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Schweizerisches Band III.

Nro. 55.

Samstag, den 20. Oktober 1849.

Man abonnirt ausschließlich beim nächstgelegenen Postamt. Preis für

das Iahr 1849 im ganzen Umfange der Schweiz portofrei Frkn. 3.

Jnferate sind sxankixt an die Expedition einzusenden. Gebühr 1 Batzer.

per Zeile oder deren Raum.

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Expertenbericht und Entwurf eines

Gesetzesvorschlags über das Münzwesen, mit einem Vorworte in .Form eines Begleitschreibens von.

Herrn Bankdirektor Speiser in Basel an den Bundesrath der schweizerischen Eidgenossenschaft.

(Fortsetzung.)

II.

Wenn in allen Ländern die Münzfragen, ihrer eigenthümlichen Verwicklungen. halber, von mehr als gewöhn-

lich schwieriger Lösung gewesen find, so ist das sicherlich am meisten der Fall in der Schweiz.. Schon die traditionelle Ersolglofigkeit aller Bestrebungen auf diesem Gebiete .macht, daß man mit einem gewissen Mißtrauen, mit . einem Mangel an Zuverficht und Entschlossenheit .

dasselbe betritt. Es wurde zwar behauptet, die Münzzustände Süddeutschlands, vor der Errichtung der KonBundesblatt I. Bd. III.

4

32 vention von 1838, hätten an Zerrüttung die schweizeri-

schen übertroffen; die Richtigkeit dieses Urtheils darf aber in Abrede gestellt werden. Die Staaten, welche in der erwähnten Konvention zur Regulirung ihres Münzwesens sich vereinigten, hatten nur zweierlei Rechnungsmünzen: den Gulden und den Thaler. Freilich war der sächsische Thaler ein verschiedener vom preußischen. Allein ganz Süddeutschland besaß doch im Kronengelde, und der größere Theil Norddeutschlands in der preußischen Währung, ein allgemeines, gleichartiges Zahlungsmittel. In der Schweiz hingegen herrschen dermalen mindestens sechs- bis siebenerlei Rechnungsmünzen und eine noch viel größere Anzahl Währungen, nach welchen das Geld gleichen Namens an einem Orte nicht das Nämliche bedeutet wie am andern. Von effektiven Münzen knrfiren bei uns, außer den vielartigen eigenen, noch diejenigen unserer sämmtlichen Nachbar-

länder: franzöfifches, süddeutsches, österreichisches Geld.

l.lnd je nach den üblichen Geldsorten, welche begreiflicherweise fast überall die der zunächst liegenden Grenzstaaten sind, haben sich für den Geldverkehr Verhältnisse und Gewohnheiten gebildet, die jeder Aenderung instinktiv und auf's hartnäckigste widerstreben. Die mit den bestehenden und gewohnten Geldsorten verketteten Interessen sind es vorzüglich , welche eine Resorm und die Verwirklichung der Einheit im Münzwesen erschweren werden. In jener Vielartigkeit der herrschenden Münz-

süße liegt wohl der hauptsächlichste Beweggrund zur

Reform; es besteht darin aber nicht die befondere Schwierigkeit derselben, denn die Unbequemlichkeit des nothwendigen Uebergangs wird für jeden Einzelnen doch nur eine sein.

^ Die Notwendigkeit der Münzreform darf hier als ein Gegebenes angenommen werden, welches nicht mehr bewiesen zu werden braucht. Der äußere Zweck derselben, nämlich Einheit des Münzsystems für die ganze Schweiz, ist in der Bundesverfassung festgesetzt und daher gleichermaßen als außer Frage gestellt zu betrachten. Wenn aber Einheit erlangt werden soll, so muß die Vielheit aufhören ; das Besondere muß im Allgemeinen aufgehen, nach einem unbestreitbaren natürlichen Gesetz. Ieder muß erwarten, daß in den Allen zu gut kommenden Vortheilen des gemeinschaftlichen Zweckes, er hinlängliche Entschädigung finden werde, für die von ihm verlangten Opfer. Ueberaus fchwer find im vorliegenden Fall diese Opfer nicht ; es handelt sich weit weniger um wirkliche Interessen als um Gewohnheiten und Ansichten.

Dieses vorausgestellt, darf die Untersuchung aus einen freiern Standpunkt sich erheben und bei den Erörterungen über die Wahl des für die Schweiz passendsten und empfehlenswertheften Münzsystems , weniger augenblickliche Konjunkturen als den relativen Werth der vorgeschlagenen Systeme unter sich, berücksichtigen.

Die mehr oder minder großen Schwierigkeiten der Einsührnng werden zwar auch ein beachtenswertes Moment sein; auf der andern Seite soll jedoch nicht übersehen werden dürsen, daß die Zweckmäßigkeit und Haltbarkeit des zu errichtenden Werks eine noch wichtigere Bedingung ist. Wenn tiefeingreifende, manche Verhältnisse störende Aenderungen vorgenommen werden, so finden die Opfer, welche sie auferlegen, nur darin ihre Recht^ sertigung, daß nach Ueberwindung der Unbequemlichkeiten des Uebergangs ein Gewinn sich zeige und die Lage eine wesentlich vorzüglichere sei als zuvor.

34 Es kann auch bei der Unterfuchung, zu welcher hie.mit geschritten wird, fich nicht darum handeln, eine .Reihe der verschiedensten Münzsysteme zu prüfen und das Beste darunter zu erforschen. Eben so wenig darf ein neues, besonderes System konstruirt werden.

.Der Kreis für die Wahl ist bereits umgrenzt, Und es .wäre ein zweckloses, unfruchtbares Beginnen, denselben erweitern zu wollen. Jn der That, bei allen offiziellen und andern Erörterungen über das Münzwesen, ist es als unbestrittener Grundsatz anerkannt worden, daß die Schweiz in ihren Münzeinrichtungen ihren Nachbarn sich anpassen müsse. Die Streitfrage war bloß diejenige, ob es möglich sei, ein System zu bilden, welches mit den beiden hauptsächlichsten der an unsern Grenzen herrschenden Münzfüße harmoniren und als Uebergang oder .Vermittlung zwischen denselben dienen könnte. Und einem die Unausführbarkeit dieses Projekts dargethan Und dasselbe sogar von seinen Urhebern aufgegeben worden .ist, befchränkt fich der Streit daraus, welchen der beiden erwähnten Münzfüße - den süddeutschen oder den sranzöfischen - die Schweiz zu dem ihrigen machen solle.

Die weitere Frage, in welcher Form dieses Letztere zu geschehen habe, ob nämlich die schweizerischen gewohnten .formen gerettet und mit dem Wesen des anzunehmenden fremden Münzfußes iu Uebereinstimmung gebracht .werden müssen/ oder ob es besser sei, ein neues Münzsystem in allen seinen Theilen, also auch in seiner Form und in seinen Benennungen fich zu eigen zu machen, diese Frage kann füglich eine untergeordnete heißen.

Zuerst wird es sich . um das Wefeu handeln, um die Wahl zwischen dem Gramme und der kölnischen Mark, zwischen dem Fünffrankeufiück und dem Gulden. Und

35 wenn hierin entschieden sein wird, mag alsdann die Untersuchung an die Reihe kommen, ob, zur Verminderung der Schwierigkeiten des Uebergangs, die Eintheilung in Schweizerfranken und Batzen beizubehalten fei, ob entweder der fünfunddreißigfie Theil eines Fünffrankenstückes oder der fünfzehnte Theil eines Guldens den Namen ,,Batzen" bekommen solle, oder ob mit dem Gulden der Kreuzer, mit dem Fünffrankenftück der Centime in dem schweizerischen Münzsysteme ihre Stelle finden werden.

