Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 2452 Widersprechende/r Inline Unternehmensberatung GmbH, DE-97469 Gochsheim, IR-Marke Nr. 628 993 «INLINE» gegen Widerspruchsgegner/in Iguana AG, CH-8805 Richterswil, CH-Marke Nr. 444 472 «SWISS INLINE CUP» (fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 14. Februar 2006 folgendes verfügt: 1.

Au den Widerspruch Nr. 2452 wird nicht eingetreten.

2.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

3.

Diese Verfügung wird der Widerspruchsgegnerin schriftlich, der Widersprechenden durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie der vorliegenden Verfügung einzureichen.

14. Februar 2006

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2006-0486

2465