UEFA EURO 2008.

In seinem Antwortschreiben kommt der Bundesrat zum Schluss, dass die Lehren aus der Expo.02 in Bezug auf die UEFA EURO 2008 nur bedingt anwendbar sind. Ein wesentlicher Grund dafür liegt in der Tatsache, dass im Falle der UEFA EURO 2008 der Bund weder Auftraggeber noch Veranstalter ist, sondern den Ausrichter (SFV) und den Veranstalter (Euro 2008 SA) im Rahmen der vom Bund abgegebenen Garantien unterstützt.

Im Rahmen der Projektorganisation (vgl. Ziff. 2.3) werden jedoch die Lehren aus der Expo.02 weitestgehend umgesetzt, insbesondere in der strategischen Begleitung durch den politischen Ausschuss, bei den Machbarkeitsabklärungen, bei der Bereitstellung der personellen Ressourcen und der Vermeidung von Miliz- und übermässigen Mandatsstrukturen sowie durch eine klare Trennung zwischen strategischer Führung, operativer Gesamtführung und operativer Teilverantwortung.

1.6

Ergebnisse des Vorverfahrens

Am 10. Dezember 2004 hat der Bundesrat auf der Grundlage eines Aussprachepapiers den Chef des Eidg. Departementes für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) beauftragt, der UEFA die Unterstützung des Bundesrates für die Abwicklung der UEFA EURO 2008 in der Schweiz zu bestätigen sowie das VBS 1618

(BASPO) zu beauftragen, eine Botschaft zu Handen der Eidgenössischen Räte vorzubereiten, welche die zusätzliche finanzielle Unterstützung der öffentlichen Hand für die Organisation der UEFA EURO 2008 detailliert ausweist.

Zur Thematik der UEFA EURO 2008 wurden verschiedene parlamentarische Vorstösse eingereicht (Interpellation Vollmer 03.3614, Motion Teuscher 04.3793 (abgelehnt), Interpellation Hochreutener 04.3676, Interpellation Stahl 04.3513, Interpellation Studer 04.3492, Interpellation Kohler 04.3493).

Die Finanzdelegation stellte im Zusammenhang mit den Empfehlungen der EFK zur Expo.01/02 und den Lehren aus der Expo.02 Fragen bezüglich deren Umsetzung im Rahmen des Projektes öffentliche Hand UEFA EURO 2008. Mit Schreiben vom 19. Oktober 2005 beantwortete der Bundesrat diese.

1.7

UEFA EURO 2008 als Chance für die Schweiz

Mit der UEFA EURO 2008 haben die beiden Länder eine einmalige Plattform und Chance erhalten, sich der Weltöffentlichkeit zu präsentieren. Mit der Durchführung dieses Anlasses sind vielfältige positive, materielle und immaterielle Effekte für die Schweiz verbunden. Diese wirken sowohl gegen innen als auch gegen aussen: ­

Die UEFA EURO 2008 ist eine Plattform für die Verankerung unserer Werte im Innern und die Förderung des Zusammenhaltes der Schweiz. Sport und Fussball im besonderen kennt weder geografische, kulturelle noch soziale Grenzen. Die föderalistische Herausforderung «Fussball-Europameisterschaft in der Schweiz und Österreich» verlangt von allen Beteiligten sportlichen Teamgeist um die komplexe Dimension dieses Grossanlasses zu meistern. Die Schweiz will ein Fussballfest durchführen, das unserem Land und seinen Bewohnern entspricht, einen Grossanlass mit internationaler Ausstrahlung, mit dem sich unsere Bevölkerung identifizieren und an dem sie aktiv partizipieren kann.

­

Die UEFA EURO 2008 hat das Potenzial, eine ökonomisch nachhaltige Wirkung zu erzielen. Vergleiche mit anderen Sportanlässen dieser Grössenordnung zeigen, dass die Investitionen positive ökonomische Effekte, insbesondere in den Bereichen Tourismus, Arbeitsmarkt und Standortpolitik haben, was entsprechende Untersuchungen belegen. Davon profitieren nicht nur die Austragungsorte und die Gastgeberkantone, sondern die Schweiz insgesamt.

­

Die UEFA EURO 2008 ist eine hervorragende Plattform für die Standortund Landeswerbung. Vom 7. bis 29. Juni 2008 sowie anlässlich der Auslosungen der Qualifikations- und Endrunde im Vorfeld werden die Augen der Welt auf unser Land gerichtet sein. Wir werden uns nicht nur als perfekte Organisatoren eines Anlasses in Szene setzen, sondern uns als sympathisches und weltoffenes Land präsentieren können. Gegen eine Million Touristinnen und Touristen werden sich vor Ort von der Leistungsfähigkeit und Qualität der Schweiz überzeugen können. Insgesamt neun Milliarden Zuschauer (kumulativ) werden sich weltweit am Fernsehen ein Bild von einer sicheren, modernen und offenen Schweiz machen.

1619

­

Die UEFA EURO 2008 eröffnet Möglichkeiten, den Stellenwert des Sports in der Gesellschaft aufzuzeigen. Der Anlass soll dazu genutzt werden, einem breiten Publikum die gesundheitlichen, ethischen und integrativen Werte des Sports zu vermitteln. Ziel ist es, nicht nur den Anteil der bewegungsaktiven Bevölkerung zu erhöhen, sondern auch den gesellschaftlichen Stellenwert des Breiten- und Spitzensportes besser zu verankern.

­

Die UEFA EURO 2008 ist nachhaltig angelegt. Sämtliche beabsichtigten Investitionen in den Bereichen Infrastruktur, Standort- und Landeswerbung, Sportförderung sowie gesellschaftspolitischen Initiativen sollen über 2008 hinaus wirken.

Um die oben genannten Chancen der UEFA EURO 2008 vollumfänglich nutzen zu können, sind gezielte direkte und flankierende Massnahmen nötig.

2

Besonderer Teil: Beschreibung des Projektes

2.1

Allgemeines

In die Vorbereitung und Durchführung der UEFA EURO 2008 sind im öffentlichen Bereich der Bund, die Kantone im Allgemeinen und die Gastgeberkantone im Besonderen sowie die Austragungsorte involviert. Auf der Fussballseite teilen sich die UEFA, der SFV, die Euro 2008 SA sowie die Stadioneigentümer und Stadionbetreibergesellschaften die Aufgaben und Verantwortlichkeiten. Weiter werden auch Dritte wie beispielsweise die Tourismusorganisationen, die Schweizerischen Bundesbahnen, die Swiss oder die Flughafenunternehmen miteinbezogen.

Die Zusammenarbeit mit dem Partner Österreich wurde seitens der öffentlichen Hand auf allen Ebenen etabliert und wird laufend vertieft.

Zum Zeitpunkt der Erarbeitung dieser Botschaft konnte die Zusammenarbeit noch nicht mit allen Partnern vollumfänglich synchronisiert werden, da deren Projektorganisationen oder Teile davon noch gar nicht festgelegt waren oder sich erst im Aufbau befanden. Dementsprechend konnten die konkreten Bedürfnisse gegenüber dem Bund noch nicht oder erst in groben Ansätzen definiert werden.

2.2

UEFA und Euro 2008 SA

Die UEFA als Veranstalterin der UEFA EURO 2008 entscheidet über die Organisation des Turniers und besitzt sämtliche damit verbundenen kommerziellen Rechte.

Die beiden nationalen Fussballverbände garantieren als Ausrichter, dass in den beiden Ländern die benötigte Turnierinfrastruktur zur Verfügung steht und die festgelegte Turnierorganisation reibungslos umgesetzt werden kann.

Im Gegensatz zur FIFA operiert die UEFA seit 2004 nicht mehr mit lokalen, nationalen Organisationskomitees, sondern setzt dafür unter dem Namen «Euro 2008 SA» eine Tochtergesellschaft mit Sitz in Nyon ein. Dies erlaubt es der UEFA, den Knowhow-Transfer von Endrunde zu Endrunde sicherzustellen, das Turnier relativ unabhängig von den lokalen Strukturen zentral zu führen und das unternehmerische Risiko für die UEFA klein zu halten. Auf Grund der hohen Einnahmen aus den

1620

Medien- und Sponsorenrechten benötigt die UEFA für die Durchführung der UEFA EURO 2008 zudem keine staatlichen Defizitgarantien.

Die Euro 2008 SA hat am 27. Januar 2005 ihre Tätigkeit offiziell aufgenommen. Sie wird von einem neunköpfigen Verwaltungsrat kontrolliert, dem neben fünf Mitgliedern der UEFA auch die Präsidenten sowie die Generalsekretäre des österreichischen und des schweizerischen Fussballverbandes angehören. Die Euro 2008 SA gliedert sich in die beiden lokalen Turnierdirektionen Schweiz und Österreich, einen Bereich Eventmanagement, Administration, TV- und Medienorganisation, spezielle Projekte sowie Eventdurchführung an den Spielorten. Die Euro 2008 SA, die bis zum Turnierbeginn im Jahre 2008 mehr als 300 Mitarbeitende zählen wird, verfügt über ein operatives Budget von rund 215 Millionen Franken.

Die beiden nationalen Verbände SFV und ÖFB werden zwar als Ausrichter bezeichnet, sämtliche operativen Bereiche wurden jedoch der Euro 2008 SA übertragen. Die Funktion der Fussballverbände beschränkt sich im Wesentlichen darauf, die UEFA gegenüber den jeweiligen Landesbehörden zu vertreten und für eine positive Stimmung in der Bevölkerung gegenüber dem Endrundenturnier zu sorgen.

Verwaltungsrat Euro 2008 SA

Management Board COO Turnierdirektor AUT Turnierdirektor CH

Administration

2.3

Turnierdirektion AUT

Turnierdirektion CH

EventManagement

TV- & MedienOrganisation

Projekte / Eventdurchführung

Bund

Der Bund (VBS) hat auf Wunsch der Kantone und der Austragungsorte die Projektkoordination für den Bereich der öffentlichen Hand übernommen. Gemeinsam wurde eine entsprechende Projektorganisation «Öffentliche Hand UEFA EURO 2008» erarbeitet, die Vertreter des Bundes, der Kantone und der Austragungsorte umfasst. Nach Bedarf können ebenfalls Dritte beigezogen werden. Die Koordination wird durch einen Gesamtprojektkoordinator, der am 16. Juni 2005 ernannt wurde, sichergestellt. Ihm direkt unterstellt sind die Leiter der Teilprojekte «Sicherheit», «Infrastruktur und Verkehr», «Standortmarketing und Landeswerbung» sowie «Anlässe». Diese Strukturen auf Stufe Bund finden sich in ähnlicher Weise in den Projektorganisationen der Austragungsorte.

Die Projektorganisation «Öffentliche Hand UEFA EURO 2008» koordiniert alle operativen Aufgaben im Bereich der öffentlichen Hand und setzt sie um. Sie koordiniert auch die Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Fussballverband, der Euro 2008 SA, der UEFA, den privatrechtlichen Partnern und den entsprechenden Stellen in Österreich.

1621

Politischer Ausschuss

Steuerungsausschuss

Gesamtprojektkoordinator

Teilprojekt Sicherheit

Teilprojekt Infrastruktur & Verkehr

Teilprojekt Standortmarketing & Landeswerbung

Projekt-Office

Teilprojekt Anlässe

Bundesämter / Direktionen Kantone (KdK / KK JPD)

Austragungsorte (4x) Sicherheit Infra / Verkehr Stadt-Marketing Anlässe TourismusOrganisationen SFV UEFA/Euro 2008 SA Stadionbetreiber SBB / SW ISS / Airports Projektleitung AUT Austragungsorte AUT

Politischer Ausschuss und Steuerungsausschuss öffentliche Hand Der Projektorganisation steht der politische Ausschuss vor. Dieser umfasst nebst dem Chef des VBS, der den Vorsitz führt, je einen Vertreter des Regierungsrates der Kantone Genf und Basel-Landschaft und Basel-Stadt sowie die Stadtpräsidenten der Städte Bern und Zürich. Ergänzt wird er durch je einen Vertreter des Leitungsausschusses der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) sowie des Vorstandes der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD). Ad hoc können auch Vertreter der Ausrichter- und Organisationsseite beigezogen werden. Seitens der Projektkoordination nehmen der Direktor des Bundesamtes für Sport (BASPO) und der Gesamtprojektkoordinator «Öffentliche Hand» Einsitz. Der Ausschuss trifft die strategischen und politischen Entscheidungen zu sämtlichen Leistungen und Massnahmen der öffentlichen Hand zu Gunsten der UEFA EURO 2008.

1622

Der ihm unterstellte Steuerungsausschuss steht in einer ersten Phase unter der Leitung des Direktors des BASPO und bereitet mit den analog zusammengesetzten Partnern die entsprechenden Entscheidgrundlagen zuhanden des politischen Ausschuss vor und setzt dessen Beschlüsse operativ um.

Gesamtprojektkoordination öffentliche Hand Die Gesamtprojektkoordination, die sich noch im Aufbau befindet, wird fünf Vollzeitstellen umfassen, die auf Mitte 2009 befristet sind. Bis zur Kreditbewilligung durch das Parlament werden diese Stellen durch das BASPO bzw. VBS vorfinanziert; die entsprechenden weiteren finanziellen Konsequenzen sind unter Ziffer 4.2.3 aufgeführt. Neben der Koordination innerhalb des Projektes obliegt dem Gesamtprojektkoordinator auch das Reporting und Controlling zuhanden der beiden Ausschüsse.

Teilprojekt Sicherheit Das Teilprojekt «Sicherheit» wird vom Kommandant der Kantonspolizei Solothurn geleitet. Seine Stellvertretung wird vom Chef des Dienstes für Analyse und Prävention (DAP) im Bundesamt für Polizei (fedpol) wahrgenommen; er ist insbesondere auch für die Zusammenarbeit mit den österreichischen Partnern zuständig. Der Bundesrat bewilligte bereits am 10. Dezember 2004 drei zusätzliche Stellen für das Teilprojekt Sicherheit mit Wirkung ab 2005 bis Ende 2008 für die Schaffung eines Stabes «Sicherheit» beim DAP. Ab 2006 werden diese aus einem zusätzlichen neuen Kredit UEFA EURO 2008 im VBS finanziert (gemäss Voranschlag BASPO 2006).

