Schweizerisches Bundesblatt.

Band II.

Inserate.

#ST#

Nro.12.

Montag, den 4. Juni 1849.

Amtliche Anzeigen.

M o r t i s i k a t i o n.

[1] Der untex'm 16. November 1839 durch den Gemeinderath Birrhard, Bezirks Brugg, Kantons Aargau, dem Joh. Wüest, Schwoben, geb. 1820, Wagner, von da, unter Nr. 4 ausgestellte Heimathfchein wird vermißt, und hiermit als kraftlos erklärt , da demselben bereits ein neuer ausgestellt wurde.

Birrhard, deu 28. Mai 1849.

Der Gemeindeammann:

Johs. Wüst.

Der Gemeindefchreiber: Joh. Schmid.

Ausschreibung.

[2] Die Stelle eines Postverwalters in Biel ist erledigt.

Wer stch für dieselbe zu bewerben gedenkt , ist eingeladen , seine Meldung bis zum 15. Juni laufenden Jahres bei der General-

postdirektion schriftlich einzugeben.

Bern, den 30. Mai 1849.

Aus Auftrag der Generalpostdirektion, Der Sekretär:

J. SchmieI.

Anzeige.

[3] Zum Verhalte des handelnden und reifenden Publii.ums wird hiermit bekannt gemacht, daß die Straße über den St. Gotthardt für Räderfuhrwerke jeder Art wieder geöffnet und fahrbar ist.

Altorf, den 24. Mai 1849.

Die Baukommission des Kantons Uri.

Druck und Expedition der Stämpflifchen Buchdruckerei in Bern.

Beilage

#ST#

z..

Nr.

28

des Bundesbalattes

vom 2.

J u n i .

Bericht der

Budgetkommission an den schweizerischen Nationalrath, vom 30. Mai 1849.

Tit.

Jhre zur Prüfung des Büdget für 1849 niedergefetzte Kommission gibt sich di.e Ehre, Jhllen anmi.t den Bericht über das Ergebniß ihrer Verhandlung abzustatten.

Die Kommission setzt sich zunächst in's Klare über die Aufgabe, welche sie zu erfüllen hat; sie findet, daß diefe nicht bloß darin bestehe, das Büdget, wie es vom Bundesrathe vorgelegt worden, in Bezug auf Richtigkeit, Notwendigkeit und Nützlichkeit der einzelnen Ansätze zu prüfen, vielmehr habe sie dein Nationalrath vor Allem eine klare Darstellung von der Finanzlage des Bundes überhaupt zu geben.

Zu diesem Ende stellt sie als ersten Grundsatz fest: es seie der Finanzetat des Bundes wie er aus 31. Dezember 184..... bestanden, genau abzuschließen. Unter diesem Abschlösse versteht die Kommission, daß aus der einen Seite das auf diesen Zeitpunkt vorhandene Vermögen, inbegriffen die rückständigen Gesälle (Zinse, Grenzgebühren) und die Baarvorräthe, und auf der andern Seite die in dem gleichen Augenblicke vorhandenen Schulden und rückständigen Verwaltungsausgaben genau verzeichnet, und daraus das Ergebniß des reinen Vermögens gezogen werde. Einen solchen Abschluß erachtet die Kommission für notwendig, damit nicht die Einnahmen und Ausgaben, welche an sich in ein früheres Rechnungsjahr gehören, mit den Einnahmen und Ausgaben des laufenden Jahres ver-

mengt und aus diese Weise die Wahrheit und Klarheit des dießjährigen Büdget getrübt werde. Ueberdieß beginnt nach der Ansicht der Kommission mit dem 1. Jenner 1849 ein neuer Zeitabschnitt sür die schweizerischen Finanzen; ein Grund mehr, zwischen der alten und neuen Zeit genau abzurechnen, damit später beurtheilt werden kann, inwieweit unter den .neuen Jnstitutionen die Finanzen des Bundes zu- oder abgenommen haben!

Als zweiten Grundsatz statuirt die Kommission: es sei das Büdget über die Kavitalbewegnngen genau auszuscheiden von dem Büdget der laufenden Verwaltung. Soll nämlich das Büdget eine wahre und klare Darstellung von dem Verhältnisse der Einnahmen und Ausgaben des jetzigen Verwaltungsjahres enthalten; soll es die Frage beantworten, ob das Gleichgewicht zwischen den Einnahmen und Ausgaben des Staates in diesem Jahre gestört sei oder nicht. so find in dasselbe auf der einen Seite nur die laufenden Einnahmsgefälle, d.. h. die Zinse der Kapitalien, der Bunde..blatt I. Bd. II.

..

^

Ertrag der Regalien und Abgaben, welche in dem laufenden Jahre fällig werden, und auf der andern Seite nur die Verwaltungsausgaben, welche wirklich diesem Jahre angehören, aufzunehmen.

Als dritten Grundfatz endlich nimmt die Kommission für die Art der Behandlung des vorliegenden Budgets den an.. daß für diejenigen Einnahmen und Ausgaben, welche sich auf bereits bestehende Einrichtungen gründen, das Budget besonders zusammenzustellen und zu behandeln sei, im Gegensatze zu den Einnahmen und Ausgaben, die sich auf erst noch einzuführende Einrichtungen bafiren. Die Kommission geht nämlich von der Ansicht aus, es könne die Einnahme oder Ausgabe für einen Verwaltungszweig nicht wohl veranschlagt werden, bis der Verwaltungszweig selbst in Jnhalt und Umfang gesetzlich organisirt ist, wie z. B. bei dem Zoll-, Post- und Pulverregale,

dem Militärwefen u. s. w. Die Behandlung der dahin einschlagenden Abtheilungen des. Büdget geschehe vielmehr zweckmäßiger so, daß mit der betreffenden Gesetzesvorlage jeweilen ein Spezialbüdget sowohl über die ersten Einführungskosten, als über die fpätern normalen Einnahmen und Ausgaben, welche die neue Jnstitution veranlaßt, vorgelegt wird. Sowie das Gefetz angenommen ist, können dann

die verhältnißmäßigen Ausgabenkredite für den Rest dieses Jahres bewilligt und dem Jahresbüdget nachgetragen werden. Jn dieser Behandlungsart liegt eine größere Garantie, daß die Gesetzesentwürfe in Beziehung auf ihre sinanziellen Folgen gründlicher untersucht und dem Nationalrath darüber klarere und vollständigere Mittheilungen gemacht werden, als es fonst zu geschehen pflegt. Jn diefem Sinne hat sich die Büdgetkommifsion die Prüfung der einschlagenden Gefetzesentwürfe und die Ausarbeitung der daherigen Spezialbüdgets zur Ausgabe gemacht; vorbehalten, sur die Ausgabenabtheilungen, für welche die Erlassung der betreffenden Gesetze nicht abgewartet werden kann, ihre besondern Vorträge zu bringen.

Aus der Basis dieser allgemeinen Grundsätze geht die Kommission nun zu den speziellen Darstellungen über.

I.

Abschluß des Vertnogensetats auf 31. Dezember

1848.

Die Kommission beabsichtigt mit ihrer gegenwärtigen Darstellung nicht eine definitive Abschließung und Ausarbeitung des Vermögensetats. Ihr Zweck ist nur der, in einem vorläufigen Etat die Grundlage des Budget sür 1849 zu gewinnen und zugleich dem Nationalrath einen vorläufigen Ueberblick über die Vermögensverhältnisse des Bundes, wie die neue Verwaltung sie angetreten, zu geben. Der vollständige und osfizielle Abschluß des Vermögensetats ist von dem Bundesrathe vorzubereiten, und kann ohnehin erst dann geschehen, wenn die Rechnungen über die Sonderbnndskriegs- und Grenzbewachungskosten der letzten zwei Jahre abgeschlossen sein werden.

Das von der Eidgenossenschast unter dem Fünfzehnerbunde gesammelte und auf die neue Organisation übergegangene Vermögen besteht einerfeits in dem fo geheißenen Krieg s fond und anderseits in K r i e g s v o r r ä t h e n und in einigen zu Kriegs- oder Militärzwecken bestimmten Liegenschasten, wie der Thunerallmend, den Festungswerken .e. Der Kriegsfond follte nach den Bestimmungen der Fünfzehnerverfassung und fpäterer Verkommnisse der Kantone anf Fr. 4,277,000 gebracht werden, wovon Fr. 1,100,000 jeweilen baar in der Kasse liegen, der übrige Theil aber zinstragend gemacht werden sollte.

Vor dem Exekutionskriege gegen den Sonderbund hatte der Kriegsfond, wie wir hienach sehen werden, diese Höhe bereits überschritten. Der Aufwand für den bemerkten Exekutionskrieg verursachte aber in demselben wesentliche Modifikationen, auf der einen Seite nämlich durch den Zuwachs der Forderungen an die Kantone des gewefenen Sonderbundes für den Betrag der Kriegskosten und auf der andern Seite durch die Negotiation des Anleihens und die Anforderung von rückzahlbaren Geldkontingenten von den Kantonen.

Die nähern Verhältnisse ergeben sich übrigens aus dem Vermogensetat selbst, zu dessen .Darstellung wir sofort übergehen: Alle Zahlenangaben, welche die Kommission dabei macht, gründen sich aus die von dem Administrator der Kriegsfonds abgelegte und zur Passation vor der Bundesverfammlung liegende Rechnung über die eidgenössischen Kriegsfonds von 1848 oder auf sonstige offizielle Vorlagen.

V e r m ö g e n s z u s t a n d des eidgenössischen Kriegssonds aus 31. .Dezember 1848.

A. Aktivvermögen : l.

Liegenschaften.

Schatzungswerth einer Liegenschaft im Amte Seftigen, Kantons Bern, welche dem Kriegssond gantweise zugefallen Fr.

Kapital.

59,675.

Zinsertrag.

Fr. 1,500. -

H. Kapitalien des Kriegsfonds:

zu 31/2 % . . . . Fr. 1,279,494. 57 ,, 4 % . . . . ,, 1,420,051. 41 " 2,727,705. 98 ,, 41/4 % . . . . ,, 14,560. ,, 41/2 0/o . . . . ,, 13,600.

IlI. Rechnung der Sonderbundskriegskosten.

Am 2. Dezember 1847 faßte die Tagfatzung folgenden

,, 102,815. 17

Befchluß: ,,den Kantonen Luzern, Ury, Schwyz, Unterwalden, Zug, Freiburg und Wallis sind alle Kosten auferlegt, welche

der Eidgenossenschaft in Folge der Nichtbeachtung der Schlußnahmen der Tagfatzung vom 20. Heumonat und 11. August laufenden Jahres durch diefe Kantone erwachsen."

