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Schweizerisches

Bundesblatt Band III.

Nro.

65.

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Samstag, den 15. Dezember 1849.

Man abonnirt ausschließlich beim nächstgelegenen Postamt. Preis für

das Jahr 1849 im ganzen Umfange der Schweiz poxtofxei Fxkn. 3.

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Gebühr 1 Batzen

Verhandlungen der Bnndesversammlnng , des National- und Ständerathes.

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Bericht der

Minderheit der vom schweizerischen Ständerath niedergesetzten Kommission über den GesetzeVorschlag sür das eidgenössische Münzwesen und denjenigen für Ausführung der schweizerischen Münzreform.

(Dem Ständerath erstattet den 12. Christmonat).

Tit. !

Die Minderheit der Kommission, welche Sie zu Begutachtung des von dem hohen Bundesrathe vorgelegten Gesetzes-Vorschlages über das eidgenösfische Münzwesen niedergesetzt haben, kann fich mit den von der Mehrheit der Kommisfion gemachten Vorschlägen nicht befreunden.

Bnndesblatt I. Bd. III.

21

246 Die Mehrheit ist von der Anficht ausgegangen, daß das Prinzip des Gesetzesentwnrfes, die Annahme des französischen Münzfystemes, bereits unwiderruflich festgesetzt sei; dasselbe fei als Resultat aus den dreißigjährig gen Berathungen der Tagsaizung hervorgegangen, und es handle sich jetzt nur noch darum, die Details der Ansführung zu regeln.

Die Minderheit theilt diese Ansicht nicht.

Allerdings ist es richtig , daß jahrelange, mühevolle und unerquickliche Verbandlungen über die Münzfrage stattgefunden, daß nur langsam richtigere Ideen über die Grundsätze, welche dabei in Anwendung kommen müssen, sich Bahn gebrochen, von der Zeit an, wo man die Prägnng von Münzen als eine Einnahmequelle betrachtete,

bis zum Jahr 1839, wo eine Anzahl Kantonal-Abgeordnete fich über ein Konkordat behufs Einführung des französischen Münzsystems verständigten.

Eine Konferenz fand statt zu diesem Behufe zwischen Abgeordneten der Stände Zürich, B e r n , L u z e r n , Freiburg, S o l o t h n r n , Basel, St. Gallen, Aargau, T h u r g a u , W a a d t , Wallis und Genf im Februar 1839, von denen Zürich, St. Gallen und Thurgau nur ad audiendinn beiwohnten , allein auf diese Konferenz folgte die Verhandlung vom 23. Heumonat desselben Jahres, bei welcher von denjenigen Ständen, die daran Theil genommen, Zürich, Bern, Freiburg, Basel und Aargau ihre Gesandtschaften angewiesen hatten, die weitern Verhandlungen über den im Hornnng berathenen Entwurf bloß a n z u h ö r e n , und ihren Kommittenten Bericht zu erstatten, St. Gallen den weitern Verhandlungen fremd bleiben wollte, und Thurgau dem Kommiffionalantrag die Zustimmung nicht ertheilte, so

247 daß nur Solothurn, Lnzern und Waadt, zum Theil mit Vorbehälten, die Geneigtheit aussprachen, jenem Konkordate grundsätzlich beizustimmen, indem Genf wegen einzelner Ausstellungen, die es daran zu machen hatte, dem Projekte seine Zustimmung verweigerte, ungeachtet es den franzöfifchen Münzfuß fchon bei sich eingeführt hatte, und Wallis gar kein Votum abgab.

Der Abfchied enthält dann wörtlich folgendes: "Am Ende der Instruktions-Cröffnungen von Seite "der bei den frühern Konferenzial-Verhandlungen be"theiligten Kantone haben sich für weitere Beratungen "im Schooße besonderer Konferenzen über Festsetzung "eines neuen Münzsystemes im Sinne ihrer Voten aus"gesprochen: die Gesandtschaften der Stände Luzern, Solo"thnrn, Aargau und Waadt, mithin nur vier Stände."

Der in dem Erperten-Gutachten des Herrn Bankdirektor Speiser enthaltene Ausspruch : "Eilf Stände mit "einer Bevölkerung von über 1,500,000 Seelen, also "fast zwei Drittheile der Schweiz - durften demnach als "dem französischen Münzfysteme gewonnen betrachtet wer"den" - erscheint daher als sehr gewagt und nicht ganz mit den Akten übereinstimmend; im Gegentheil dürfte man ans den Verhandlungen wohl mit Recht den Schluß ziehen, daß die Arbeiten der Konferenz in den Kantonen keinen Anklang gefunden, denn die politifchen Wirren, welche die Schuld an der Unterbrechung der Verhandlungen tragen follen, entstanden erst nach dem Henmonat.

Die mit Revifion des Bundesvertrages beantragte

Kommission ließ die Frage über die Wahl des Münzfußes unentschieden; die Fassung des betreffenden Artikels in ihrem Verfassungsentwurfe, in Folge dessen ,,es "Sache der Bundesgesetzgebung ist . . . die nähern Be"stimmungen zu treffen, nach welchen die Kantone ver-

248 "pflichtet find, von den von ihnen geprägten Münzen ..,einschmelzen oder umprägen zu lassen" - deutet an, .daß es jedenfalls nicht in ihren Absichten lag, sä m m tliche Münzen aus einmal einzuschmelzen, wie jetzt vorgeschlagen wird.

Ebensowenig können die in der darauf folgenden Tagsatzung gepflogenen Beratungen zu der Vermuthung berechtigen, daß die Mehrheit fich zu dem französischen System hingeneigt habe.. Der Antrag von Hessin, ,,deu "schweizerischen Münzfuß auf die Bafis des französischen "Dezimal-systems sestzustellen," enthielt noch keine unbedingte Annahme dieses Systems, und wurde nur von sieben Ständen unterstützt; derjenige von Genf, "das "Dezimalsystem wird der neuen Münze als Bafis dienen," konnte eben so gut auf den Schweizerfranken, als aus den franzöfischeu feine Anwendung finden. Ohne die Anficht von Herrn Speiser bestreiten zu wollen, daß vom Antragsteller damit nur eine Redaktionsveränderung, und keine Abweichung vom Sinne des tesfinischen Vorschlages beabsichtigt wurde, können wir daher keineswegs zugeben, daß die zu diesem Antrag stimmenden 11 Stände mit dem Wortlaut des Antrages. der mehrfacher Auslegung fähig war, auch den damit vom Antragsteller verbundeneu Sinn annehmen wollten..

Die Folgerung, daß die eilf Stände. von 183...) auf dreizehn angewachsen seien, läßt fich um so weniger mit den Grundsätzen einer gesunden Logik in Einklang bringen,. als, wie wir oben gezeigt haben, bei der definitive.

Berathung von 1839 es keineswegs 11 Stände waren, die sich zum französischen System hinneigten, und der Antrag von Genf von einem Theil der ihm beistimmenden Stände anders ausgelegt werden konnte, als Herr Speiser ihn versteht.

24.)

Es ist klar, daß wenn 13 Stände bereits für die: Annahme des franzöfischen Systems entschieden gewesen wären, sie eine Mehrheit gebildet hätten, und dasselbe mithin in der Bundesverfassung anerkannt worden wäre..

Die ganze Frage ist daher eine offene, freie, und muß gerade jetzt einer vollständigen, umfassenden Prüsung unterworfen werden.

Wir erlauben uns hier anzuführen, daß dieselbe seit

dem Jahre 1839, wo sie zum letztenmal einläßlich behandelt wurde, in ein ganz neues Stadium getreten ist.