. Im Iahr 1832, als ein allgemein schweizerisches Münzsystem berathen und in den Entwurf zur Bundesverfassung niedergelegt wurde, war von dem süddeutschen Gulden noch keine Rede; der Kronenthalerfuß zu 2454/100 fl.

auf die feine kölnifche Mark herrschte in Süddeutschland unter dem Namen eines sl. 24- Fußes , den das Publikum zu befitzen glaubte. Sogar St. Gallen hatte kurz vorher diesen Pseudo-Vierundzwanzigguldenfuß in gutem Glauben in feine neue Verfassung aufgenommen, obgleich seit vierzig Iahren Iedermann in einer um 21/4 o/o schlechten Währung Zahlungen leistete und empfieng.

Diese und andere Unvollkommenheiten des deutschen Münzsystems wurden damals aufgedeckt und trugen wahrfcheinlich dazu bei, daß die östlichen Kantone dem Projekt einer allgemeinen schweizerischen Münzreform keinen sehr bedeutenden Widerstand entgegensetzten.

Ohne Rückhalt war jedoch die damalige Zustimmung jener Kantone nicht; denn wegen dem Protest von St..

Gallen mußte aus dem Entwurf die sehr wesentliche Bestimmung der Reduktion alter Geldverträge in den neuen Münzfuß gestrichen werden. Deutfchland - nemlich diejenigen Staaten desselben, welche den. Zollverein bilden - hat seitdem, im Jahr 1838,. seine Münzre-

36 form bewerkstelligt, und es ist nicht zu läugnen, daß dieselbe, . obgleich bei Weitem nichts Vollkommenes, doch anerkennungswerthen Erfolg gehabt, und daß das Beste erreicht worden ist, was unter den obwaltenden Umständen erwartet werden durfte. Die sämmtlichen kleinern und größern süddeutschen Staaten besitzen nunmehr ein

gemeinschaftliches, sehr gut ausgeprägtes Zahlungsmittel, .welches mit demjenigen Preußens und Sachsens in einem bequemen Verhältniß - 7 zu 4 - steht. Deßwegen genießt aber der süddeutsche Gulden in den zum Münzverbande gehörigen Thalerstaaten keinen gesetzlichen Kurs ; er verliert sogar dort bei der Ausgabe. Dafür hat sich hingegen diefe Sorte vortrefflich in das schweizerische Batzensystem hineingefunden. Nicht fowohl die Sorg-

lofigkeit der Regierungen ist des Eindringens der Gulden anzuklagen, wodurch der Münzfuß eines großen Theils der Schweiz um mehr als 1 ^ verschlechtert worden ist ; sondern es muß dieß vielmehr einem zufälligen Umftande zugefchrieben werden, der freilich keine

.Wirkung gehabt hätte gegen ein wohleingerichtetes Münzsystem. Jene Münzsorte, bei einem runden , dem Verkehr sehr bequemen Nennwerthe, hat nämlich im Gehalt einen Minderwerth, dessen Betrag nicht bedeutend genug ist um am einzelnen Stück beachtenswerth zu scheineu, wobei aber der Geldhändler, welcher auf Summen

spekulirt, hinlänglichen Vortheil zu finden vermag. Deß-

wegen, als die Guldeu erschienen, zog man sie sofort nach der Schweiz, und kaufte vermittelst derselben die werthvollern franzöfifchen groben Sorten auf, von denen man, im kleinen Verkehr wenigstens , bald .keine mehr sah. Jn den östlichen Kantonen war das Verhältniß ein ganz. verschiedenes. Dort hatte man keine Ver-

schlechtere des Münzfußes zu beklagen ; die Einführung

37 der Gulden übte die nämliche Wirkung aus wie in Süddentschland selbst, zu dessen Münzgebiet jener .^heil der Schweiz von jeher gehört hatte. Die östlichen Kantone haben an den vortheilhaften Resultaten der Münchenerkonferenz den gleichen Gewinn gefunden wie die Staaten des deutschen Münzvereins selbst; ihre Währung ist nicht verändert, sondern nur konsolidirt und verbessert worden. Ein hinlänglicher Grund für diefelben, gegenwärtig fester als im Iahr 1832 daran zu halten.

Für die ganze Schweiz ist aber durch das Eindringen der Gulden die Gestalt der Münzverhältnisse eine verschiedene geworden von derjenigen im Iahr 1832 , und wenn der dermalige faktifche Zustand allein maßgebend fein dürfte für die Bestimmung der Zukunft, so würde der deutsche Münzfuß wohl das Uebergewicht in der Waagschale befitzen. Andere, tiefer liegende Gründe verdienen jedoch Erwägung, wenn es sich darum handelt, einen Schritt zu unternehmen von fo folgenreicher Wichtigkeit. Allerdings ist das Bestehende ein beachtenswerthes Moment bei jeder vorzunehmenden Reform; allein der Grad von Berücksichtigung , welchen es verdient, hängt doch imnter v.on seinem relativen Werthe ab.

Zugegeben, daß es thoricht wäre, zu weitgreifenden Aenderungeu zu schreiten, einem zwar positiven Vortheil zu lieb, dessen Gewinn aber unter dem Verhältniß der zu .überwindenden Schwierigkeiten stünde, so wird man doch anderseits nicht bestreiten, daß, wo die Unerträglichkeit des herrschenden Zustandes eine Resorm nothwendig macht, es wohl der Fall sein kann, Bestehendes in Frage zu stellen. Und dieses um so eher, wenn das fragliche Bestehende in illegitimer Weise sich eingeschlichen hat und noch weit davon ist,. ein historisches Recht sich erworben zu haben. Man pflegt freilich, von einem sogenannten

38 "praktischen" Standpunkte aus, vor Theorien" zu warneu. Wenn das Wort .Theorie in seinem wahren Sinne nichts Anderes bedeutet, als die Erforschung des natürlichen Ganges der Dinge, die Kenntniß der Bedingnngen, nach denen Wirkung an Ursache, Resultate an That. sachen sich knüpfen, so find solche Warnungen zurückzuweisen. Praxis ohne Theorie ist nur ein plan- und gedankenloses Handeln, ein Einherschreiten ohne zu wissen wohin. Und diese Sorte von "Praxis" , welche am zunächst Gegebenen sich anklammerte und die Folgen da-

von dahingestellt sein ließ, ist es. gerade, die im Münzwesen uns so trostlose Zustände bereitet hat. In den nämlichen Fehler zu verfallen, und das Bestehende anzunehmen und gutzuheißen aus keinem andern Grunde als weil es einmal besteht und weil es Ueberwindung kostet davon zu lassen, wird jetzt wieder von verschiedenen Seiten angerathen, und nach diesen Meinungen wäre allerdings eine weitere Untersuchung überflüssig.

