Radio und Fernsehen Nachfrist der öffentlichen Ausschreibung vom 15. August­31. Oktober 2006: Erteilung von zugangsberechtigten Veranstalterkonzessionen für eine zweite T-DAB-Plattform in der deutschsprachigen Schweiz vom 21. November 2006

Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) setzt eine Nachfrist für die Einreichung von Gesuchen für zugangsberechtigte Veranstalterkonzessionen auf einer digitalen terrestrischen DAB-Plattform in der deutschsprachigen Schweiz. Auf der Plattform können dank eines neuen Audiocodierungsverfahrens bedeutend mehr Programme verbreitet werden als bisher angenommen. Die Anzahl der Veranstalterkonzessionen mit Zugangsrecht wird folglich von drei auf acht erhöht.

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Ausgangslage

1.1

Ausschreibung bis Ende Oktober 06

Das BAKOM hat in der Zeit vom 15. August bis 31. Oktober 2006 drei zugangsberechtigte Veranstalterkonzessionen für die Verbreitung von Radioprogrammen auf einer digitalen terrestrischen DAB-Plattform ausgeschrieben1.

In Ziffer 9.6 des Ausschreibungstextes hat sich das BAKOM das Recht vorbehalten, das Verfahren jederzeit zu ändern. Aufgrund der neuesten Entwicklung bei der DAB-Verbreitung (vgl. Ziff. 1.2) macht das BAKOM von diesem Recht Gebrauch.

1.2

Neues Audiocodierungsverfahren

Am 3. November 2006 hat die internationale Organisation zur Förderung aller auf Eureka 147 basierenden Verfahren zur Übertragung von digitalen Rundfunkdiensten (WorldDMB; früher WorldDAB) beschlossen, ein neues Audiocodierungsverfahren (Audiocodec MPEG-4) einzuführen und einen entsprechenden Spezifikationsentwurf dem Europäischen Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) zur Standardisierung einzureichen. Das neue Codierungsverfahren, das bereits 2007 in die Praxis umgesetzt werden soll, hat zur Folge, dass doppelt so viele Programme auf einer digitalen Plattform verbreitet werden können.

1.3

Nachfrist

Aufgrund dieser neuen Ausgangslage hat das BAKOM entschieden, die Frist für die Einreichung von Gesuchen bis Ende Dezember 2006 zu erstrecken und jenen Interessenten, die sich nicht beworben haben, nochmals die Möglichkeit für die Einreichung eines Gesuches zu geben. Aufgrund der neuen Ausgangslage dürften die Verbreitungskosten bedeutend tiefer liegen als unter bisherigen Bedingungen.

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BBl 2006 6744; http://www.bakom.ch/themen/radio_tv/01107/01108/index.html?lang=de

2006-2924

9125

Radio und Fernsehen

Neu ist vorgesehen, statt drei insgesamt acht zugangsberechtigte Veranstalterkonzessionen zu erteilen.

2

Ausschreibungsbestimmungen ­ Änderungen

Das BAKOM verweist auf die im Bundesblatt und im Internet veröffentlichten Ausschreibungsinformationen (vgl. FN 1).

Für die gesetzte Nachfrist sind folgende Änderungen (kursiv) im Ausschreibungstext zu beachten: 3.1

Veranstalterkonzessionen (1. Abschnitt)

Es werden insgesamt acht Konzessionen für private Veranstalter im Sinne von Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b nRTVG ausgeschrieben. ...

4

Zusammenarbeit mit der SRG (1. Abschnitt)

... Es ist davon auszugehen, dass sie in Ergänzung zu den acht ausgeschriebenen Veranstalterkonzessionen bis zu zwei eigene Radioprogramme anbieten wird. ...

7.4

Übertragungsrate (3. Abschnitt, letzter Satz)

... Die Radioprogramme werden in ausreichender Qualität verbreitet. Details werden in der Funkkonzession geregelt.

9.4

Planung

...

Ende Dezember Januar/Februar April/Mai 2007 ...

10

Ablauf der Nachfrist Anhörung / rechtliches Gehör Erteilung der Veranstalterkonzessionen

Bewerbungsfrist

Die Bewerbungen sind bis spätestens 31. Dezember 2006 beim BAKOM einzureichen (Datum des Poststempels).

21. November 2006

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Bundesamt für Kommunikation