Laut späterm Beschlusse bestimmte sie die Summe, welche diese Kantone als Kriegskosten zu bezahlen haben, vorläufig und unter Vorbehalt der definitiven Liquidation auf Fr. 5,500000.

Baar oder durch Verrechnnng wurden an diefer Summe

bis Ende 1848 abgetragen Fr. 1,095,601. 34. Ausstehend find noch laut der Kriegsfondrechnung von 1848 Fr. 4,431,038. 23,

d. h. Fr. 26,639. 57 mehr, als die vorläufig bestimmte Summe der Fr. 5,500,000 mit sich brächte, was von einer

irrthümlichen Berechnung des Beitragsverhältnisses des Kantons Zug herrührt.

Laut den von dem eidgenössischen Kriegskommissariate bis zum 10. März 1849 bereinigten Rechnungen beliefen sich

jedoch die Kriegslasten für den Sonderbnndsfeldzng bereits anf Fr. 5,931,580. 561/2, also um Fr. 431,580. 561/2 höher als die Tagsatzung sie vorlänsig berechnete oder um

Fr. 404,960. 981/2 höher, als die betreffenden Kantone in der Kriegssondrechnung von 1848 debitirt sind. Die effektive Schuld dieser Kantone beträgt demnach, statt der in der Rech-

nung ausgesetzten Fr. 4,431,038. 23, Fr. 4,835,999. 211/2 Uebertrag Fr. 2,787,380. 98

Fr. 104,315. .17

Uebertrag Fr. 2,787,380. 98 Gleichwohl setzt die Kommission nur die erstere Summe aus, sür so lange nämlich, bis die Rechnung über die Son-

derbundskriegskosten definitiv abgeschlossen sein wird. Also

Fr. 104,315. 17

,, 4,431,038. 23

,, 178,035. 28

Fr. 7,218,419. 21

Fr. 282,350. 45

Die Zahlungstermine sür die Kriegskostenschuld sind für die betreffenden Kantone von 3 bis zu 5 Jahren und der Zinsfuß durchgehends zu 4 % bestimmt, mit Ausnahme der

Schuld des Standes Schwyz von Frkn. 158,753. 291/3, welche zu 41/2 0/..) verzinst wird. Jn der hier ausgesetzten Summe sind diejenigen Fr. 100,344. 37, welche in der Kriegssondrechnung als besonderes Vermögen der gewesenen Sonderbundskantone (Forderung aus Staatsrath Weck in Freiburg,

Frkn. 60,034. 26, aus Joseph Escher von Brieg, Frkn. 30,017. 13 und Frkn. 10,292. 96 als Kriegskasse) verzeichnet und von der Eidgenossenschast aus Rechnung ihrer Anforderung in Beschlag genommen sind, inbegriffen.

IV. Zins- und Gfsällsrückstände.

1) .rückständige Kapitalzinset a. von den Kapitalien des Kriegsfonds, verfallene Zinse .

.

.

l). von der Forderung der Sonderbundskriegskosten verfallene Zinse auf Freiburg

. F r . 12,573. ,, 57,830. 52

... Zinsrestanz auf den Kanton Zug (Budget Einnahmen IV, 3 f.)

.

,, 267. 61 2) Grenzgebührenausstände . . . . . . . . . . , , 92,675. 52

3) Rechnungssaldo der Zündkapselfabrike (Budget Einnahmen IV., 6 a.)

. ,, 1,014. Fr. 164,360 65.

V. Rechnung des doppelten Geldkontingents.

Forderung an Baselstadt und Genf für zlt viel erhaltene Rückzahlung an das

doppelte Geldkontingent . . . . . . . . . . . Fr. 10,392. 58 (Siehe Pafsiva Nr. III.)

Vl.

Rechnung des eidgenöffischen Anleihens.

Restanzguthaben auf die Kantonalbank von Bern . . .

.

.

.

. F r . 99,611. 15

(Vergleiche Pafsiva Nr. II.)

VH. Kassabestand.

Laut der Rechnung über den Kriegsfond war derselbe ans Ende 1848 .

. Fr. 81,135. 591/2 Jn dem Büdget des Bundesrathes ist er dagegen angesetzt aus Fr. 191,139. 32.

Der Unterschied rührt daher, daß der Bundesrath die unter Nr. V und VI oben bezeichneten Summen mit zu dem Kassabestande gerechnet hat, während sie in der Kriegsfondrechnung, sowie nun auch hier davon ausgeschieden und unter besondere .Rubriken gebracht sind.

Zusammenzug des A k t i v v e r m ö g e n s .

Kapital.

59,675. l. Liegenschaften . . . . . . . . Fr.

II. Kapitalien der Kriegsfonds . . . . . ,, 2,727,705. 98

Zinsertrag.

Fr. 1,500. -,, 102,815. 17

llL Rechnung der Sonderbundskriegskosten , vorläufig be,, s t i m m t e Summe . . . . .

178,035. 28 4,431,038.

. . 23 . . . . . . . ,, 164,360. ^ 10,392. 58 Rechnung des doppelten Geldkontingentes, Guthaben ,, 99,611. 15 Rechnung des eidgenössischen Anleihens, Aktivsaldo ,, 81,135. 591/2 ,, Fr. 7,573,919. 181/2 Fr. 282,350. 45

I V . Gefällsrückstände V.

VI.

VII.

Kassabestand

.

.

.

.

.

.

.

B. passiva des eidgeuossischen Kriegsfonds.

L Ankaussrestanz der Allmend von Thun .

.

. Fr.

Diese Liegenschaft ward von der Stadt Thun um die Summe von Frkn. 150,000 angekauft, woran Frkn. 75,000 fogleich baar bezahlt worden. Die übrigen Frkn. 75,000 werden nur mit Einwilligung der Verkäuferin zahlfällig ; inzwischen sind sie zu 4 % jährlich zu verzinsen. Diese Summe wurde nun in den bisherigen Rechnungen über den Kriegsfond stets als Kreditfchnld nachgetragen und von dem Gefammtvermögen in Abzug gebracht; obgleich auf der andern Seite die angekaufte Liegenschaft felbst bis jetzt nicht auf den Vermögensetat des Kriegsfond gebracht ward. Die Kommifsion will bezüglich auf den letztern Punkt hier kein anderes Verfahren einfchlagen; hingegen kann sie nicht unterlassen, auf die daherige Unvollständigkeit fpeziell aufmerksam zu machen.

H. Eidgenössisches Anleihen. Betrag desselben

.

Kapital.

75,000. -

Zins.

3,000.

. Fr. 3,300,000. - Fr. 165,000. -

Die Aufnahme desselben geschah zum Behuse der Abtragung der Sonderbundskriegskosten und zur Rückzahlung des doppelten Geldkontingentes an die Kantone, gemäß Beschlüssen der Tagsatzung vom

24. Weinmonat und 2. Ehristmonat 1847. Die Abbezahlung des Anleihens soll in zehn gleichen Serien, die erste auf Ende 1849 und die Verzinsung zu fünf vom Hnndert stattfinden. Die Negotiation des Anleihens wurde durch die bernerfche Kantonalbank vermittelt. Vor Ende 1848 waren die Subseriptionen vollständig und aus Ende desselben Jahres waren von der Bank alle Einzahlungen bis aus den oben im Aktivvermögen verzeigten Saldo gemacht. Den Gläubigern des Anleihens ward bereits von der Bank der marchzählige Zins für 1848 ausbezahlt. Der erste volle Jahreszins wird nun mit dem

31. Ehristmonat 1849 fällig.

IH. Rechnung des doppelten Geldkontingents.

Jnfolge der am 24. Weinmonat 1847 durch die Tagsatzung beschlossenen Trnppenaufstellung schrieb der Vorort, welcher mit der Sorge für die nöthigen Fonds beauftragt war, an die nicht im Sonderbund begriffenen sünszehn Stände ein rückzahlbares, inzwischen .an die Kantone zu 50/0 verzinsliches

^ doppeltes Geldkontingent aus. Der Betrag dieses von den Kantonen einbezahlten Geldkontingentes belief s i c h aus

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Bis jetzt sind aus dem ausgenommenen Anleihen daran zurückbezahlt worden, nebst dem Betreffniß an Zinsen . . . . . . . . . . , Bleiben ausstehend aus Ende 1848.

Kapital

wovon der jährliche Zinsbetrag zu 5 % ausmacht

.

.

.

.

.

.

.

,

Fr.

1,243,180.

822,196. 35

. Fr. 420,983. 65

Fr. 21,049. 18

IV. Rechnung der Sonderbundskriegskosten.

So wie aus der einen Seite die Eidgenossenschaft an die Kantone des gewesenen Sonderbündnisses den größern Theil der Kriegskosten noch zu fordern hat (siehe Aktiva Nr. HL), bleibt sie auf der andern Seite den e.requirenden Kantonen noch einige Vergütungen für Truppenverpflegung und andere Leistungen und Lieferungen für die Armee heraus schuldig , indem die Gelder, welche bis jetzt theils von denKantonen des gewesenen Sonderbündnisses einbezahlt wurden, theils von dem negozirten eidgenössischen Anleihen herflossen, theils endlich .in dem Kriegsfond selbst versügbar waren, nicht hinreichten, diese Vergütungen vollständig zu leisten. Der Betrag dieser auf Ende 1848 noch rückständigen Vergütungen scheint von dem Bundesrathe laut dem vorliegenden Budget auf Frkn. 346,000 berechnet worden zu sein, indem er diese Summe zur sernern Liquidation der Rechnung über den Sonderbundsfeldzug fordert.

Nach den von der Kommission bei dem Oberkriegskommissariate eingezogenen Erkundigungen bleiben

auf den 10. Mai 1849 von den bis zu diefem Tage bereinigten Kriegskosten von Frkn. 5,931,580. 561/2 an die Kantone noch Frkn. 140,216 zu vergüten übrig.

Wären nun die Kantone des gewesenen Sonderbündnisses auf dem Etat der Aktiva für den vollen Betrag der noch ausständigen Kriegskosten debitirt, so müßten auf der andern Seite zur Herstellung einer richtigen Bilanz die noch rückständigen Vergütungen hier als Pafsivum aufgetragen werden. Wie oben in dem Etat der Aktiven zu fehen ist, beträgt aber die wirkliche Kriegskostenschuld bereits Frkn. 404,960. 981/2

mehr, als wofür die sieben Kantone debitirt sind; deßhalb können die auf Ende 1848 noch rückständigen Vergütungen von zirka Frkn. 346,000 hier unausgefetzt gelassen werden, ohne dadurch das wirkliche

Bilanzverhältniß wesentlich zu stören. Jst die Rechnung über den Sonderbundsfeldzug einmal definitiv abgeschlossen, so ist dann in Beziehung ans diefelbe der Vermögensetat auf Ende 1848 lediglich so zu berichtigen und zu ergänzen, daß der Betrag der endlich bestimmten Kriegskostenschuld, nach Abzug der

bis Ende 1848 erfolgten Zahlungen als Kredit und die auf gleichen Zeitpunkt noch rückständigen, also seitdem bezahlten oder noch zu bezahlenden Vergütungen als De bit aufgetragen werden.

