Einziehungsbescheid Die Eidgenössische Spielbankenkommission erlässt am 29. Juni 2006 im Einziehungsverfahren 81.04-072/02 gegen unbekannt folgenden Einziehungsbescheid: 1.

Der im Rahmen des Strafverfahrens gegen Ivana Fontanyova am 18. Juni 2004 im Spiellokal Full House in Rothenburg sichergestellte und anschliessend beschlagnahmte Spielautomat des Typs «Super Ciliege Amusement», dessen Eigentümer unbekannt ist, wird eingezogen und vernichtet.

2.

Der im selben Verfahren beschlagnahmte Kasseninhalt des «Super Ciliege Amusement» in der Höhe von 59 Franken wird eingezogen.

3.

Es werden keine Kosten erhoben.

4.

Dieser Entscheid wird im Bundesblatt publiziert.

Gegen diesen Einziehungsbescheid kann der Betroffene innert 30 Tagen seit Eröffnung Einsprache erheben (Art. 67 VStrR). Die Einsprache ist schriftlich bei der Verwaltung (ESBK, Eigerplatz 1, 3003 Bern) einzureichen, die den angefochtenen Bescheid erlassen hat. Die Einsprache hat einen bestimmten Antrag zu enthalten und die zur Begründung dienenden Tatsachen anzugeben; die Beweismittel sollen bezeichnet und, soweit möglich, beigelegt werden (Art. 68 VStrR).

Auf Antrag oder mit Zustimmung des Einsprechers kann die Verwaltung eine Einsprache als Begehren um Beurteilung durch das Strafgericht behandeln (Art. 71 VStrR).

11. Juli 2006

Eidgenössische Spielbankenkommission Der Präsident: Benno Schneider

2006-1920

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