Wenn die Macht der herrschenden Verhältnisse so gewaltig ist, daß nichts übrig bleibt, als fich zu fügen, so wäre .es eitle Mühe nach dem Bessern zu forschen. Allein jene Verhältnisse liegen nicht außer dem Bereich des menschlichen Willens ; sie haben fich gebildet auf bekanntem, unserer Einwirkung offenem Wege; sie find entstanden, zwar nicht durch unser Zuthun, aber durch unser Zulassen. Und auf dem gleichen Wege, wie sie fich ge-

bildet haben, ist es möglich sie zu modifiziren oder zu vertauschen, wenn die Notwendigkeit davon in die UeberBeugungen gedrungen ist und man zweckbewußt die Mittel zu wählen versteht. Es ermangelt durchaus der Begründung, wenn behauptet wird, die Wahl eines Münzsyfiems sei für die Schweiz nicht mehr frei; innert gewissen Grenzen ist fie es unbedingt; nichts darf aber versäumt

39 werden, diese Wahl aufzuklären und von den verschiedenen Bahnen, die sich öffnen, zu zeigen, wohin sie führen.

. Der Grad von Vorzüglichkeit eines Münzsystemes wird bestimmt durch das Zusammentressen einer Anzahl Bedingungen verschiedener Natur, worin der Maßstab zu suchen ist für die Vergleichung konkurrirender Systeme.

In erster Linie muß von einem Münzsystem verlangt werden: Zuverläßigkeit der Geldsorten in denen dasselbe verkörpert ist; für die Schweiz - bei ihrem nach allen Richtungen sich erstreckenden Handel - ist überdieß die ausgedehnteste Gangbarkeit der zu wählenden Geldsorten ein sehr wesentlicher Punkt der .Berückfichtigung. Das Vorhandensein der letztern Eigenschaft

implizirt übrigens die Erfüllung der erstgenannten Bedingung; eine Geldsorte, die nicht alle Gewähr der Zuverläßigkeit darbietet, wird nie zu einer ausgebreiteten Circulation gelangen. Hingegen ist es möglich , - und tatsächliche Beweise hievon liegen im Gulden vor, daß eine in Beziehung auf Vollkommenheit der Prägung und Genauigkeit des Gehalts untadelhafte Münzsorte dennoch nur ein sehr beschränktes Umlaufgebiet gewinnt.

Die Münzen eines großen, handels- und industriereichen Landes , sowie auch die Geldsorten eines seit lange bestehenden Systems werden bekannter und überall beliebter sein, als diejenigen eines kleinern verkehrsärmern Staates, dessen Münzsystem noch ein neues ist. Eine gangbare Münze befitzt aber, bei gleichem innern Gehalt, mehr Werth als die minder bekannte, weil die Erstere leichter anzubringen ist, sogar gesucht wird, während die .Letztere, da wo fie keinen Zwangskurs hat, oft nur gegen Verlust Abnehmer findet. Deßhalb wird ein Land, das keine eigenen Münzen für den großen Verkehr prägt, sondern seinen Bedarf an Geld vom Ausland kaufen

40 muß, sein Augenmerk dahin zu richten haben, daß es diejenigen Münzsorten für seine Circulation sich sichert, die es bei seinem auswärtigen Handel am vortheilhaftesten wieder verwenden kann. In diesen Hinsichten besitzt aber, von den beiden konkurirrenden Münzsystemen, das französische entschiedene Vorzüge vor dem süddeutschen. Was die technische Beschaffenheit .der Münzsorten betrifft, so ist zwar nicht zu läugnen, daß die Prägung des Guldengeldes eine gelungenere, schönere

heißen kann als diejenige der sränzösischen Stücke.

Allein das ist nur. ein äußerer Vorzug, der nicht weiter reicht als bis zum Auge. In Beziehung aus die Zuverläßigkeit des Gehalts läßt sich gegen die französischen Münzen um so weniger einwenden , als ihre allgemeine Beliebtheit und Gangbarkeit das beßte Zeugniß hiefür ablegt. Das Fünffrankenstück ist eine Weltmünze, welche nicht nur in Europa, sondern in allen überseeischen Ländern mit Vortheil in Zirkulation gebracht werden kann ; es verdrängte überall den spanischeu Piaster, der früher das allgemeine internationale Zahlungsmittel bildete. Der süddeutsche Gulden hingegen - außerhalb der Grenzen seines eigenen Münzgebiets, zu dem jetzt sreilich ein Theil der Schweiz gehört - ist kaum bekannt und nur mit Verlust anzubringen. Im größern Theile von Deutschland selbst, ist derselbe eine sremde Münzsorte. Eine peremptorische Thatsache, wenn es fich um die Vergleiche zwischen dem Gulden und dem Fünffrankenstück handelt, ist sicherlich die folgende. Der Gulden, nach Frankreich gebracht, wird nirgends , selbst aus den Grenzen nicht , höher zu verwerthen sein, als zu Fr. 2. 10, während sein innerer Gehalt Fr. 2. 121/10 gleich kömmt; also mit einem Verlust von 1 Prozent. Das Fünffrankenstück in.Deutfch-

41 land hingegen ist gesucht zu fl. 2. 213/4.. und gilt sogar zeitenweise fl. 2. 22, wie man aus jedem FrankfurterKursblatt sich überzeugen kann. Der erstere Kurs bildet die Rarität von 501, der letztere von 502Centimes; Fünffrankenthaler in Deutschland gewinnen also 1/5bis 2/5Prozent.

Der vorstehenden Thatsache gegenüber -- auch wenn sie für sich allein bestünde - sollte kein Zweisel mehr bestehn, welchem Systeme die Schweiz sich anzuschließen habe, dem süddeutschen oder dem franzöfischen. Es geht klar daraus hervor, daß dasjenige ...Quantum Silber, aus welchem unsere Zirkulation besteht, über ein Prozent mehr werth ist unter dem französischen Gepräge als unter dem deutschen. Auf der. Summe unserer Zirkulation macht diese Differenz mehr als eine Million aus; sie

bezahlt sich allerdings nicht auf einmal ; allein so oft die Schweiz in den Fall kömmt, franzöfische Valuta mit ihrem süddeutschen Gelde sich verschassen zu müssen, erneuert sich der Verlust. Einen bedeutenden Theil unserer Konsumtionsartikel aller Art beziehen wir aus .Frankreich oder über Frankreich; Paris ist, unter den ausländischen Wechselplätzen, derjenige, wo bei Weitem die größten

Geldumsätze der Schweiz stattfinden. Es ist ein Irrthum, wenn behauptet wird, unser Geldverkehr mit Deutschland überwiege den mit Frankreich; diese Behanptung ist eben so unrichtig, als wenn man vorgeben wollte, der Kapitalienumsatz von St. Gallen und Zürich sei bedeutender, als der von Genf, Neuenburg und Basel.

