Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Finanzdepartement NFA ­ Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen: 2. Entwurf der Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaV) Das neue Bundesgesetz vom 3. Oktober 2003 über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG, SR 613.2) delegiert eine Vielzahl von Rechtsetzungsbefugnissen an den Bundesrat, u.a. die jährliche Anpassung der Mittel für den Ressourcen- und Lastenausgleich, die Verteilung der Mittel auf die ressourcenschwachen Kantone, die Kriterien für die Verteilung der Mittel aus dem Lastenausgleich an die Kantone und die Verteilung der Mittel im Rahmen des Härteausgleichs.

Vernehmlassungsfrist: 13. Oktober 2006 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL), Abteilung Vertrieb, 3003 Bern Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

18. Juli 2006

2006-1956

Bundeskanzlei

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