Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Änderung der Verordnung über Waffen, Waffenzubehör und Munition Die Bestimmungen des Bundesbeschlusses über die Genehmigung und die Umsetzung der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über die Assoziierung an Schengen und an Dublin vom 17. Dezember 2004 betreffend Waffenrecht sind auf Verordnungsstufe umzusetzen.

Vernehmlassungsfrist: 17. Juni 2006 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Polizei, Stab/Rechtsdienst, 3003 Bern Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

28. März 2006

2006-0834

Bundeskanzlei

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