Wenn man Piemont einrechnet, welches ebenfalls dem französischen Münzsystem huldigt, so steht auch der Waarenverkehr mit Deutschland erst in zweiter Linie. Nimmt nun die Schweiz den süddeutschen Münzfuß an, und ihr zirkulierendes Medium ist der Gulden, so wird bei jeder Transaktion mit Frankreich , wo der Gulden in sranzöfi-

42 sches. Geld nmgewandelt werden muß, wie bereits erwähnt, ein Verlust .entstehen, vergrößert durch dienothwendig dazu kommenden Geldwechslergebühren. Setzt man aber den umgekehrten Fall, das Zahlungsmittel der Schweiz sei das Fünffrankenstück, so wird sie, im Verkehr mit Deutschland, zu dem Kurs von fl. 2. 213/4

bis sl. 2. 22, die Differenz von 1/5 % bis 2/5 % zu ihren Gunsten haben; ja es ist mit Sicherheit vorauszusehen, daß alsdann bei unsern süddeutschen Nachbarn sehr bald ein Abusiv-Kurs von sl. 2. 22 kr. für den Fünffrankenthaler sich bilden werde. In diefem Falle aber dürften die östlichen Kantone ihren Geldverkehr ans vortheilhafterm Fuß betreiben als bisher; wenn sie auch genöthigt sein werden, aus Deutschland das Fünffrankenstück zu dem gleichen Kurs im kleinern Verkehr zurückzunehmen, zu welchem sie es ausgeben, so find sie stets im Stand aus Frankreich sich dasselbe wohlfeiler wieder zu verfchaffen. Man darf diefe Richtung noch weiter verfolgen. Jener nämliche Abusiv-Kurs von fl. 2. 22 für das Fünffrankenftück, welcher für Süddeutschland vorauszusehen wäre, im Falle, daß die Schweiz zum französischen Münzfuß überträte,. mü.ßte im umgekehrten

Falle in der Schweiz selbst sich bilden , wenn nämlich diese letztere den 241/2 Gulden- Fuß annähme. Bereits gegenwärtig wird in der westlichen Schweiz, im kleinern Verkehr, der Fünffrankenthaler zu 351/2 Batzen, alfo zu fl. 2. 22 angenommen, und diese neue Abufivwerthung verbreitet fich stets werter. Es darf mit Bestimmtheit vorausgefetzt werden, daß sowohl bei einer Fortdauer des gegenwärtigen Status .quo als bei einer legaleu Einführung des süddeutschen Guldenfußes die Verbreitung des Fünffrankenstücks zu 35 1/2 Batzen oder zu fl. 2. 22 schnelle Fortschritte machen würde; es wäre dieß

43 eine neue Verschlechterung des Münzfußes um 3/7 % In beiden Alternativen ist nicht zu zweifeln, daß das französische Geld das deutsche wieder von unferm Boden verdrängen wird. Hieraus geht aber hervor, daß die Einführung des sl. 24 1/2 Fußes in der Schweiz einen bereits entwickelten Keim der Zerstörung mit fich zur

Welt brächte , und daß diejenigen nicht weit genug blicken, welche mit der Annahme des gegenwärtig schlechtesten Münzfußes das Einreißen von Abufivkurfeu ein- für allemal abgeschnitten glauben.

Bei den vorstehenden Erörterungen ist vorausgesetzt, daß Niemand daran denke, einen Münzfuß einführen oder aufrechthalten zu wollen, vermittelst Verboten und Strafen. Solche Mittel haben als durchaus unzulänglich sich erwiesen , sogar in Zeiten , wo den Regierungen eine weit größere materielle Macht zu Gebote stand als

jetzt. Ein System , das nicht in fich selbst die Elemente des Bestandes findet, ist ein verfehltes und muß aufgegeben werden, und wo Abufivkurse, der Krebs aller unvollkommenen Münzsyfteme, sich zeigen, ist fast immer etwas versäumt worden. Abufivkurse find wie Schmal rotzerpflanzen; an einer festen, glatten Oberfläche vermögen sie keine Wurzeln zu fassen , in der kleinsten Ritze nisten sie sich aber ein. Darum erheischt die Konstruk-

tion oder die Wahl eines Münzsystems die sorgfältigste,

gewissenhafteste Prüfung ; denn fehler auf diesem Gebiete rächen sich wohl unvermeidlich, find aber selten mehr gut zu machen.

Eine weitere Bedingung der Vorzüglichkeit eines Münzsystems, welche den zweiten Punkt der unternommenen Vergleichung zwischen dem süddeutschen und dem französischen System bildet, ist die Gewähr fürBestand. Schon die gegenwärtigen Erörterungen an sich.

44 selbst find ein greifbarer Beweis der Schwierigkeiten , welche Aenderungen oder Uebergänge im Münzwesen begleiten. Und die Wiederkehr solcher lästigen und stets nachtheiligen Krisen zu vermeiden, dadurch, daß das anzunehmende System möglichst zuverläßige Elemente der Dauerhaftigkeit enthalte, ift wohl eine der wichtigsten Rückfichten bei münzpolitischen Unternehmungen. Wenn in jener Beziehung die Vergangenheit als eine Gewähr für die Zukunft angenommen werden mag, so darf erinnert werden , daß das franzöfifche Münzsystem seit bald sechszig Iahren besteht, und noch nie ist ein Vorschlag erhoben worden, dasselbe zu ändern. Wohl aberhaben wir gesehen andere Länder -- Belgien, Piemont, Parma, -sich dasselbe aneignen, so daß es gegenwärtig über eine

Bevölkerungszahl von fast fünfzig Millionen herrscht.

In Deutschland selbst ist die Zahl der Anhänger desselben nicht gering, und der Anschluß ist schon wiederholt und von wichtigen Seiten empfohlen worden.

Daß die Annahme des süddeutschen Münzfußes in ..Frankreich oder in Belgien vorgeschlagen worden wäre, davon liegen keine Anzeigen vor. Es besteht dieser fl. 241/2 Fuß übrigens erst seit eilf Iahren-- nachdem er freilich unter dem falschen Namen eines fl. 24 Fußes seit vierzig Iahren regiert hatte.. Seine Herrschast erstreckt sich nicht weiter als über Süddeutschland, mit einer Bevölkerung von zehn Millionen Seelen. Er wird also uneigentlicherweise "Reichsfuß" genannt; denn sein Gebiet umfaßt kaum einen Viertheil des deutschen Reichs.

In Preußen und Sachsen, obgleich diese Staaten der Münzkonvention angehören, ist der baierische oder der

würtembergische Gulden kein gesetzliches Zahlungsmittel ; in Hannover, den Hansestädten, sowie in Oesterreich, noch viel weniger.. . .

45 Auch in Deutschland zeigt sich das Ringen nach Einheit als ein hervortretendes Element der gegenwärtigen

politischen Kämpfe. In wie weit dieses Bedürsniß aus Erfüllung hoffen darf, ift hier der Ort nicht zu untersuchen; allein man kann annehmen, daß selbst das geringste Maß, welches zu erwarten steht, über das Gebiet der materiellen Interessen sich erstrecken und also auch das Münzwesen umfassen wird. Es ift wohl einer der nächftliegenden und ungefährlichsten Wünsche des wiedererwachenden Nationalgefühls, daß die , Verkehrsschranken im eigenen Lande fallen und daß wenigstens im allgemeinen Lauschmittel die Einheit verwirklicht werde.

In diesem. Fall werden aber drei Münzsysteme bei der Wahl konknrriren, wenn nicht etwa die Errichtung eines neuen, vierten vorgezogen wird. Zu der kosmopolitischen Träumerei eines Weltmünzfußes, welche von dem abgetretenen nordamerikanifchen Finanzminister angeregt wurde, dürften die praktischen deutschen Staatsmänner sich kaum versteigen, sonst möchte der in Deutschland schon oft vorgeschlagene Anschluß an das '.französische System der einfachste Weg nach jenem Ziele sein.

Die drei hauptsächlichsten der bestehenden Münzfüße

in Deutschland sind folgende :

^

Der österreichische fl. 20 Fnß , dessen Gebiet umfaßt .

37 Millionen Menschen; Der preußische 14 Thalerfuß, dessen Gebiet umfaßt 20 Millionen Menschen; . Der süddeutsche fl. 241/2 Fuß , dessen Gebiet umfaßt 10 Millionen Menschen.

