Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 7702 Widersprechende s. Oliver Bernd Freier GmbH & Co. KG, Ostring, D-97228 Rottendorf, internationale Registrierung Nr. 744 594 «O» (fig.) gegen Widerspruchsgegnerin GIFU Prefectural Project Group For Industry and Culture, 3­42 Gakuencho, JP-Gifu-shi, Gifu 502-0841, internationale Registrierung Nr. 843 805 «O ORIBEISM» (fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 31. Mai 2006 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 7702 wird gutgeheissen und der internationalen Registrierung Nr. 843 805 «O ORIBEISM» (fig.) der Schutz in der Schweiz für alle Waren der Klassen 14, 18 und 25 definitiv verweigert.

3.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

4.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inkl. Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

5.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

31. Mai 2006

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

5042

2006-1667