Damals war die Regulirung des süddeutschen Münzfußes.

nur angebahnt, noch nicht in's Leben getreten. faktisch befand fich derfelbe noch in einem ungeordneten Zustande, und man konnte Zweifel hegen, ob er. je vollständig geordnet werde. Derjenige von Frankreich dagegen war seit Langem geregelt, und wenn es damals fich darum gehandelt hätte, für die ganze Schweiz einen einheitlichen Münzfuß anzunehmen, wohl Niemand würde eine andere als die franzöfische Grundlage angerathen haben, sei es nun in franzöfischer oder in schweizerischer Form.

Seitdem haben sich die Verhältnisse geändert. Das

süddeutsche Münzsystem hat sich innerlich und äußerlich beseftigt, es ist faktifch vorherrschend im größten Theile der Schweiz, und die Frage, ob es auch gesetzlich anerkannt oder aber durch ein anderes ersetzt werden soll, gewinnt eine h o h e B edeutung.

Die Minderheit Jhrer Kommission verkennt dieSchwierigkeiten nicht, welche fich ihr darbieten, indem sie den Gesetzesvorschlag des hohen Bundesrathes bekämpft.

Es ist eine nachtheilige Stellung, sich einem einstimmig empfohlenen Projekte einer Behörde zu widersetzen. welche das Vertrauen des Landes mit so vielem Rechte genießt., und in beiden Räthen eine verdiente Unterstützung findet,

250 allein wir suchen unsere Entschuldigung in dem Umstande, daß bei den vielen überhäuften Geschäften, welche mit der Organisation einer ganzen neuen .Landesverwaltungverbunden find, der hohe Bundesrath unmöglich Zeit finden konnte, diese einzelne Frage eigener Prüfung in allen ihren umfassenden Details zu unterwerfen, indem es nicht zu verkennen ist, daß Sie, Herr Präsident, meine .Herren, und der hohe Nationalrath demselben eine viel zu kurze Zeitfrist dafür eingeräumt haben. Er hat daher mit dieser Arbeit einen Erperten beauftragt, Herrn Bankdirektor Speifer, welcher mit eben fo viel Kühnheit als

Gefchicklichkeit in der kurzen Zeit geleistet hat, was immer nur möglich war, und man dars sich nicht wundern, wenn einzelne Unrichtigkeiten in seinem Gutachten vorkommen; die Anerkennung, welche seine Arbeit fand, ist verdient, sie wird aber zu einer zweiten Schwierigkeit sür Ihre Kommission, indem dadurch viele Gemüther schon zum Voraus für die von ihm vertheidigte Anficht gewonnen sind, und abweichende Meinungen von Außen nicht Zeit haben sich geltend zu machen, da sie sich nicht veranlaßt finden konnten , sich auszusprechen, ehe sie wußten, ob der hohe Bundesrath Herrn Speisers Vorschlage zu den seinigen mache, w a s erst durch das B und e sb latt v o m 22. N o v e m b e r b e k a n n t w u r d e .

Endlich sieht sich die Minderheit Ihrer Kommission in die Notwendigkeit verfetzt, um Ihre Verhandlungen nicht aufzuhalten, die ihr aufgegebene Arbeit fehr zu befchleunigen ; in wenigen Tagen und ohne gehörige Vorbereitung soll sie Ihnen über eine Frage rapportiren, deren Löfung in andern Ländern unter weniger schwierigen Umständen Jahre ersordert hat; viele statistische Angaben sind noch nicht erhoben, mehrere zwischen den Experten kontroverfirte funkte sind noch nicht gehörig

25l erläutert, und andere Widersprüche in tatsächlichen An-

gaben nicht gelöst.

Gewiß, Herr Präsident, meine Herren, ein Antrag ans Verschiebung wäre vollkommen gerechtfertigt; er würde noch unterstützt durch die eigentümliche Erscheinnng, daß über einen Gegenstand, der so tief in die Interessen jedes einzelnen Bürgers eingreift, noch keinerlei Petitionen eingetroffen find; man könnte uns vorwerfen, wir haben Beschlüsse gefaßt, ohne das Land gehört zu haben. Allein Ihre Kommisfion will nicht, daß ihr der Vorwurf gemacht werde, fie suche die Sache auf die l ange Bank zu schieben, undfietritt daher in Behandlung derselben ein, ungeachtet aller berührten Schwierigkeiten. Sie erwartet, daß Sie den angeführten Umständen Rechnung tragen, und mit ihrer unvollständigen Arbeit Nachficht haben werden. Sie ist so vollständig von den Nachtheilen des französischen, und den Vorthei-

len des schweizerischen Systems, das fie vorschlägt, überzeugt, daß sie ihre Ansichten dennoch auch zu den Ihrigen machen zu können hofft.

Wenn es sich darum handelt, für die S c h w e i z einen Münzfuß festzustellen, so müssen wir vor Allem aus die Lage und die besonderen Verhältnisse der Schweiz in's Auge fassen. Wir find mit Herrn Speiser vollkommen einverstanden , daß Praxis ohne Theorie nur ein planund gedankenloses Handeln, ein Einherschreiten ohne zu wissen wohin, sei ; allein bekanntlich gibt es wahre und falsche Theorien, und das Münzwesen ist keine speknlative Wissenschaft, deren Lehren a priori hergeleitet werden können , fie müssen ans den Thatsachen abftrahirt werden, und der Prüfstein, ob eine Theorie richtig oder falsch sei, findet sich darin, daß fie in der Anwendung zu

252 vernünftigen und zweckmäßigen Resultaten führe oder nicht; und auch bei der richtigsten Theorie muß ihre Anwendung im Leben den bestehenden Verhältnissen angepaßt werden. Es gibt keine unbestreitbarere Wahrheit, als die, daß die gerade Linie die kürzeste Verbindung zweier Punkte sei ; dennoch wenn wir diesen Satz unbedingt auf die Erbauung einer Straße über die Alpen anwenden wollten, würden wir eine ganz unbrauchbare Straße erhalten.

Werfen wir nun einen Blick auf die Lage und die Verhältnisse der Schweiz, sofindenwir , daß sie ein kleines, von mächtigen Münzgebieten umgebenes Land ist, das mit jedem derselben bedeutenden Handel treibt und bedeutende Baarfchaft umsetzt. Es ist klar, daß ein solches Land die Münzen seiner Nachbarn als Zirenlationsmittel annehmen muß , denn das Prägen kostet Geld, und die einheimischen Münzen, die im Verhältnis zum Umlauf der großen Gebiete doch nur einen kleinen Betrag bilden würden, müßten sich in der Masse des fremden Geldes verlieren. Es bliebe uns also nichts, al....

der Verlust auf der Ausprägung. Diese Ansicht ist nnbestritten.

Ebenso gewiß ist aber, daß zu allen Zeiten die Münzen aller dieser umgebenden .Länder bei uns zirkuliren werden und zirkulären müssen; die Natur unserer Handelsverhältnisse bringt dieß mit sich; es wäre ein eitles Bestreben, es ändern zu wollen, und nur einerlei fremdes Geld im Lande zirkulären zu machen. Alle dahin abzielenden Verordnungen würden fruchtlos bleiben,

und die dafür gebrachten Opfer vergeblich. Die tägliche Erfahrung lehrt, daß je nach der Gestaltung der Wechfelkurfe wir mehr französisches oder mehr dentfches Geld im Umlaufe haben.. Wenn Wechsel auf Mailand hoch stehen, vermindern sich die Zwanziger oder l..ire a..striache .

25^ auf Paris die Fünffrankenthaler, auf Augsburg und Frankfurt die Gulden und Kronenthaler. Umgekehrt werden die Zwanziger ihren Weg wieder zurückfinden und einen bedeutenderen Theil unserer Zirkulation bilden bei niedrigem Stande des Mailänder- und Wiener-, die Fünffrankenthaler bei niedrigem Stande des französifchen, und die Kronenthaler und Gulden bei niedrigem Stande des Augsburger- und Frankfurter-Kurfes. Die Wechselkurse werden aber durch die Strömungen des Waarenhandels und des Verkehrs in Staatspapieren,.

sowie durch die Kreditverhältnisse der einzelnen großen Länder bestimmt, sie find ihrer Natur nach veränderlich, und darum wird auch das Verhältniß der sremden Münzen, die unser Zirkulationsmittel bilden, stets veränderlich bleiben.