V. Rechnung der G r e n z b e w a c h u n g s k o s t e n von

1848.

.Laut einer der Kommission mitgeteilten Berechnung des eidgenössischen Oberkriegs-

kommissariates betragen die bis zum 30. April letzthin bereinigten Grenzbewachungskosten sür 1848 die Summe von . . . . . . . . . . . Fr. 787,729. 76 Zur Bestreitung dieser Kosten wurden dem Oberkriegskommissariate folgende Summen zugewiesen : ... Das zu diesem Ende durch Beschluß des Vorortes vom 6. Mai 1848 an die Kantone ausgeschriebene halbe Geldkontingent von .

. Fr. 353,870. -

b. Zuschuß aus dem eidgenössischen Kriegsfond

. ,, 130,110. 42

c. Aus der Kasse über den. Feldzug gegen den Sonderbnnd wurden erhoben.

. . . . . . . . ,, 289,749. 78

,, 773,730. 20

-

Es sind demnach dem Oberkriegskommissariate weniger als der wirkliche Kostenbetrag zugewiefen worden . . . . . . . . . . . . . Fr. 13,999. 5.-.

Die wirkliche Schuldigkeit an die betreffenden Kantonskriegskommissariate aus

30. April letzthin betrug aber noch Frkn. 32,870. 59, was von solgenden Berhältnissen herrührt t a. Es wurden aus jenen Geldern auch die Kosten des Truppenaufgebotes gegen den Kanton Uri vom März 1848 bestritten, die nicht ein Bestandtheil der Grenzbewachungskosten bilden. -- Diese Kosten betragen . . . . , , und sind nach der Ansicht der Büdgetkommifsion von dem Kanton Uri zu erstatten, zu welchem Ende sie hier davon ausdrückliche Bemerkung macht, um darüber entsprechende Schritte des Bundesrathes zu veranlassen.

b. Jn Eonto-Eurrents mit Magazinern ,. Lieferanten und in Kasse (Frkn. 1716. 57) liegen noch .

.

.

.

.

.

. .

.

.

.

.

.

.

.

,,

10,850. 51

8,020. 52

Faeit obige Fr. 32,870. 59 So der vorläufig ermittelte Rechnungsbestand auf 30. April 1849. Für die gegenwärtige Darstellnng ist jedoch der Bestand maßgebend, welcher auf Ende 1848 vorhanden war. Zur Ausmittlung dieses letztern konnte die Kommission für jetzt nur folgende Grundlagen benutzen.

a. Der Bundesrath fetzt in dem auf das ganze Jahr berechneten Büdget zur Liquidation der Grenzbewachungskosten an . . . . . . . Fr. 142,300. worin auch die Kosten der Grenzbewachung im Danton Tefsin in den ersten Monaten 1849 begriffen sind.

b. Diese auf Rechnung des Jahres 1849 fallenden Dosten betragen nach Berech-

nungen des Oberkriegskommissärs

.

.

.

. . .

. . . ,, 62,270. -

Hiernach wären von den Grenzbewachungskosten von 1848 auf Ende des Jahres noch ausständig gewefen . . . . . . . . . Fr. 80,030). -Und diese Summe ist es, welche die Kommission zur Schließung des Etats auf 31. Dezember 1848 als Passivrestanz aufnimmt, vorbehalten jedoch dieselbe zu berichtigen, so wie die daherigen Rechnungen definitiv geschlossen sein werden.

VI. Zins- und K r e d i t r e s t a n z e n t a. Betrag des Zinsausstandes von der auf Ende 1848 noch schuldigen Restanz

.

des doppelten Geldkontingentes von Frkn. 420,983. 65. Die Kommission nimmt als Ausstand den Betrag eines vollen Jahreszinses an, indem die Einzahlung der Kontingente in den Monaten November und Dezember 1847 und Jenner 1848 geschah und den Kantonen der Zins gemäß Beschluß des Vorortes von dem Tage der Einzahlung zu laufen ansing. Der Betrag eines Jahreszinses, zu 5 % berechnet, macht . . . . . . . . . . . Fr. 21,049. 18 Jst dann die daherige Rechnung einmal definitiv liquidirt, so ist die hier ausgesetzte Summe nach den wirklichen Ergebnissen ebenfalls zu berichtigen.

b. Restanz des Kredites der Tagfatzung für Unterstützung von Verwundeten für das erste Pensionsjahr 1848; von den dazu bewilligten Frkn. 40,000 sind noch zu verwenden . . . . . . . . . . . . . , , 18,705. Wird die Summe nicht vollständig verwendet, fo ist sie dann in dem definitiven Etat ebenfalls zu berichtigen.

Uebertrag

Fr. 39,754. 18

^ c. Restanz des Kredites sür Zentralmilitärausgaben pro 1848 .

.

Uebertrag Fr. 39,754. 18 . . ,, 20,000. --

Ob diese letztere Summe zur Liquidation und zum Abschlüsse der Zentralmilitärrechnung sür 1848 wirklich noch verausgabt werden muß, kann erst bestimmt werden, wenn diese Rechnung abgelegt sein wird. Bis dahin nehmen wir sie als muthmaßliche Schuld auf; spätere Berichtigung ebenfalls vorbehalten.

Summa t Zusammenzug der Passiva.

l. Ankaussrestanz der Allmend von Thun

.

.

Fr. 59,754. 18

Kapital.

.Fr.

Zinsbetrag.

75,000. --

Fr. 3,000. --

II. Eidgenössisches Anleihen . . . . . . , , 3,300,000. III. Rechnung des doppelten Geldkontingentes . . . ,, 420,983. 65

,, 165,000. -,, 21,049. 1Z

IV. Rechnung der Sonderbundskriegskosten .

.

.

V. Rechnung der Grenzbewachungskosten von 1848, vor-

,,

.,

..-..-..

.......-..

läufige Summe . . . . . . . , , 80,030. ,, -- VI. Zinsrückstände und Kreditrestanzen, vorläufige Summe ,, 59,754. 18 " -- Summa t Fr. 3,935,767. 83 Fr. 189,049. 18

Bilanz.

Capital.

Jährlicher Zins.

Aktiva aus 31. Christmonat 1848 . . . . Fr. 7,573,919. 181/2 Fr. 282,350. 451/2 Passiva . . . . . . . . . , , 3,935,767. 83 ,, 189,049. 18 Betrag des reinen Vermögens aus 31 .Christmonat 1848 Fr. 3,638,151. 351/2 Fr. .)3,301. 271/2 Jn der von Herrn Administrator Sidler abgelegten Rech-

nung über den eidgenössischen Kriegsfond sür 1848 ist das reine Vermögen angegeben aus .

.

.

.

.

. ,, 3,737,948. 921/2

Also ein Mehrbetrag im Vergleiche zu der Vierseitigen

Darstellung von

. . . . . .

. Fr.

99,797. 57

welcher seinen Nachweis darin findet, daß in der Rechnung über die Kriegssonds

folgende Posten nicht berücksichtiget sind t l.

Passiv -Posten..

a. Passivrestanz an Grenzbewachungskosten

.

.

.

.

.

.

. Fr. 80,030. -

b. Passivzinsrückstand sür das doppelte Geldkontingent . . . . . ,, 21,049. 18 Fr. 101,079. 18 lI. Aktiv-posten: a. Zinsrestanz auf den Kanton Zug .

.

.

.

.Fr.

267. 61

b. Rechnungssaldo der Zündkapselfabrike . . . . , , 1,014. Abzuziehen: Fr.

1,281. 61

Kommt heraus obige Differenzsumme von Fr. 99,797. 57 Um den Einfluß, welchen die außerordentlichen Ereignisse 1847 und 1848 bezüglich ans Vermehrung oder Verminderung des Kriegsfonds gehabt, vor Augen zu führen, läßt die Kommission noch eine Ver..

gleichung des Kriegsfonds zwischen den beiden Jahresenden von 1846 und 1848 folgen.

Ctat auf Ende 1846.

Kapital.

Zinsertrag.

Kapitalien des Kriegsfond . . . . .Fr. 3,142,137. 96 Fr. 119,227. 70 Rückständige Zinfe . . . . . . . , , 13,805. 94 Rückständige Grenzgebühren . . . . . , , 77,687. 53 Kassabestand . . . . . . . . , , 1,159,805. 11 ^ Summa: Fr. 4,393,436. 54 Fr. 1.19,227. 70 Davon abzuziehen, Ankaufsrestanz für dieThunerallmend ,, 75,000. ,, 3,000. Bleibt reines .Vermögen auf Ende 1846 . . .Fr. 4,318,436. 54) Fr. 116,227. 70 Ende 1848 beträgt solches; wie oben dargestellt wurde ,, 3,638,.151. 351/2 ,, 93,301. 271/2 I.

II.

III.

IV.

Es hat sich also in den zwei Jahren von 1847 und 1848

vermindert um .

.

.

.

...

.

.

.Fr. 680,285. 181/2 Fr. 22,926. 421/2

was vorzüglich den außerordentlichen Grenzbewachungskosten von 1848, dann einigen im Gefolge des Sonderbundskriegs liegenden Ausgaben, welche von den sieben Kantonen nicht ersetzt werden, und endlich in den außerordentlichen Ausgaben der Zentralkasse von 1848 zuzuschreiben ist. Der nähere Nachweis dieser Verminderung ist übrigens bei Anlaß der Rechnungsprüfung für 1848 zu machen, auf welchen sich die Büdgetkommifsion hiemit beruft.

Jn obigem Etat sind nun folgende Vermögenstheile noch nicht begriffen, weil. solche ihrer Natur und der bisherigen Rechnungsführung zufolge nicht als Bestandtheile des Kriegssond erscheinen..

a. Der Jnvalidenfond.

Die Entstehung dieses Fonds liegt in den Tagfatzungsbeschlüssen vom 11. Christmonat 1847, gemäss welchen den Kantonen Neuenburg und Apvenzell Jnner-Rhoden wegen Nichtstellung ihres Mannschaftskontingentes zu der Exekution gegen den Sonderbund die Bezahlung eines Sühnegeldes von zusammen Fr. 315,000 auferlegt worden, welcher Summe dann die besondere Bestimmung gegeben ward, daß sie zur Unterstützung der Verwundeten und Hinterlassenen von Gefalleneu der eidgenössischen Armee zu ver...

wenden sei. Da die Summe von den beiden Kantonen zum weitaus größten Theile baar einbezahlt ward, so wurde infolge Befchlusses des Vorortes die daherige Baarschaft damals der Kriegskasse zur

Verfügung gestellt und dagegen die Ausscheidung einer gleich großen Summe von Titeln des Kriegsfond verordnet, um als besonderes Vermögen zu dem angegebenen Zwecke verwaltet und verwendet zu werden.

