Bundesbeschluss betreffend einen Verpflichtungskredit für einen Investitionsbeitrag an das Verkehrshaus der Schweiz in den Jahren 2008­2011

Entwurf

vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 und auf Artikel 1 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom ...2 über die Ausrichtung eines Investitionsbeitrages an das Verkehrshaus der Schweiz, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 10. März 20063, beschliesst: Art. 1 Für die Ausrichtung eines Investitionsbeitrages an das Verkehrshaus der Schweiz in den Jahren 2008­2011 wird ein Verpflichtungskredit von 10 Millionen Franken bewilligt.

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Die jährlichen Zahlungsraten betragen 2,5 Millionen Franken.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

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SR 101 SR ...; AS ... (BBl 2006 3045) BBl 2006 3035

2005-3126

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Verpflichtungskredit für einen Investitionsbeitrag an das Verkehrshaus der Schweiz in den Jahren 2008­2011. BB

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