Die Schweiz läßt. sich in dieser Beziehung mit keinem andern Lande vergleichen, denn erstens hat sie kein eigenes Geld, wie jedes andere .Land, sie kann also entstehendem Mangel nicht durch eigene Prägungen abhelfen ; zweitens liegt sie in der Mitte von zwei großen Münzfystemen, was auch bei keinem andern der Fall ist, und drittens huldigt sie dem Freihandels-Prinzip , was zur Folge hat, daß ein österer Wechsel der Märkte, wo sie einkauft und verkauft, stattfinden muß, als sonst irgendwo.

Eine Ausfchließungs-Theorie anf ihr Münzwefen anwen-.

den, und nur einer Geldsorte gesetzlichen Kurs gewähreu, wie der Gesetzesvorschlag es bezweckt, wäre also ihren natürlichen Verhältnissen entgegen, könnte selbst mit Zwangsmaßregeln nicht in's Werk gesetzt werden.

Es wäre aber auch ihren Interessen entgegen, indem sie dadurch in ein Abhängigkeitsverhältniß zu demjenigen Staate gebracht würde, dessen System sie unbedingt annähme, und indem sie auf den Vortheil ver-

254 zichten müßte, sich die benöthigte Baarschaft von dorther zu verschassen, woher sie am billigsten bezogen werden könnte.

Ihr Münzsystem muß so eingerichtet w e r den, daß die G e l d s o r t e n sämmtlicher sie umg e b e n d e r S t a a t e n darin Platz finden k ö n n e n , und d i e s e s M ü n z s y s t e m kann kein a n d e r e s sein, als dasjenige, welches den S c h w e i z e r franken zur Basis hat.

So soll also die bisherige Unordnung fortdauern und verewigt werden ? Nein, meine Herren, das soll sie nicht; wir wollen Alle Ordnung, feste bleibende Ordnung, aber wir wollen fie auf.ficherere, weniger kostspielige Weise herbeiführen, wir wollen ntcht durch noch größere Unordnung hindurch zur Ordnung gelangen.

Wir wollen dem Volke nicht die Plage aufbürden , sich in ein ihm ganz fremdes und nnbekanntes Münzfystem hineinarbeiten zu müssen.

Der Uebelstände, welcher das schweizerische Münzwesen bis dahin zu einem Chaos gemacht haben , sind dreierlei : 1) Die ungleichartige Werthung der Münzen in den verschiedenen Kantonen.

2) Der Abufiv-Kurs , welcher sich in den meisten Kantonen zwischen der gesetzlichen Werthung und der Werthung im täglichen Verkehr herausgebildet hat.

3) Der Ueberfluß an Scheidemünze. .

In der That , meine Herren, denken Siesich,daß alle Münzen in der Schweiz allenthalben bei den eidgenössischen und bei den Kantonal-Kassen , als KapitalZahlung und im täglichen Verkehre auf dem nämlichen Fuße abgeuommen werden, daß Niemand mehr in den Fall komme, eine Münze, die er zu einem höheren Werth

255 eingenommen , zu einem niedrigeren auszugeben , und daß Niemand mehr Scheidemünze in Zahlung erhalte, als was er selbst zur Ausrichtung kleinerer Beträge bedarf, - das wäre ein Zustand, der im innern Verkehr nichts zu wünschen übrig ließe , und bei dem es ganz gleichgültig wäre, ob wir einmal mehr Fünffrankenthaler, ein andermal mehr Gulden und Kronthaler, ein andermal mehr Zwanziger im Verkehr hätten, da jede Sorte allenthalben gleicher Geltung genöße.

Unfer Bestreben muß alfo dahin gehen : erstens eine gleichartige Werthung aller Münzen durch die ganze Schweiz herbeizuführen, welche fo berechnet sei, daß sich kein Abnfiv-Kurs daneben bilden könne , und zweitens die Scheidemünzen auf das Maß des Bedürfnisses zu vermindern.

Um dazu zu gelangen, ist es durchaus nicht nöthig, uns einem fremden System mit allen seinen Nachtheilen zu unterwerfen, fondern es handelt sich nur darum, für die .Werthung eine feste, unveränderliche Bafis zu legen.

Bei allen bisherigen Reformbeftrebungen ist man von dem irrigen Gedanken ausgegangen, es fei möglich, diefe Bafis in einem Schweizerfranken zu finden, der die Mitte halte zwifchen demjenigen der umgebenden Nachbarstaaten. Es ist aber klar, daß ein folches Mittelsyftem sofort von dent leichtern der fremden Münzfüße, die auf unfern Verkehr einwirken , untergraben werden mußte. So ist es auch gefchehen , und Iedermann ist nunmehr darüber einig , daß wir den einen oder den andern dieser Münzfüße entweder in feiner eigenthümlichen, oder aber in schweizerischer Form zu Grunde legen müssen.

Es handelt sich hier von dem franzöfifchen Fuße, der auf dem Franc de France, und dem deutfchen, der auf

256 dem Reichsgulden beruht, und die von einander nur um 1 % disseriren , indem der Franc de France zu 4 1/3 grammes für 7 Batzen oder 9,643 für 15 Batzen, der Gulden zu 233 855/1000 grammes für 24 1/2 Gulden oder 9,.^. für 15 Batzen ausgeprägt ist, was eine Differenz von 0,.^ gibt, oder gan^ nahe 1 % Iedoch ist dabei zu bemerken , daß bei den. franzöfischen vorgeschlagen ist. denselben tale quale mit seiner Eintheilung in Francs und Centimes anzunehmen, während die Minderheit den deutschen 24 1/2 Guldenfuß in schweizerifcher Form , nämlich zu 36 3/4 Franken auf die

Kölnische Mark vorschlägt.

Indem wir dazu übergehen, die Vortheile und Nachtheile der beiden Systeme gegen einander abzuwägen, müssen wir vorausschicken, daß je nach der Annahme des einen oder des andern entweder die nur an Frankreich grenzenden Kantone, oder die nur an Deutschland grenzenden zeitweise im Verkehr mit ihren f r e m d e n Nachbarn einen Verlust erleiden werden. In der Regel, und bei normalem Stande der Handelsverhältnisse werden, man mag nun ein System annehmen, wie man wolle, in der französischen Schweiz mehr Fünffrankenthaler, in der deutschen mehr Guldenstücke zirkuliren.

Bei dem Kurse der erstern zu Fl. 2. 20, wie solche Jahre lang standen, ist auf keiner Seite ein Verlust, Der Ver-

kehrswerth des Guldens ist 15 Btz. genau auf die gleiche Weise, wie derjenige des Fünffrkthls. 35 Btz. ist. Wenn aber dieses Verhältniß fich ändert, die Fünffrkthlr. in Deutfchland über Fl. 2. 20 steigen, so wird man in der sranzöfifchen Schweiz sich dieselben sür die nach Frank.reich nöthigen Summen mit einem Agio v erschaffen müssen, insofern wir das deutfche System annehmen. Umgekehrt,

257 wenn das franzöfifche System angenommen wird. werden die deutfchen Kantone ihre Gulden. die sie nach Deutschland brauchen, mit einem Agio bezahlen müssen,

sobald der Kurs der Fünffrkthlr.. in Augsburg und Frankfurt unter Fl. 2. 21 4/10 fällt..

