Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Einführung biometrischer Ausweise; Genehmigung und Umsetzung einer Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes im Bereich Ausweis- und Ausländerrecht Genehmigung der Schengen-Weiterentwicklung im Bereich biometrische Ausweise.

Umsetzung in der Schweiz durch Schaffung der notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen für die Herstellung biometrischer Pässe und Reiseausweise für Ausländer.

Hierzu ist das geltende Ausweisgesetz vom 22. Juni 2001 und das Bundesgesetz vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer anzupassen.

Vernehmlassungsfrist: 8. Januar 2007 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Polizei, Abteilung Dienste, Sektion Ausweisschriften, Nussbaumstrasse 29, 3003 Bern, Telefon 031 324 81 79, Fax 031 322 53 04 www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home.html Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

10. Oktober 2006

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Bundeskanzlei

2006-2611