Es dürfte wohl vergebene Mühe sein , nach den eigen-

thümlichen Vorzügen zu fragen, welche dem fl. 24 ^ Fuß , als dem fchwächsten und von keinem großen Staate

46 verteidigten . den Triumph bei einer stattzufindenden Wahl in Ausficht stellen könnten. Wohl aber ist alle Wahrscheinlichkeit vorhanden , daß er weichen und untergehen muß, sobald die rückgekehrte Beruhigung Deutschlands zu Münzreformen Zeit Und Raum gönnen wird.

Und auch in dem Falle würde er untergehen, und zwar noch schneller, wenn der politische Zersetzungsprozeß, wovon einzelne süddeutsche Staaten Symptome zeigen, weiter um fich greifen, und, nach dem wahrscheinlichen Gang der Dinge, zu einer Assimilation mit einem der beiden größern Reiche führen sollte. Was würde dann das münzpolitische Loos der Schweiz sein, die mit Opfern aller Art dem ephemeren System fich angeschlossen hättet Die Opfer. wären vergeblich gebracht worden, und alle Unbequemlichkeiten und Widerwärtigkeiten des Uebergangs wären von Neuem durchzumachen.

Noch ein weiterer Punkt dürfte hier Beachtung verdienen, der wichtiger ist als er dermalen scheinen mag.

Preußen hat seit langen Iahren Papiergeld, aber nicht im Uebermaß, und die vortreffliche Finanzverwaltung dieses kräftigen Staats gewährt alle Garantie für dessen

Solidität. Allein die kleinern Staaten Süddeutschlands sind in der neuesten Zeit durch die Noth auch auf die schiefe fläche der Papiergeldemiffionen gedrängt worden.

Die Kammern von Würtemberg und Baden haben am Anfang dieses Iahres, trotz hartnäckigem Widerstande ihrer finanziellen Autoritäten, Papiergeld mit Zwangskurs dekretirt, zwar in mäßigen Summen; allein zur Stunde weiß Niemand, ob der erste Schritt nicht einen zweiten nach fich . ziehen wird. Ein Land, welches das Münzsyfiem dieser Staaten zu .dem seinigen machte, das.

ihrem Münzgebiet gewissermaßen sich einverleiben .wurde,.

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vermöchte kaum von .diesem gefährlichen Umlaufmittel sich frei zu halten und übernähme damit einen Theil der unver- .

zinslichen Staatsschuld jener Länder, zu einer Zeit, wo.

die verzinslichen Papiere derselben. immer noch weit unter Pari stehen. Man wird hier einwerfen, Frankreich habe seinen Banknoten auch Zwangskurs gegeben; es ist dieß

richtig; allein. die französische Bank ist .eine reiche, . sehr.

gut verwaltete Anstalt, welche in baar oder .in sonstigen Valuten effektive Kapitalien befitzt, die zurDeckung jener.

Noten eigens bestimmt find und dett Betrag davon weit übersteigen. Das deutsche P.apiergeld hingegen beruht einzig auf dem Staatskredit. Der geringste Nennwerth der französischen Banknoten beträgt .übrigens Fr. 100; .sie. werden also nie in den kleinern Verkehr dringen und so gefährlich .werden wie deutsche Fünf- Gulden oder .

Thalerscheine.

.

.

.

.. . ^ Nach so gewichtigen Vorzügen des franzofischen Münzsystems vordem süddeutschen, welche aufgezählt worden sind, ist. es kaum am Platze, noch. eines, in manchen Augen so untergeordneten , zu erwähnen, wie desjenigen der bequemern Rechnungseintheilung. Man darf zugeben,

daß eine sechszigtheilige Münzeinheit nicht ohne gewisse

Vortheile ist, beim kleinen Verkehr ; die allgemein bequemere Rechnungsweise wird aber stets die hundert.theilige bleiben, welche in Frankreich, in Nordamerika, Rolland und in Rußland gilt. Und im vorliegenden Falle sollte es auch erlaubt sein, hervorzuheben, daß fast die ganze Schweiz mit dem Dezimalsystem vertraut ist, während nur in einigen wenigen Kantonen die Kreuzerrechnung im gewöhnlichen Leben ausschließlich herrscht.

Wenn also ein Münzsystem gewählt werden soll, in welches das Volk bald sich hineinzufinden vermag, so darf.

es nicht dasjenige sein, welches drei Viertheilen der Bnndesblatt I. Bd. III.

5

48 Schweiz unbekannt ist, es darf nicht dasjenige fein, welches vom Dezimalsystem, dessen Einführung in das Münzwesen als ein Fortschritt gefeiert wurde, uns zum sechszigtheiligen zurückführte. Es ist freilich vorgeschlagen worden, das Dezimalsystem des Schweizerfrankens beizubehalten für den mit der Guldenrechnung nicht vertrauten Theil der Schweiz, und bloß den Münzfuß in ein übereinstimmendes Verhältnis mit dem füddeutfchen zu bringen; die östlichen Kantone dagegen sollten bei dem Gulden verbleiben. Dieser Vorschlag steht aber im Widerspruch mit dem von der gesetzgebenden Behörde wiederholt sanktionirten Grundsatz der Einheit und Gleichsörmigkeit des Münzsystems für die ganze Schweiz.

Wenn aber zweierlei Systeme nicht zulässig sind , so

muß zu der Wahl desjenigen von beiden geschritten werden, welches als das in den wichtigsten Beziehungen vorzüglichere erkannt worden ist. Als solches geht aber aus den vorstehenden Untersuchungen das franzöfifche Münzsystem hervor, dessen Annahme demnach der Schweiz, bei ihrer bevorstehenden Münzreform, zu empfehlen fein möchte.

Es bleibt nun noch ein Punkt zu erörtern, welcher bis zur Erledigung .der Hauptfrage ausgestellt worden ist, die Frage nämlich: ob mit der Annahme des einen oder des andern der .beiden konkurrirenden Systeme auch die Formen, Eintheilungsverhältnisse und Benennungen des gewählten einzuführen seien; oder ob es zweckmäßiger wäre, zur Verminderung der Schwierigkeiten des Uebergangs, die bestehende fchweizerifche Münzeinheit beizubehalten und dem betreffenden neuen Münzfuße anzupassen. Der letztere Vorschlag ist von beiden Seiten, von den Anhängern beider Systeme gemacht worden.

Es muß hier unterschieden werden zwifchen Wefen und

49.

Form. Ein Schweizerfranken von 363/4 auf die komische

Mark oder zu 2/3 Gulden ist,. bei Gleichheit des .groben Zahlungsmittels, dem Wesen nach der fl. 241/2 Fuß; die beidseitigen Münzen mögen verschiedene Eintheilungen haben, der Gulden mag 11/2 Franken oder der Franken -/3 Gulden heißen, so stehn fie beide in einem Ableitungsverhältniß zu dergleichen Grundlage, der kölnischen Mark. Ebenso ein Schweizerfranken zu 63/7 Grammen sein Silber gegenüber dem französischen Franken. Die letztere Münzeinheit ist allerdings eine verschiedene; allein auch hier wieder besteht die nämliche Grundlage, der Gramme, sowie ein einfaches gegenseitiges Reduktionsverhältniß. Das grobe Zahlungsmittel in beiden Systemen ist das Stück von 25 Grammen Silber 9/10 fein, hier 31/2 Franken, dort Fünffrankenftück benannt.

