Bundesbeschluss betreffend einen Verpflichtungskredit für einen Investitionsbeitrag an das Verkehrshaus der Schweiz in den Jahren 20082011
Entwurf
vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 und auf Artikel 1 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom ...2 über die Ausrichtung eines Investitionsbeitrages an das Verkehrshaus der Schweiz, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 10. März 20063, beschliesst: Art. 1 Für die Ausrichtung eines Investitionsbeitrages an das Verkehrshaus der Schweiz in den Jahren 20082011 wird ein Verpflichtungskredit von 10 Millionen Franken bewilligt.
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Die jährlichen Zahlungsraten betragen 2,5 Millionen Franken.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
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SR 101 SR ...; AS ... (BBl 2006 3045) BBl 2006 3035
2005-3126
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Verpflichtungskredit für einen Investitionsbeitrag an das Verkehrshaus der Schweiz in den Jahren 20082011. BB
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