Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 7655 Widersprechende/r Rauch Fruchtsäfte GmbH, A-6830 Rankweil, IR-Marke Nr.

827 554 «HAPPY DAY» gegen Widerspruchsgegner/in Foshan Haitian Flavouring & Food Co., Ltd., CN-Foshan City, Guangdong Province, IR-Marke Nr. 825 043 «HADAY» (fig.).

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 19. April 2006 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 7655 wird abgewiesen.

3.

Die internationale Registrierung Nr. 825 043 «HADAY» (fig.) wird nach Eintritt der Rechtskraft dieser Verfügung zum Schutz in der Schweiz zugelassen.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Es werden keine Parteikosten gesprochen.

8.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

19. April 2006

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

4058

2006-1083