Nach theoretischen national-ökonomischen Grundsätzen ist zwar dieser Verlust in vielen Fällen weder auf der einen, noch auf der andern Seite reell, denn in dem .Lande, dessen Sorten im Ausland Agio gelten, wird in der Regel Alles wohlfeiler sein , und der Käufer mithin auf dem Preis seiner Waare die Kompenfatiou des Agio finden., allein Lokal-verhältnisse und politische Begebenheiten .können die Sache anders gestalten. und die Bezahlung kann auch für früher geleistete Verpflichtungen stattfinden ; wir berücksichtigen daher diesen Verlust wie wenn er .ein reeller wäre, und stellen uns folgende Fragen: 1) Welcher von beiden Münzfüßen bildet eine sicherere und zuverläßigere Grundlage für unser Münzsystem ^ 2) Welches bietet diesichrereGewähr für seine Dauert 3) Können beide uns mit der benöthigten Baarschaft versehen?

4) Erstreckt sich ihr Umlausgebiet auf diejenigen Ge.genden. mit denen wir am meisten Verkehr haben und gegen welche Seite ist der Verkehr größer , die Umsätze und die Verbindungspunkte zahlreicher ..'

5) Aus welche Seite hin findet ein größerer BaarVerkehr statt, und auf welcher Seite ist dieser BaarschaftsVerkehr mehr durch die Natur der Verhältnisse bedingt?

6) Ist der Verlust großer für die deutfche Schweiz., wenn der franzöfifche, oder für die franzöfische Schweiz, wenn der schweizerische auf den deutsch en begründete Münzfuß angenommen wird ?

258 7) Welcher von beiden bietet eine sichrere Garantie für die Ausrottung der Abufiv-Kurse?

8) Welcher läßt sich den bestehenden Verhältnissen und der bestehenden Re.chnungsweise am besten anpassen, und welches find die Schwierigkeiten der Einführung beim einen und beim andern .'

9) Welches die Kosten und übrigen folgen ^ l.

Bei Beantwortung der Frage, welchem System größere Garantie der Dauer und Zuverläßigkeit darbiete, begegnen wir vor Allem ans einem ziemlich verbreiteten Vorurtheil, als ob das französische allein zuverläßig und dauerhaft sei; schon in der Schule stellt man uns das Dezimal-System, mit welchen. man sich dann das franzöfifche als verkörpert denkt , als das Muster aller Maße dar. Letzteres hat durch die gelehrten Untersuchungen des Herrn Ehorherrn Bechtold in Sitten bereits einen bedeutenden Stoß erlitten. Das Dezimal-System aber kann bestehen, und besteht wirklich auch außerhalb der franzöfischen Einheiten, und da das aus Erd-Meridians-Messungen abstrahirte Kilogramm am Ende doch sich in einem aus Platina verfertigten Mustergewicht darstellt, so bietet es nicht mehr nnd nicht minder Garantie dar, als die Kölnische Mark, welche ebenfalls aus einem ähnlichen Gewichte besteht.

In Betreff der Ausprägungen selbst, so geschehen dieselben in Frankreich ans verschiedenen Punkten der Republik durch Münzmeister, die ans ihre eigene Rechnung arbeiten, und deren Prodnkte durch Staatsangestellte kontrolirt werden; in Deutschland auf Rechnung der betreffenden Staaten des Zollvereins, und jede Münzstätte int Zollverein ist verpflichtet, die Münzen des ganzen Jahr-

259 ganges wieder einzuziehen, wenn sich Unrichtigkeiten darin zeigen. Das Erperten-Gntachten selbst gibt zu, daß die Prägung des Gulden-Geldes eine "gelungenere, fchönere heißen könne," als diejenige der franzöfifchen Stücke, und bei den durch die Bank zu Basel in Paris veranstalteten Auswährungen deutscher Gulden haben sich so kleine Abweichungen ergeben, daß kaum größere Genauigkeit erreicht werden dürfte. Unbestimmte, auf keine genauen Angaben begründete Versicherungen vont Gegentheil lassen wir vor der Hand anf fich beruhen. Was die französischen Münzen betrifft, so ist deren Unvollkommenheit durch osfizielle französische Berichte dargelegt worden. Im Iahr 1838 wurde eine Kommission zu Untersuchung der gesammten Münzfrage bestellt unter dem Präsidium des Herrn Thenard, welche durch das Organ des Herrn Dumas, jetzigen Ministers, und Herrn de Colmont, eines GeneralInspektors der Finanzen, rapportiate, und ans deren Bericht hervorgeht, daß die französischen Münzen die am schlechtesten geprägten von Europa find. Sie sind auch im Gewicht fehlerhaft; es ist eben so leicht, einen Sack von Fr. 1000 zusammen zu fetzen, der nur 4910 Grammes wiegt, als einen andern vom Gewicht von 5010 Grammes.

Auf der andern Seite, als Folge der Ungleichheiten im

Feingehalt, finden fich Abweichungen von Fr. 199. 16 das Kilogramm anstatt 200, und andere die bis auf Fr. 204. 33 gehen. Vermittelst dieser doppelten Abweichung gen zwischen zwei Säcken von Fr. 1000 jeder (also 200 Stücke von Fr. 5 die besonders ansgelesen würden) kann

der wirkliche Unterschied bis anf Fr. 50 gehen Mehr als ein Viertheil der in Zirkulation gefetzten Münzen ist

außerhalb des Remediums. Die größte Ungleichheit zwischen zwei Stücken sollte nach dem Gesetz 150 Milli-

260 grammen sein, in einigen Münzstätten geht sie bis aus 650, aus das Vierfache.

Das find nun freilich bedenkliche Thatsachen. Man hat sie zu entkräften gefucht, indem man vorgab, der ganze Bericht sei auf Veranstaltung des Herrn von Rothschild gemacht worden, welcher durch Zentralifirung der Verntünzungen in Paris das Monopol des Silberhandels habe an sich bringen wollen. Man könnte eben so gut sagen, dieses Gerücht sei durch die Münzmeister verbreitet worden , welche durch die Zentralifirung ihren Erwerb zu verlieren fürchteten. - Wenn es aber überhanpt erlaubt wäre, Versicherungen von Experten, die ehrenhafte Männer find, durch Verdächtigungen, zu bestreiten, welchen Gefahren wäre nicht ein C.xvertengutachten des Bankdirektors von Bafel ausgesetzt, der eine Maßregel empfiehlt, deren Ausführung jedenfalls der Ban...

von Basel bedeutende Vortheile bringen würdet Wir können eine derartige Polemik nicht billigen, und fordern, daß Thatsachen nur durch Beweis von deren Unrichtigkeit bestritten werden.

Gegenüber von solchen Thatsachen kann auch die allgemerne Beliebtheit und Gangbarkeit keinen Beweis für die Zuverlässigkeit des Gehaltes der französischen Münzen bilden, wie Herr Speiser glaubt. Mit dem .nämlichen Argument könnte man beweisen, daß die Brabanterthaler und Kronenthaler alle genau den gleichen Gehalt haben, (deren Differenzen übrigens, beiläufig gesagt, nicht stärker find, als die der franzöfischeu Fünffrankenthaler verschiedener Zeiten und Münzstätten) denn auch diese werden allenthalben zum gleichen Kurse abgenommen.

Die schlechte. Beschaffenheit der 1/4, 1/2 und 1 FrankStücke, von denen ein großer Theil bereits so abgeschliffen ist, daß man kaum das Gepräge erkennen kann, ohne daß

261 bis jetzt für deren Einziehung und Umprägung Maßregeln getroffen worden wären, ist ein weiterer Umstand, der zum Nachtheil des französischen Systems ist, während die deutschen Gulden und Halbgnldenstücke alle neuen Gepräges sind , und dieselben laut der Konvention eingezogen und umgeprägt werden müssen, wenn sie abgeschliffen sein werden.

Ebenso ist zu besürchten, daß wir bei unbedingter Annahme des franzöfifchen Systems einen Theil der franzöfifchen Kupfermünzen in nnfere Zirkulation bekommen, welche in einigen Gegenden Frankreichs eine große Plage sind. In Deutschland ist Fürsorge getroffen, daß die Scheidemünze nicht zu häufig werde, indem Kassen aufgestellt find, welche dieselben gegen grobe Sorten einlösen müssen, wenn 100 Gulden bis 100 Thaler zusammen gegeben werden. Ob bei dem gegenwärtigen Zustand der Finanzen Frankreichs eine Reform in naher Aussicht

stehe, bleibt dahin gestellt.

