Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport Bundesgesetz über das Bergführerwesen und das Anbieten von Risikoaktivitäten Der Vorentwurf regelt das gewerbsmässige Anbieten von geführten Bergtouren, geführten Abfahrten ausserhalb markierter Pisten und von bestimmten Risikoaktivitäten, d.h. Canyoning, River-Rafting und Bungee-Jumping. Er sieht eine Bewilligungspflicht vor für Bergführer und unter gewissen Bedingungen für Schneesportlehrer sowie für Anbieter der vom Gesetz erfassten Risikoaktivitäten.

Vernehmlassungsfrist: 23. Juni 2006 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Sport, Hauptstrasse 243, 2532 Magglingen Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

4. April 2006

2006-0926

Bundeskanzlei

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