Und an dem groben Zahlungsmittel haftet der Münzfuß, nicht aber an den Unterabtheilungen. Indem man nun die Uebereinstimmung mit demjenigen Münzsystem, an das man fich anschließen will, auf die beidseitigen gröbern Sorten beschränkt, den Begriff der Münzeinheit aber und die Unterabtheilungen unverändert läßt, so werden, dem Wesen nach, alle die Vortheile erlangt, welche der Anschluß an ein festes Münzsystem darbieten kann. Zugleich wäre die Abweichung vom Bestehenden eine so geringe, daß der Uebergang aus kaum fühlbare Weife von Statten gehn würde. Das Volk gewöhnt fich leicht an neue Münzen, schwer aber an eine neue Rechnungsart und vielleicht noch schwerer an einen Tausch der Münzeinheit, welche seinen Werthmaßftab bildet und in seinen Begriffen viel tiefer wurzelt als man glauben möchte. Diesen Schwierigkeiten einer Umgestaltung auszuweichen, war der leitende Gedanke bei der im Jahr 1834 konkordatweise bewerkstelligten Maß- und

50 Gewichtreform. Man behielt die gewohnten Maßeinheiten - Fuß, Pfund u. s. w. - bei, und änderte daran nur soviel, als.es bedurfte, um sie mit dem metrischen System in ein einfaches, genaues Verhältniß zu bringen. Der Erfolg war kein unbefriedigender.

Bei einer Münzreform mögen indeß noch andere Erwägungen in Betracht kommen. Die Münze ift zu-

gleich Werth und Werthmaß:, fie zirkulirt, und Abweichungen vom Normalmaß, welche sich einzudrängen .wissen, pflanzen aus einer Hand in die andere sich fort.

Deßwegen muß ein Münzsystem noch viel besser verwahrt und befestigt fein, als ein sonstiges Maßsystem, und bei der zu unternehmenden Reform handelt es fich wirklich weniger darum , daß sie mit möglichst geringen Schwierigkeiten zu Stande komme., als daß es eine vollständige sei und ihr Resultat Dauer verspreche. In dieser Beziehung aber liegt dieBesorgniß nicht fern, es möchte mit der Beibehaltung des Batzens auch der Abufivkurs .des Guldens nicht zu entwurzeln sein, und wenn das Letztere .nicht gelänge, so müßten alle übrigen Maßnahmen und Opfer vergeblich heißen. Unser Münzwesen bliebe verwirrt; das Ziel der Reform wäre gänzlich verfehlt. Dieser Gefahr vorzubeugen, gibt es freilich kein anderes Mittel, als das vollständige Aufgeben der alten formen, unter deren Schutz dasUebel eingedrungen ist und seinen Keim in die neuen Einrichtungen übertragen .würde. Das französische Münzfyftem ist in seinen Ab...heilnngen mit dem süddeutschen unverträglich, führt alfo die erwähnte Gefahr nicht mit fich. Es steht kaum zu beforgen, daß der Gulden, dessen innerer Werth Fr. 2. 12 gleichkömmt, einen Kurs von Fr. 2. 15 in der Schweiz gewinnen werde, während er. in Frankreich nicht .mehr als Fr. 2. 1() erlangt. Ienes um so we-

51 niger, als Fr. 2. 15 keine hinlänglich ründe Werthung find, um dem hinschleichen eines solchen Abusivkurses .Vorschub zu leisten. Diese. Gründe sprechen dasür, daß

der Schritt ganz gethan.nnd das französische^ Münzsystem nicht nur in seiner Grundlage, sondern auch in seinen formen Und Abtheilungen angenommen werde.

Die hiedurch vermehrten Schwierigkeiten des Uebergangs wolle .'man fich nicht verhehlen; indessen, die menschliche Natur ist .so beschaffen, daß fie zuweilen in . ganz Neues und Fremdartiges leichter Hinein fich findet, als. in kleine Abänderungen des Gewohnten. Diese psychologische .Wahrnehmung mag geeignet sein, über-

mäßige Besorgnisse zu beschwichtigen. .

Mit der vorstehenden Bemerkung. soll jedoch die Frage

der Ausführbarkeit .des in der gegenwärtigen Schrift.

begründeten Vorschlags keineswegs abgemacht sein. Es wäre eine wesentliche Lücke dieser Arbeit, wenn fie über die Proteste hinweggehn wollte, .welche., wie von jeher so auch diesesmal, aus den östlichen Grenzkantonen gegen allgemein schweizerische Maßnahmen im Münzwesen er-.

hoben worden find. Allerdings befitzt unter den neuen eidgenösfischen Verfassungsformen der Widerstand .einzelner Stände nicht mehr die Kraft, alle Reformbestrebungen zu .vereiteln; ein Beschluß, welcher mit Stim.menmehrheit von der gesetzgebenden Bundesbehorde ge-

saßt wird, hat jetzt legale Geltung für das ganze Land.

Iedoch hieße es auf lockern Boden. bauen, wenn auf die bloße Grundlage .eines Mehrheitsbeschlusses neue Einrichtungen gestutzt werden wollten, gegen die von beachtenswerten. Seiten .starke Abneigung ausgedruckt worden ist. Eine Lebensbedingung. guter Gesetzgebung besteht überall darin, daß die Gesetze die Meinungen derer für fich. haben, welche denselben fich unterziehn sollen.

52 ^.lnd diefes ist besonders unerläßlich bei der Münzgefeizgebung, zu deren Unterstützung die sonst so bequemen Regierungshilfsmittel von Verboten und Strafen durchaus untauglich find. Hiemit kann indessen nicht gemeint sein, daß die nun einmal allgemein als nothwendig anerkannte Reform unsers Münzwesens nur auf dem Wege der Vereinbarung und .freiwilligen Zustimmung aller ein-

zelnen Betheiligten stattfinden dürfe. Ein folches Ereigniß abwarten oder erringen zn wollen, hieße den gegenwärtigen Zustand auf ewig verlängern. Verfchiedenheit der Ansichten und Interessen wird immer bestehn und Vorschläge nach jeder Richtung werden stets Bestrebungen nach entgegengesetzten Richtungen in ihrem Wege finden. Deßwegen - und weil sonst alles gemeinschaftliche Handeln unmöglich, jedwede Thätigkeit eines Staats paralyfirt wäre - bestehn Schranken, über welche hinaus der .Widerstand gestörter Gewohnheiten und sogar verletzter Interessen aufhören muß. Mit der Machtvollkommenheit, solche Schranken aufzurichten, ist aber fchwere Verantwortlichkeit verknüpft. Die gewissenhafteste Umficht muß daher jeden Schritt des Gesetzgebers leiten. Maßnahmen zu .ergreisen und Gesetze zu dekretiren, ohne zuvor auf's Sorgfältigste und Gründlichste untersucht zu haben, ob die dawider sich sträubenden Interessen nicht geschont, die entgegenstehenden Meinungen nicht. versöhnt werden können, würde ein Verkennen oder ^Mißachten aller moralischen Bedingungen legislatorischer Wirksamkeit sein.