Infolge diefer Ausscheidung besteht nun der daörtige Fond aus folgenden zinstragenden Kapitalien .

Fr. 188,000 zu 31/2 % macht Fr. 6,580 Zinsertrag.

" 127,000 " 4 % " " 5,080.

Fr. 315,000 Zinsertrag: Fr. 11,660.

b. Liegenschaften zu militärischen Zwecken und Kriegsmaterial.

Zu den Erstern zählt die Kommission vorzüglich die um Fr. 150,000 angekaufte Allmend zu Thun, n Boden der Festungswerke u. s. w. Einen einläßlichen Etat über diese Vermögensabtheilung beabhtigt sie nicht zu geben, hingegen erlaubt sie sich über die Art der Verwaltung, fowohl dieser Abtheilung, s des in der vorhergehenden Rubrik erwähnten Jnvalidenfonds, folgende Bemerkungen zu machen.

t

) Jn der Keiegsfondrechnnng von 1846 erfcheint zwar das reine Vermögen nur in einer Summe von Fr. 4,050,436. 54, weil davon bereits die Ausgabenkredite für 18.17 im Betrage von Fr. 268,000 abgetrieben sind. Diefe Abschreibung macht die Kommission hier nicht, weil sie an sich schon gegen die Gruudsätze des Staatsrechnnugsweseus sich verstößt und in den.. Vermögensetat auf Ende 1848 eine gleiche Abschreibung der Ausa.abenkrediie für 1849 nichtstattgefundenhat..

^

^ 1) Die Verwaltung dieser Vermögensabtheilungen steht laut dem Budget unter dem Militärdepar..

temente. So weit es das Kriegsmaterial u..d die Liegenschaften bezüglich auf ihre militärische Bestim..

mung und Verwendung betrisst, ist diefer Grundsatz richtig; jedes Departement .hat. über sein eigenes Verwaltungsmaterial zu wachen und zu gebieten. So weit aber das Vermögen die Ouelle finanzieller Einnahmen bildet, gehört dessen Verwaltung nicht mehr in Bereich des Militär-, sondern in denjenigen des Finanzdepartementes. Das Militärdepartement kann nicht der Verwalter von Kapitalien, Verpächter von Liegenschaften sein.

2) Der eidgenössische Kriegsfond hatte unter dem Bunde von 1815, wie seine besondern ....Quellen, so auch seine besondere Bestimmung: dessen Ertrag durste nur zu bestimmten (militärischen) Zwecken verwendet und das Kapital selbst nur in bestimmter Form angelegt und nur im Falle von außerordentlichem Kriegsaufwand angegriffen werden. So bestimmte es der Bundesvertrag von 1815 und spätere Verkommnisse der Kantone. Diese besondere staatsrechtliche Bestimmung der Kriegsfonds besteht nach der Ansicht der Kommission unter dem neuen . Bunde nicht mehr; der Kriegsfond ist zum allgemeinen Staatsvermögen des Bundes geworden. Alles Vermögen des Bundes, welches nicht einen besondern Stiftungszweck hat, muß demnach allmälig in diefem Vermögen aufgehen und die praktifche und nützliche Folge davon ist, daß am Platze des Systems der Separatgüter und Separatverwaltungen dasjenige einer einzigen zentralen Vermögensoerwaltung allmälig eintreten wird. Die Kommission macht auf diesen Gesichtspunkt ausmerkfam, um denselben bei der bevorstehenden Organisation der Finanzver.waltung Und der Rechnungsführung des Bundes so weit als es zweckdienlich erscheint, zu berücksichtigen.

Die Kommission wiederholt, daß das Ergebniß ihrer nun beendigten Erörterungen über den Ver.mögensabschluß aus Ende 1848 nicht als ein definitives zu betrachten ist, sondern nur die bereits bezeichnete Bedeutung haben soll, eine vorläufige Grundlage sür das zu behandelnde Budget zu bilden und den Nationalrath über den Stand der eidgenössischen Finanzverhältnisse einläßlicher zu orientiren, als es durch das vorliegende Budget selbst geschieht.. Die osfiziellen Vorlagen und Zusammenstellungen über den Etat sind durch den Bundesrath selbst zu machen, und um dieselben zu veranlassen, stellt nun die Kommission solgende

Anträge .

1) Der Bundesrath sei einzuladen, den .Vermögensetat der Eidgenossenschaft auf 31. Dezember 1848 abzuschließen, in demselben auch das Kriegsmaterial und die zu militärischen Zwecken bestimmten Liegenschasten auszunehmen und den Ctat dann der Bundesversammlung zur Genehmigung vorzulegen 2) Der Bundesrath sei einzuladen, zu diesem Zwecke die noch rückständigen Rechnungen a. über die Sonderbundskriegskosten, .

b. ,, ,, Grenzbewachungskosten , c. ,, ,, Zentralmilitärausgaben von 1848.

d.

....

,, ,, Pensionsausgaben sür 1848 beförderlichst abzuschließen, um die Resultate davon in jenen Etat ausnehmen zu können.

3) Der Bundesrath sei einzuladen, die Bemerkungen und Anregungen, welche im Laufe der Darstellung über Einzelnverhältnisse gemacht werden, wie über die Kosten des Truppenanfgebotes gegen den Kanton Uri, über das Verwaltungssystem des Bundesvermögens u. f. w. zu prüfen und seiner Zeit entweder von sich aus geeignet zu berücksichtigen, oder entsprechende Anträge vor die Bundesversammlung zu bringen.

1 1

II.

Ausscheidung der Kapital und Erstanzenansätze aus dem Budget der laufenden Verwaltung.

Mit dem in der vorhergehenden Darstellung liegenden Vermögensabschluß aus Cnde 1848 ifi die

Grundlage des Büdget sür 1849 gegeben, indem dieser Abschluß als Cingangsbilanz zu dem Büdget dieses Jahres anzusehen ist, und das Budget einfach in der Weise fich daran anschließt, daß ans der einen Seite die in dem gegenwärtigen Finanzjahre sällig werdenden lausenden Einnahmen und aus der andern Seite die dem gleichen Jahr augehörenden laufenden Ausgaben dargestellt und daraus dann die Bilanz über den laufenden Finanzhaushalt dieses Jahres geigen wird. Es fallen hiernach und zufolge des schon Eingangs aufgestellten Grundsatzes aus dem Büdget alle Summen weg, welche in der Eingangsbilanz als Kapitalbestandtheile oder als Einnahmen- oder Ausgabenrückstände früherer Jahre erscheinen. Diese Summen, auf deren Ausscheidung aus dem Budget der laufenden Verwaltung die kommission hiemit anträgt, sind folgende ^ A.

Einnahmenbüdget

L Kapitalien der Sonderbundskriegsschuld.

a. Luzern: der auf 1. August 1849 fällig werdende Finlftheil

.

.

.Fr.

b. Uri: Restanz auf dem ersten Drittheil der Gefammtschuld Fr. 5,986.03 Der zweite Drittheil . . . . . . , , 23,505. 51

387,740. 95

.

. .

,,

29,491. ^

,.

76,390. 14

,,

16,342. 44

c. Schwyzt Restanz auf dem ersten Drittheil der Ge....

sammtschuld

.

.

.

.

Restanz auf dem ersten Fünftheil derselben

Der zweite Fünftheil von Fr. 137,271. 94 Der zweite Drittheil von Fr. 73,343

.

.

.

.

Fr.

,,

24,447.661/3

40. 42

. ,, 27,454. 39 . ,, 24,447. 662/3

d. Unterwalden ob dem Wald: Restanz auf dem ersten

Fünftheil von Fr. 64,509. 57 . . . . Fr. 3,440. 52 Der zweite Fünftheil . . . . .

" 12,901.92 e. Unterwalden nid dem Wald: Restanz auf dem ersten

Fünftheil von Fr. 53,279. 14 . . . . Fr. 2,786. 32 Der zweite Fünftheil . . . . . . . " 10,655. 83 f. Zug: ein Drittheil von Fr. 146,517. 69

,, 13,442. 15 . . . . . . , , 48,839. 23

g. Freiburg: Restanz auf der ersten baar zu bezahlenden

Million . . . . . . . . Fr. 17,411. 49 Restanz auf dem ersten Fünftheil von Fr. 1,428,351. 70 ,, 254,870. 61 .

Der zweite Fünftheil . . . . . . , , 285,670. 34 h. Wallis: Restanz auf dem ersten Fünftheil Der zweite Fünftheil von Fr. 600,000 .

Fr. 114,196. 53 ,, 120,000. -

,, 557,952. 44

,, 234,196. 53 Summa an auszuscheidenden Kapitalien der Sonderbundskriegsschuld Fr. 1,364,395. 42

^ IL Zins- und Gesällsrückstände.

a. Grenzgebühren vom dritten und vierten Quartal 1848 Fr.

b. Zinsausstand aus den Kanton Freiburg ,, c. Zinsausstand auf den Kanton Zug (Budget Einnahmen IV. 3

f.)

.

.

.

.

.

.

.

.

Uebertrag Fr. 1,364,359. 42 92,675. 52 57,830. 52

,,

267. 61

d. Rechnungssaldo der Zündkapselsabrike pro1848 . ,, 1,014. Summa: lll. Kassabestand aus 1. Jenner 1849 . . . . . . .

151,787. l)5 Fr. 191,139. 32

Summa der auszuscheidenden Kapital- und Exstanzeneinnahmen Fr. 1,707,322. 39 ..u. Ausgabenbüdget.

l. Eidgenössisches Anleihen. Rückzahlung der ersten Serie

. . . .

Fr. 330,000. --

II. Rückzahlung der Restanz auf dem doppelten Geldkontingent, ohne Zinfe (ver-

gleiche Eingangsbilanz, Passiva lll) . . . . . . . . Fr. 420,983. 65 Hl. Rechnung über die Sonderbundsfeldzugslosten, fernere Vorschüsse zur Liquidation ,, 346,000. lV. Liquidation der Grenzbewachung, so weit dieselbe das Jahr 1848 betrifft und aus 1. Jenner 1849 noch rückständig war (siehe Eingangsbilanz, Passiva V)

,,

80,030. --

Summe der auszuscheidenden Capital- und Erstanzenausgaben Fr. 1,177,013. 65 Bilanz.

Summe der Kapital- und Exstanzeneinnahmen

.

.

.

.

.

.

. Fr. 1,707,322. 39

Summe der Kapital- und E.rstanzenausgaben

. . . . . . . ,, 1,177,013. 65

Mehrausscheidung an Einnahmen Fr.

