Fernmeldegesetz

Notifikation von Verfügungen Daniel Moser, Eyackrstrasse 134, 4584 Lüterswil Das Bundesamt für Kommunikation hat am 27. September 2006 in Sachen Widerruf betreffend zugeteilte Adressierungselemente verfügt: 1.

Die mit der Verfügung vom 1. September 2001 zugeteilte Nummer 0906 567111 wird mit sofortiger Wirkung widerrufen.

2.

Einer allfälligen Beschwerde gegen die vorliegende Verfügung wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

3.

Swisscom Solutions AG wird angewiesen, die Nummern innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt einer Kopie dieses Verfügungsdispositivs ausser Betrieb zu nehmen.

4.

Die Verfahrenskosten betragen 520 Franken und werden Herr Daniel Moser auferlegt. Die Verfahrenskosten werden mit Rechtskraft der Verfügung fällig. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage.

5.

Diese Verfügung wird Herr Daniel Moser im Bundesblatt veröffentlicht.

Gegen diese Verfügung kann innerhalb von 30 Tagen seit ihrer Eröffnung bei der Eidgenössischen Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt, Schwarztorstrasse 59, Postfach 336, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde eingereicht werden.

Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, sofern der Beschwerdeführer sie in Händen hat.

Bundesamt für Kommunikation Die Nichtbezahlung der Verfahrenskosten innerhalb der vorgesehenen Frist löst Verzugszinsen aus.

Sonja Brunner, c/o Ruckstuhl, V. Brione 20, 6648 Minusio Das Bundesamt für Kommunikation hat am 27. September 2006 in Sachen Widerruf betreffend zugeteilte Adressierungselemente verfügt: 1.

Die mit der Verfügung vom 8. Februar 2006 zugeteilte Nummer 0901 500102 wird mit sofortiger Wirkung widerrufen.

2.

Einer allfälligen Beschwerde gegen die vorliegende Verfügung wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

3.

TDC Switzerland AG wird angewiesen, die Nummern innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt einer Kopie dieses Verfügungsdispositivs ausser Betrieb zu nehmen.

2006-2604

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4.

Die Verfahrenskosten betragen 520 Franken und werden Frau Sonja Brunner auferlegt. Die Verfahrenskosten werden mit Rechtskraft der Verfügung fällig. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage.

5.

Diese Verfügung wird Frau Sonja Brunner im Bundesblatt veröffentlicht.

Gegen diese Verfügung kann innerhalb von 30 Tagen seit ihrer Eröffnung bei der Eidgenössischen Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt, Schwarztorstrasse 59, Postfach 336, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde eingereicht werden.

Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, sofern der Beschwerdeführer sie in Händen hat.

Bundesamt für Kommunikation Die Nichtbezahlung der Verfahrenskosten innerhalb der vorgesehenen Frist löst Verzugszinsen aus.

Cornelia Caminada, Aegeristrasse 48, 6300 Zug Das Bundesamt für Kommunikation hat am 27. September 2006 in Sachen Widerruf betreffend zugeteilte Adressierungselemente verfügt: 1.

Die mit Verfügungen vom 21. September 2001 und 1. Oktober 2001 zugeteilten Nummern gemäss der Liste in der Beilage werden mit sofortiger Wirkung widerrufen.

2.

Einer allfälligen Beschwerde gegen die vorliegende Verfügung wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

3.

Swisscom Solutions AG und Yellow Access AG werden angewiesen, die Nummern innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt einer Kopie dieses Verfügungsdispositivs ausser Betrieb zu nehmen.

4.

Die Verfahrenskosten betragen 520 Franken und werden Caminada Cornelia auferlegt. Die Verfahrenskosten werden mit Rechtskraft der Verfügung fällig. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage.

5.

Diese Verfügung wird Caminada Cornelia im Bundesblatt veröffentlicht.

Gegen diese Verfügung kann innerhalb von 30 Tagen seit ihrer Eröffnung bei der Eidgenössischen Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt, Schwarztorstrasse 59, Postfach 336, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde eingereicht werden.

Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, sofern der Beschwerdeführer sie in Händen hat.

Bundesamt für Kommunikation Die Nichtbezahlung der Verfahrenskosten innerhalb der vorgesehenen Frist löst Verzugszinsen aus.

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Der Entscheid kann von der Adressatin angefordert werden bei: Bundesamt für Kommunikation Nummerierung und Adressierung Zukunftstrasse 44 2501 Biel Telefon +41 (0)32 327 55 11 Fax direkt +41 (0)32 327 55 49

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