Die schweizerische Münzgeschichte der vergangenen dreißig Iahre zeigt, wie der Gedanke der Einführung des franzöfischen Münzfußes, von geringen Anfängen ausgehend, nach und nach in dem Grad Boden gewann, daß imIahr1839 eilf Kantone, mit einer Bevölkerung von fast zwei Drittheilen der Schweiz, als Anhangendes-

53 selben sich bekannten. Unter den übrigen eils Kantonen findet. sich eine namhafte Zahl, deren Anfichten neutral heißen. dürfen insofern, als denselben .in erster Linie an der Einheit und Ordnung im schweizerischen Münzwesen liegt, die Wahl des Münzsystemes aber eine untergeordnete Frage für fie ist. Auf einen verschiedenen Standpunkt stellen sich die östlichen Grenzkantone, vornämlich St. Gallen, von wo kompetente Stimmen sich erhoben haben, welche die Beibehaltung des süddeutschen Münzfußes zur Lebensfrage machen, während sie der Einheitsidee eine mindere Bedeutung zuzusprechen scheinen.. Wenn Alles begründet wäre, was von dieser Seite eingewendet worden ist, so bestünde wirklich bei der Annahme des französischen Münzfußes keine andere als die traurige Alternative, entweder das Gesetz in den^ dortigen Gegenden unausgeführt zu lassen, oder aber durch dessen Ausführung jene Bevölkerungen in ihren Interessen auf das Empfindlichste zu verletzen.

Wie .oft aber hat man nicht gesehn, daß Anfichten und Gewohnheiten in den Augen derer, die daran hingen, die Gestalt wirklicher, materieller Jnteressen annahmen, während die Folge bewies, daß man die Form mit dem Wesen, die Schale mit dem Kern verwechselt hatte.

Auch im vorliegenden Fall scheint dieß zu geschehn. Es wird zwar Niemand bestreiten, daß unter den gegenwärtigen Umständen es für den Handelsstand von St. Gallen vorteilhafter ist, den süddeutschen Gulden zum Cirkulationsmittel zu gebrauchen, als den Fünfsrankenthaler. Sogar in Bafel, in Bern, in Aarau und Zürich ist dieses in der letzten Zeit anscheinend, und für die Einzelnen im kleinern Verkehr wirklich, der Fall gewesen, weil eben der Gulden überwerthet war, verhältnißmäßig mehr galt im kleinern Verkehr als die franzö-

54 sifche Münze. Die Ursache das Vorzugs, den man in der zentralen und West -Schweiz dem Gulden gab., lag aber keineswegs darin, daß dieser Letztere in der That ein vorteilhafteres Geld gewesen wäre. als die franzöfischen Sorten; im Gegentheil, denn im Verhältnis des leichtern Münzfußes stiegen alle Preife , und. im Verkehr mit dem Ausland erlitt .man noch einen weitern , positiven Verlust durch den schlechten Kurs des Guldens auf dem allgemeinen Geldmarkt. Es hat sich auch hier, wie allemal bei'm Einreißen von Abufivkurfen , gezeigt, .daß unter gewissen Umständen, ein an und sür fich unvorteilhafteres Geld das vorteilhaftere verdrängen kann. Diefer Zustand ist. aber ein falfcher , unwahrer,. nachtheiliger, welcher aufhören muß, sobald die Verhältnisse wieder ihre richtige Grundlage gewinnen.

Es frägt fich nun, in Betreff des Ostens der Schweiz, dessen Verhältnisse allerdings keine falfchen find wie die so eben berührten . der Weftschweiz , ob die Anflöfung seiner . munzpolitischen Verbindung mit Süddeutschland nur gegen so bedeutende Opfer .zu erlangen wäre , dass der Preis ein zu hoher, sowie ein unerschwinglicher heißen müßte für die Verwirklichung der schweizerischen Münzeinheit. .Auf die in andern, freilich den persönlichen Interessen entrückten Regionen so oft .und so gerne

geltend gemachte Berufung auf das Nationalitätsgesühl mag man fich hier nicht stützen ; obgleich ein Prinzip, dem die Kraft abgeht aus der Gesühlswelt in die .wirkliche herunterzusteigen, .der wunschbaren Intensität zu ermangeln scheint. Es darf . fogar zngegeben werden, .

daß die münzpolitisch zerrissene Schweiz auch in Zukunft fortbeftehn könnte, wie sie bis dahin bestanden hat, und daß der Gedänke der eidgenössischen Einheit im Münzwesen, als ein für spätere Zeiten. aufzubewahrendes

55 Ideal , ohne Ge.fahr für unsere Existenz beseitigt werden dürfte. Betrachtungen, welche über diese Seite der Frage anzuspinnen wären, liegen. indessen, wie erwähnt, außerhalb des Rahmens der gegenwärtigen Darstellung, die sich im engsten Kreise d.es materiell Praktischen zu bewegen hat. Und in der letztern Richtung nimmt man den oben angeknüpften Faden wieder ans. . .

. .Außerdem vielfach Nächtheiligen einer Störung der Gewohnheiten find es ihre Verkehrsverbindungen mit Deutschland, auf welche vornamlich die östliche Schweiz.

hinweist, um zu zeigen, daß durch das Zerreißen dieser Letztern die Interessen ihres Geldverkehrs auf die schädlichste Weise verletzt würden. Seit langen Iahren mit den Münzverhältnissen der süddeutschen Nachbarn auf's Engste verbunden, haben die Verkehrsrichtungen und das Geldwesen jener Kantone, besonders St. Gallens, demgemäß sich ausgebildet. Augsburg, Stuttgart, auch Frankfurt find die Plätze, wo fie. ihre Wechsel verwerthen, und woher sie die .benöthigte Baarschaft beziehn.

Die Einfuhrung des französischen Münzsystems würde diesen Verbindungen einen Stoß geben; denn Augsburg und Stuttgart, meint man, seien wohl befähigt, Gulden und Brabanterthaler , nicht aber französische Geldsorten zu liefern. Die Folge des Aufgebens des fl. 241/2 Fußes würde - der von jener Seite ansgesprochenen Besorgniß nach - diese sein, daß die Ostschweig die für ihren Verkehr benöthigten Baarschaften in Zukunft nur mit Verlust herbeizuschassen im Stande wäre. Verlust in .irgend einem Falle entsteht nur aus Minderwerth ; auf: dem Zirkulationsmittel , dessen ein Land fich bedient, wird dieses Letztere nur dann verliereu, wenn es dasselbe beim Einnehmen theurer bezahlen muß, als solches bei der Ausgabe wieder verwendet

56 werden kann. Wenn der Beweis geleistet zu werden vermöchte, daß diefer Fall eintreten müßte, fobald das .Fünffrankenftück den Platz des süddeutschen Guldens einnähme in der Zirkulation der östlichen Schweiz, so wären jeneBesorgnisse unwiderleglich gerechtsertigt. Thatsachen oder Gründe, die als solche Beweise gelten können, sind aber bis zur Stunde noch nicht vorgebracht worden.

Es hat Niemand dargethan, daß Silber, in der Form von Fünffrankenstücken nach St. Gallen gebracht und in der gleichen Form im Verkehr mit dem Ausland wieder verwendet, ein nachtheiligeres Resultat herausstellen müßte, als das gleiche Silber in Gulden geprägt.

Von der Bank von St. Gallen ist, bei Anlaß der Münzfrage, die Summe ihrer Geldbezüge aus Deutschland bekannt gemacht worden. Es erreicht dieselbe, nach einem einjährigen Durchschnitt , ungefähr fl. 2,800,000 int Iahr. Angenommen, dieses Institut empsange nur den Dritttheil der gesammten Geldeinfuhr jener Gegend,

welche demnach -- gewiß hoch gegriffen - fl. 8,400,000 im Iahr betragen möchte, fo ist von keiner Seite bewiesen worden, daß dieser Bedarf, in Fünffrankenftücken herbeigefchafft , einen Verlust von 1/4 oder 1/2 %, von

fl. 21,000 oder fl. 42,000 alljährlich bringen müßte.