530,308. 74

Diese Ausscheidung kann bis zu einem gewissen Grade als Kassabüdget für 1849 angesehen werden.

Es ergiebt sich daraus, daß zum Behufe der in diesem Jahre zu machenden Kapital- und Erstanzenzahlungen nicht nur die voraussichtlichen Baareingänge hinreichend sind, sondern am Schlusse des Jahres noch ein Baarvorrath von Fr. 530,308. 74 da sein kann, infofern solcher nicht zur Deckung eines Defizits der laufenden Verwaltung oder von sich ergebenden Einnahmsrückständen des laufenden Jahres abforbirt wird. Mit diesem Baarvorrathe kann der Anfang zu der Bundeskasse gelegt werden, welche in dem Artikel 40 der Bundesverfassung vorgeschrieben ist. Ganz vollständig ist indessen dieses Kassabüdget nicht, weil darin unter anderem für Ablösungen von ordentlichen Kapitalien des Kriegsfonds,

die sich jährlich durchgehends über Fr. 100,000 belaufen, und auf der andern Seite für Abtragung einiger

. Ansgabenerstanzen, wie der Pensions- und der Zentralmilitarausgabenausstände nichts vorgesehen ist.

III.

Ausscheidung der Büdgetansätze für erst noch einzuführende oder noch näher zu prüfende Organisationen und Errichtungen.

Die Büdgetansätze, welche nach Ausscheidung der Kapital- und Exstanzenansätze übrig bleiben, sind weiter nach dem Gesichtspunkte zu unterscheiden, ob sie auf bereits begründeten oder aber auf erst noch einzuführenden Organisationen und Einrichtungen beruhen, Aus den bereits im Eingange des Berichtes hervorgehobenen Motiven scheidet die Kommission diese Letzteren von dem ordentlichen oder allgemeinen Jahresbüdget aus und verweist sie auf die darüber zu gebenden befondern Büdgets und Vorträge.

Die in der Budgetvorlage des Bundesrathes begriffenen Ansätze dieser Art sind folgende:

13 A. Einnahmen.

1. Handels- und Zolldepartement.

Die Zolleinnahme von der Einführung des neuen Zollsystems bis zum 1. Januar

1850

.

.

.

.

. ...

.

.

.

.

.

Fr. 1,350,000. --

Jn dem ordentlichen Budget wird die Kommission am Platze dessen vorläufig

lediglich der Fortbezug der bisherigen Grenzgebühren in Anschlag bringen.

2 . Post- u n d Baudepartement . . . . . . . .

Obgleich die Posten seit 1. Januar 1849 auf Rechnung des Bundes verwaltet werden, so trägt die Kommission demnach aus Ausscheidung dieses Ansatzes aus dem ordentlichen Büdget an:, indem die ganze Postverwaltung sich noch auf die alten Einrichtungen gründet, und das neue System erst noch zu schassen, ein besonderes Büdget mit Bezug hierauf und namentlich hinsichtlich der ersten Einführungskosten daher um fo wünfchenswerther ist.

3. Justiz- und Polizeidepartement.

Vergütung der Gerichtskosten von Seite der Verurteilten . . . .

indem die Justizeinrichtungen des Bundes vor dem 1. Januar 1850 voraussichtlich nicht ins Leben treten werden.

Summe der Auszuscheidenden auf neuen Einrichtungen beruhenden Einnahmen

3,320,000. -

10,000. -

. Fr. 4,680,000.

B. Ausgaben

1. Militärdepartement.

Hier führt die Kommission sämmtliche Ansätze auf, welche durch Beschluß des Nationalrathes zur besondern Berichtgabe an den Bundesrath zurückgewiesen oder über die überhaupt noch irgend eine Auskunft verlangt worden ist. .

Diefe Ansätze sind folgende (nach den Nummern und Rubriken des Militärbudgets) t 1) Besoldungen und Taggelder. Die Ansätze snh Litt. a, d, e, f, g und h v o n zusammen . . . . . . . . . . . . . Fr.

2 ) Büreauauslagen . . . . . . . . . . .

3) Theoretischer Unterricht: a . Generalstabsfchule . . . . . . . . . . . . .

4 ) Rekrutenunterricht

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

5 ) Wiederholungskurse

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

6) Jnspektion der Jnfanterie und Scharfschützen 8) Kriegsmaterial: a . Anschaffungen

.

.

.

.

.

.

.

.

11) Festungswerke; Mehrausgabe wegen Bellinzona .

12) Allmend bei Thun..

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Die Ansätze b, c und d von zusammen . . . . . . .

Der Ansatz für Pensionen, glaubt die Kommission, könne vorläufig ungeachtet seiner erfolgten Zurückweisung in dem ordentlichen Büdget beibehalten werden, weil die Zurückweisung nicht fowohl bezüglich auf den Ansatz an sich als vielmehr in Hin-

5,720. -4,900. 26,424.

223,800.

148,635.

3,000.

--

. 48,500. 1,000. 4,100. -

sicht auf die Verkeilung desfelben geschah (siehe übrigens das ordentliche Budget.).

Summe der Ausscheidung von Ansätzen des Militärdepartements Fr. 466,07.-

Uebertrag Fr. 466,079.-

^ 2. Handels- und Zolldepartement.

(Nach den Rubriken und Nummern der Budgetvorlage.)

2) Oberzolldirektion . .

.

.

. .

3 ) Zolldirektion

4 ) Zollstätten

. . . . . . . .

Uebertrag Fr. 466,07.). -

^ 6,650. -

. . . . . . . .

,,

5) Grenzbewachungskosten . . . . . .

6) Zollentschädigung an die Kantone . . . .

7 ) Verschiedenes . . . . . . . .

,,

22,075.

219,500.

100,000.

900,000.

2,000.

--

1,250,225.

3. Post- und Baudepartemeul..

B. Postverwaltung, sämtliche unter dieser Rubrik begriffenen Ansätze , von zusammen

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

3,320,00l).

.

4. Justiz- und Polizeidepartement.

B. Jufiiz, sämmtliche unter dieser Rubrik begriffenen Ansätze, von zusammen .

Summa der auszuscheidenden aus neuen Einrichtungen beruhenden Ausgaben

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

24,379.

Fr.

Die auszuscheidenden Einnahmen der gleichen Kategorie betragen .

5,060,683.

4,680,000.

Mehrausscheidung an Ausgaben Fr. 380,683. IV. Darstellung des ordentlichen Verwaltungsbüdgets für 1849.

Nach den bisherigen Darstellungen und Ausscheidungen macht sich das ordentliche Verwaltungsbüdget sür 1849 von selbst. Die Arbeit, welche in Bezug aus dasselbe übrig bleibt, besteht lediglich noch in der Zusammenstellung der Ansähe und in der Stellung von Anträgen bei denjenigen Artikeln, wo die Kommission mit den Ansätzen des Bundesrathes nicht einverstanden ist. Jn Beziehung aus die Form des Büdgets bemerkt die Kommission, daß sie am Platz der vorgeschlagenen, auf die Departementalv e r w a l t u n g e n gegründeten Eintheilung des Büdgets eine folche vorziehen würde , welche sich nach der Natur der Einnahmen und Ausgaben richtet, indem auf diese Weise eine viel klarere Uebersicht der einzelnen Finanz- und Staatsverwaltungszweige erzielt wird. Sie will jedoch desfalls keinen bestimmten Vorschlag machen, sondern es dem Ermessen des Bundesrathes überlassen, für die künftigen Büdgets diejenige Form zu wählen, welche mit Rücksicht auf das neue Verwaltungs- und Rechnungsfystem die angemessenste sein wird; zumal sie es in ihrer Stellung erachtet, mehr die Sache als die Form im Auge zu halten. Sie folgt daher in nachsolgender Zusammenstellung der nämlichen Rubrik- und Zahlenordnung, welche dem Vorschlage des Bundesrathes zu Grunde liegt.

A.

Einnahmen.

Ansätze l.

Politisches Departement (ohne Einnahme)..

des Bundesrathes. der Kommission.

II. Departement des Innern (...hne Einnahme) t lll. Militärdepartement t

1) Ertrag der Allmend bei Thun . . . . .

Fr. 4,700. - Fr. 4,700. -

Die Auskunft wird vorbehalten, welche die Kommission in dem besondern Vortrage über das Militärbudget über den Minderbetrag

dieses Ansatzes im Vergleiche zum Tagsatzungsbüdget von 1848 verlang.. hat. Dieser Minderbetrag beläuft sich auf Fr. 700.

^

Uebertrag Fr. 4,700. -

4,700. -

A. Einnahmen.

.

1 5

Uebertrag Fr.

2) Ertrag des Bodens der Festungswerk . . . . , , 3) " der zu verkaufenden Reglement . . . . . . . . .

Bezüglich ans den letztern Anfatz macht die Kommission den schon bei dem besondern Vortrag über das Militärbüdget angedeuteten An-

4,700. ^ 200. 3,000. -

.....

4,700. -200. -

trag, daß auf möglichst billige Verkaufspreis für die Militärreglemente .Bedacht zu nehmen sei und nimmt, von diesem Motive ausgehend, statt der vom Bundesrathe ausgesetzten Fr. 3000, ..vorläufig nur deu in dem Tagsatzungsbüdget bestimmten Ansatz mit, von 4) Ertrag des Jnvalidensonds, Bestand desselben laut Eingangs bilanz

.

.

.

.

.

.

.

Summe sür das Militärdepartement

.

.

.

2,000. 11,660. 11,660. Fr. 19,560. - Fr. 18,560. -

IV. F i n a n z d e p a r t e m e n t .

3. Zinse der Sonderbundskriegsschuld t

a. auf Lnzern, sällig auf 1. August 1849, Kapital.

Fr. 1,938,704. 73 zu 4 % .

Interessen.

Fr. 77,548. 19

b. auf Uri, fällig auf 11. November 1849, zu 4 % .

.

.

.

.

.

e. aus Schwyz, sällig aus 11. November 1849, zu 4 % . . .

,, ,,

52,997. 05

,, 2,119. 88

158,753. 291/3 ,, 7,143. 90

Laut der Eingangsbilanz für 1849 war der Kanton Schwyz noch Franken

183,200. 97 Kapital schuldig, also Fr. 24,447. 661/3 mehr, als hier von dem Bundesrath ausgesetzt sind, was von einer seit dem 1. Jenner ersolgten

Abschlagszahlung herzurühren scheint."

d. auf Unterwalden ob dem Wald, fällig auf 11. November 1849, zu 4 %

.

c. auf Unterwalden nid dem Wald, fällig auf 11. November 1849, zu4 % .

