Bekanntmachung der Wettbewerbskommission (Art. 28 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1995 über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen; Kartellgesetz, KG; SR 251) Das Sekretariat der Wettbewerbskommission hat im Einvernehmen mit einem Mitglied des Präsidiums eine Untersuchung gemäss Artikel 27 KG gegen die Pfizer AG, die Eli Lilly SA, die Bayer AG, die Grossistinnen Galexis AG, Voigt AG, Unione Farmaceutica Distribuzione SA, Amedis-UE AG, die Apothekerinnen und Apotheker, die selbstdispensierenden Ärztinnen und Ärzte und die e-mediat AG eröffnet.

Gegenstand der Untersuchung sind die Publikumspreisempfehlungen der Herstellerinnen Pfizer AG, Eli Lilly SA und Bayer AG für drei Arzneimittel gegen erektile Dysfunktion (Viagra, Cialis und Levitra). Die Herstellerinnen übermitteln diese Preisempfehlungen den Grossistinnen und der e-mediat AG, welche diese Empfehlungen in den Lieferscheinen bzw. auf ihren Webseiten aufnehmen. Die Publikumspreisempfehlungen für diese Medikamente werden von einem Grossteil der in der Vorabklärung befragten Apothekerinnen und Apotheker übernommen. Dieses Verhalten könnte den Tatbestand von Artikel 5 Absatz 4 KG erfüllen.

Es bestehen auch Anhaltspunkte dafür, dass die genannten Herstellerinnen Preisabreden für Viagra, Cialis und Levitra getroffen haben (Art. 5 Abs. 3 KG).

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, dass die Apothekerinnen und Apotheker bzw.

die selbstdispensierenden Ärztinnen und Ärzte sich untereinander geeinigt haben, die Publikumspreisempfehlungen weitgehend zu übernehmen (Art. 5 Abs. 3 KG).

Diese Bekanntmachung gilt gleichzeitig als Untersuchungseröffnung für die Apothekerinnen und Apotheker und die selbstdispensierenden Ärztinnen und Ärzte. Das Verfahren richtet sich gemäss Artikel 39 KG nach den Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG, SR 172.021), soweit das KG nicht davon abweicht.

Da auf Seiten der Apothekerinnen und Apotheker bzw. selbstdispensierenden Ärztinnen und Ärzte eine Vielzahl von am Verfahren Beteiligten gegeben ist, fordert das Sekretariat der Wettbewerbskommission diese beiden Gruppen gemäss Artikel 43 Absatz 2 KG auf, bis 18. August 2006 je eine gemeinsame Vertretung zu bestellen.

Innerhalb von 30 Tagen ­ Fristenlaufbeginn ist der Zeitpunkt dieser Publikation ­ steht es Dritten offen, sich durch Meldung an das Sekretariat
der Wettbewerbskommission am Verfahren zu beteiligen (diese Frist steht still vom 15. Juli bis und mit 15. August 2006). Gemäss Artikel 43 Absatz 1 Buchstaben a­c KG können sich folgende Dritte anmelden: a.

Personen, die aufgrund der Wettbewerbsbeschränkung in der Aufnahme oder in der Ausübung des Wettbewerbs behindert sind;

b.

Berufs- und Wirtschaftsverbände, die nach den Statuten zur Wahrung der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder befugt sind, sofern sich auch Mitglieder des Verbands oder eines Unterverbands an der Untersuchung beteiligen können;

c.

Organisationen von nationaler oder regionaler Bedeutung, die sich statutengemäss dem Konsumentenschutz widmen.

2006-2874

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Entsprechende Anmeldungen sind an folgende Adresse zu richten: Sekretariat der Wettbewerbskommission, Monbijoustrasse 43, 3003 Bern. Telefon: 031 322 20 40, Telefax: 031 322 20 53.

21. November 2006

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Sekretariat der Wettbewerbskommission