Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement Teilrevision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) Mit dieser Revision soll das bestehende Instrumentarium zur Beseitigung technischer Handelshemmnisse durch ein zusätzliches Instrument, das Cassis-de-DijonPrinzip, ergänzt werden. Im Rahmen der THG-Revision werden auch die im schweizerischen Produkterecht zur Zeit bestehenden Abweichungen vom in der EG geltenden Recht überprüft und im Dokument mit dem Titel «Überprüfung der Abweichungen im schweizerischen Produkterecht vom in der EG geltenden Recht» zur Diskussion gestellt.

Vernehmlassungsfrist: 16. März 2007 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Staatssekretariat für Wirtschaft, Ressort nichttarifarische Massnahmen, Effingerstrasse 1, 3003 Bern, Telefon 031 324 07 60, Fax 031 324 09 58 www.seco.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

12. Dezember 2006

2006-3214

Bundeskanzlei

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