Der Chef Sicherheit und sein Stabschef werden vollumfänglich durch die KKJPD finanziert.

Um die anfallenden Planungs- und Vorbereitungsarbeiten im Teilprojekt «Sicherheit» bewältigen zu können, arbeiten seit Mitte 2004 ca. 200 Experten aus Bund (EJPD, VBS, EFD, UVEK, EDA), Kantonen und Austragungsorten in zehn Subteams am Sicherheitskonzept. Als Stabchef «Sicherheit» amtet ein Offizier der Kantonspolizei Basel-Stadt. Ein ehrenamtlicher Beirat begleitet den Planungsprozess kritisch und berät die Verantwortlichen in strategischen Fragen. Auf internationaler Ebene wurde für die Abstimmung der Konzepte und deren Umsetzung eine schweizerisch-österreichische Sicherheits-Arbeitsgruppe (SiAG) geschaffen.

Teilprojekt Infrastruktur und Verkehr Die Teilprojektleitung «Infrastruktur und Verkehr» wird durch das Bundesamt für Verkehr wahrgenommen und befindet sich
momentan im Aufbau. Die Arbeiten an einem Gesamtverkehrskonzept sind zum Zeitpunkt der Erarbeitung der Botschaft erst wenig fortgeschritten, da einerseits die Bedürfnisse des Veranstalters im Detail zu definieren sind und anderseits in Österreich ein ähnliches Projekt noch nicht gestartet wurde.

Teilprojekt Standortmarketing und Landeswerbung Das Teilprojekt «Standortmarketing und Landeswerbung» startete anfangs November 2005 mit der Einsetzung eines Teilprojektleiters. Die Erarbeitung des Konzepts und die Umsetzung der Massnahmen erfolgen auf Mandatsbasis in enger Zusammenarbeit mit Schweiz Tourismus und dessen Partnern.

1623

Teilprojekt Anlässe (Projekt und Massnahmen in der Schweiz) Das Teilprojekt «Anlässe», das mit der Detailausarbeitung und Umsetzung der Projekte und Massnahmen in der Schweiz (vgl. Ziff. 6) beauftragt werden wird, wird derzeit noch auf Ebene der Gesamtprojektkoordination bearbeitet. Ab Frühjahr 2006 ist auch hier in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Austragungsorten die Einsetzung einer Teilprojektleitung vorgesehen.

2.4

Kantone und Austragungsorte

Auf Ebene der Kantone wird unterschieden zwischen Standortkantonen und NichtStandortkantonen. Die Gesamtheit der Kantone wird durch die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) sowie die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) auf der jeweiligen Stufe der Projektorgansiation vertreten.

Im Rahmen der Projektorganisation einigte man sich darauf, dass die Standorte Basel und Genf durch die Kantone, die Standorte Bern und Zürich durch die Städte vertreten werden. In Genf und Basel (Basel-Stadt und Basel-Landschaft) nimmt jeweils ein Regierungsausschuss die Oberaufsicht und die politische Verantwortung wahr. In Genf liegt die Federführung beim Departement für Inneres, Landwirtschaft und Umwelt. In Basel ist das Erziehungsdepartement Basel-Stadt beziehungsweise die Bildungs-, Kultur und Sportdirektion Basel-Landschaft zuständig. In Zürich und Bern liegt die Verantwortung bei der Stadt unter der Federführung der jeweiligen Präsidialdirektionen.

In jedem Austragungsort wurde ein EURO-Delegierter, der für die operative Projektleitung verantwortlich ist, bestimmt. Bis Ende 2005 sollen an jedem Standort analog dem Bund entsprechende Projektorganisationen operationell sein. Die vier Austragungsorte sind gemeinsam in einer Arbeitsgruppe organisiert und haben ihre Zusammenarbeit in einer Vereinbarung geregelt.

2.5

Sportprogramm und offizielle Veranstaltungen

Die UEFA EURO 2008 findet vom 7.­29. Juni 2008 in Österreich und in der Schweiz statt. Das Eröffnungsspiel wird am 7. Juni 2008 in Basel stattfinden, das Finalspiel am 29. Juni 2008 in Wien.

Insgesamt werden 16 Nationalmannschaften am Turnier teilnehmen. Davon müssen sich 14 Nationalmannschaften in einem Wettbewerb qualifizieren. Die Mannschaften aus Österreich und der Schweiz nehmen automatisch teil. In einer ersten Phase wird in vier Gruppen gespielt; der Erste und der Zweite jeder Gruppe qualifizieren sich für die nächste Runde. Während dieser Phase finden täglich zwei Spiele statt.

Diese werden abwechselnd einen Tag in Österreich und einen Tag in der Schweiz stattfinden. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass nicht zeitgleich Spiele in Österreich und der Schweiz stattfinden.

Von den 31 Spielen der Endrunde finden sechs im St. Jakob-Park in Basel, drei im Stade de Genève in Genf, drei im Stade de Suisse in Bern und drei auf dem Letzigrund in Zürich statt.

1624

Folgende offiziellen Veranstaltungen sind vorbereitend auf die UEFA EURO 2008 vorgesehen: ­

Auslosung der Qualifikationsgruppen am 27. Januar 2006 in Montreux,

­

Gruppenauslosung für die Endrunde am 2. Dezember 2007 in Luzern,

­

Workshop für die 16 qualifizierten Mannschaften am 13. März 2008 in Wien,

­

UEFA-Schiedsrichterkurs im Frühling 2008 im Raume Zürich,

­

Eröffnungszeremonie und -spiel am 7. Juni 2008 im Stadion St. Jakob-Park Basel,

­

Final und Schlusszeremonie am 29. Juni 2008 im Ernst Happel-Stadion in Wien.

2.6

Stadien

In Basel, Bern, Genf und Zürich werden vier neu erbaute resp. ausgebaute Stadien für die Endrunde 2008 zur Verfügung stehen. Das Fassungsvermögen des Stadions in Basel wird 42 000 Zuschauerinnen und Zuschauer betragen, während die Stadien in Bern, Genf und Zürich eine Zuschauerkapazität von je ca. 30 000 aufweisen werden.

Mit dem Neubau des Stadions Letzigrund in Zürich wurde im Spätherbst 2005 begonnen. Die Fertigstellung ist für Ende Sommer 2007 geplant, so dass die erforderlichen Testspiele durchgeführt und das Stadion zeitgerecht für die UEFA EURO 2008 in Betrieb genommen werden kann.

Das Fussballstadion St. Jakob-Park in Basel ist seit 2001 in Betrieb. Der Ausbau um 12 000 Plätze wurde im Frühjahr 2005 begonnen, der Abschluss der Bauarbeiten ist für 2006 vorgesehen. Das Stade de Genève ist seit 2003, das Stade de Suisse Wankdorf Bern seit 2005 in Betrieb. Der Bund hat sich im Rahmen des Nationalen Sportanlagenkonzeptes (NASAK) mit insgesamt 19,2 Millionen Franken am Bau dieser drei Stadien beteiligt.

Alle vier Stadien entsprechen damit weitgehend den Vorgaben des Organisators für die UEFA EURO 2008 und haben sich ­ abgesehen vom Letzigrund ­ bereits bei nationalen und internationalen Fussballspielen bewährt. Sie zeichnen sich aus durch eine hervorragende architektonische und bauliche Qualität, hohen Komfort, Multifunktionalität sowie durch eine verkehrstechnisch günstige Lage. Dadurch ist sichergestellt, dass auch künftig praktisch jeder Landesteil über Stadionkapazitäten verfügt, die die Durchführung von Länder-, Champions League- und UefaCup-Spielen sowie Freiluft-Grossveranstaltungen erlauben.

Wie bereits erwähnt, werden auf Grund der Erfahrungen anlässlich der UEFA EURO 2004 in Portugal die Stadien im Bereich der Medieninfrastruktur temporär mit zusätzlicher Infrastruktur ausgestattet.

1625

3

Sicherheit

3.1

Auftrag, Zuständigkeiten und Lagebilder

Die Gewährleistung einer sicheren und störungsfreien Veranstaltung ist ein grundlegendes Ziel von Bund, Kantonen und Städten und geniesst höchste Priorität. Die Sicherheitsvorkehrungen sollen wirksam, aber auch diskret und verhältnismässig sein. Die Sicherheitsstandards und das Auftreten der Sicherheitsorgane werden in der Schweiz und in Österreich möglichst einheitlich sein.

3.1.1

Auftrag

In der Projektphase müssen alle Betroffenen einbezogen und die Koordination sowohl national als auch international mit Österreich und den Teilnehmer- und Anrainerstaaten sichergestellt werden. In der Umsetzungsphase ist ein störungsfreier Verlauf der UEFA EURO 2008 zu gewährleisten. Die operativen Massnahmen sollen national koordiniert, gefährdete Personen, Objekte, Räume und Verkehrsmittel wirksam geschützt werden. Die Zusammenarbeit aller Verantwortlichen muss sichergestellt werden. Sicherheitsrelevante Informationen müssen im In- und Ausland gewonnen und weiterverbreitet werden. Möglichen Gefährdungen soll mit präventiven Massnahmen begegnet werden. Die Ein- und Anreise gewaltbereiter Personen ist unter Mitwirkung der Herkunftsstaaten wenn immer möglich von vornherein zu unterbinden. Störungen der öffentlichen Sicherheit sind bereits im Ansatz zu verhindern.

3.1.2

Zuständigkeiten

Grundsätzlich liegt die Verantwortung für die Durchführung der Sicherheitsmassnahmen bei den Kantonen und den Austragungsorten. Auf Ebene der Austragungsorte existieren lokale Projektstrukturen. Für die Sicherheit in den Stadien ist der Ausrichter verantwortlich. Das mit Österreich abgestimmte Sicherheitskonzept wird auch von den Kantonen verabschiedet werden. Bei dessen Umsetzung liegt die Führung bei den jeweiligen Polizeikommandanten.

Der Bund nimmt zusätzlich zu seinen eigenen Zuständigkeiten im Bereich der inneren Sicherheit (Grenzschutz, Staatsschutz, völkerrechtliche Schutzpflichten, bestimmte Strafverfolgungskompetenzen) eine Koordinationsfunktion wahr. Das Bundesamt für Polizei ist ­ in Zusammenarbeit mit den kantonalen und städtischen Polizeikorps ­ zuständig für die laufende Lagebeurteilung, die Leitung des nationalen Nachrichtenverbundes, die Bekämpfung von Terrorismus und gewalttätigem Extremismus sowie für Sicherheitsmassnahmen für völkerrechtlich geschützte Personen.

Allfällige Einsätze der Armee im Bereich Sicherheit erfolgen subsidiär (vgl.

Ziff. 3.3). Dabei liegt die Einsatzverantwortung bei den zivilen Behörden. Die Armee leistet keinen Ordnungsdienst. Im direkten Umfeld der Stadien, an zentralen Orten in den Innenstädten sowie an Bahnhöfen und Flughäfen soll ein direkter Kontakt zwischen uniformierten Angehörigen der Armee und Besucherinnen und Besuchern der UEFA EURO 2008 wenn immer möglich vermieden werden. Weiter gehende Angaben zum Einsatz der Armee im Bereich Sicherheit werden in der 1626

Botschaft zum Assistenzdiensteinsatz der Armee zu Gunsten der zivilen Behörden bei den Sicherheitsmassnahmen gemacht werden.

Im Bereich der Sicherheit von Sportanlässen besteht in Europa eine enge internationale Zusammenarbeit. Das von der Schweiz 1990 ratifizierte Europäische Übereinkommen vom 19. August 1985 über Gewalttätigkeiten und Ausschreitungen von Zuschauern bei Sportanlässen, insbesondere bei Fussballspielen (SR 0.415.3), zielt auf die Harmonisierung der Sicherheitsstandards innerhalb von Europa und verpflichtet die Vertragsstaaten zu Massnahmen zur Verhinderung von Gewaltakten bei Sportanlässen. Bei den regelmässigen Sitzungen des Ständigen Komitees zu dem Übereinkommen treten die Schweiz und Österreich im Hinblick auf die UEFA EURO 2008 gemeinsam auf. Die bei der Stadtpolizei Zürich angegliederte Schweizerische Zentralstelle Hooliganismus vertritt die Schweiz als «National Football Information Point» in einem europäischen polizeilichen Netzwerk zum Austausch von Informationen und auch szenekundigen Polizeibeamten bei internationalen Spielen und Turnieren.

3.1.3

Lagebilder

Nach heutigem Erkenntnisstand stehen für die Sicherheitsmassnahmen anlässlich der UEFA EURO 2008 folgende Lagebilder im Vordergrund: ­

allgemeine Kriminalität anlässlich von grossen Sport-Grossveranstaltungen (zum Beispiel Diebstähle oder Ticketfälschungen);

­

Gewalt-Phänomene (Hooliganismus, Vandalismus, etc.);

­

(Bomben-) Drohungen;

­

Rassismus und alle Formen von gewalttätigem Extremismus;

­

Terrorismus;

­

massenpsychologische Aspekte;

­

gefährdete Personen und Objekte;

­

Rahmen- und Begleitveranstaltungen (Vergnügungszonen, Grossbildleinwände in den Innenstädten);

­

organisierte Kriminalität;

­

Krisen und Katastrophen mit oder ohne direktem Bezug zur UEFA EURO 2008.

3.2

Grundpfeiler Sicherheitskonzept

Das gemeinsam erarbeitete österreichisch-schweizerische Rahmenkonzept Sicherheit UEFA EURO 2008 lag im Spätsommer 2005 vor.

Das vorgesehene Sicherheitskonzept definiert die Verantwortlichkeiten von Veranstalter, Ausrichter (für die Schweiz der SFV) und staatlichen Sicherheitsbehörden.

Die Gewährleistung der Sicherheit in den Stadien und innerhalb der Sicherheitsringe um die Stadien, in den Mannschaftshotels und an den Trainingsorten fällt primär in den Verantwortungsbereich des SFV. Im Stadionbereich obliegen ihm, beziehungsweise den von ihm beauftragten Stadioneigentümern oder Stadionbetreibergesell1627

schaften, unter anderem die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung, die Zugangs- und Zufahrtskontrollen sowie die Durchsuchung der Besucherinnen und Besucher. Erst bei einer Eskalation der Lage kommen sicherheitspolizeiliche Einsatzkräfte auf dem Stadiongelände zum Einsatz. Es ist allerdings davon auszugehen, dass sich allfällige sicherheitspolizeiliche Brennpunkte am ehesten in den Innenstädten der Austragungs- oder weiterer Orte, entlang der Anfahrtsrouten (Raststätten, Bahnhöfe) oder an Orten, an denen viele EM-Touristinnen und Touristen Logis beziehen (Camping-Plätze, touristische Zentren), entwickeln werden.

