Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 7994 Widersprechende Semomed AG, Steinentorstrasse 23, 4055 Basel, CH-Marke Nr. 486 856 «LIBEROL» gegen Widerspruchsgegnerin BERKEM S.A., Marais Quest, F-24680 Gardonne, internationale Registrierung Nr. 855 292 «LIFENOL» Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 14. Juli 2006 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 7994 wird gutgeheissen. Der internationalen Registrierung Nr. 855 292 «LIFENOL» wird der Schutz in der Schweiz im folgenden Umfang verwehrt: Klasse 3: Savons, parfumerie, huiles essentielles, cosmétiques, lotions pour les cheveux, dentifrices.

Klasse 5: Produits pharmaceutiques, substances diététiques à usage médical, aliments pour bébés.

3.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

4.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inkl. Ersatz der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

5.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich eröffnet, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

14. Juli 2006

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

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2006-2038