Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 8146 Widersprechende Novar GmbH, Dieselstrasse 2, D-41469 Neuss, internationale Registrierung Nr. 498 558 «ESSER» gegen Widerspruchsgegnerin Essent N.V., Utrechtseweg 310, NL-6812 AR Arnhem, internationale Registrierung Nr. 865 891 «essent» (fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 30. November 2006 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 8146 wird gutgeheissen.

3.

Der angefochtenen internationalen Registrierung Nr. 865 891 «essent» (fig.)

wird der Schutz in der Schweiz für «systèmes de commande, à savoir systèmes d'alarme; installations de détection d'incendies, de fumée et systèmes d'alarme» definitiv verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800.00 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1 800 00 Franken (inkl. Ersatz der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

Bitte beachten Sie, dass für Beschwerden, die nach dem 31. Dezember 2006 eingereicht werden, folgende Rechtsmittelbelehrung gilt: Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden.

30. November 2006

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2006-3232

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