3.2.1

Operative Massnahmen

Je nach Abschätzung der Risiken soll in allen vier Schweizer Austragungsorten eine ungefähr gleich grosse Anzahl von Polizeikräften für sicherheitspolizeiliche Aufgaben eingesetzt werden. Die Polizeikorps werden voraussichtlich durch einen interkantonalen Polizeieinsatz unterstützt. Mit der zentralen oder dezentralen Stationierung rasch verschiebbarer Einsatzreserven soll die Flexibilität gewährleistet werden.

Die Leitung des Teilprojekts strebt die Bewältigung der sicherheitspolizeilichen Einsätze im Rahmen der UEFA EURO 2008 mit schweizerischen Polizeikräften an.

Eine negative Entwicklung der Sicherheitslage oder aber Personalknappheit seitens der Polizei könnten jedoch zusätzlich eine Unterstützung durch Polizeikräfte aus einem Nachbarstaat nötig machen. Das Grenzwachtkorps (GWK) soll zusätzlich mit personell erhöhten mobilen Einsatzkräften risikogerecht die Grenzabschnitte und -städte verstärken können. Das Sicherheitskonzept wird mit Österreich und den übrigen Anrainerstaaten abgestimmt.

Polizeiliches Handeln erfolgt nach dem Prinzip der Verhältnismässigkeit. Daraus ergibt sich das für die Einsätze im Rahmen der UEFA EURO 2008 verbindliche 3-D-Prinzip (Dialog ­ Deeskalation ­ Durchgreifen).

Unter dem Titel «Operative Massnahmen» enthält das Sicherheitskonzept weitere Regelungen in den Bereichen Objektschutz, Verkehrspolizei, Grenze, Schutz völkerrechtlich geschützter Personen, Luftsicherheit sowie Krisen- und Katastrophenschutz.

3.2.2

Nationale und internationale Koordination

In Bern wird für die Dauer der UEFA EURO 2008 ein Lagezentrum («Police Information and Co-ordination Centre», PICC) als alleinige Anlaufstelle betrieben. Hier werden ­ unter anderem im Rahmen des bewährten Instrumentes des Nachrichtenverbunds ­ polizeiliche, nachrichtendienstliche und offene Nachrichten gesammelt, bewertet und weiterverbreitet. Auch befindet sich im Lagezentrum die Schnittstelle für die direkte sichere Kommunikation mit den österreichischen Partnern und deren Lagezentren. Das PICC wird aktuelle Lage- und Risikoeinschätzungen für die verschiedenen Austragungsorte erstellen und die Entscheidungsträger mit den notwendigen Informationen versorgen. Auch die Koordination des Einsatzes szenenkundiger ausländischer Polizeibeamter in der Schweiz erfolgt durch das PICC. Im PICC selbst werden ausländische polizeiliche Verbindungsoffiziere der Teilnehmer-, Transit- und Anrainerstaaten stationiert werden.

1628

Ebenfalls in Bern wird die Führungsinfrastruktur für die Koordination eines interkantonalen Polizeieinsatzes (IKAPOL-Einsatz) während der UEFA EURO 2008 eingerichtet.

3.2.3

Präventive Polizeiarbeit

Präventive Massnahmen stehen bei der Bekämpfung des Hooliganismus und ähnlicher Gewaltphänomene im Vordergrund. Bekannte ausländische Hooligans sollen gar nicht erst in die Schweiz und nach Österreich reisen können. Dazu ist eine umfassende Zusammenarbeit mit den europäischen Staaten notwendig.

Personen aus dem Ausland, die in ihren Herkunftsstaaten mit einem Stadionverbot belegt sind, sollen auch an der UEFA EURO 2008 Stadionverbot erhalten. Bis zu 130 ausländische szenekundige Beamte (Spotters) sollen ­ begleitet von einheimischen Polizeikräften und ohne Hoheitsrechte ­ in den beiden Austragungsstaaten im Einsatz stehen, Informationen über allfällige Problemfans aus ihren Herkunftsländern sammeln und potenzielle Gewalttäter präventiv ansprechen.

Das Sicherheitskonzept enthält weitere Regelungen und Minimalstandards für die Bereiche «Stewarding», «Volunteers», «private Sicherheitsdienste» und «Fanarbeit», auch wenn es sich um Bereiche handelt, die nicht primär in der Verantwortung des Bundes oder der Kantone stehen. Die Fanarbeit soll vor allem auf jene Fans ausgerichtet sein, die in die Schweiz und nach Österreich kommen um den Fussball zu geniessen. In den Fanzonen sollen diesen praktische Informationen über den jeweiligen Austragungsort und Dienstleistungen angeboten werden.

Im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens für Funktionäre, Stewards, Freiwillige, etc. haben sich diese einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Erste Schätzungen gehen davon aus, dass gegen 30 000 Überprüfungen vorgenommene werden müssen. Die dafür zuständigen Stellen müssen temporär verstärkt werden. Dies erfolgt in enger Kooperation mit Österreich und anderen europäischen Staaten.

Von grosser Bedeutung sind zudem die Planungen im Bereich Medien- und Öffentlichkeitsarbeit. Die Medienarbeit im Bereich Sicherheit wird national gebündelt.

Bereits in der Vorbereitungsphase soll mit pro-aktiver Information die nötige Akzeptanz für die Sicherheitsmassnahmen hergestellt werden.

3.3

Armee

Die innere Sicherheit ist eine zivile Aufgabe unter Berücksichtigung der kantonalen Hoheiten. Sämtliche Leistungen der Armee zu Gunsten ziviler Behörden anlässlich des sportlichen Grossanlasses UEFA EURO 2008 erfolgen nach dem Prinzip der Subsidiarität. Demzufolge wird die Armee gemäss Artikel 67 des Militärgesetzes vom 3. Februar 1995 (MG, SR 510.10) im Assistenzdienst zum Einsatz kommen.

Das heisst, alle zivilen Mittel müssen nachweislich ausgeschöpft sein und die Einsatzverantwortung obliegt den zivilen Behörden. Die Führung und die Koordination der einzusetzenden militärischen Mittel hingegen bleiben auf Seiten der Armee.

Anlässlich der operativen Dialoge zwischen Armee und zivilen Behörden haben die Polizeibehörden der vier Austragungsorte sowie das Grenzwachtkorps Mitte August 2005 der Armee einen summarischen Katalog ihrer Leistungsbedürfnisse übergeben.

Umfang und Qualität der von der Armee erwarteten subsidiären Leistungen sind 1629

noch nicht abschliessend definiert, die Eckwerte sowie Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes wurden jedoch festgelegt. Die Botschaft zum Assistenzdiensteinsatz der Armee zu Gunsten der zivilen Behörden bei den Sicherheitsmassnahmen anlässlich der UEFA EURO 2008 wird dem Parlament vorausssichtlich in der Herbst/Wintersession 2006/07 zur Genehmigung vorgelegt. Sie wird verbindliche Aussagen zu den effektiven Leistungen und dem genauen Kräfteansatz machen.

Im Rahmen der Planung des Armee-Einsatzes wird grundsätzlich zwischen dem Einsatz am Boden und dem Einsatz in der Luft unterschieden. Gemäss nationalem Sicherheitskonzept und nach Absprache zwischen der Luftwaffe und dem Bundesamt für Zivilluftfahrt wird für die Dauer der UEFA EURO 2008 voraussichtlich ein Regime im Luftraum errichtet (vgl. Ziff. 4.2).

Gemäss dem zivilen Bedürfniskatalog wird die Armee in den folgenden Bereichen subsidiäre Leistungen zu Gunsten ziviler Behörden erbringen: ­

Schutzaufgaben (temporärer Objektschutz);

­

Verstärkung des Grenzwachtkorps durch Angehörige der Militärischen Sicherheit;

­

Unterstützungsaufgaben im den Bereichen Logistik (z.B. Material, Fahrzeuge, Geräte), Führungsunterstützung, koordinierter Sanitätsdienst, Verkehrsleitmassnahmen, B- und C-Abwehr;

­

Unterstützung bei Geniearbeiten (Auf- und Abbauarbeiten)

­

Überwachung des schweizerischen und, in Zusammenarbeit mit den Luftstreitkräften der Anrainerstaaten, des an die Schweiz grenzenden Luftraumes;

­

Überwachungsflüge, Bodenaufklärung und Luftpolizeidienst bei eingeschränktem Luftverkehr;

­

Lufttransporte;

­

Bereitschaft zur Katastrophenhilfe.

Die grenzüberschreitende Kooperation in der Luft erfolgt mit den Anrainerstaaten auf der Basis vorhandener Staatsverträge. Zum heutigen Zeitpunkt sind grenzüberschreitende Einsätze der Schweizer Armee am Boden nicht geplant.

Leistungen des VBS zu Gunsten ziviler Behörden, die nicht während der Assistenzdienstdauer der Armee erbracht werden, können nach der Verordnung vom 8. Dezember 1997 über den Einsatz militärischer Mittel für zivile und ausserdienstliche Tätigkeiten (VEMZ, SR 510.212) in Verbindung mit der Verordnung des VBS vom 9. Dezember 1998 über die Gebühren und Dienstleistungen (Gebührentarif VBS; SR 510.461) ­ unter Vorbehalt der teilweisen oder gänzlichen Kostenbefreiung durch den Generalsekretär des VBS ­ den Bezügern in Rechnung gestellt werden.

3.4

Zivilschutz

Gemäss Artikel 27 des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und dem Zivilschutz (BZG) können Schutzdienstpflichtige für Einsätze zu Gunsten der Gemeinschaft aufgeboten werden. Da es sich bei der UEFA EURO 2008 um ein 1630

Anlass von nationaler Bedeutung handelt, kann der Veranstalter beim BABS gemäss Artikel 3 der Verordnung über Einsätze des Zivilschutzes zu Gunsten der Gemeinschaft (VEZG) ein Gesuch um Unterstützung stellen.

Es ist vorgesehen, dass an den 4 Austragungsorten insgesamt 600 Schutzdienstpflichtige während 20 Tagen zum Einsatz kommen. Die Zivilschutzformationen werden die Blaulichtorganisationen (Polizei, Feuerwehr und Sanität) vor Ort primär im Bereich der Logistik unterstützen. Der Einsatz von Angehörigen des Zivilschutzes trägt nicht zuletzt auch zur Entlastung der Armeemittel bei. Die gemäss VEZG für den Bund anfallenden Kosten betragen insgesamt rund 500 000 Franken.

Das noch ausstehende Unterstützungsgesuch wird im Rahmen der ordentlichen Fristen im 1. Quartal 2006 erwartet, der definitive Entscheid liegt beim VBS.

4

Verkehr

Auf nationaler Ebene genügt die Infrastruktur Schiene-Strasse-Luft grundsätzlich dem erwarteten Verkehrsvolumen. Mit der Inbetriebnahme der ersten Etappe der Bahn 2000 wurde im Dezember 2004 das nationale Angebot des öffentlichen Verkehrs spürbar ausgebaut, namentlich im Dreieck Basel-Bern-Zürich. Für den Binnenverkehr in der Luft müssen keine zusätzlichen Kapazitäten bereitgestellt werden, da genügend Alternativen auf Schiene und Strasse zur Verfügung stehen. Für das nationale Strassennetz wird die Einführung eines flächendeckenden Verkehrsleitsystems im Hinblick auf die UEFA EURO 2008 zu prüfen sein.

Um einen möglichst hohen öV-Anteil zu erreichen, soll in Form eines Kombitickets die Benützung der nationalen (SBB), regionalen/städtischen öffentlichen Verkehrsbetriebe durch die Integration dieses Angebots in das Eintrittsticket gefördert werden. Dadurch kann erreicht werden, dass der Individualverkehr auf ein Minimum beschränkt wird und dadurch die Besucherströme besser gelenkt werden können.

Dies vereinfacht auch die Massnahmen im Bereich Sicherheit massgeblich.

Im internationalen Verkehr Schiene-Strasse-Luft ist die Schweiz gut ins europäische Netz integriert. Mit der geplanten Eröffnung des Lötschbergbasis-Tunnels im Jahr 2007 wird die Reisezeit zwischen Italien und der Schweiz deutlich verkürzt. EUROspezifische Angebote im grenzüberschreitenden Schienenverkehr insbesondere mit dem Co-Veranstalter Österreich sind Sache der Verkehrsunternehmen. Die SBB AG und die ÖBB haben eine entsprechende Projektorganisation initiiert; die SBBProjektleitung wird im Rahmen des Teilprojektes «Verkehr» in die Projektorganisation «Öffentliche Hand» eingebunden. Die Detailplanungen werden jedoch erst nach Bekanntwerden der Endrundenteilnehmer und der definitiven Spielpläne im Dezember 2007 an die Hand genommen.

Auf kommunaler Ebene sind aus Sicht der Austragungsorte zusätzliche Massnahmen zur Bewältigung des Verkehrs zwingend nötig. Diese umfassen u.a. Zusatzleistungen und Verstärkungen im Regionalverkehr wie Shuttle-Verbindungen zwischen Flughäfen oder P+R-Anlagen und den Stadien, temporäre strassenbauliche Massnahmen etc. Der effektive Umfang dieser Massnahmen kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschliessend beurteilt werden, da die Bedürfnisse seitens des Veranstalters noch im Detail zu definieren sind. Erste grobe Schätzungen der vier Austragungsorte gehen von einem Kostenvolumen von ca. 25 Millionen Franken aus.

1631

Gemäss den aktuellen Rechtsgrundlagen hat der Bund weder eine Verpflichtung noch die rechtlichen Möglichkeiten, sich an der direkten Finanzierung von kommunalen Projekten zu beteiligen (vgl. Ziff. 15). Aus übergeordnetem Interesse (Sicherheit, Standort- und Landeswerbung, Ökologie, etc.) ist es aus Sicht des Bundesrates jedoch opportun, sich mit einem massgeblichen Beitrag an der Finanzierung des Kombitickets zu beteiligen.