Um höhere Differenzen, beiläufig bemerkt, handelt es sich hier kaum. Es kann nun allerdings in keinem Fall die Rede davon sein, der Ostschweiz die Zumuthung zu stellen, das Ideal schweizerischer Münzeinheit mit jähr-

lichen fl. 42,000 oder selbst nur fl. 21,000 zu bezahlen.

Dessen bedarf es auch nicht.

Der Zug des füddeutfchen Geldes, seit dasselbe mit seinem Abufivkurs die Schweiz erobert hat, nimmt seine Richtung von Osten nach dem Westen. Die Wechsel auf Paris, London, Hamburg , New-York u. f. w. der

57 St. Gallifchen und Appenzellischen Fabrikanten werden in Frankfurt, in Augsburg und Stuttgart verwerthet, oder die Deckungen auf diese .letztern Plätze daselbst einkasfirt, und von der Baarschast, welche dafür in die

Schweiz kömmt, gelangt ein Theil in die westlichen Kantone. Diese Richtung ist., unter den gegenwärtigen Umständen, eine ganz naturgemäße. Es wird aber kaum Jemand behaupten, daß, unter veränderten Umständen, die umgekehrte Richtung eine minder naturgemäße, nachtheiligere wäre. Augsburg, Frankfurt und

Stuttgart find nicht die einzigen Wechselplätze, mit denen die .Ostschweiz in Geldverkehr treten kann. Es ist mit Sicherheit anzunehmen, daß, mit der Einführung des franzöfischen Münzfußes, das näher gelegene Zürich ebenso gut zum Wechselplatz und Baarschaftbehälter für

die östliche Schweiz fich eignen würde, als die erwähnten deutschen Städte. Zürich hatte .im Lauf des gegenwärtigen Dezenniums , . mehrere Iahre lang, das Fünffrankenstück zum fast ausschließlichen groben Zahlungsmittel, wovon es fich stets genügenden Zufluß zu verschaffen wußte. Von Zürich allein würden die östlichen Kantone übrigens nicht abhängig sein; ihre Verbindungen mit Süddeutschland wären keineswegs abgeschnitten, im Gegentheil könnten dieselben, unter Umständen, noch vorteilhafter als jetzt fich gestalten. Es ist nämlich eine bekannte Thatsache, daß das Fünffrankenstück , welches in ganz Europa Kurs und Verbreitung hat, besonders in der Levante , sowie in den Seehäfen des adriatischen Meeres, in bedeutenden .Quantitäten zirkulirt. Von diesen findet, durch den ostdeutschen und den österreichischen Handel, ein namhafter Theil feinen Weg nach dem Westen zurück. Nun darf, gewiß nicht unbegründeter Weife,

.58 vorausgesetzt werden, daß diese Sorten, welche auch aus andern Kanälen , stets auf den oft- und mitteldeutschen Handelsplätzen sich sammeln, zu einem mindestens eben so vorteilhaften Preis. nach der östlichen Schweiz zu liefern wären .als die süddeutsche Landesmünze. Daß solches .bis . dahin nicht geschehen ist, und jene Münzen vielmehr eine andere Richtung einschlagen als über

St. Gallen, ist begreiflich, weil bei der bestehenden Werthnng derselben aufanf dem .letztern Platz fie allerdings Verlust bringen müßten. Jn j e n e r entgegen.gesetzten .Weise aber, würde der Ostschweiz für ihren Baarschaftbedarf und . Wechselverke.hr nach allen Seiten die Wahl offen stehen; von jedweder günstigen Konjunktur vermöchte sie Nutzen zu ziehn, während gegenwärtig ihre Geldverhältnisse von den erwähnten zwei. oder drei deut-

scheu Plätzen .gänzlich abhängig find.

Daß. mit Sicherheit darauf gerechnet werden kann, mit der Einführung des Fünffrankenthalers in der oftlichen Schweiz werde diese Sorte in Süddeutschland einen entsprechenden festen Kurs gewinnen, ist schon 1833 von einem schweizerischen Münzschriftsteller dargethan worden.

Und es darf beigefügt und wiederholt werden , daß hingegen .die Einführung des 241/2 fl. Fußes in der Schweiz keine andere Folge haben könnte, als die allgemeine Verbreitung des Abufivkurses von fl. 2. 22 für den Fünffrankenthaler, auch in den östlichen Kantonen, mit andern Worten, die Verdrängung eben dieses Geldes, das man beizubehalten sucht.

Wirkliche Jnteressen der östlichen Schweiz, welche durch die Einführung des französischen Münzsystems verletzt werden könnten, sind keine im Spiel; .was sich sträubt und widersteht, sind allein festgewurzelte Gewohnheiten,

59

deren Aufgeben allerdings kein geringes Opfer sein wird.

Allein ohne Opfer Einzelner .find noch nie gemein fame Zwecke erreicht worden. . Un.... im vorliegenden Falle srägt es fich bloß : w e r diese .Opfer bringen soll , die Mehrheit oder die Minderheit. . Soviel ist gewiß , daß

die Einführung des süddeutschen Münzfußes , wenn fie

möglich wäre, der w e s t l i c h e n Schweiz nicht nur Gewohnheiten, sondern positive, materielle Nachtheile zum .Opfer auferlegen würde. Sie erhielte eine Münze, welche fie stets nur mit namhaftem Verlust in ihrem Verkehr mit Frankreich und Piemont verwenden könnte,.

während, .im entgegengesetzten Falle, die Ostschweiz im .Fünffrankenstück, ein für ihren deutschen Verkehr vortheilhaftes Tauschmittel bekäme.

.Möge man dieß Alles erwägen, von Vorurtheilen sich frei machen, und die anscheinenden Unmöglichkeiten werden .verschwinden. Selbst bei .dem günstigsten Erfolge wird übrigens Niemand voraussetzen, daß die gänzliche Umgestaltung des in den Gewohnheiten so vielfach verwurzelten Münzwesens leicht und ohne Schwierigkeiten mancherlei Natur , von Statten gehn werde. Indessen unfere Zeit bildet schnell. Es geschieht unserm Lande Unrecht, wenn man dasselbe in dieser Beziehung mit dem Mailändischen vergleichen will, wo dem .geringen .Grad von Volksbildung es zugeschrieben werden muß , daß die stattgefundenen Veränderungen zur Verwirrung statt zur Einheit geführt haben. Gerade diejenigen Gegenden der Schweiz, welche von der Umgestaltung des Münzwesens im vorgeschlagenen Sinne am meisten in ihren hergebrachten Rechsnnngsgewohnheiten gestört würden, steh.en auf einer Stufe der Schulbildung, die einen Uebergang sehr erleichtern wird, womit in frühern Zeiten. allerdings

60 fast unübersteigliche Schwierigkeiten verknüpft gewefen wären. Darum, wenn die schweizerische Münzreform mit Einficht vorbereitet, von gutem Willen unterstützt und mit Energie durchgeführt wird, so darf man

auf das Gelingen zählen, Und die guten Folgen für Alle werden nicht lange ausbleiben.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Expertenbericht und Entwurf eines Gesetzesvorschlags über das Münzwesen, mit einem Vorworte in Form eines Begleitschreibens von Herrn Bankdirektor Speiser in Basel an den Bundesrath der schweizerischen Eidgenossenschaft. (Fortsetzung.)

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1849

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55

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20.10.1849

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31-60

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