2.

Was die Gewähr sur den Bestand der sür unser Münzsystem anzunehmenden Grundlage anbetrifft, so kommen dabei sowohl politische als finanzielle Umstände in Betracht. Erstere ausführlich darzustellen, können wir uns füglich entheben; sie sind Jedem von Ihnen so gut bekannt, als uns, und Sie wissen, daß dieselben weder im einen noch im andern Lande irgend eine Sicherheit darbieten. Die Anhänger der Monarchie aus der einen und die Sozialisten ans der andern Seite, drohen in Frankreich neue Stürme herbeizuführen, in deren Gefolge nicht nur der Münzfuß, fondern das ganze Finanzwesen Frankreichs über den Haufen geworfen werden kann.

In Deutschland scheinen die Bürsten sich nicht verstauBunde..b.att I. Bd. III.

22

262 digen zu können, um dem so tief und allgemein gefühlten Bedürfniß nach Einheit entsprechende Institutionen

zu schaffen; es ist möglich, daß das. Volk fich wird selbst helfen wollen, was nicht ohne gewaltige Störung auch der materiellen Verhältnisse geschehen kann.

Die Ausfichten sind also auf beide Seiten hin gleich.

Was aber dem deutschen Münzfuß eine innere Gewähr für seinen Bestand gibt, ist der Umstand, daß er von den ihn umgebenden der leichtere ist.

Mit dem preußischen ist er verwandt ; er beruht mit ihm ans der gleichen Grundlage : 4 preußische Thaler sind haarscharf 7 Gulden. Von daher hat er also keine Angriffe zu erwarten, und wenn auch, was gar nicht zu erwarten ist , in Süddeutschland das Thaler-System eingeführt würde, so könnte dieses unser Franken-System nicht gefährden, indem letzteres mit dem preußischen ver-

mittelst des Reichsfußes in ein ziemlich gerades Verhältniß gebracht ist.

Das französische ist um 1% schwerer als das deutsche, wie wir bereits oben gesehen haben; das österreichische sogar noch 1% schwerer als das franzöfische. Von beiden Seiten droht also dent deutschen keine Gefahr, denn, wenn Münzen, die mehr Silber enthalten, zum gleichen Kurse wie die Landesmünzen, die leichter find, zirkuliren, wie es mit dent Fünffrankenstück zu Fl. 2. 20 und dem Zwanziger zu 24 Kr. geschieht, so können diese dem landesüblichen Münzfuß keinen Eintrag thun. Hingegen machen die Länder des schwerern Systems fortwährend Verlust bei dem Verkehr mit denen des leichteren. 120 Zwanziger enthalten so viel Silber als 49 Gulden; dessenungeachtet nimmt sie der Deutsche dem Oefterreicher nur ab für 48 Gulden, und es ist in jüngster Zeit vorgekom-

263 men, daß neue österreichifche Zwanziger in Süddeutschland aufgekauft und in die Münze nach Straßburg gesendet worden find, wo fie in Fünffrankenthaler verwandelt wurden. Diese nämlichen Fünffrankenthaler können nach Deutschland gehen , und wenn deren Kurs wieder auf

.^l. 2. 20 steht, und fie vollwichtig und. gut im Feingehalt find, so werden fie mit Vortheil in Stuttgart oder München zum zweitenmal eingeschmolzen, und in Gulden oder Zweiguldenstücke verwandelt, wie dieses häufig vorgekommen ist. Beide Staaten , Oesterreich und Frankreich, machen also die kostspielige Operation des Prägens vergeblich; fie sind Süddeutschland und Preußen gegenüber stets im Nachtheil, letztere im Vortheil, und - da in Geldsachen jeder den Vortheil beizubehalten sucht, so ist keine Wahrscheinlichkeit , daß der Zollverein denselben aufgeben wird. So fehr einige Politiker in Oesterreich sich dagegen sträuben, fo ist doch die größte WahrReinlichkeit, daß Oesterreich damit enden wird, den süddeutschen Münzfuß anzunehmen, um den beständigen Verlusten zu entgehen. Die Träumereien von einer Weltmünze lesen fich schön in den Zeitungen, aber im Leben bleiben sie unausgeführt.

Iedenfalls wird Oesterreich seine Aendernngen nicht anders, als im Einverständnis mit dem Zollverein machen, denn wenn wir einen Blick auf die lange Grenze von Krakau bis an den Bodensee werfen, wo beide Gebiete fich berühren, fo wird Niemand voraussetzen wollen, Oesterreich werde die Thorheit begehen, durch seine Münzreformen dem lebhaften, daselbst stattfindenden Verkehr Hindernisse in den Weg zu legen. Das Einfachste und Wahrfcheinlichste ist aber die Annahme des süddeutschen Münzfußes, als des leichteren, denn die Geschichte aller Zeiten, von

264 .Karl dem Großen bis auf die heutigen Tage, zeigt, daß mit sehr wenigen Ausnahmen der leichtere Münzfuß stets über den fchwereren Meister wird, und daß namentlich bei Münz-Konventionen stets der leichtere vorgezogen worden ist. Sollte aber gegen alle Wahrfcheinlichkeit und gegen alle Erwartung der Zollverein mit Oesterreich eine Konvention auf einem andern Fuße abfchließen, ja dann würde es fich für uns darum handeln, zu untersuchen, ob wir unfern eigenen Münzfuß aufgeben und uns dem sranzöfifchen oder deutsch-österreichischen anschließen sollen, und wir könnten es um so unbefangener thun, da wir nicht schon im Voraus unsere Mittel vergeudet hätten.

Durch Annahme des süddeutschen Münzfußes von Seite Oesterreichs wäre aber der französische im höchsten Grade gesährdet. Schon jetzt werden, wenn wir dem Gutachten der Graubündnerischen Sektion der gemeinnütz...gen Gesellschaft Glauben beimessen dürfen, die Fünffranken-

thaler zu 894 bis 895 Milliemes fein ausgeprägt. Der Schritt wäre alfo nicht mehr weit, um auf 890 bis 891 herunterzugehen, und dann h ä t t e n wir F r a n k r e i c h den d e u t s c h e n Münzfuß.

auch in

Der deutsche Münzfuß e n t h ä l t daher eine innere Bürgschaft für feine Dauer, die w e i t sicherer ist, als alle von Außen hereingebrachten für den f r a n z ö f i f c h e n .

Die uns vom Papiergeld drohende Gefahr lassen wir absichtlich unberücksichtigt. Die mit den Assignaten gemachte Erfahrung wird uns Schweizer wohl lehren, daß wir uns davor hüten müssen , komme es von der einen oder der andern Seite.

365

3.

Wir kommen nun zu einem Punkte, auf welchen das Gutachten großen Werth legt, nämlich das große Ouantum Münzen, welches Frankreich ausgeprägt hat, und das große Umlaufgebiet derselben. Wir legen beidem kein großes Gewicht bei ; die Hauptfrage ist für uns nur , ob Deutschland uns für unfern Gebrauch genug liefern kann, und diese Frage ist durch die unwiderlegliche Thatsache bejaht, daß Deutschland uns in den schwierigsten Zeiten mit Geld versehen hat, als die Fünffrankenthaler uns verlassen hatten, und in Frankreich selbst eine ungeheure Geldnoth herrschte. Es ist unrichtig, zu sagen, daß die Fünffrankenthaler von den Gulden verdrängt wor.den feien; jene find weggegangen in Folge der großen Ge.treide-Einkäufe, der Finanzkrifis und der darauf erfolgten Revolution in Frankreich. Der beste Beweis der Wahrheit dieser Angabe ist, daß Piemont und Belgien, welche doch das französische System haben, damals ebenfalls von Geld entblöst waren, indem die Fünffrankenthaler fich nach Frankreich zurückgezogen hatten. Belgien hat fich damals

genöthigt gesehen, dem englischen Sovereign und dem holländischen Gelde gesetzlichen Kurs zu verleihen, um seinem Mangel an eigener und franzöfischer Münze abzuhelfen.