4.1

Öffentlicher Verkehr in den Austragungsorten

Die SBB-Haltestelle St. Jakob in Basel ist seit 2001 in Betrieb; die Organisation bei Grossanlässen ist mit Bahn, Tram (Linie 14) und Bus (Linie 36) eingespielt. Basel hat einen Massnahmenkatalog für die reibungslose Abwicklung des Zusatzverkehrs erstellt.

Bern erschliesst bereits heute die Grossanlässe im neuen Stade de Suisse Wankdorf mit der S-Bahn (seit Dezember 2004), dem Tram 9 (Guisanplatz) und der Buslinie 20. Mit einer provisorischen Perronverlängerung könnte die S-Bahn-Station auch für IC-Halte tauglich gemacht werden, wobei die Kapazitäten auf der vielbefahrenen Strecke allerdings begrenzt sind. Die Tramlinie zwischen Guisanplatz und S-Bahn-Station Wankdorf wird erst nach der UEFA EURO 2008 verlängert.

Die Erschliessung des Letzigrund-Stadions in Zürich mit der Tram-Linie 2 ist auch für Grossanlässe (z.B. Leichtathletik-Meeting, Rock-Konzerte) ausreichend. Zusätzlich stehen auch die Buslinie 31 und, etwas weiter weg, der S-Bahnhof Hardbrücke zur Verfügung.

Aktuell wird das Stade de Genève in Genf mit sechs Bus- und drei Tramlinien erschlossen. Auf Jahresende 2005 kommt eine vierte Tramlinie dazu. Der nur 500 m entfernte Bahnhof «La Praille» kann eine zusätzliche Erschliessung auf der Schiene, im Bedarfsfall sogar mit Fernverkehrskompositionen, sicherstellen.

4.2

Luftverkehr

Der Luftverkehr in der Schweiz kennt grundsätzlich eine Nachtflugsperre; eine vorübergehende Lockerung für die Abreise der Fans ist jedoch möglich. Dieses wird im Einzelfall beurteilt und könnte beim Vorliegen gewichtiger Gründe, z.B. wenn dies eine geeignete Massnahme zur Verhinderung von Ausschreitungen zwischen Fangruppen darstellen würde, bewilligt werden. Es ist Sache des Ausrichters (SFV) frühzeitig ein entsprechendes Gesuch einzureichen.

Was den Schutz gegen Terrorangriffe aus der Luft und Ähnliches betrifft, so erarbeitet das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) in enger Zusammenarbeit mit Luftwaffe und fedpol eine umfassende Bedrohungsanalyse. Die Benützung des Luftraums über den Stadien könnte bei einer entsprechenden Bedrohungslage zu den jeweiligen Spielzeiten eingeschränkt werden. Auf Grund der geografischen Nähe zu den Flughäfen würde diese Massnahme je nach Ausgestaltung den zivilen Luftverkehr teilweise beeinträchtigen, unter Umständen sogar stilllegen. Die diesbezüglichen Konsequenzen sind im Detail zu klären.

1632

4.3

Privater Verkehr

Die maximale Leistungsfähigkeit der Strassen-Hauptachsen wird während der UEFA EURO 2008 gewährleistet sein. Auch im Jahr 2008 müssen auf dem Nationalstrassennetz in den betroffenen Regionen Unterhaltsarbeiten durchgeführt werden. Auf Grund der Erfahrungen anlässlich der EXPO.02 ist jedoch vorgesehen, die entsprechenden Baustellen während der Zeit der UEFA EURO 2008 soweit wie möglich zu schliessen.

Im Rahmen des noch zu erarbeitenden Gesamtverkehrskonzeptes wird u. a. zu prüfen sein, ob ein übergeordnetes Leitsystem im Hinblick auf die UEFA EURO 2008 eingeführt werden muss oder ob die im Nationalstrasseninventar vorhanden Verkehrsleit-Einheiten genügen. Zusammen mit den städtischen Leitsystemen kommt diesem eine grosse Bedeutung zu, damit z. B. die Fans zu getrennten Sammelparkplätzen geleitet werden können. Ab diesen dezentralen P+R-Anlagen erfolgt die Weiterreise mit dem öffentlichen Verkehr. Dezentrale Parkplätze für Personenwagen und für Busse sind nicht zuletzt auch ein wichtiges Element zur Gewährleistung der Sicherheit.

5

Standortmarketing und Landeswerbung für die Schweiz

Die UEFA EURO 2008 bedeutet für die Schweiz nicht nur die Gewährleistung eines reibungslosen und sicheren Ablaufs der Grossveranstaltung zusammen mit Österreich, sondern die UEFA EURO 2008 bietet auch eine hervorragende Plattform für das Standortmarketing und die Landeswerbung.

Um für die Schweiz einen grösstmöglichen «Return on investment» aus dem Anlass zu erzielen, will der Bundesrat gemeinsam mit Kantonen und Austragungsorten die Chance UEFA EURO 2008 massgeblich dazu nutzen, die Schweiz der Weltöffentlichkeit als modernes, leistungsfähiges und offenes Land mit hoher Authenzität zu präsentieren und ein Fussballfest durchzuführen, mit dem sich unsere Bevölkerung identifizieren und an dem sie aktiv partizipieren kann.

Erfolgreiche und gut organisierte Sport-Grossanlässe haben eine nachhaltige Wirkung auf das Image des veranstaltenden Landes. Dies belegen Erfahrungen aus Ländern, die solche Veranstaltungen durchgeführt haben. Das Beispiel Portugal zeigt, dass mit einer optimalen Nutzung der Plattform UEFA EURO 2008 im Standortmarketing Mehrwerte im Verhältnis von eins zu zehn generiert werden können.

Positive Wirkungen für Image, Standort, Tourismus etc. treten allerdings nur dann ein, wenn die Kommunikation für den Grossanlass im Bereich der Standort- und Landeswerbung gezielt verstärkt wird.

Die UEFA EURO 2008 soll deshalb für die Werbung für die Schweiz genutzt werden. Im Sinne einer koordinierten Landeswerbung soll die Schweiz als modernes, leistungsfähiges und offenes Land mit einzigartiger Natur und günstigen Rahmenbedingungen für Institutionen und Unternehmen dargestellt werden. Ziel ist es, den Brückenschlag zwischen der modernen und der ursprünglichen Schweiz zu kommunizieren. Die Schweiz wird damit nicht nur als Austragungsland der UEFA EURO 2008 in Erinnerung bleiben, sondern sich vielmehr als einzigartiger Wirtschafts-, Tourismus- und Lebensraum positionieren können.

1633

Die UEFA EURO 2008 findet in zwei Ländern statt. Unser Partnerland Österreich wird gleichzeitig Konkurrentin der Schweiz im Standortmarketing und in der Landeswerbung sein. Es ist davon auszugehen, dass ­ durchaus im Interesse der Qualität des Anlasses ­ ein gesunder freundnachbarschaftlicher Wettbewerb entstehen wird.

Die Erfahrungen der Fussball-WM in Korea und Japan haben gezeigt, dass es dabei zu einem Imagetransfer vor allem zu Gunsten jenes Partners kommt, der die aktivere Landeswerbung betreibt und die Gastgeberrolle mit Begeisterung wahrnimmt.

Im Rahmen des Teilprojektes «Standortmarketing und Landeswerbung» soll zusätzlich zum reinen Destinationsmarketing (Tourismus) eine umfassende Kommunikationskampagne für die Schweiz entwickelt werden, die sich prioritär ans Ausland oder ausländische Besucherinnen und Besucher in der Schweiz vor, während und nach den Spielen richtet.

Gemäss einem ersten vorliegenden Grobkonzept wird dieses Teilprojekt auf Mandatsbasis durch Schweiz Tourismus realisiert. Damit können u.a. dessen Know-how sowie die etablierten Strukturen und Kanäle genutzt werden, ohne dass Parallelstrukturen geschaffen werden. Für Aufgaben im Rahmen der Landeswerbung wird Präsenz Schweiz klar umschriebene Mandate erhalten. Die beteiligten Organisationen handeln in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen und Austragungsorten.

6

Projekte und Massnahmen in der Schweiz

Die UEFA EURO 2008 bietet die einmalige Gelegenheit, mit Projekten und Massnahmen die Schweiz über die reine Sportförderung hinaus zu «bewegen».

Mit diesen Projekten und Massnahmen soll in der Vorbereitungsphase der Fokus auf den bedeutenden gesundheitlichen, gesellschaftlichen, kulturellen und ökonomischen Stellenwert des Sports gerichtet und breite Teile der Bevölkerung angesprochen und miteinbezogen werden. Schwergewichtig sollen mit den beantragten Mitteln Projekte und Massnahmen unterstützt werden, welche in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Fanbetreuung (flankierend zur Sicherheit) und Fankultur sowie der Bewegungs- und Sportförderung dienen.

Um die Nachhaltigkeit zu gewährleisten, werden diese Projekte und Massnahmen auf bestehende nationale Programme im Bildungs-, Gesundheits-, Kultur- und Sportsektor sowie auf Projekte für die Fanbetreuung (Gewaltprävention) auf nationaler und europäischer Ebene abgestimmt. Daneben soll der Sport als Wirtschaftsfaktor in einer modernen Dienstleistungsgesellschaft besser positioniert werden.

6.1

Nationale Bewegungs- und Sportförderung

Basierend auf dem Konzept des Bundesrates für eine Sportpolitik in der Schweiz sollen die Ausstrahlung und die Sogwirkung der UEFA EURO 2008 auf das Interesse einer breiten Bevölkerung am Sport spezifisch genutzt werden. Im Wesentlichen sind drei Hauptstossrichtungen vorgesehen: Bewegungsförderung für breite Bevölkerungsschichten unter dem Motto «Fussball für die Breite». Mit einem nationalen Fussballturnier soll das Angebot an den Schulen in Zusammenarbeit mit dem Projekt «UEFA EURO Fair Play for Schools» bereichert werden. «Football Champions» zielt auf die Förderung von Nachwuchs- und Leistungssport ab.

1634

Durch gezielte Information und Kampagnen wird die öffentliche Hand zusammen mit dem Organisator und dem SFV die Schweizer Bevökerung auf die UEFA EURO 2008 vorbereiten. Damit soll die Begeisterung für und die Identifikation mit dem Anlass aufgebaut und gefördert sowie die Bevölkerung auf ihre Gastgeberrolle vorbereitet werden.

6.2

Fanbetreuung

Es ist weiter geplant, mit den Sportverbänden, primär in den Bereichen Fussball und Eishockey, sowie mit den Fanorganisationen und der Zentralstelle für Hooliganismus (Kompetenzzentrum für polizeiliche Fanarbeit) längerfristige Programme zur Entwicklung einer schweizerischen Fankultur zu lancieren, um der Gewalt innerund ausserhalb der Stadien entgegenzuwirken. Für die Fanbetreuung während der UEFA EURO 2008 soll analog der UEFA EURO 2004 in Portugal zusammen mit der «Football Supporters International» (FSI) und der «Football against Racism in Europe» (FARE) ein gemeinsames Konzept mit einheitlichen Standards für die Fanbetreuung erarbeitet werden.

6.3

Kulturelle Anlässe

Der Bund kann kulturelle Bestrebungen von gesamtschweizerischem Interesse unterstützen. Im Rahmen der UEFA EURO 2008 könnte der Bund mit einem bewussten Kulturengagement das Angebot der Standortkantone und -städte ergänzen und dabei insbesondere Personen ansprechen, die sonst keinen oder nur einen beschränkten Zugang zu kulturellen Veranstaltungen haben; dies entspricht einem prioritären kulturpolitischen Ziel. Unter der Federführung des Bundesamts für Kultur (BAK) werden zur Zeit geeignete Projekte evaluiert, die später zusammen mit Partnern in der Schweiz und Österreich umgesetzt werden sollen. Das BAK verfügt momentan über keine finanziellen Mittel, welche für obgenannte Projekte eingesetzt werden können. Die Finanzierung soll deshalb primär durch private Mittel erfolgen.

Die Organisation und Durchführung von sportspezifischen und kulturellen Anlässen im unmittelbaren Vorfeld sowie während der UEFA EURO 2008 wird primär durch die Austragungsorte geleistet. Diese haben sich in einer Arbeitsgruppe vernetzt und beabsichtigen, ein gemeinsames Konzept zu erarbeiten. In Zusammenarbeit mit der UEFA werden die Austragungsorte die Fussballfeste in den Städten, insbesondere im Rahmen der Fanbereiche, entwickeln und umsetzen.

7

Zoll

Für sämtliches Material, das während der UEFA EURO 2008 in der Schweiz vorübergehend verwendet wird, gewährleistet die Zollverwaltung eine effiziente und möglichst adäquate Abwicklung der Zollformalitäten. Dies betrifft insbesondere Sportausrüstungen, technisches Material sowie Geräte und Vorrichtungen für die Medien. Wegen fehlender Rechtsgrundlagen können hingegen Verkaufsartikel jeglicher Art, Nahrungsmittel und Medikamente nicht abgabenfrei zugelassen wer1635

den. Die Gewährung zusätzlicher Erleichterungen würde zu einer Ungleichbehandlung anderer internationaler Veranstaltungen in der Schweiz führen und gleichzeitig mögliche inländische Anbieter benachteiligen.

8

Steuerpflicht

Im Kandidaturdossier des Jahres 2002 wurde auf die Möglichkeiten und Grenzen sowie die spezifischen Eigenheiten des schweizerischen Steuerwesens aufmerksam gemacht. Zwischenzeitlich wurde im Auftrag der UEFA der Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) eine Anfrage unterbreitet, in der für die Zeitdauer der UEFA EURO 2008 die Nichtbesteuerung aller Personen, Verbände und Gesellschaften beantragt wird, die nicht in der Schweiz ansässig sind. Die Anfrage wird durch die ESTV zusammen mit den betroffenen Kantonen und in Absprache mit dem österreichischen Bundesministerium für Finanzen behandelt. Auf Grund der schweizerischen Steuergesetzgebung und der meisten Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Ausland sind die an der UEFA EURO 2008 teilnehmenden Spieler für alle Einkünfte steuerpflichtig, die sie für ihre Teilnahme an in der Schweiz stattfindenden Spiele erhalten. Für eine steuerliche Begünstigung der Spieler besteht keine gesetzliche Grundlage. Andere Mitglieder der Länderdelegationen und ausländische Funktionäre dürften in aller Regel nicht der schweizerischen Einkommensbesteuerung unterstehen. Die Vertreter der UEFA wurden bereits entsprechend in Kenntnis gesetzt, sie werden zudem über das weitere Vorgehen informiert.

