Vollzug des Bundesgesetzes über explosionsgefährliche Stoffe Der Schweizerischer Baumeisterverband (SBV), der Sprengverband Schweiz (SVS) und die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Ausbildung von Sprengberechtigten (SAFAS) haben, gestützt auf Artikel 14 des Bundesgesetzes über explosionsgefährliche Stoffe (SprstG) vom 25. März 1977 (SR 941.41) und Artikel 62 und 63 der dazugehörigen Verordnung über explosionsgefährliche Stoffe (SprstV) vom 27. November 2000 (SR 941.411) die Entwürfe zu einem Reglement über die Sprengprüfungen für die Berechtigungen A, B, C, GR, ME und VE und zu einem Reglement über die Ausbildung für den Erwerb der Sprengberechtigungen A, B, C, GR, ME und VE eingereicht. Die Reglemente vom 17. Dezember 2002 werden aufgehoben.

Interessenten können diese Entwürfe bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Effingerstrasse 27, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

13. Juni 2006

2006-1687

Bundesamt für Berufsbildung und Technologie

5055