Vor Ausfuhrverboten fürchten wir uns nichts die neueste Erfahrung hat uns deren Unwirksamkeit gezeigt, denn niemals hat die Schweiz so viel Zwanziger aus Oesterreich erhalten, als seit das Ausfuhrverbot bestand.

Uebrigens wird durch Annahme unsers Vorschlages das französische Geld von unserm Markte nicht ausgeschlossen ; wir wollen eben die guten Sorten aller Länder zulassen.

266 Jn Betreff des Umlaufgebietes ist für uns das Wesentliche, nicht daß es sehr ausgedehnt sei, sondern daß es sich d o r t h i n e r s t r e c k e , wo wir zn bezahlen haben. Der große Name von Weltmünze und der Umstand, daß die Fünssrankenthaler in der .Levante und den Vereinigten Staaten zirkuliren, rühren uns sehr wenig, da .wir nie in den Fall kommen werden, von der Schweiz aus dorthin Baarsendungen zu machen.

Jn Frankreich selbst ist man weit entfernt, den Uebersluß an Münzen als ein Glück zu betrachten, indem man Ansteht, daß dieselben dem allgemeinen Gesetz aller Waaren solgen, und ihr Werth fich vermindert, wenn .mehr Angebot als Frage ist. Deßhalb zirkuliren auch die französischen Sorten im Ausland in der R e g e l unter ihrem Werthe, und hier kommen wir auf einen der hauptsächlichsten Jrrthümer, den der Verfasser des Gutachtens begeht, indem er die Behauptung aufstellt, daß das französische Gepräge dem gleichen Gewicht Silber einen höhern Werth verleihe als das deutsche. Er begründet diese Behauptung auf den augenblicklichen Stand des .frankfurter Kurfes, den er zu Fl. 2. 22 annimmt, und so darstellt, als ob er immer so gewesen fei und immer so bleiben werde. Dieser Kurs ist aber veränderlich wie alle Börsenkurse. Selten steht er so hoch, gewöhnlich viel tieser, und Jahre lang ist er auf Fl. 2. 20 gestanden, mithin hat er 1 % gegen den Gulden verloren, anstatt gewonnen.

Das Hauptargument des Gutachtens, womit man

uns die Vorzüglichkeit des französischen Geldes beweisen

will, ist also ein Jrrthum.

Wir haben oben schon bemerkt, daß in Folge unge.wohnlicher Ereignisse in Frankreich eine vollständige Um.wälzung aller Handelsverhältnisse stattgefunden hat. Je-

267 dermann suchte seine Forderungen einzuziehen und Geld bei Seite zu schaffen^, aller Kredit war dahin; jedermann suchte zu verkaufen, was er entbehren konnte, und die Preise aller Waaren fielen so tief, daß das Ausland massenweise Einkäufe machte, was die Regierung noch durch Ausfnhr-Prämien zu befördern suchte; die Einfuhr vom Auslande aber fiel auf einen unerhört niedrigen Punkt. Es ist also begreiflich, daß viel mehr nach .Frankreich zu zahlen als zu fordern war, und daß die Wechselkurse auf eine ungewohnte Höhe gespannt wurden, was dann eben auch ungewohnte Preise für .den Fünfsrankenthaler herbeiführte.

Allein diefes ist nicht ein normaler Zustand; es wird wieder anders kommen, und es wäre unklug, auf solche wankende Grundlage einen Bau aufzuführen, der lange Iahre dauern soll.

Wir geben in der Anlage das Verzeichniß des Standes des Fünssrankenthalers in Augsburg und Frankfurt zu verschiedenen Zeiten, so weit wir uns solches verschassen konnten; es zeigt deutlich, wie wenig man aus den Kurs von Fl. 2. 22 rechnen kann, und wir bemerken dabei, daß auch dann, wenn auf ^diesen Plätzen diese Geldsorte hoch steht, sie im täglichen Verkehr in Deutschland nicht höher als Fl. 2. 20 angebracht werden kann.

Daß die Gulden in Straßburg und auf der franzöfischen Rheingrenze nicht höher als Fr. 2. 10 angenommen werden, ist begreiflich. Da Frankreich selbst schon Ueberfluß an Geld hat, bedarf es fremder Münzen nicht, der Franzofe zerbricht fich auch nicht gern den Kopf mit Rechnen, und mit Vortheil an Deutschland zurückgeben kann er den Gulden nicht, weil auf jener Grenze wegen der beiderseitigen Douanensysteme kein ausgebreiteter

268 Verkehr ist: alles Verhältnisse, welche sich auf unfere .Beziehungen zu Deutschland nicht anwenden lassen. Wir.

bedürsen des Guldens; er ist bekannt und beliebt, er ist in großen Massen schon da, und wir können ihn stets mit Vortheil nach Deutschland verwenden; darum ist es ganz unrichtig, aus dem gegenwärtigen Zustand an der franzöfischen Rheingrenze zu schließen, daß der Gulden auch bei uns bei Annahme des franzöfifchen Münzsystems nur Fr. 2. 10 gelten werde.

Nicht mehr Wahrfcheinlichkeit hat die im Gutachten

ausgefprochene Erwartung, daß sich in Deutschland ein Abufiv-Kurs von Fl. 2. 22 zu Gunsten des Fünffrankenthalers bilden werde, wenn dieser in der Schweiz allgemeiner zirkuliren würde. Wir haben oben gesehen, daß diese Sorte auf den deutfchen Wechselplätzen nur dann über Fl. 2. 20 steigt, wenn sie selten und für Zahlungen nach Frankreich begehrt ist, und daß sie selbst dann im täglichen Verkehr nicht höher als Fl. 2. 20 angenommen wird. So wie sie häufiger würde, müßte fie auf oder selbst unter Fl. 2. 20 finken.

f r a n z ö s i s c h es Geld v e r l i e r t d a h e r beim g ewohnlichen Stand der V e r h ä l t n i s s e inDeutsch land 1 %, wie d e u t s c h e s in Frankreich 1 % v e r l i e r t , und es ist auch k e i n e s w e g s richtig,

daßSilber mit franzöfischem G epräge für uns mehr W e r t h h a b e als mit deutfchem. Eher wäre das Gegentheil zu beweisen, indem wir mehr in Baarschaft an Deutschland zu bezahlen haben, als an Frankreich. Der Umstand, daß baare Fünffrankenthaler in der Schweiz und in Deutschland nie höher stehen, meistens aber niedriger als der Pariserkurs, während deutsche Geldsorten in der Schweiz meistens, wo nicht immer höher als der Augsburger- und Frankfurterkurs stehen,

269 zeigt ebenfalls, daß, alle übrigen Verhältnisse gleich angenommen, Silber mit deutschem Gepräge für uns mehr werth ist, als mit franzöfischem.

4.

Fassen wir nun die Lage der Schweiz gegenüber den beiden konkurrirenden Münzsystemen nochmals in's Auge, so finden wir, daß längs der Grenze von Basel über Genf bis Loearno das franzöfifche, von Loearno über

St. Gallen bis Basel das deutsche System herrscht, in einer Ausdehnung, die ungefähr gleich auf beiden Seiten sein mag.

Von Basel bis St. Ursanne ist . das Land offen; die Eisenbahn nach Mühlhausen und mehrere kleinere . und größere Straßen verbinden es mit Frankreich; von St.

Ursanne bis Pontarlier wird es aber durch den Doubs und das Gebirge begrenzt, und nur durch die unbedeutende Straße von Goumois und die bedeutenderen von Le Journet und Morteau verbunden. Bei Pontarlier kommt die große Straße über Verrieres, dann wieder Gebirg, dann der große Paß von Les Rousses, und

endlich Genf, die reiche, gewerbsthätige Stadt mit meh-

reren Straßen, die nach Frankreich und Savoyen führen.