9

Nachhaltige Entwicklung

Die Botschaft über Beiträge und Leistungen des Bundes an die UEFA EURO 2008 vom 27. Februar 2002 enthielt bereits in verschiedenen Bereichen Anforderungen aus der Sicht der nachhaltigen Entwicklung.

Die bisherigen Planungen vor Ort zeigen, dass ein die Austragungsorte übergreifendes Nachhaltigkeitsmanagement-System dringlich und wichtig ist. Dieses wird in Koordination und Abstimmung mit den verantwortlichen Stellen in Österreich erstellt. Diese Nachhaltigkeitsmassnahmen werden zusammen mit den betroffenen Stellen festgelegt. Um die Umwelt- und Ressourcenbelastungen möglichst tief zu halten und den Beitrag zur wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung zu optimieren, sind klare inhaltliche und organisatorische Anforderungen zu definieren.

Die Anforderungen sollen im Rahmen konkreter Aktionspläne umgesetzt und mit Kontrollmechanismen überprüft werden. In diesem Zusammenhang hat das BASPO bereits im August 2005 im Rahmen des Mehrjahresforschungsprogrammes «Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit im Sportsystem Schweiz» das Forschungsinstitut für Freizeit und Tourismus (FIF) der Universität Bern mit der Gesamtleitung des Projektes 6 «Effekte der EURO 2008 auf die nachhaltige Entwicklung» betraut. Die Umsetzung obliegt dem Kantonen und Kommunen zusammen mit den Veranstaltern.

1636

Das Schwergewicht der Nachhaltigkeitsmassnahmen wird auf die Bereiche Soziales, Tourismus, Verkehr, Energie, Wasser und Abfall gelegt. Dabei stehen u. a. folgende Aspekte im Vordergrund: Soziales:

soziale Kohäsion, Gesundheit und Sport, internationale Solidarität, Integration von Menschen mit Behinderung;

Tourismus:

nachhaltige Tourismusförderung, Kodex für Dienstleistungserbringer;

Verkehr:

höchstmöglicher Anteil an Öffentlichem Verkehr und an Langsamverkehr, P+R-Möglichkeiten im Bereich der Einfallsachsen am Siedlungsrand;

Energie:

Verwendung von Ökostrom, höchstmögliche Energieeffizienz;

Wasser:

Prüfung und Umsetzung von Einsparmöglichkeiten;

Abfall:

Abfallreduktion durch klare Leitlinien an Akteure.

In der Kommunikation nach aussen wird zur Förderung des Images der grosse Stellenwert, den die beiden Alpenländer Österreich und Schweiz der nachhaltigen Entwicklung beimessen, betont.

10

Änderungen im Bereich der Gesetzgebung

Der reibungslose Ablauf der UEFA EURO 2008 in der Schweiz hängt wesentlich davon ab, wie es in unserem Land gelingt, gegen Gewalt und Hooliganismus präventiv zu wirken und dagegen einzuschreiten. Im Bewusstsein dieser Tatsache und um den zuständigen eidgenössischen und kantonalen Instanzen die nötigen Instrumente in die Hand zu geben, hat der Bundesrat mit der am 17. August 2005 gutgeheissenen Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS, BBl 2005 5613) den eidgenössischen Räten ein Massnahmenpaket unterbreitet, das es erlaubt, Gewalt und Hooliganismus verstärkt entgegenzutreten. Die vorgeschlagenen Änderungen des Bundesgesetzes vom 21. März 1997 zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS I) umfassen: ­

Einrichtung einer «Hooligan-Datenbank»

­

Rayonverbot

­

Ausreiseverbot

­

Meldeauflage

­

Polizeigewahrsam.

Es ist vorgesehen, dass die eidgenössischen Räte die genannte Botschaft in der Wintersession 2005 und in der Frühlingssession 2006 behandeln. Die vorgesehenen Massnahmen sollen im März 2007 in Kraft treten und in einer ersten Phase bis Ende 2008 befristet werden. Die Hooligan-Datenbank und das Ausreiseverbot sollen unbefristet gelten.

Gemäss heutigem Kenntnisstand müssen für die UEFA EURO 2008 rund 30 000 Personen (z.B. Funktionäre, Stewards, Freiwillige) akkreditiert werden. Es ist vorgesehen, im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens diese Personen einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen. Sicherheitsprüfungen können nach geltendem Recht nur im Rahmen der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen 1637

durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass nur Angestellte der Verwaltungseinheiten des Bundes und der Parlamentsdienste, Angehörige der Armee, Dritte, die an klassifizierten Projekten im Bereich der inneren oder der äusseren Sicherheit mitwirken und Angestellte der Kantone einer solchen Prüfung unterzogen werden können. Für die Durchführung von Sicherheitsprüfungen von an der Fussball-Europameisterschaft zu akkreditierenden Personen besteht demnach kein Raum. Für die Erweiterung des persönlichen Geltungsbereichs der Personensicherheits-prüfungen muss rechtzeitig eine formell-gesetzliche Grundlage geschaffen werden.

Wie bereits unter Ziffer 1.3 dargelegt besteht beim UWG Handlungsbedarf. Auf Initiative des BASPO wurde im Juli 2005 eine Arbeitsgruppe mit Experten des Bundes, der Kantone, der UEFA und des SFV zusammengestellt. Sie hat die Notwendigkeit, die Machbarkeit und die Opportunität von temporären oder dauernden Anpassungen der schweizerischen Gesetzgebung im Bereich des Schutzes der kommerziellen Rechte von Grossveranstaltern in der Schweiz zu prüfen. Dazu gehören der unlautere Wettbewerb, der Schutz des geistigen Eigentums und das Ticketing.

11

Nutzen und finanzielle Auswirkungen für die Schweiz

11.1

Wirtschaftlicher Nutzen in der Schweiz

Basierend auf den Arbeiten des Instituts für Tourismuswirtschaft in Luzerner (ITW) im Rahmen des Mehrjahresforschungsprogrammes des Bundes «Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit im Sportsystem Schweiz» präsentierte der Schweizer Fussballverband (SFV) im November 2004 eine Studie, welche die möglichen wirtschaftlichen Auswirkungen der UEFA EURO 2008 in der Schweiz untersuchte.

Die Studie zeigt, dass die UEFA EURO 2008 in der Schweiz voraussichtlich Umsätze zwischen 470 und 545 Millionen Franken generieren wird. Der grösste Anteil (57 %) kann auf den Tourismus und gut ein Viertel (26 %) auf das operationale Budget des Veranstalters zurückgeführt werden. Die Umsätze dürften in der Schweiz eine Bruttowertschöpfung zwischen 280 und 315 Millionen Franken auslösen sowie bis zum Abschluss der Arbeiten rund um die UEFA EURO 2008 ein Beschäftigungsvolumen von mehreren Hundert Jahresvollzeitstellen schaffen.

Die öffentliche Hand erhält dadurch voraussichtlich direkte Steuereinnahmen in der Höhe von über 20 Millionen Franken (Einkommens- und Mehrwertsteuer) sowie weitere indirekte Einnahmen in noch nicht bezifferbarer Höhe. Weiter ist zu erwarten, dass die Zahlungsbilanz durch die ausländischen Besucherinnen und Besucher um einen Beitrag zwischen 134 und 175 Millionen Franken verbessert wird.

Die Studie schätzt weiter, dass der grössere Teil des operativen Budgets von ca. 285 Millionen Franken der UEFA und der Euro 2008 SA in der Schweiz ausgegeben wird, da beide ihren Geschäftssitz in der Schweiz haben. Zudem wird die Euro 2008 SA bis zu Turnierbeginn mehr als 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen, was sich positiv auf den regionalen Arbeitsmarkt auswirken wird.

Eine analoge Studie des Wiener Forschungsinstitutes IHS (Institut für höhere Studien) kommt für Österreich auf ähnliche Resultate.

1638

11.2

Finanzielle Auswirkungen für den Bund

11.2.1

Infrastruktur (Stadien)

1998 und 2000 bewilligten die eidgenössischen Räte im Rahmen des Nationalen Sportanlagenkonzeptes (NASAK) Verpflichtungskredite von 80 Millionen Franken (60 Millionen und 20 Millionen Franken) für Finanzhilfen an den Bau von Sportanlagen von nationaler Bedeutung. 34 Millionen Franken davon waren für Stadien, nämlich Bern Wankdorf (10 Millionen), Zürich Letzigrund (8 Millionen), Lausanne Pontaise (7 Millionen), Genf La Praille (5 Millionen) und Basel St. Jakob-Park (4 Millionen) vorgesehen.

Während die Stadien in Basel, Genf und Bern mit Unterstützung des Bundes planmässig gebaut und in Betrieb genommen werden konnten, führten Verzögerungen beim Projekt Letzigrund und die Ablehnung des Baukredites für das Projekt Pontaise durch das Lausanner Stadtparlament dazu, dass die vorgesehenen NASAKKredite von total 15 Millionen Franken nicht fristgerecht und bestimmungsgemäss verwendbar waren. Von den 7 Millionen Franken für das Stadion Pontaise sind 0,2 Millionen Franken für Verstärkungen der Fundamente und der Statik im Berner Stadion eingesetzt worden. Somit sind von den 34 Millionen Franken des NASAKKredits für Stadien 19,2 Millionen Franken investiert und 14,8 Millionen Franken unbenutzt abgerechnet worden.

Damit dringlichen und notwendigen Stadion-Infrastrukturvorhaben an die Hand genommen werden können, beantragen wir dem Parlament einen Verpflichtungskredit von 10,8 Millionen Franken im Hinblick auf die UEFA EURO 2008 zu sprechen. Dieser Betrag entspricht nicht ganz dem unbenutzt abgerechneten Verpflichtungskredit aus dem NASAK I, welchen die Eidg. Räte 1998 und 2000 bereits bewilligt hatten. Der Kredit soll wie folgt verwendet werden: ­

8 Millionen Franken an den Neubau und die Herstellung der EUROTauglichkeit des Stadions Letzigrund Zürich (Gesamtinvestitionen 110 Millionen Franken, zusätzlich rund 10 Millionen Franken für temporäre bauliche Massnahmen für die Durchführung der UEFA EURO 2008)

­

2,8 Millionen Franken an die Herstellung der EURO-Tauglichkeit des Stade de Genève.

1639

Dadurch ergibt sich folgende ausgeglichene Beitragssituation für den Bund bei den vier Stadien: Stadion

Investitionen (inkl. Eurotauglichkeit)

Stade de Suisse Bern öHand: Private: Stadion St. Jakob-Park Basel öHand: Private: Stadion Letzigrund Zürich

Aus NASAK 1

Restanz aus NASAK 1

Total (Mio. Fr.)

94,50 14,60 79,90

10,20

­

10,20

120,75

4,00

­

4,00

­

8,00

8,00

111,00 50,00 60,00

5,00

2,80

7,80

445,90

19,20

10,80

30,00

22,50 98,25 119,65

öHand: 120,00 Private: 0,00 Stade de Genève öHand: Private: Total

Als Gegenleistung für diesen Bundesbeitrag verpflichten sich die Trägerschaften der vier Stadien mit schriftlichen Verträgen, alle erforderlichen Massnahmen umzusetzen und ihre Stadien planmässig und gemäss den Vorgaben für die UEFA EURO 2008 zu vollenden und zur Verfügung zu stellen. Der SFV wird in die Verantwortung eingebunden, indem er die Kontrolle der EURO-Tauglichkeit übernehmen wird.

11.2.2

Sicherheit

11.2.2.1

Mehraufwand öffentliche Hand

Die Kostenberechnungen basieren auf den Erkenntnissen aus Polizei- und Armeeeinsätzen in der Schweiz (WEF Davos, G8-Gipfel Evian und Championsleague Spielen Basel) sowie Erfahrungen aus Portugal anlässlich der UEFA EURO 2004 und dem Informationsaustausch mit den Organisatoren der FIFA WM 2006 in Deutschland. Hinzu kommen relevante Erkenntnisse aus weiteren Sport-Grossveranstaltungen wie den vergangenen Olympischen Winter- und Sommerspielen in Salt Lake City 2002 und Athen 2004.

Die Planungen für den Kräfte- und Mittelansatz beziehen sich auf ein Szenario «Normallage». Dieses geht von einer mit der heutigen allgemeinen nationalen und internationalen Sicherheitslage vergleichbaren Situation für den Sommer 2008 in der Schweiz aus. Berücksichtigt wurden zusätzlich die lokal und temporär hohe Kon1640

zentration von Besuchern und Zuschauern an den Austragungsorten sowie ein ausgeglichener Mix von «Niedrig-, Mittel- und Hochrisikospielen» in der Schweiz.

Der daraus resultierende Mehraufwand beläuft sich für die öffentliche Hand insgesamt auf 65,48 Millionen Franken.

Operationen Polizei: 34,36 Millionen Franken Das der Berechnung zu Grunde liegende Szenario kombiniert eine gewisse Anzahl von Spielen mit geringem, mittlerem oder hohem Risiko. Es ist davon auszugehen, dass die Polizeikorps in den Austragungsorten durch IKAPOL-Kräfte verstärkt werden. Für die Berechnung der Kosten des Konkordats- und/oder IKAPOLEinsatzes werden nicht die effektiven Vollkosten berücksichtigt, sondern ein vereinbarter IKAPOL-Ansatz von 400 Franken pro Einsatzkraft und acht Stunden. Die gesamte Kalkulation beruht unter anderem auf Erfahrungswerten aus früheren IKAPOL-Einsätzen.

Für eine flexible Reaktion auf unvorhergesehene Lagen ist weiter eine mobile, rasch verschiebbare sicherheitspolizeiliche Einsatzreserve (aus IKAPOL-Kräften) unverzichtbar. Nicht nur die Austragungsorte, sondern die ganze Schweiz sind mögliche Einsatzgebiete. Auch an anderen von in- und ausländischen Fans frequentierten Orten können sich Brennpunkte entwickeln. Denkbar sind etwa die Zentren weiterer Schweizer Städte, Autobahn-Raststätten, Bahnhöfe oder Camping-Plätze.