55,048. 17

,, 2,201. 92

45,409. 6363

,, 1,816. 38

f. auf Zug, fällig auf 1. Dezember 1849,

146,517. 69 ,, 5,860. 70 1,414,963.

46 ,, 56,598. 53 g. auf Freiburg, fällig auf 11. .Nov. 1849 ,, ,, 23,767. 86 h. auf Wallis, fällig aus 11. Nov. 1849 ,, 594,196. 53 Summe der Ansätze des Bundesrathes Fr. 4,406,590. 551/3 Fr. 177,057. 36 zu 4 % .

.

.

.

. . .

Werden die auf dem Kanton Schwyz weggelassenen . . . . .

,,

,,

24,447. 631/3

hinzugerechnet, so stimmen die Summen

mit der Eingangsbilanz überein .

. Fr. 4,431,038. 182/3

(Fehlt ein Rappen wegen Verschiedenheit des Schuldansatzes auf Schwyz in der Kriegsfondsrechnung und dem

Budget des Bundesrathes.)

16

.... Einnahmen.

Am Platz dieser Ansätze beantragt die Kommission die solgendent a. Zins der Restanz Kriegskostenschuld der Kantone des gewesenen Sonderbundes, welche laut Eingangsbilanz auf 1. Jenner 1849 noch rückständig ist, von

Fr. 4,431,038. 2 3 . . . . . . . . . . . Fr. 178,035. 28

die im Laufe dieses Jahres erfolgte Abzahlung von dem Stande Schwyz kann

in dem laufenden Büdget nicht berücksichtigt werden.

h. Zins von dem Mehrbetrag der Sonderbundskriegskosten, welcher bis 30. April 1849 vorläufig ermittelt worden, von Fr. 404,960. 981/2 laut Eingangsbilanz, verhältnismäßig auf diesiebenKantone repartirt .

.

.

16,198. 40 Summe. Fr. 194,233. 68

Die Kommission glaubt diesen letztern Ansatz aufnehmen zu sollen, da solcher von den betreffenden Kantonen jedenfalls bezahlt werden muß, sobald die Rechnung über die Liquidationskosten des Sonderbundes abgeschlossen sein wird.

Ansatz des 4. Kapital- und Pachtzinse der Kriegssonds: Bundesrathes (s. S. 15).

.

Ansatz der Kommission.

a. Von Kapitalien, gleich wie in dem Büdget des Bundes177,057. 36 194,233. 68 rathes . . . . . . . . . . Fr. 102,815. 17 ,, 102,815. 17 b. Pachtzins von dem Rüti- und Engignt . ,, 1,500. -- ,, 1,500. -5. Gränzgebühren. Ansatz des Bundesrathes .

.

.

Die Kommission glaubt, so lange das neue Zollsystem nicht wirlich organisirt ist, sollen in dem Büdget die bestehenden Grenzgebühren zu Grunde gelegt werden. Der Durchschnittsertrag der drei letzten Jahre beläuft sich auf Fr. 261,000; mit Rücksicht auf die in Aussicht stehende Einführung des neuen Zollsystems und die hierdurch veranlaßte vorherige Mehreinfuhr kann jedoch für dieses Jahr der ..Voranschlag ohne das geringste Bedenken gesetzt werden aus

.

.

.

.

.

.

.

.

6.Zündkapselfabriket b. Zu verkaufende Zündkapseln .

c. Zu verkaufende Schlagröhren

..

.

d. Zu verkausende Kupserabfälle

.

.

.

,, 150,000. -

.

.

.

,

,

300,000.

-

.Fr. 4,000 . ,, 1,000

. ,, 600 ,,

'7. Pulversabrikation..

5,600. -

,,

5,600. -

Von verkauftem Pulver, vom 1. Juli bis zum 1. Januar 1850 ,, 105,000. - ,, 105,000. Summe der Einnahmen des Finanzdepartements: Fr. 541,972. 53 Fr. 709,148. 85

V. Handels- und Zolldepartement . . . .

.Fr. - Fr. Vl. Post- und Baudepartement . . . . . . , , - - , , ----Vll. Justiz- und Polizeidepartement . .

.

,, ,, ^

VIH. Eidgenössische Kanzlei.

Ertrag des eidgenössischen Bundesblattes (Ertrag der Abonnementsgelder und Jnseratgebühren , ohne Abzug der Druck- und andern Kosten, die unter den Kanzleikosten des Ausgabenbüdgets

erscheinen)

.

.

.

.

.

.

.

.

.

. ,, 5,000. - ,, Fr. 5,000. - Fr.

5,000. 5,000. -....

^

B. Ausgaben.

Die Kommission glaubt, es fließen der eidgenössischen Kanzlei noch andere Einnahmen zu als von

dem Bundesblatte, wie Kanzleisporteln .e. Sie stellt zur Regulirung des Verhältnisses für die Zukunft die Anträge t a. Sämmtliche Kanzleieinnahmen sind in dem Einnahmenbüdget zu verzeigen ; b. es habe der Bundesrath ein Gefetz über die eidgenössischen Kanzleisporteln vorzubereiten und der Bundesversammlung zu hinterbringen.

Zusammenzug der Einnahmen.

l.

II.

III.

IV.

V.

VI.

Ansatz des Bundesrathes.

Fr. -

Politisches Departement .

Departement des Jnnern Militärdepartement Finanzdepartement .

Handels- und Zolldepartement.

Post- und Baudepartement

,, ,, ..,

VII. Justiz- und Polizeidepartement VIII. Eidgenössische Kanzlei .

- Fr.

19,560. --.

541,972. 53

.....

,, ,,

,,

,,

,,

,,

,, ,,

5,000. -

,,

Ansatz der Kommission.

18,560. -709,148. ^

5,000.

Summe der Einnahmen: Fr. 566,532. 53 Fr. 732,708. 85 B. Ausgaben.

l. Politisches Departement.

1. Besoldungen und Taggelder: a. Besoldung des Geschäftsträgers in Paris b. Besoldung des Geschäststrägers in Wien . . . .

Bezüglich aus diese Ansätze, Litt. a und b, stellt jedoch

^

16,000. 12,000. -

16,000.

12,000.

die Kommission die Anträge : ,,1) der Bundesrath möchte unversuchen und Bericht erstatten, ob es nicht der Fall sei, die Stellen der Geschäststräger in Paris und Wien aufzuheben und durch bloße Konsulate zu ersetzen." 2) Bezüglich aus den Anschlag Litt. b besonders: ,,der Bundesrath sei einzu-

laden, weil die Geschäftsträgerstelle in Wien dermal nicht besetzt ist, dem sunktionirenden Agenten oder Stellvertreter zwar eine billige Entschädigung, jedoch in keinem Falle den vollen Betrag des ausgesetzten Gehaltes für die Hauptstelle zu verabreichen."

c. Befoldung des Departementssekretärs:

Die Kommission stellt bei Anlaß dieses Ansatzes den al.gemeinen Antrag, ,,daß bei sämmtlichen Departementen die Ansätze für Sekretäre, Bureau-, Literatur- und Militärkosten gestrichen, und dagegen in das Budget der eidgenössischen Kanzlei die nöthigen Ansätze aufgenommen werden, um von diesen aus die sämmtlichen Departementsbureaus mit den ersorderlichen Personalien und Materialien versorgen zu können, mit einziger Ausnahme des Militärdepartementes, für welche ein eigener Sekretär und eine eigene Büreauverwaltung, gestützt auf die bestehenden Tagsatzungsbeschlüsse, sur Uebertrag

28,000. - Fr. 28,000.

^

18

B. Ausgaben.

Ansatz des Bundesrathes.

Ansatz der Kommission.

Uebertrag so lange beizubehalten ist, bis ei.te daherige neue Organisation erfolgt sein wird.2 d. Eidgenössische Repräsentanten und Kommissarien 2. Verschiedenes a. Repräsentationskosten . . . . . . .

b. und c sallen weg in Folge des oben gestellten Antrages.

Fr. 28,000. -

Summe für das politische D e p a r t e m e n t .

ll. Departement des Jnnern.

Nr. 1,2 und 4 fallen weg in Folge des allgemeinen Antrages bei dem politischen Departement.

3. Preise für Wissenschaft, Kunst, Gewerbswesen , Landwirth-

Fr. 38,000. -- Fr. 38,000. -

r. 28,000. -

,,

8,000. - ,,

8,000. -

,,

2,000. -- ,,

2,000. -

schaft und gemeinnützige Thätigkeit . . . . . ,, ,, Die Kommission beantragt mit Rücksicht auf die dießjährige

8,000. --

Finanzlage Streichung dieses Ansatzes."

Fr. 8,000. --- Fr. --

-

llL Militärdepartement.

1. Besoldungen und Taggelder: b. Besoldung des Departementssekretärs . . . . ,, ,,Die Kommission beantragt: es möchte das Besoldungsverhältniß dieses Beamten sür die Zukunft nach dem gleichen Maßstabe bestimmt werden, wie für die übrigen Departementssekretärs."

c. Kosten des Personellen des Sekretariates . . . . ,, 3. Theoretischer Unterricht.

l). Unterstützung von Osfizieren, die sich im Auslande auszu-

bilden gedenken

.

.

.

.

.

.

.

.

,,Die Kommission ihrerseits beantragt Streichung dieses Ansatzes sür das gegenwärtige Jahr."

7. Trigonometrische Arbeiten, wie die Ansätze des Bun-

, ,

3,000. -

,,

3,000. --

4,000. -

,, 4,00.). -

1 , 0 0 0 .

-

, ,

-

,, 26,800. -

,, 26,800.

,, 1,600. -,, 3,000. c. Kartätsch-Granaten , Restanz des Kredites ,, 10,000.

d. Vollendung der Perkussionirung . . . . .

9. Spitalgeräthschasten, fünfte Rate . . . . ,, 9,000. -

,, 1,600.

,, 3,000.

" 10,000.

,, 9,000.

desrathes

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

,,Die Kommission beantragt: es mochte der Bundesrath der Bundesversammlung über den Stand der trigonometrischen Arbeiten der Schweiz und über die zu ihrer Vollendung noch erforderlichen Kosten Bericht erstatten."

8. Kriegsmaterial: b.

Unterhalt

.

.

.

.

.

.

.

.

.

10. Eidgenössische Magazine, wie der Ansatz des Bundesrathes

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

,, 5,300. 5,300. .-Uebertrag Fr. 63,700. -- Fr. 62,700. .

.

B. Ausgaben.

^ Ansatz der Kommission.

Ansatz des Bundesrathes.

Fr. 63,700. -

Uebertrag 11. Festungswerke, wie der Ansatz des Bundesrathes, we-

niger Fr. 1000 für die Besestignngswerke für Bellinzona, in Folge stattgefundener Zurückweisung an den Bundesrath

12. Allmend zu Thunt

a. Zins des darauf haftenden Kapitals Fr. 75,()00 .. 4% e . Verwaltungskosten . .