Auf dem Genferfee ist die Kommunikation mit dem piemontefischen Ufer nicht sehr bedeutend; dann folgt Wal^is, durch die Alpenkette von Piemont getrennt und mit demselben nur durch die Straße von Tholon nach Vauvrier und die beiden großen Pässe über den St. Bernhard und Simplon, Teffin, ebenfalls nur durch ein Stück des Langensee's und die Straße nach Eanobbio und die nach Domo d'Ossola verbunden.

Aus der an Oesterreich und Deutschland grenzenden Strecke haben wir ein Stück des Langensee's, eine Straße

270 längs desselben, eine nachLuvino, eine nachVarese, die Verbindung von Melide nach Bissone, eine Straße nach Porlezza, den großen Splügenpaß, dann wieder Gebirg, eine Straße über den Inlier nach Kleven, eine nach Tirano, die Straße nach Taufers, die nach dem Finstermünzpaß, die Straße von Mayenfeld nach dem Lichtensteinischen, eine Straße nach Feldkirch, Gözis, .Lufinau und St. Iohann, dann den Bodensee mit sehr bedeutender Kommunikation nach Fußach, Bregenz, Lindau, Friedrichshasen, Mörsburg und Ludwigshasen, eine bedeutende Verbindung mit Konstanz und Radolszell, die Brücken bei Stein und Diessenhofen, der Kanton Schaffhausen mit Straßen nach Randeck, Engen, Donaueschingen, Stühlingen, Erzingen, zwei Brücken bei Eglisau und Kaiserstuhl, große Fähren bei Zurzach, Kadelburg und Koblenz, die Brücken von Lauffenburg, Seckingen und Rheinfelden, endlich von Basel aus zwei große Straßen nach Grenzach und Lörrach und die Eisenbahn nach Freiburg.

Hiernach läßt es sich nicht leugnen, daß der Verbindungspunkte, der Kanäle, in denen der Verkehr sich bewegt, weit mehr sind mit Oesterreich und Deutschland, als mit Frankreich und Piemont.

Ueber den Verkehr selbst mangeln uns zuverlässige neuere Angaben; nach den von Gonzenbach bearbeiteten Tabellen betrug im Iahre 1840 die Einfuhr in die Schweiz aus Frankreich von fran-

zösifchen Waaren . . . . . frz. Fr. 35 1/2 Mill.

Transit aus andern, meist überfeeischeu Ländern . . . . . .

,,

55./... ,,

zusammen frz. Fr. 90 3/4 Mill.

271 Die Ausfuhr von der Schweiz nach Frankreich für

Frankreich selbst betrug . . . frz. Fr. 20 1/2 Mill.

Tranfit nach andern Ländern

,.

49 1/2 ,,

zusammen frz. Fr. 70 Mill.

wobei jedoch zu bemerken ist, daß diese Angaben häufig zu hoch find, indem die Berechnung nach sogenannten offiziellen Werthen gemacht ist, die zu einer Zeit festgestellt wurden, da alle Waaren noch viel theurer waren als jetzt.

Um nur ein Beispiel anzusühren, wird der offizielle .Werth von gebleichten und rohen Baumwollenzeugen zu 15 Fr.. pr. Kilogramme angegeben, während er seit langer Zeit nur die Hälfte betrug.

Vou Piemont fehlen die Angaben.

Vom Zollverein dagegen betrug die Einfuhr im

Jahr 1840 . . . . . . . franz. Fr. 89 Mill.

Von Oesterreich

. . . .

45 ,,

zufammen franz. .^r. 1341/.. Mill.

Die Ausfuhr im Jahr 1840 betrug nach dem Zollvereine . . . sranz. .^r. 72^.. Mill.

nach Oesterreich . . . . .

41/^ ...

zusammen franz. .^r. 77^ Mill.

wobei jedoch der Tranfit von und nach Oesterreich nicht inbegrisseu ist. Die Angaben vom Jahre 1840 fehlen.

Jm Jahr 1845 betrug die Einfuhr aus Oesterreich iin Tranfit 30^ Mill., die Ausfuhr nach Oesterreich 26.,^ Mill. Nehmen wir nuu an, daß beide im Jahr^

1840 gleich gewesen seien, - und es ist kein Grund, eine bedeutende Differenz vorauszusetzen, - so würde sich die Einfuhr von Oesterreich und dem Zollvereine

stellen auf . . . . . 165^ Mill.

gegenüber derjenigen von Frankreich mit

90^ Mill.

272 und die Ausfuhr nach Oesterreich und dem Zollvereine auf . . 103^ Mill.

gegenüber derjenigen nach Frankreich mit 70 " Der Verkehr mit Piemont kann diese Differenzen bei Weitem nicht ausgleichen, und es ist also klar, daß derjenige mit Oesterreich und dem Zollvereine viel bedeutender ist, als mit Frankreich und Piemont.

Seit 9 Iahren ist in diesem Verhältnisse schwerlich eine Aenderung eingetreten, denn, wenn auf der einen Seite Marseille durch Erleichterung der Kommunikation Triest einigen Vorsprung abgewonnen haben mag, so haben dagegen Holland und England, deren Waaren wir meist durch Deutschland erhalten, den nördlichen Häfen .Frankreichs den Rang abgelaufen, und wenn die in UnVerhandlung fchwebende Reduktion oder Aufhebung der Rheinzölle in's Leben tritt, wird diefe Veränderung noch deutlicher sich zeigen. Durch Annahme des .Freihandels^ Prinzipes hat sich dann London zu einem Entrepot des Welthandels umgestaltet: unfere Fabrikanten werden daselbst einen Markt finden, der auch den kleineren unter ihnen erlaubt, ihre nach allen Weltgegenden bestimmten Waaren zu verwerthen, und der Verkehr wird fich je länger je mehr jener Straße zuwenden.

5.

Aus den nämlichen Taseln entheben wir die Angabe, daß im Iahre 1840 von Frankreich nach der Schweiz eingebracht worden seien in Goldmünzen für den Werth von . . . . . . . franz. Fr.

38,100

in Silbermünzen

. . .

6,039,944 zusammen franz. Fr. 6,078,044

273 Von der Schweiz nach Frankreich ausgeführt:

in Goldmünzen . . . . franz. Fr. 21,870 in Silbermünzen . . .

5,968,218 in Kupfer- u. Billonmünzen

924

zufammen franz. Fr. 5,991,012 An der französischen Douane wird eine strenge Kontrolle über die ganze Ein- und Ausfuhr gehalten ; größere Summen können derselben nicht wohl entgangen sein, hingegen wäre allerdings noch beizurechnen, was Reisende in kleinen Summen beim Ein- und Ausgang mit fich führten.

Ueber den Ein- und Ausgang von Baarfchaft in Deutfchland und in Oesterreich werden hingegen keine Kontrollen geführt. Bestimmte Angaben können also nicht gemacht werden. Wir wissen nur, daß allein die Bank von St. Gallen im Jahre 184 zum größten Theil von

Augsburg her eingeführt hat: Gulden 2,728,136. 28 Kr.

oder FFr. 5,797,332, und daß die Schweiz damals aus Deutschland Getreide bezogen hat für FFr. 11,966,160; woraus hervorzugehen fcheint, daß auch der BaarschaftsVerkehr auf der deutfchen Grenze bedeutend stärker war, als auf der franzöfifchen.

Das schweizerische Finanz-Departement hat folgende Data erhoben: Geld-Einfnhr aus Deutschland und Oesterreich, Durch-

schnitt der drei Iahre 1846, 1847, 1848.

in den Kanton Aargau

" ,, ,, ,, ,,

,, ,, ,, ,, ,,

" ,, ,, ,, ,,

franz. Fr.