Weitere polizeiliche Operationen sind im Bereich Objektschutz geplant. Besonders für sensible Objekte in den Austragungsorten oder für Hotels und Trainingplätze besonders gefährdeter Mannschaften können Objektschutzmassnahmen nötig werden.

Insbesondere in den Austragungsorten bringt die UEFA EURO 2008 einen erheblichen Mehraufwand in den Bereichen Kriminal-, Verkehrs- und Flughafenpolizei mit sich.

Gestützt auf Erfahrungen in den Austragungsorten wurde die für Berufssanität und -feuerwehren zu erwartenden Kosten hochgerechnet. Weitere Mehrkosten entstehen im Bereich Krisen- und Katastrophenschutz.

Die zu erwartenden rund 30 000 Sicherheitsprüfungen für zu akkreditierende Personen können nur durch eine temporäre (rund zwölf Monate vor und während der UEFA EURO 2008) personelle Verstärkung im Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartment (EJPD) und in den Kantonen bewältigt werden.

Für das «Police Information and Co-ordination Centre» (PICC) ist während der UEFA EURO 2008 ein
24-Stunden-Betrieb vorgesehen. Polizeikräfte aus den Kantonen unterstützen den DAP beim Betrieb des Zentrums und begleiten die ausländischen szenekundigen Beamten (Spotters) in der Schweiz. Kosten verursachen unter anderem die PICC-Infrastruktur sowie die Mobilität, Ausrüstung und Unterbringung der ausländischen Polizeikräfte und ihrer schweizerischen Begleiter. Zur Beobachtung und zur präventiven Ansprache potenzieller Gewalttäter aus der Schweiz ist auch ein Einsatz schweizerischer szenekundiger Beamter geplant.

Die 15 in der Schweiz ausgetragenen Spiele der UEFA EURO 2008 werden jeweils von völkerrechtlich geschützten Repräsentanten der Teilnehmerstaaten (ca. 10 pro Spiel) besucht werden, was wiederum zu Einsätzen durch eine polizeiliche Sondereinheitsgruppe im Bereich Personenschutz führt.

1641

Logistik Polizei: 6,07 Millionen Franken Der interkantonale Austausch von Polizeikräften führt zu beträchtlichen Kosten im Logistikbereich. Einen wesentlichen Kostenfaktor stellen insbesondere Unterkunft und Verpflegung der im Einsatz stehenden Polizistinnen und Polizisten dar. Wenn möglich wird die Infrastruktur der Armee benutzt.

Leistungen im Bereich VBS: 10,60 Millionen Franken Für den subsidiären Armee-Einsatz zu Gunsten der zivilen Behörden (Bund und Kantone) bei den Sicherheitsmassnahmen anlässlich der UEFA EURO 2008 ist ein Kostendach in der Höhe von 10 Millionen Franken budgetiert. Es handelt sich dabei ausschliesslich um Mehrkosten gegenüber den ordentlichen Ausbildungs- bzw.

Flugdiensten der eingesetzten Truppe. Das Kostendach basiert auf den Erfahrungen aus den Armee-Einsätzen anlässlich des WEF in Davos. Diese Mehrkosten werden vollumfänglich durch das VBS intern kompensiert.

Im Bereich Zivilschutz fallen gemäss aktuellem Planungsstand Mehrkosten von 500 000 Franken an.

Die Mehrkosten des VBS für die Behandlung von zu erwartenden Beschwerden im Rahmen der Sicherheitsprüfungen werden auf 100 000 Franken geschätzt. Der entsprechende Kredit wird bereits jetzt mit der vorliegenden Botschaft beantragt.

Sollten die vom VBS effektiv erbrachten Leistungen auf Grund ausserordentlicher Ereignisse wesentlich über den gegenwärtigen Annahmen liegen, behält sich das VBS vor, zu gegebener Zeit und auf dem ordentlichen Wege die Aufhebung der Kreditsperre beziehungsweise einen Nachtragskredit ohne Kompensation zu beantragen.

Leistungen des Grenzwachtkorps (GWK): 6 Millionen Franken Die Verfügbarkeit der schweizerischen Polizeikorps zur Unterstützung des GWK wird sich in engen Grenzen halten. Daher hat das GWK für die Sicherheitsaufgaben an den Strassengrenzübergängen, im Gelände und im internationalen Bahnverkehr erhebliche Mehrkosten zu tragen, die nicht innerhalb des ordentlichen Budgets aufgefangen werden können. Der benötigte Betrag von 6 Millionen Franken setzt sich zusammen aus Überzeitleistungen (5,18 Millionen Franken), Kosten für Pikettdienste (0,27 Millionen Franken) und Kosten für Unterkunft und Verpflegung (0,55 Millionen Franken). Grossveranstaltungen von internationaler Bedeutung wirken sich massiv auf die Tätigkeit an der Grenze aus. Die Mehrleistung kann nicht mit Zeitkompensation
abgegolten werden, da dies eine kaum verantwortbare Verminderung der Grenzkontrolldichte über einen längeren Zeitraum zur Folge hätte.

Sämtliche notwendigen Beschaffungen, Ausbildungskosten, Reisen usw. werden im Rahmen des laufenden Budgets des Grenzwachtkorps realisiert (ausgenommen Armeematerial).

Schulung und Ausbildung: 3 Millionen Franken Für die vielfältigen polizeilichen Spezialaufgaben im Rahmen der UEFA EURO 2008 sind Schulungen nötig. Wenn möglich werden kostengünstige Internetgestützte Lernmodelle (E-Learning) verwendet.

Im Jahr 2007 und eventuell auch im Jahr 2008 werden diverse Testläufe und Übungen von Polizei, Rettungs- und Katastrophenorganisationen sowie der Armee durchgeführt werden.

1642

Informationstechnologie (IT): 1,56 Millionen Franken Die Sicherheitsaufgaben für die UEFA EURO 2008 werden so weit wie möglich mit der bestehenden IT-Infrastruktur bewältigt. Zusatzkosten verursachen die Einrichtung einer permanenten sicheren Datenleitung zwischen der Schweiz und Österreich, der Anschluss temporärer Arbeitsplätze an wichtige polizeiliche Applikationen und eventuell die Bereitstellung einer Software-Lösung für das Informationsmanagement.

Medien- und Öffentlichkeitsarbeit: 490 000 Franken Die Medienarbeit im Bereich Sicherheit wird während der UEFA EURO 2008 national in einer Informationszentrale koordiniert. Kosten fallen zusätzlich für die Vermittlung von sicherheitsrelevanten Informationen an Fans und die einheimische Wohnbevölkerung sowie für Medienfahrten und Medienworkshops an.

Konferenzen und Veranstaltungen im Vorfeld: 610 000 Franken Für die effiziente Umsetzung des Sicherheitskonzepts mit den österreichischen Partnern sind mehrere internationale Vorbereitungskonferenzen geplant. Diese Veranstaltungen gehen zum Teil auf internationale Verpflichtungen zurück.

Personalkosten für die Teilprojektleitung Sicherheit: 2,59 Millionen Franken Um die Kontinuität in der Teilprojektleitung Sicherheit gewährleisten zu können, stellen der Bund und die KKJPD bis Ende 2008 insgesamt 3,4 Vollzeitstellen zur Verfügung. Der Teilprojektleiter Sicherheit (0,4) und der Chef Stab Sicherheit (1,0) gehen mit insgesamt 1,37 Mio. Franken zu Lasten der Kantone (Verteilung gem. IKAPOL-Schlüssel). Die 3 Stellen im Stab Sicherheit gehen mit insgesamt 1,22 Mio. Franken zu Lasten des Projektleitungskredites des Bundes.

Kosten für externe Experten und Gutachten: 200 000 Franken Der grösste Teil der Planungs- und Umsetzungsarbeiten wird von den rund 200 beteiligten Expertinnen und Experten von Bund, Kantonen und Städten innerhalb der bestehenden Strukturen geleistet. Die involvierten Dienststellen kompensieren den Mehraufwand intern. Die Aufwendungen für externe Expertinnen und Experten sowie für Gutachten in den Jahren 2006­2008 werden mit 200 000 Franken veranschlagt.

Nicht berücksichtigte Mehraufwände resp. Mehrkosten bei Veränderung der Planungsannahme Die oben aufgeführten Mehraufwände bzw. Mehrkosten basieren auf heute absehbaren Planungsannahmen. Eine grundsätzlich neue Lagebeurteilung und/oder Kosteneinschätzung müsste dann gemacht werden, wenn einer oder mehrere der folgenden Faktoren wirksam werden: ­

generelle Verschlechterung der Sicherheitslage. Terroranschläge in der Schweiz, in Österreich oder im umliegenden Europa könnten die Gefährdung der UEFA EURO 2008 stark erhöhen. Die Leistungen im Bereich Sicherheit müssten stark ausgebaut werden.

­

Ausgang der Qualifikation für die UEFA EURO 2008 sowie die Auslosung der Endrunde. Der Aufwand im Bereich Sicherheit könnte durch die Kumulation «unglücklicher Zufälle» stark steigen. Dies wäre etwa dann der Fall, wenn die meisten Teilnehmerländer mit grossem Problemfanpotenzial ihre 1643

Vorrundenspiele in der Schweiz absolvieren würden. Den aktuellen Planungen wurde hingegen ein realistischeres ausgeglichenes Szenario mit drei Spielen mit hohem, fünf Spielen mit mittlerem und sieben Spielen mit kleinem Risiko zugrunde gelegt. Ein weiterer sicherheits- und kostenrelevanter Faktor sind die Standorte der Mannschaftshotels der Teilnehmerstaaten. Erst Ende 2007 oder Anfang 2008 wird feststehen, welche Mannschaften in der Schweiz Logis beziehen werden.

­

Verschlechterung im Lagefeld Hooliganismus. Nebst Anzeichen einer generell erhöhten Gewaltbereitschaft würde auch eine Nicht-Annahme der BWIS I -Vorlage zu wesentlich erhöhtem Sicherheitsaufwand führen. Der Wegfall der vorgesehenen präventiven Massnahmen könnte nur mit einem massiv höheren Aufgebot von Sicherheitskräften vor Ort kompensiert werden.

Dies würde entsprechende Entscheide auf politischer Stufe (Bund und Kantone) für die Bereitstellung zusätzlicher Kräfte und Mittel nötig machen; die Kostenfolge kann zum heutigen Zeitpunkt nicht beziffert werden.

Übersicht über die Mehrkosten im Bereich Sicherheit in Mio. Fr.

Operationen Polizei Logistik Polizei Leistungen VBS (Armee und ZS) Leistungen Grenzwachtkorps Schulung und Ausbildung IT-Infrastruktur Medien- und Öffentlichkeitsarbeit Konferenzen und Veranstaltungen im Vorfeld Personalkosten Teilprojektleitung Sicherheit (Bund und Kantone) Kosten für externe Experten und Gutachten

34,36 6,07 10,60 6,00 3,00 1,56 0,49 0,61 2,59 0,20

Total

65,48

Kostenteilung im Bereich Sicherheit Die Mehrkosten für die Sicherheitsmassnahmen anlässlich der UEFA EURO 2008 werden von Bund, Kantonen und Austragungsorten gemäss folgendem Verteiler getragen (Angaben in Millionen Franken): Alle Kantone1

Bund

Austragungsort Basel

Austragungsort Genf

Austragungsort Bern

Austragungsort Zürich

(6 Spiele)

(3 Spiele)

(3 Spiele)

(3 Spiele)

26,35

28,65

4,12

2,12

2,12

2,12

40,2 %

43,9 %

6,3 %

3,2 %

3,2 %

3,2 %

1

Kostenverteilung gemäss IKAPOL-Verteilschlüssel.

1644

Bei rund 30 Millionen der insgesamt 65,48 Millionen Franken Mehrkosten im Sicherheitsbereich handelt es sich um Personalkosten für polizeiliche Einsätze im sicherheits-, kriminal- und verkehrspolizeilichen Bereich sowie in den Bereichen Lage und Aufklärung.

Gemäss Entscheid der KdK vom 7. Oktober 2005 wird im Rahmen interkantonaler Polizeieinsätze keine Verrechnung der Sachleistungen zu Lasten der Standortkantone erfolgen. Die Kantone tragen ihre Lasten selbst. Kantone, die im Rahmen des absehbaren interkantonalen Polizeieinsatzes eigenes Polizeipersonal für Einsätze zu Gunsten der UEFA EURO 2008 zur Verfügung stellen, können diese Leistung mit ihrem Kostenanteil verrechnen.

Der Bund wird versuchen, seine finanzielle Belastung zu reduzieren, indem die vorgesehenen Armeeleistungen so weit als möglich im Rahmen der bewilligten Kredite aufgefangen werden sollen. Sollten auf Grund besonderer Ereignisse die vom VBS effektiv erbrachten Leistungen wesentlich über den gegenwärtigen Annahmen liegen, behält sich das VBS vor, zu gegebener Zeit und auf dem ordentlichen Wege die Aufhebung der Kreditsperre bzw. einen Nachtragskredit ohne Kompensation zu beantragen.

Zusätzlich anfallende Kosten für die Zeit von 2006­2008 sollen über die eingestellte Reserve von 10 Millionen Franken finanziert werden, sofern sie durch die betroffenen Dienststellen nicht intern kompensiert werden können.

11.2.2.2

Mehrkosten für den Bund

Die budgetrelevanten Mehrkosten im Bereich Sicherheit für den Bund belaufen sich auf total 26,35 Millionen Franken. Diese setzen sich zusammen aus: in Mio. Fr.

Leistungen VBS (Armee und ZS) Grenzwachtkorps Bundesamt für Polizei (inkl. Personalkosten Stab)

10,60 6,00 9,75

Total Bund

26,35

11.2.3

Projektleitung öffentliche Hand

Gesamtaufwand Projektkoordination 6,97 Millionen Franken Auf Grund der Lehren aus der Expo.02 beauftragte der Bundesrat das VBS, mit dem Aufbau einer adäquaten Projektorganisation, die die Verantwortung seitens des Bundes umfassend wahrnimmt. Die in Ziffer 2.3 dargestellte Organisation bedarf nach heutigem Planungsstand für die Jahre 2006 bis Mitte 2009 insgesamt ca. 12,5 zusätzliche Vollzeitstellen.