0 . . . .

13. Pensionen für 1849 .

0 .

.

.

.

.

.

.

^

62,700. --

3,000. -

2,000. .--

3,000. 400. 40,000. -.

3,000. 400. -

,,Die Kommifsion beantragte a. Mit Rücksicht darauf, daß im Jahre 1848 für Pensionen nur zirka Fr. 21,000 ausge...

setzt worden und die Summe in diesem Jahre eher sich vermin...

dern als vermehren muß, nur auszusetzen . . . .

b. dabei jedoch immerhin und gemäß vorläufig gefaßten

,, 21,00l). -

Beschlusses des Nationalrathes die definitive Kreditirung dieses Ansatzes auf Grundlage eines vorzulegenden Penfionsetats vorzubehalten."

1 4 . Gerichtskosten

.

.

.

.

.

.

.

.

800.

800).

.

.

-

16. Grenzbewachungskosten von 1849 im Kanton Tefsin

(laut Ausscheidung in der Eingangsbilanz) 62,270.

62,270. ^ Summe für das Militärdepartement: Fr. 173,170. --.. Fr. 152,170.

IV. Finanzdepartement.

Ansatz der Ansatz des 1. Gehalte, Tag- und Reisegelder.

Bundesrathes...

.kommission.

.i. Mitglieder des Nationalrathes, wie der Ansatz des Bundesrathes

.

.

.

.

.

.

.

.

.

b. Bundesrath .

c. Das Bureau.

.

.

.

.

.

.

.

.

E i n Staatskassier

.

Ein Staatsbuchhalter .e.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

^

. 0

Drei Kassiere u . . . . . . . .

,,Die Kommission beantragt die Bewilligung dieses letztern Ansatzes unvorgreiflich der Organifation des Finanzbüreau und der Finanzadministration, die durch ein besonderes Gefetz zu bestimmen ist, und namentlich ohne der Fpage übe... Fortbestand oder Nichtfortbestand besonderer Titel- nnd Zinsverwalter in den Kantonen zu präjudiziren.

Fr. 76,000. .-, 36,000. --. ,,. 36,000. r .

7 6 , 0 0 0 .

.

.

.

.

.

.

.

.

2,400. 1,650. 3,000. --

Ein Sekretär ; fällt weg in Folge des allgemeinen Antrages.

d. Sachverständige und Kommissionen

^

2. Mobilien in das Bureau und in die Kassen, fälltweg in Folge des allgemeinen Antrages 3. Verzinsung von Staatsschulden.

a. Zins des eidgenössischen Anleihens von Fr. 3,300,000 zn

5%, sällig auf 31. Dezember 1849

4,000.

,,

2,400. --.

1,650. 3,000. ^

"

4,000. ^

,,

. . . 0 165,000. .-- ,, 165,000. Uebertrag Fr. 288,050. - Fr. 288,050. .--

^^

B. Ausgaben.

Ansatz des Bundesrathes.

Uebertrag b. Zins der Restanzschuld auf dem doppelten Geldkontingente

von Fr. 420,983. 65 pro 1849, zu 5%

,,Die Kommission beantragt, diese Zinsausgabe auf die von ihr ausgesetzte Summe zu setzen, weil sie dem Betrage

Ansatz der Kommission.

Fr. 288,050. -- Fr. 288,050. -,,

19,228. 35 ,, 21,049. 18

des vollen Jahreszinses entspricht. Der bis Ende 1848

verfallene Zinsbetrag ist als Ausgabeexstanz in der Eingangs-

bilanz enthalten, gehört also nicht in das Budget der lausenden Verwaltung."

... P u l v e r s a b r i k a t i o n , wie die Ansätze des Bundesrathes,, .

,,Die Kommission beantragt, es möchte über das von dem Bundesrathe zu Fr. 300,000 veranschlagte Betriebskapital nach vollzogener Ueberuahme der Pulverfabrikation ein detaillirter Etat angefertigt und seiner Zeit dem allgemeinen Vermögensetat des Bundes einverleibt werdend 5. Zündkapselsabrike, wie die Ansätze des Bundesrathes . ,, ,,Die Kommission beantragt, es möchte von dem Bundesrathe ein Etat des in dieser Fabrikation liegenden BetriebsKapitals angesertigt und dem allgemeinen Bermögensetat des Bundes einverleibt werdend 6. Bauten und Anschassung vonMobilien, wie der Ansatz d e s Bundesrathes . . . . . . . ,,

81,000. -- ,, 81,000.

10,689. -- ,, 10,689. ---

7,996. -- ,, 7,996. -Fr. 406,963. 35 Fr. 408,784. 18

Summa: V. Handelt und Zolldepartement.

1. Gehalte, Bureau- und Reisekosten, a, l) und c fallen weg, gemäß allgemeinen Antrages.

d. Experten u n d Reisen . . . . . . . ,, VI. Post- und Baudepartement.

A. Das Departement, a, b und o fallen weg, gemäß allge..

meinen Antrages.

d . Experten u n d Reisen . . . . . . . ,, ,,Die Kommission beantragt, es möchte der Bundesrath die Frage untersuchen und begutachten, inwieweit die allgemeinen Verwaltungskosten diesem Departements aus den Posteinnahmen, das ist, auf Rechnung der Kantone, zu bestreiten seiend VH. Justiz- und Polizeidepartement.

A. Das Departement, .... ...., d und e fallen weg nach allgemeinem Antrag.

c. Kosten für Experten .

. . 0 ,, ,, C. Polizei, wie die Ansätze des Bundesrathes .

(Ein Rechnungsfehler in dem Budget des Bundesrathes

5,000. -

,,

5,000. ---

4,600. -- ,,

4,600. -

3,000. -- ,, 2,400. -- ,,

3,000. - .

2,400. .--

pon Fr. 1000 ist in den vierseitigen Ansätzen berichtigt.) .

Fr. 5,400. .-- Fr. 5,400. -

21

B. Ausgaben.

VllL Eidgenössische Kauzlei.

A. Besoldungen und Taggelder.

Ansatz des Bundesrathes.

Kanzler . . . . . .

Staatsschreiber . . . . .

Archivar zu Fr. 200.), für sechs Monate Registrator . . . . .

2 Uebersetzer sür das Französische zu Fr. 1600

.

.

.

Ansatz der Kommission.

.

.

1 Uebersetzer sür das Italienische zu

Fr. 1600, sür sechs Monate .

2 Kanzleifekretäre zu Fr. 1600 .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Fr.

. ,, . ,,

Fr. 4,000. -- Fr. 4,000. ,, 2,400. 2,400. ,, 1,000.. -1,000. 2,00l). ,, 2,000. .--

3,200. -.

800.-3,200. --

Für die beiden Uebersetzer im National-

und Ständerath

. . . . , ,

2,000. --

Die Ansätze des Bundesrathes sür sechs Departementssekretäre (ausgeschlossen

den Sekretär der Militärdirektion), welche aus den Departementsbüdgets gestrichen werden, betragen zusammen

,,

9,900. --

19,100. --Am Platze dieser Ansätze beantragt die Kommission folgende: ,,5 Kanzleisekretäre, worunter zwei vor-

züglich sür die Uebersetzungen bestimmt, von Fr. 1600 --2000, Durchschnitt Fr. 1800 . . . . . , , ,,2 Kanzlisten von Fr. 1200--1600, Durchschnitt Fr. 1400 . . . . , , "Aushülfe sür Uebersetzungen in denRäthen ,,

9,000. -2,800. -2,000. -..,

6 Kopisten sür die Kanzlei und die Departemente . . . . . . .

4 Kanzlei- und Departementsweibel Für Bedienung der beiden Räthe B. Büreauauslagen und Anschaffung von Mobilien..

Druckkosten und Lithographien . . .

Buchdrucker- (soll heißen Buchbinder-) Rechnungen . . . . . .

Schreibmaterialien sür die Bundesbehörden, Departement und Kanzlei ,, ^ 4,000.

Die sür ,, Büreauauslagen" aus den Departementsbüdgets gestrichenen Ansätze betragen (Handels- und Zolldepartemente Fr. 600, Postdepartement

Fr. 800, Justizdepartement Fr. 400) . ,, zusammen

,, .., ..,

13,800. -

5,000. -- ,, 2,880. -- ,, 1,000. - ,,

5,000.

2,880.

1,000.

10,000. --

10,000.

3,000. --

3,000.

-

1,800. -

5,800. -

Uebertrag Fr. 56,180. - Fr. 45,080 ^

B. Aufgaben.

22

Ansatz des Ansatz der Bundesrathes.

Kommission.

Uebertrag Fr. 56,180. - Fr. 45,080. Die Kommission beantragt am Platz dieser Summe

.

.

.

.

.

5,000. -

.

Einrichtung der Kanzlei, Anschaffung von Schreibpulten, Schränken u. s. w. .

Alts den Departementalbüdgets sind sür ,,Mobiliaranschaffungen" gestrichen worden (politisches DepartementFr. 280, Departement des Innern Fr. 400, Finanzdepartement Fr. 600, Zolldepartement Fr. 500, Postdepartement Fr. 1800, Justizdepartement Fr. 300)

1,200. -

3,880. 5,080. -

Die Kommission beantragt am Platze dessen eine runde Summe von .

Literatur, Karten .e. (aus den Departementsbüdgets wurden an daherigen Ansätzen gestrichen: Politisches Departements Fr. 150, Departement des Jn..

nernFr.200, Justizdepartement Fr. 100) Porti

.

.

.

.

.

5,000. -

..,

450.

,,

300.

2,000.

2,000.

,, Summa : Fr. 63,710. - Fr. 57,380. -

.

.

.

,

IX. Für Unvorhergesehenes. Ohneauf ganz außerordentliche Ereignisse, wie Grenzbewachungen und Kriegsrüstungen, Rücksicht nehmen zu wollen, glaubt die Kommission doch, es trete hin und wieder die Notwendigkeit von Ausgabenein, welche zu keinem der in diesem Budget vorgesehenen Ansätze

gehören. Der Vollständigkeit des Büdgets wegen schlägt sie daher die Aufnahme eines Ansatzes sür Unvorhergesehenes vor,

l.

II.

HI.

IV.

V.

VI.

v o n

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Zusammenzug der Ausgaben.

Politisches Departement Departement des Militärdepartement Finanzdepartement Handels- und Zolldepartement ..artement .

.

.

.

.

. ,, Post- und Baudepartement 'ment . . . . . . , , .n^

lern .

.

.

.

.

.

VII. Justiz- und Polizeidepartement ..artement VIII. Eidgenössische Kanzlei .

IX. Für Unvorhergesehenes

.s

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

,

.

.

.

.

