Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Doppelbesteuerungsabkommens mit Algerien

Entwurf

vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 13. September 20062, beschliesst: Art. 1 1 Das am 3. Juni 2006 unterzeichnete Abkommen mit der Demokratischen Volksrepublik Algerien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wird genehmigt.

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Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

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SR 101 BBl 2006 7967

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Doppelbesteuerungsabkommens mit Algerien. BB

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