1645

Diese 12,5 Vollzeitstellen sind gemäss unten stehender Tabelle auf die Gesamtprojektkoordination und die Teilprojekte wie folgt aufgeteilt: Bereich

2006

2007

2008

b.M. 2009

Gesamtprojektkoordinator plus ProjektOffice TP Sicherheit TP Infrastruktur und Verkehr TP Standortmarketing und Landeswerbung TP Anlässe

5

5

5

5

4,4 1,5 1

4,4 1,5 1

4,4 1,5 1

­ 1 ­

1

1

1

­

Die Stellen des Gesamtprojektkoordinators und dessen Projektbüros gehen vollumfänglich zu Lasten des Projektleitungskredites. Im Teilprojekt «Sicherheit» werden 1,4 Stellen durch alle Kantone (gem. IKAPOL-Verteilschlüssel) finanziert; die restlichen 3 Stellen gehen zu Lasten des Projektleitungskredites des Bundes. Die 1,5 Stellen im Teilprojekt «Infrastruktur/Verkehr» fallen ebenfalls zu Lasten des Projektleitungskredites an. Die Aufwände für den Teilprojektleiter «Standortmarketing/Landeswerbung» und den Teilprojektleiter «Anlässe» werden im Rahmen der Teilprojektkredite (Mandatsverfahren) verrechnet.

Weiter kommen Kosten für Honoraraufwände für externe Beratung und Unterstützung, koordinationsspezifische Aufwände (Medienanlässe, Projektdokumentation und -information, etc.), Dienstreiseauslagen und Repräsentationsaufwände hinzu.

Zu Gunsten der Nachhaltigkeit im Projekt wird für die Konzeption, Beratung und Begleitung seitens des Bundes ein Betrag von 250 000 Franken zu Lasten des Projektkredites eingestellt.

Die Kosten für den Mehraufwand Gesamtprojektkoordination zu Lasten des Bundes belaufen sich somit auf: in Mio. Fr.

Gesamtprojektkoordinator mit Projekt-Office TP Sicherheit (3 Stellen Stab Sicherheit) TP Infrastruktur / Verkehr TP Standortmarketing / Landeswerbung TP Anlässe (Projekte und Massnahmen in der Schweiz) Nachhaltigkeit (Konzeption, Beratung und Begleitung)

4,25 1,22 1,20 ­ ­ 0,25

Total

6,97

11.2.4

Infrastruktur und Verkehr

Für Massnahmen im Bereich Verkehr wird seitens des Bundes ein Kredit von 4 Millionen Franken beantragt. Dies entspricht dem finanziellen Beitrag des Bundes an ein noch zu schaffendes Kombiticket (rund ein Drittel der anfallenden Kosten).

1646

Der Bundesbeitrag im öV ist sowohl aus ökologischen Gründen als auch unter dem Aspekt Sicherheit zwingend anzustreben.

11.2.5

Standortmarketing und Landeswerbung für die Schweiz

Für Massnahmen im Bereich Standortmarketing und Landeswerbung (vgl. Ziff. 5) wird seitens des Bundes ein Kredit mit einem Kostendach von 10 Millionen Franken beantragt. Die sich zur Zeit noch in Arbeit befindenden Konzepte werden den betreffenden Kommissionen der Räte im Rahmen der Vorbehandlung der Vorlage dargelegt werden.

11.2.6

Projekte und Massnahmen in der Schweiz

Für Projekte und Massnahmen in der Schweiz (vgl. Ziff. 6) wird seitens des Bundes ein Kredit mit einem Kostendach von 5 Millionen Franken beantragt. Die sich zur Zeit noch in Arbeit befindenden Konzepte werden den betreffenden Kommissionen der Räte im Rahmen der Vorbehandlung der Vorlage dargelegt werden.

11.2.7

Reserve

Damit der Bundesrat im Rahmen der heute voraussehbaren Eventualitäten über ein gewisses Mass an Handlungsfreiheit verfügt, beantragt er dem Parlament eine Reserve von 10 Millionen Franken. Diese ist für zusätzliche Aufwände im Bereich Sicherheit vorgesehen, um beispielsweise bei einer Anhäufung von Hochrisikospielen den Beizug zusätzlicher Sicherheitskräfte, eventuell auch aus dem Ausland decken zu können. Die Entscheidbefugnis zur Auslösung der Reserve oder Teilen davon liegt beim Bundesrat.

Falls für die EURO 2008 das Sicherheitsdispositiv verstärkt werden müsste, würde sich jeweils an den Spieltagen in den einzelnen Austragungsorten eine Verstärkung der schweizerischen Polizeikräfte mit ausländischen Kontingenten aufdrängen. Die Kosten für einen solchen Einsatz sind gestützt auf die Erfahrungen aus dem G8-Gipfel auf 4 bis 5 Millionen Franken zu veranschlagen. Auch eine allfällige Pikett-Stellung ausländischer Einsatzkräfte auf Abruf würde Kosten in ähnlicher Grössenordnung verursachen (sogenannte «Stand-by-Kosten»).

Bei einer wesentlichen Verschlechterung der allgemeinen Sicherheitslage gegenüber den heutigen Planungsannahmen müssten von Grund auf eine neue Lageberurteilung gemacht und enstsprechende Entscheide auf politischer Stufe (Bund und Kantone) für die Bereitstellung zusätzlicher Mittel gefällt werden.

1647

11.2.8

Zusammenfassung der Kosten für den Bund

Die budgetrelevanten Mehraufwände für die Planung, Vorbereitung und Durchführung belaufen sich für den Bund auf: in Mio. Fr.

Infrastruktur Stadien (NASAK EURO 08) Sicherheit (Armee, ZS, GWK, fedpol ohne Personalkosten Stab) Projektleitung öffentliche Hand Infrastruktur und Verkehr Standortmarketing und Landeswerbung Anlässe (Projekte und Massnahmen in der Schweiz) Reserve

10,8 25,2

Total

72,0

7,0 4,0 10,0 5,0 10,0

Für sämtliche explizit für die UEFA EURO 2008 eingesetzten Mittel des Bundes wird gemäss dem revidierten Finanzhaushaltgesetz (Art. 57 Abs. 4) im Bundesamt für Sport eine Kreditlinie eröffnet. Die bereits für 2006 notwendigen Leistungen müssen durch die betroffenen Dienststellen aus ihrem Budget finanziert und im Nachtrag I/06 ­ vorbehältlich der Zustimmung des Parlamentes zu den entsprechenen Begehren in der vorliegenden Botschaft ­ anbegehrt werden.

11.3

Projektcontrolling

Der Erfolg der Massnahmen der öffentlichen Hand zu Gunsten der UEFA EURO 2008 ist massgeblich davon abhängig, ob es der Gesamtprojektleitung gelingt, die strategischen Erfolgsfaktoren bei der Planung und Umsetzung der (Teil-)Projekte im tripartiten Kontext zu berücksichtigen.

Ein wirkungsvolles Projektcontrolling soll sicherstellen, dass die Aufgaben in allen Projektphasen ­ von Planung über Koordination bis zur Umsetzung ­ zielfokussiert und transparent über alle politischen Ebenen wahrgenommen werden können.

Das strategische Controlling schliesst ein zweckmässiges Berichtsverfahren für die Dauer des Projektes auf der Basis eines Management-Cockpits, eine klare Projektdefinition unter Berücksichtigung der Ziel- und Grenzsysteme sowie die klare Regelung von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung der beteiligten öffentlichen Partner ein.

Die Gesamtprojektleitung wird als Teil dieses Projekt-Controllings auch Grundlagen für ein systematisches, pragmatisches Risikomanagement legen. Dieses soll das Gesamtprojekt und die Teilprojekte der öffentlichen Hand sowie deren Schnittstellen zu den Aktivitäten der privaten Verantwortungsträger erfassen.

Der Bundesrat wird dem Parlament mindestens jährlich, der zuständigen Kommission halbjährlich Bericht über den Projektverlauf und die Verwendung der Mittel erstatten.

1648

11.4

Mehraufwand öffentliche Hand insgesamt

Die budgetrelevanten Mehraufwände für die Planung, Vorbereitung und Durchführung der UEFA EURO 2008 belaufen sich für die öffentliche Hand in der Schweiz auf: Bund in Mio. Fr.

Kantone (KdK / KKJPD) in Mio. Fr.

Austragungsorte (Kanton + Stadt) in Mio. Fr.

Infrastruktur Stadien Sicherheit Projektleitung öffentliche Hand Infrastruktur und Verkehr Standortmarketing und Landeswerbung Anlässe (Projekte und Massnahmen «rund um den Ball») Reserve

10,8 25,2 7,0 4,0 10,0

­ 28,7 ­ ­ ­

7,3 10,5 5,2 23,7 14,7

5,0

­

12,0

10,0

­

8,0

Total

72,0

28,7

81,4

Das Gesamttotal beläuft sich somit auf 182 Millionen Franken.

Die Gesamtübersicht zeigt, dass die Lasten von Bund und Kantonen (inkl. Austragungsorte) in etwa zu gleichen Teilen getragen werden. Dieser Kostenteiler ergibt sich aus der Tatsache, dass jeder Partner im Rahmen des Projektes öffentliche Hand gemäss den gesetzlichen Grundlagen (vgl. Ziff. 15), welche die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen regeln, seine Aufwände selbst trägt. Dieser Teiler wurde anlässlich der Sitzung des Politischen Ausschusses vom 29. Oktober 2005 bestätigt.

11.5

Finanzielle Leistungen der Fussballseite

11.5.1

Leistungen der UEFA und der Euro 2008 SA

Basierend auf den Erfahrungen aus der UEFA EURO 2004 in Portugal kann die UEFA mit Einnahmen in der Höhe von ca. 1 Milliarde Franken rechnen. Davon werden ca. 215 Millionen Franken von der Euro 2008 SA für die Organisation des Turniers benötigt, weitere 70 Millionen Franken fliessen in organisatorische Leistungen der verschiedenen UEFA-Abteilungen. 200 Millionen Franken werden direkt an die nationalen Fussballverbände, deren Nationalmannschaften an der UEFA EURO 2008 teilnehmen, ausgeschüttet. 400 Millionen Franken schliesslich werden unter den 52 UEFA-Verbänden für diverse Projekte im Breitenfussball, insbesondere im Junioren- und Frauenfussball aufgeteilt. Der Rest fliesst in die allgemeine Rechnung der UEFA und wird für die Deckung der laufenden Kosten in den Jahren zwischen den einzelnen Wettbewerben verwendet.

Wie bereits unter Ziffer 2.2 erwähnt, beläuft sich das operationelle Budget der Euro 2008 SA auf ca. 215 Millionen Franken. Davon wird der grössere Teil in der 1649

Schweiz investiert werden. Nebst Ausgaben für Personal, Administration, Mieten, temporärer Infrastruktur, etc. wird die Euro 2008 SA ca. 2­3 Millionen Franken für die private Sicherheit in den vier Schweizer Stadien aufwenden.

Die Euro 2008 SA sieht grundsätzlich keine Möglichkeiten, Pauschalbeträge zu Gunsten der öffentlichen Hand direkt auszuzahlen. Es ist hingegen vorgesehen, dass spezifische Leistungen der Austragungsorte abgegolten werden; dies wird im Rahmen der Ausarbeitung der Vertragswerke zwischen der Euro 2008 SA und den Austragungsorten noch festgelegt. Diese Verhandlungen sollen im Verlaufe des Sommers 2006 abgeschlossen werden.

Zahlungen oder Beiträge zur Entlastung der Aufwände der öffentlichen Hand seitens der UEFA können nicht erwartet werden. Aus Sicht der UEFA wurde dies bereits bei der Prüfung der Kandidatur klar zum Ausdruck gebracht. Dies entspricht grundsätzlich der Usanz bei der Vergabe von sportlichen Grossanlässen; gemäss unseren Kenntnissen hat bis dato kein Ausrichterland von Welt- oder Europameisterschaften von der FIFA bzw. der UEFA entsprechende Entschädigungen resp. Kostenbeteiligungen erhalten.

11.5.2

Finanzielle Leistungen des Schweizerischen Fussballverbandes (SFV)

Als ausrichtende Verbände erhalten die beiden nationalen Fussballverbände (SFV und ÖFB) von der UEFA im Voraus einen Betrag von mindestens je 11, höchstens 15 Millionen Franken (Management and Performance Fee). Die beiden Verbände decken damit u. a. auch ihre Aufwände für die Kandidatur, für welche sie keine öffentlichen Beiträge erhalten haben.

Der Aufwand des SFV für die UEFA EURO 2008 setzt sich gemäss seinen Angaben wie folgt zusammen: in Mio. Fr.

Nettoaufwand für die Kandidatur Beiträge an die Planungskosten Ausbau Wankdorfstadion Beitrag an die Kosten Ausbau St. Jakob Park Basel Budgetierte Ausgaben für Anlässe, Aktionen, Öffentlichkeitsarbeit usw.

Total Aufwand SFV

1,00 0,75 5,25 5,00 12,00

Für die effektive Organisation des Endrunden-Turniers entstehen dem SFV keine Kosten, diese werden vollumfänglich durch die Euro 2008 SA getragen.

Der SFV wird als Teilnehmer an der UEFA EURO 2008 von der UEFA ebenfalls eine heute noch nicht bezifferbare, von der Leistung der Nationalmannschaft abhängige Entschädigung erhalten. Nach der UEFA EURO 2004 in Portugal verblieb dem Verband nach Begleichung aller Kosten ein Betrag von 4,2 Millionen Franken. Die Hälfte dieses Betrages wird an die Swiss Football League überwiesen. Die andere Hälfte setzt der Verband für Projekte in der Nachwuchsförderung im Spitzen- und Breitensport und im Frauenfussball ein.

