Richtplan des Kantons St. Gallen Anpassung 06 (wirtschaftliche Schwerpunktgebiete, Einkaufs- und Freizeitzentren, Waldfunktionen, Wanderungskorridore, Golfplätze, Strassen und Deponien) Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat am 17. Oktober 2006 folgenden Beschluss gefasst: Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 27. September 2006 werden die beantragten Anpassungen des Richtplans mit folgender Änderung genehmigt: Die Anpassung 2006 im Bereich Verkehr (Koordinationsblatt VI 21) betreffend Linienführung der Verkehrsentlastung Rapperswil/Jona wird als Zwischenergebnis genehmigt (Kategorienwechsel von der Festsetzung zum Zwischenergebnis). Im Hinblick auf die Festsetzung der Linienführung wird der Kanton eingeladen nachzuweisen, dass die erforderliche Abstimmung zwischen Kanton und Bund vorgenommen und die Verträglichkeit des Vorhabens mit den Schutzzielen des ISOS geprüft wurde.

Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Amt für Raumentwicklung des Kantons St. Gallen, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St. Gallen, Telefon 071 229 31 47

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Bundesamt für Raumentwicklung, Mühlestrasse 2, 3063 Ittigen, Telefon 031 322 40 58

31. Oktober 2006

2006-2716

Bundesamt für Raumentwicklung

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Abonnement des Bundesblattes

Der Abonnementspreis für das Bundesblatt inkl. Amtliche Sammlung des Bundesrechts beträgt Fr. 240.40 im Jahr, inklusive 2,4 Prozent Mehrwertsteuer, die portofreie Zusendung im ganzen Gebiet der Schweiz inbegriffen. In den Abonnementspreisen sind 6 Ordner inbegriffen (4 für das Bundesblatt und 2 für die Amtliche Sammlung). Weitere Ordner werden zum Preis von Fr. 13.­ (inkl. 2,4 % Mehrwertsteuer) und Fr. 17.­ (Ausland) verrechnet. Das Abonnement beginnt am 1. Januar.

Im Bundesblatt werden namentlich veröffentlicht: die Botschaften und Berichte des Bundesrates an die Bundesversammlung samt den Gesetzes- und Beschlussentwürfen, Referendumsvorlagen, Kreisschreiben des Bundesrates, Bekanntmachungen des Bundesrates, der Departemente und anderer Amtsstellen des Bundes usw.

Dem Bundesblatt werden beigegeben: die einzelnen Nummern der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts (Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Verordnungen, Verträge mit dem Ausland usw.).

Es besteht auch die Möglichkeit, das Bundesblatt allein (ohne die Amtliche Sammlung des Bundesrechts in der Beilage) zu abonnieren. In diesem Fall beträgt der Abonnementspreis Fr. 134.­ im Jahr, inklusive 2,4 Prozent Mehrwertsteuer.

Abonnemente des Bundesblattes (inkl. Beilagen) bzw. der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts können für ein ganzes oder ein halbes Jahr direkt bei der Stämpfli Publikationen AG, 3001 Bern, (Tel. 031 - 300 63 41, Fax 031 - 300 66 99, Postscheckkonto 30-169), bestellt werden. Die bisherigen Abonnenten, welche die erste Nummer des neuen Jahrganges nicht zurücksenden, werden auch für diesen Jahrgang als Abonnenten betrachtet.

Der Abonnementspreis für die Amtliche Sammlung des Bundesrechts allein beträgt Fr. 106.40 im Jahr, inklusive 2,4 Prozent Mehrwertsteuer. Das Abonnement beginnt am 1. Januar.

Separatdrucke der einzelnen Vorlagen und Erlasse sind beim Bundeamt für Bauten und Logistik, Verkauf Bundespublikationen, 3003 Bern, erhältlich (Fax: 031 - 325 50 58); dort können auch, solange Vorrat, ganze Jahrgänge des Bundesblattes und der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts bezogen werden.

Allfällige Beanstandungen über den Versand des Bundesblattes sind bei den betreffenden Postbüros oder bei der Stämpfli Publikationen AG, 3001 Bern, anzubringen.

31. Oktober 2006

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Bundeskanzlei