.

..^...

,

Fr. 25,000. --

.

.^,^^^.

8,000. 173,170. 406,963. 35 5,000. 4,600. -5,400. 63,710. -

^.

,,

.^,^.^.

^

.

152,170. 408,784. 18 5,000. -,, 4,600. -.., 5,400. -. . , , ,, 57,380. ^, 25,000. -,, Summet Fr. 704,843. 35 Fr. 696,334. 18 .

.

.

.

.

.

.

.

,

,

.

,,

,

,

,,

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

,,

,,

23

Bilanz.

Ansatz des Bundesrathes.

Die Einnahmen betragen . . . . .

Die Ausgaben betragen .

. . .

Ausfall nach den Ansätzen des Bundesrathes Fürschuß nach den Ansätzen der. Kommission

Ansatz der Kommission.

. Fr. 566,532. 53 Fr. 732,708. 85 . ,, 704,843. 35 ,, 696,334. 18 . Fr. 138,310. 82 1) Fr. 36,374. ^

Einige Bemerkungen und Nachweisungen.

1. Zu den laufenden Verwaltungsausgaben, welche in obigem Büdget angesetzt sind, kommen noch die zurückgewiesenen Militärausgaben. Würden dieselben nach den vorläufigen Ansähen des Bundesrathes genehmigt, so betrügensie. . . . . . . . . . . Fr. 466,079. ---

Nach Abzug des oben sich ergebenden Fürschusses von . . . . .

,, 36,374. 67 ergäbesichin diesem Falle ein Ausfall von .

. . . . . . Fr. 429,704. 33 Die Zoll-, Post- und Justizbüdgets, welche neben diesen Militärausgaben vorläufig ebenfalls ausgeschieden wurden, werden hingegen auf die definitive Gestaltung des.Defizites keinen Einfluß habend das Postbudget nämlich an sich nicht, indem es nur die Rechnungen der Kantone berührt, und das Zollund Justizbüdget deßhalb nicht, weil die daherigen neuen Einrichtungen vor dem 1. Januar 1850 voraussichtlich nicht in's Leben treten. Je nachdem alfo die zurückgewiesenen Militärausgaben erledigt werden, wird das Defizit größer oder geringer sich herausstellen.

2. Laut der obigen Zusammenstellung betragen die laufenden Einnahmen nach den Ansätzen Fr. 566,532. 53 des Bundesrathes nur .

d. i. weniger als nach den Ansätzen der Kommission . . ,, 166,176. 32

Faeit. Fr. 732,708.85 Der Grund dieser Abweichung liegt in folgenden Punkten..

a. Mehransatz der Kommission sür den Zins aus der Hauptfumme der Sonderbundskriegskostenfchuld (vergleiche Einnahmen, Finanzdepartement, Ziffer 3) Fr.

b. Neuer Anfatz der Kommission sür den Mehrbetrag der Sonderbundskriegskosten (vergleiche die nämliche Rubrik) . . . . . . . ,, e. Mehransatz der Kommission sür den Ertrag der Grenzgebühren .

.

,,

Fr.

Davon ab der Minderansatz auf dem Verkauf der Militärreglemente .

,, Macht aus obige Differenz von . . . . . . . . ,, Die laufenden Ausgaben nach den Anfätzen des Bundesrathes betragen ,, d. i. mehr als nach den Anfätzen der Kommission . . . . . .,,

Bleibeut Fr.

977. 92

16,198. 40 150,000. -- -) 167,176. 32 1,000. 166,176. 32 704,843.35 8,509.17 698,334. .18

1) Warum na.h den Ansätzen des Bundesrathes dieses Desizit sich herausstellt, wird iu den nachfolgenden Bemerkungen erläutert.

2) Erläuterung. Im Vergleiche zum Gesammtbüdget des Bundesrathes steigt dieser Mehransatz zwar nicht so hoch.

Außer den Fr. 150,000 Grenzgebühren für die erste Jahreshälfte erfcheint nämlich auch auf dem neuen Zollsysteme für die zweite Hälfte des Jahres eine Reineinnahme für die Bnndeskafse von Fr. 99,775, so daß in dem Büdget des Bnndesrathes eine Zoll- oder Grenzgebühreneinnahme für das lanfende Iahr von Fr. 249,775 erfcheint, also nur Fr. 50,225 weniger, als die Kommission an Grenzgebühreneinnahmen angesetzt hat. Allein weil die ganze auf das neue Zollsystem gegründete Eiunahme ans dem ordentlichen Büdget ausgeschieden wurde, so sielen damit auch jene Fr. 99,775 daraus weg und im Verhältnisse znrn ordentlichen Budget erzeigt sich demnach allerdings jener Mehransatz der Kommission vou

Fr. 150,000..

^ Der Nachweis davon liegt in Folgendem t a. Streichung des Ausgabenansatzes des Departements des Jnnern sür greise .e. Fr.

b. Streichung des Ausgabenansatzes sür Bildung von Offizieren im Ausland . ,,

c. Verminderung des Ansatzes sür Bellinzona .

.

.

. ,, d. Verminderung des Ansatzes der Pensionen .

.

.

...

. ,, ..... Verminderungen aus deu Ansätzen sür Sekretärs, Büreau-Mobiliar- und Literaturkosten

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

,

,

8,000. -

1,000. .-.-

1,000. 19,000.. 6,330.

-

Fr. 35,330. l. .Dagegen Mehransatz sür die Verzinsung der Restanzschuld des doppelten

Geldkontingentes . . . . . . . . Fr. 1,820. 83

g. Mehransatz sür. Unvorhergesehenes .

.

.

.

. ,, 25,000. --

,, 26,820. 83 Macht obige: Fr. 8,509. 17 3. Durch Zusammenstellung der von der Kommission gemachten Ausscheidungen findet sich das Ergebniß des Budgets des Bundesrathes in solgender Weise wieder .

Ausgaben.

Einnahmen.

Fr.

1,177,013. 65 l. Kapitale und Exstanzen . . . . . .Fr. 1,707,322. 39 ,, 5,060,683. ,, 4,680,000. ll. Neue Organisationen und Einrichtungen .

lll. (Auf bestehenden Einrichtungen beruhende) Einnahmen und Ausgaben nach den Ansätzen des Bundesrathes ,, ^66,532. 53 ,, 704,843. 35 10,312. 92 Mehreinnahmen nach dem Büdget des Bundesrathes ,,

Dazu ein Rechnungsfehler in dem Polizeibüdget des

Bundesrathes (siehe S. 20 hievor) . . . .

Ebenso ein Rechnungsfehler in dem Büdget der eidgenössischen Kanzlei v o n . . . . . . .

,,

1,000. -

2.Fr. 6,953,854. 92 ,,

Gleich den Totalsummen des Büdgets des Bundesrathes Fr. 6,953,854. 92

4. Die in dem Büdget des Bundesrathes verzeigte Mehreinnahme von Fr. 10,312. 92 ist nicht ein wirklicher Fürschuß der lausenden Verwaltung, sondern bloß ein Ueberschuß der Kaffeeinnahmen, was aus sollender Zusammenstellung klar wird...

l. Kapitale und Exstanzen:

einnahmen . . . . . . . . Fr. 1,707,322. 39 Ausgaben . . . . . . . . , , 1,177,013. 65 530,308. 74

Fürschuß an Kapital und Erstanzen Einnahmen t

ll. llebrige Büdgetansatze..

Einnahmen: a. von neuen Organisationen .e. . Fr. 4,680,000. -

b. .von bestehenden Einrichtungen u. ,,

566,532.53

Ausgaben: a. von neuen Organisationen .e.. . Fr. 5,060,683. -

b. von bestehenden Einrichtungen u. ,,

,, 5,246,532. 53

704,843. 35 ,, 5,765,526. 35

Aussall auf den übrigen Büdgetansätzen :

.

.

.

.

Davon abzuziehen obige zwei Rechnungsfehler in dem Büdget des Bundesrathes v o n . . . . . . . . .

.

.

.

.

.

.

Bleiben .

,,

Fr.

,, ^.

518,993. 82 11,314. 92 1,002. 10,312. 92

25 Würde nun der Fürschuß aus den Kapital- und Erstanzeneinnahmen als disponibler Fond sür die Deckung des Aussalls der lausenden Verwaltung verwendet werden können , so ergäbe sich allerdings der in dem Budget des Bundes-

rathes verzeigte Fürschlag (siehe Seite 2.4, unten) von

. . . . . . Fr.

10,312. 92

Allein daß diese Verwendung nicht stattfinden dars, liegt in den allgemein anerkannten Grundsätzen der Finanzwirthschaft.

5. Ueber die Frage, wie das sich erzeigende Defizit zu decken sei, erlaubt sich die Kommission nur die Andeutungen, daß es nur entweder durch Erhebung eines Geldkontingentes von den Kantonen, oder aber durch Erhöhung der Zolleinnahmen geschehen kann. Den erstern Weg räth die Kommission nicht an; hingegen kann der zweite auf doppelte Art eingeschlagen werden; entweder nämlich so, daß die Einsührung des neuen Zollsysteme mit einem ansehnlichen Reinertrage für die Bundeskasse noch in diesem Jahre in.s Leben gesührt, oder aber, wenn dieß nicht möglich sein sollte, inzwischen die b e s t e h e n d e n Grenzgebühren vom 1. Juni oder Juli nächsthin an, erhöht werden. Die Kommission will in dieser Beziehung keinen bestimmten Antrag stellen, bis der Nationalrath über die Behandlung des Zollgesetzes sich ausgesprochen haben wird.

V. Schlußanträge.

Die Kommission reassümirt ihren Bericht in folgende Schlußanträge zusammen t Es sei der Finanzetat des Bundes auf 31. Christmonat 1848 abzuschließen nach den Anträgen, welche am Schlusse der ersten Abtheilung des Nähern sormulirt sind.

II. Es seien die Kapital- und E.rstanzenansätze von dem Büdget der laufenden Verwaltung auszuscheiden, nach den Anträgen, welche in der zweiten Abtheilung des Berichtes niedergelegt sind.

III. Es seien die Büdgetansätze sür neue noch nicht in.:.... Leben getretene Einrichtungen von dem ordentlichen Büdget auszuscheiden und in eigene Spezialbüdgets zu verweisen, nach dem Systeme, welches in der dritten Abtheilung des Berichtes auseinandergesetzt ist.

IV. Es seie das ordentliche Büdget, wie es von der Kommission in der vierten Abtheilung des Berichtes zusammengestellt worden, sammt den bei den einzelnen Artikeln gestellten Anträgen derBerathung des Nationalrathes zu Grunde zu legen.

I.

Bern, den 25. Mai 1849.

(Folgen die Unterschriften der Mitglieder der Büdgetkommission.)

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04.06.1849

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