1650

Neben den bereits erfolgten Aufwänden im Rahmen der Kandidatur leistet der SFV gemäss Entscheid des Zentralvorstandes vom 8. Oktober 2005, folgende Beiträge zu Gunsten der öffentlichen Hand, die in direktem Zusammenhang mit dem Endrundenturnier in der Schweiz und Österreich stehen: ­

4 Millionen Franken aus der Vorfinanzierung St. Jakob Park Basel zugunsten der Sicherheit öffentliche Hand, falls die Genossenschaft St. Jakobs Park diese dem SFV zurückerstattet;

­

Sollte der SFV unter dem Titel «management und performance fee» mehr als 12 Millionen Franken von der UEFA erhalten, so ist er bereit, 50 % des Mehrbetrages an die Sicherheitskosten zu leisten. Der Rest fliesst in die allgemeine Kasse des SFV und wird für Projekte im Breiten-, Frauen- und Jugendfussball eingesetzt.

Im Weiteren hat der SFV sich verpflichtet, absolute Transparenz bezüglich Ertrag und Aufwand in Sachen UEFA EURO 2008 gegenüber dem Bund zu gewährleisten.

Allfällige Beiträge gehen Ende 2008 vollumfänglich zu Gunsten der Entlastung der Budgets der Austragungsorte ­ nach einem von diesen noch zu definierenden Schlüssel.

12

Politische Risiken

Eine Grossveranstaltung diesen Ausmasses birgt für alle Beteiligten nebst Chancen auch Risiken. Auf Grund der Neubeurteilung der Ausgangslage und des aktuellen Stands der Arbeiten der Projektorganisation «Öffentliche Hand» per Ende November 2005 sieht der Bundesrat nachfolgende Risikobereiche, welche die Gewährleistung eines sicheren und reibungslosen Fussballfestes und den damit verbundenen positiven Nutzen für die Schweiz und ihre Bevölkerung gefährden könnten.

Bisher nicht absehbare Mehraufwände für die öffentliche Hand mit Kostenfolge Auf Grund der heterogenen Organisationsgrade der Partner und den daraus resultierenden unterschiedlichen Planungsständen und -geschwindigkeiten besteht das Risiko, dass bislang nicht identifizierte Bedürfnisse und Begehren seitens der Organisatoren, aber auch der Kantone und Host Cities, beim Bund für zusätzliche Mehraufwände mit Kostenfolge sorgen könnten. Dies gilt auch für den Fall einer allgemeinen Verschlechterung der Sicherheitslage.

Diesem Risiko versucht der Bundesrat mit einer adäquaten Projektorganisation und vorausschauendem Projekt- und Risikomanagement einerseits sowie dem Einstellen einer Kreditreserve von 10 Millionen Franken anderseits zu begegnen. Darüberhinaus behält sich der Bundesrat vor, bei erheblicher Veränderung der Planungsparameter dem Parlament entsprechende Anträge vorzulegen.

Scheitern der Budgetvorlagen auf kommunaler Ebene (Austragungsorte) Eine erste Übersicht über die budgetrelevanten Mehraufwände der öffentlichen Hand (vgl. Ziff. 11.4) zeigt, dass die Budgets der Austragungsorte möglicherweise referendumspflichtig werden, falls es den Städten nicht gelingt, entsprechende Einnahmen zu generieren. Auf Grund der angespannten Finanzlage in den Städten und Standortkantonen könnte dies dazu führen, dass die Budgets an der Urne abgelehnt werden.

1651

Die geltenden gesetzlichen Grundlagen (vgl. Ziff. 15) erlauben es dem Bundesrat nicht, die Austragungsorte entsprechend zu entlasten. Eine mögliche Lösung bestünde darin, seitens des Bundes und / oder der Standortkantone die betroffenen Austragungsorte allenfalls mit einer Standortpauschale zu entlasten und / oder den Veranstalter weitergehend in die Pflicht zu nehmen.

Ungenügende Komunikation gegen Aussen Auf Grund des sich abzeichnenden freundnachbarschaftlichen Wettbewerbes mit Österreich im Bereich des Standortmarketings und der Landeswerbung besteht das Risiko, dass es der Schweiz nicht gelingt, diesbezüglich einen optimalen Nutzen aus der Veranstaltung zu ziehen.

Das vorgeschlagene Kreditbegehren versucht diesem Umstand in moderatem Umfang Rechnung zu tragen. Im Wissen darum, dass es schwierig sein wird, weitere diesbezügliche Mittel auszulösen, wird die Projektleitung darauf angewiesen sein, dass alle beteiligten Bundesinstanzen die Synergiepotenziale proaktiv nutzen.

Ungenügende Kommunikation gegen Innen So wichtig die Ausstrahlung des Anlasses für die Schweiz gegen Aussen ist, so entscheidend wird sein, wie es gelingt, die Bevölkerung für den Anlass zu gewinnen, damit diese ihre Gastgeberrolle mit Freude und Überzeugung wahrnimmt. Der Bundesrat ist überzeugt, dass mit den Projekten und Massnahmen «rund um den Ball» mit verhältnismässig geringem Mittelaufwand breite Teile der Bevölkerung angesprochen und für die Sache nachhaltig begeistert werden können.

Der Bundesrat ist ebenfalls davon überzeugt, dass mit den beantragten Massnahmen und Mitteln, und der unter den Ziffern 2.3 und 2.4 dargestellten Projektorganisation, die beschriebenen Risiken im Rahmen des heute Ermesslichen so weit wie möglich minimiert werden können.

13

Legislaturplanung

Die Vorlage ist im Bericht über die Legislaturplanung 2004­2007 nicht angekündigt. Zum Zeitpunkt der Behandlung der ersten Botschaft durch das Parlament im Juni und im September 2002 war die Notwendigkeit der vorliegenden Botschaft noch nicht voraussehbar.

14

Verhältnis zum europäischen Recht

Die im Rahmen dieser Botschaft beantragten finanziellen Beiträge und Leistungen des Bundes an die UEFA EURO 2008 stehen in keinem direkten Bezug zum Gemeinschaftsrecht.

1652

15

Rechtliche Grundlagen

15.1

Verfassungs- und Gesetzmässigkeit

Nach Artikel 167 der Bundesverfassung beschliesst die Bundesversammlung über die Ausgaben des Bundes und setzt den Voranschlag fest. Die verfassungsrechtlichen Grundlagen für die beantragten Ausgaben finden sich in Artikel 68 Absatz 1, der es dem Bund vorschreibt, den Sport in seiner Gesamtheit zu fördern. Im Bereich der inneren Sicherheit sind gemäss Artikel 57 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV) Bund und Kantone verpflichtet, ihre diesbezüglichen Tätigkeiten zu koordinieren.

Soweit Fragen der inneren Sicherheit zwingend einer gesamtschweizerischen Koordination unter Einbezug oder sogar unter der Leitung des Bundes bedürfen, kann der Bund gestützt auf Artikel 57 Absatz 2 BV die geeigneten Massnahmen treffen. Der Einsatz der Armee im Rahmen des Assistenzdienstes ist in Artikel 58 Absatz 2 BV vorgesehen. Gestützt auf Artikel 103 BV kann der Bund zudem Massnahmen zur Förderung des Tourismus ergreifen.

Für die beantragten Ausgaben lassen sich Rechtsgrundlagen in verschiedenen Bundesgesetzen finden. Nachfolgend werden diese detailliert für die einzelnen Beiträge dargestellt.

Stadioninvestitionen (Art. 1 Abs. 1 Bst. a) Gesetzliche Grundlage für Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung bildet Artikel 1 Buchstabe e in Verbindung mit Artikel 12 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 17. März 1972 über die Förderung von Turnen und Sport (SR 415.0).

Für Investitionen in Genf sowie den Neubau des Letzigrundstadions in Zürich werden mit dem vorliegenden Bundesbeschluss Bundesbeiträge beantragt.

Standort-Marketing und Tourismusförderung (Art. 1 Abs. 1 Bst. b) Die Vermarktung der Schweiz als Reise- und Tourismusland ist Ziel des Bundesgesetzes über die Schweizerische Verkehrszentrale (SR 935.21). Der Bund kann nach Artikel 1 entsprechende Vorhaben finanziell unterstützen. Da es sich um ein ausserordentliches Ereignis handelt, ist eine Unterstützung über die nach Artikel 6 dieses Gesetzes gewährten jährlichen Finanzhilfen an Schweiz Tourismus hinaus notwendig.

Projekte und Massnahmen in der Schweiz (Art. 1 Abs. 1 Bst. c) Projekte und Massnahmen im Bereich der Sportförderung finden ihre Rechtsgrundlage in Artikel 10 Absatz 2 Bundesgesetz über die Förderung von Turnen und Sport.

Die Fanbetreuung stützt sich auf Absatz 3 des gleichen Artikels. Bezüglich der in dieser Norm vorausgesetzten Bedeutung des
Sportanlasses und der ­ darüber hinaus ­ verlangten finanziellen Beteiligung der Kantone wird auf die Ausführungen im Kommentar zum Beitrag des Bundes an ein Kombiticket (Art. 1 Abs.1 Bst. d) hingewiesen.

Beitrag an Kombitickets (Art. 1 Abs. 1 Bst. d) Für diese Leistungen des Bundes ist Artikel 10 Absatz 3 des Bundesgesetzes über die Förderung von Turnen und Sport heranzuziehen. Die Bestimmung ermächtigt den Bund, die Durchführung von Sportanlässen von weltweiter oder gesamteuropäischer Bedeutung in der Schweiz zu unterstützen. Es ist unbestritten, dass es sich beim drittgrössten Sportanlass der Welt um einen Anlass von zumindest gesamt1653

europäischer Bedeutung handelt. Diese Unterstützungsmassnahmen können sowohl in Naturalleistungen wie auch in finanziellen Beiträgen bestehen und sind an die Bedingung geknüpft, dass die finanzielle Beteiligung der Kantone und Gemeinden mindestens doppelt so hoch sein muss. In der Botschaft wird ausführlich dargestellt, dass sich die Austragungsorte wie auch die Kantone mit einem Betrag an den Kosten für Infrastruktur und Verkehr beteiligen, der deutlich mehr als das Doppelte ausmacht, was nach Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe d von Seiten des Bundes geleistet wird. Auf eine Berechnung der Kostenteilung «ein Drittel zu zwei Drittel» unter Einbezug sämtlicher Kosten, die beim Bund anfallen, wie dies noch im ersten Bundesbeschluss gemacht wurde, wird verzichtet. Die übrigen Aufwände für den Bund lassen sich auf andere Rechtsgrundlagen abstützen. Die Vorgehensweise drängt sich vor allem auch auf, wenn man die ausserordentliche Bedeutung der Veranstaltung für das ganze Land betrachtet.

Mehraufwände für Sicherheitskosten (Art. 1 Abs. 1 Bst. e) Für den Sicherheitsbereich ist das Bundesgesetz vom 21. März 1997 über Massnahmen zur Wahrung der innern Sicherheit (BWIS; SR 120) heranzuziehen. Gemäss Artikel 28 Absatz 2 dieses Gesetzes leistet der Bund bei ausserordentlichen Ereignissen den Kantonen eine angemessene Abgeltung. Im Zusammenhang mit der UEFA EURO 08 liegt ein ausserordentliches Ereignis vor. Gestützt auf Artikel 67 des Militärgesetzes vom 3. Februar 1995 (MG; SR 510.10) können auf Verlangen ziviler Behörden Truppen im Assistenzdienst zum Schutz von Personen und besonders schutzwürdiger Sachen bzw. zur Erfüllung anderer Aufgaben von nationaler Bedeutung zur Verfügung gestellt werden. Die Aufgabe muss im öffentlichen Interesse liegen und die Mittel der zivilen Behörden müssen in personeller, materieller oder zeitlicher Hinsicht ausgeschöpft sein. Diese Bedingungen sind, wie die vorliegende Botschaft verdeutlicht,, gegeben. Bei Assistenzdiensteinsätzen trägt grundsätzlich der Bund die Mehrausgaben im Vergleich zu einem ordentlichen Ausbildungs- oder Wiederholungskurs. Die zusätzlichen Kosten für das Grenzwachtkorps sind als Bedarfsverwaltung zu qualifizieren und entsprechend in den Voranschlägen der Jahre zu budgetieren, in denen die Kosten anfallen.

Projektorganisationskosten und Reserve (Art. 1
Abs. 1 Bst. f und g) Bei diesen Beiträgen oder Leistungen handelt es sich ebenfalls um Bedarfsverwaltung. Die entsprechenden Kosten sind in den ordentlichen Budgets zu erfassen bzw.

im Falle der Reserve liegt die Kompetenz beim Bundesrat.

Gestützt auf diese Ausführungen erweist sich die Vorlage als verfassungs- und gesetzesmässig.

Mit der Änderung des Bundesbeschlusses fällt der Hinweis im bisherigen Artikel 1 Absatz 2 weg, wonach über die Absatz 1 hinaus gewährten Beiträge und Leistungen des Bundes keine weiteren Bundesmittel gewährt werden. Dieser Aussage kommt politischer Charakter zu, sie ist letztlich rein deklaratorischer Natur. Die Bundesversammlung ist damit in ihrer verfassungsrechtlichen Budgetkompetenz keineswegs eingeschränkt. Der Hinweis kann daher ohne Weiteres gestrichen werden.

1654

15.2

Erlassform

Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen Kreditbeschluss, der keine rechtsetzenden Normen enthält und zudem nicht dem Referendum untersteht. Es ist dafür die Rechtsform des einfachen Bundesbeschlusses nach Artikel 163 Absatz 2 Bundesverfassung und Artikel 25 des Bundesgesetzes über die Bundesversammlung vom 13. Dezember 2002 zu wählen (SR 171.10). Da Kreditbeschlüsse nicht aufgehoben werden können, die mit dem Beschluss von 2002 anbegehrten Beiträge und Leistungen jedoch in der vorliegenden Änderung mitenthalten sind, wird der neue Kreditbeschluss als Änderung des Bundesbeschlusses vom 25. September 2002 ausgestaltet.

16

Ausgabenbremse

Gestützt auf Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b Bundesverfassung ist die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder jedes der beiden Räte erforderlich, bei Subventionsbestimmungen sowie Verpflichtungskrediten und Zahlungsrahmen, die neue einmalige Ausgaben von mehr als 20 Millionen Franken oder neue wiederkehrende Ausgaben von mehr als 2 Millionen Franken nach sich ziehen. Da die Vorlage einmalige Ausgaben von mehr als 20 Millionen Franken nach sich zieht, unterliegt sie der Ausgabenbremse.

1655

1656