20,000

Schaffhaufen .

500,000 Zürich u.Thurgau 5,200,000 St. Gallen .

10,400,000 Graubünden .

150,000 Basel . . .

6,500,000 zusammen franz.Fr. 22,770,000

274 Aus Frankreich : in den Kanton Bafel .

,, ,, " ,, ,, ,,

,, " ,,

. franz. Fr. 5,000,000

Bern . .

930,000 Neuenburg 4,500,000 Genf . .

3,600,000 zufammen franz. Fr. 14,030,000

Aus Piemont:

in den Kanton Genf . . franz. Fr. 5,200,000 Frankreich und Piemont zusammen franz. Fr. 19,230,000.

Auch diese Angaben find nicht vollständig, es fehlen Teffin und Wallis, fodann ist bei Schaffhaufen nur der Eingang durch Fuhren, nicht aber durch die Post angegeben, bei Zürich hingegen nur der durch die Post, bei St. Gallen bei den Fuhrleuten nur was der s. g. Stock eingeführt hat, dann fehlt durchweg was von Reisenden, und was im Grenzverkehr von den Bürgern beider Länder ohne Vermittelnng von Fuhren und Posten hinübergebracht wurde. Letzteres beträgt jedenfalls bei dem starken Grenzverkehr auf der deutschen Grenze mehr als auf der französischen , auch ist ein großer Theil von dem was nach Genf und Neuenburg kam, als Rohstoff für die Uhrenmacher zu betrachten; auch diese Angaben beweisen also, daß der Baarschasts - Verkehr auf der deutschen Grenze stärker ist, als auf der franzöfifch-piemontefischen.

Es kommt dabei im Weitern in Frage, welches die Gegenstände auf beiden Grenzen seien, die ihrer Natur nach unausweichlich von uns in Baarschaft berichtigt werden müssen ; es find diefes hauptfächlich die Erzeugnisse der Landwirtschaft, und die Gegenstände des Grenzverkehrs, und da finden wir:

275 Einfuhr aus dem Zollverein :

Getreide aller Art und Vieh franz. Fr. 14 3/4 Mill.

Einfuhr aus Oesterreich: Getreide aller Art, Bau- und Brennholz, Mehl und Vieh . " 1 1/4 Mill.

zusammen franz. Fr. 16 Mill.

.wozu wir noch rechnen müssen die in's Vorarlberg für

Stickarbeiten bezahlten Arbeitslöhne .

1 1/2 Mill.

zufammen . . . . . . . . . . 17 1/2 Mill.

wogegen wir bei Frankreich nur finden: Wein, Vieh, Pferde, Getreide . . . . . . . . 2 Mill.

wobei jedoch ein bedeutender Posten für Wein aus entfernten Gegenden: Bordeaux-, Champagner-, Provenceund Rhone-Weine, die durch Wechfel reglirt werden können, abzuziehen find.

Eine Menge Artikel gegen beide Grenzen, bei denen es ungewiß ist, ob fie notwendigerweise durch Baarschaft berichtigt werden müssen oder nicht, haben wir außer Berechnung gelassen. Dieselben würden aber jedenfalls das Verhältnis von Deutschland gegenüber von.

Frankreich noch höher stellen, indem Tabak, Wein, Cisen, Leder, kurze Waaren, Federn, Cichorien, Glas, Hanf, im Betrag von Ffr. 21,035,594 großen theils in Baarfchaft nach Deutschland berichtigt werden, welche, wie noch viele andere Gegenstände, durch Handelsreisende verkauft werden, die ihre Inkassi persönlich in Baarfchaft machen, während bei Frankreich nur Kleider und Leinenzeug, Eisen, Thonwaare, Kristall, Glas, Leder, Häute, kurze Waaren, Tabak, Ackerbaugeräthschaften mit

Ffr. 4,704,012 - in diese Kategorie fallen.

.Beim Ausgang findet eher das umgekehrte Verhältniß statt, indem wir mehr landwirtschaftliche Erzengnisse, wie: Holz, Vieh., Pferde, Butter, Käse u. s. w. nach Frankreich liefern, wofür wir nach aller Wahrscheinlich-

276 keit eine größere Summe Baarfchaft erhalten, als wir nach Frankreich in Baarschaft zahlen müssen.

Wenn wir bei allen obigen Zusammenstellungen Oesterreich und Deutschland zusammengerechnet haben, so findet dieses seine Rechtfertigung in dem Umstande, daß die österreichischen Münzen in Deutschland und der Schweiz zu 24 Kr., oder sechs Batzen der Zwanziger, sehr häufig und in großen Massen zirkuliren.

6.

Die angeführten statistischen Angaben sind unvollständig, und von älterm Datum, allein sie geben uns doch über den auf beiden Grenzen stattfindenden Verkehr so weit Aufschluß, daß wir mit vollem Recht behaupten können, der Schaden der östlichen Kantone würde bei Annahme des franzöfifchen Systems sich weit höher belaufen, als derjenige der westlichen bei Annahme dcs schweizerischen. Wir wiederholen: für den innern Verkehr kann Niemand Schaden leiden bei Annahme des schweizerischen; jedermann wird ganz genau wissen, was er zu fordern, und w..s er zu empfangen hat, nämlich Schweizerfranken zu 36 auf die Kölnische Mark; der Fünffrankenthaler zu 35 Btz. wird in normalem Zustand der Verhältnisse diesem Münzfuße entsprechen ; bei hohem Stande des Pariser Kurses aber wird man, um denselben zu erhalten, ein Agio bezahlen müssen. Wer dann ,in solchen Zeiten Barzahlungen nach Frankreich zu machen hat , erleidet einen kleinen Verlust , aber er wird diese Fünffrankenstücke leicht finden , weil die Schweiz stets ebenso viel oder mehr Baarschaft von Frankreich zu empfangen, als zu bezahlen hat.

Bei Annahme des französischen Fußes wäre die für die östlichen Kantone nicht der Fall. Die östliche Schweiz

277 muß weit mehr Baarschaft an Deutfchland zahlen, als fie in Baarschaft von Deutfchland zu fordern hat. Wenn sie nun aber mit Fünffrankenthalern zahlen müßte, die aus den Fruchtmärkten und im täglichen Verkehr mit LandesProdukten überhaupt nie anders, als zu Fl. 2. 20 abgenommen werden, so würde sie bei niedrigem Stande des Augsburger- und Frankfurter-Kurses sich diese Fünffrankenthaler in Bafel gegen ihre deutschen Wechsel zu einem Preise verschaffen müssen, der sie mit Kosten und Porto auf Fl. 2. 22, vielleicht Fl. 2. 23 zu stehen käme; sie würde also auf jedem Stück 2 , vielleicht 3 Kreuzer verlieren. Die Durchführung der von Herrn Speifer vorgeschlagenen Aenderung des naturgemäßen Zuges des füddeutfchen Geldes von Osten nach Westen in denjenigen des sranzösischen von Westen nach Osten würde also die östliche Schweiz auf einem Umsatz von nur 8 Millionen Gulden bei andauernd niedrigem Stande der deutfchen Kurse eine jährliche Summe von 110--150,000

Gulden kosten. Fl. 2. 22 stellen den Augsburger-Kurs auf 171^; da derselbe häufig tiefer steht, so ist der angegebene Verlust kein eingebildeter.

Daß sie sich diese ^ünffrankenthaler ans der Levante über Triest und Augsburg zu einem ebenso günstigen Preis, als die süddeutsche Landesmünze werde verschassen können, ist eine Ansicht, welche zwar den kühnen Flug der Phantasie des Verfassers des Gutachtens beurkundet, die wir aber keineswegs theilen können. Die Fünffrankenthaler find in bedeutender Masse im Iahr 1847 für Getreide-Einkäufe nach dem Osten gegangen, zu einer Zeit, wo die russischen Kurse 3-40/0 über Pari standen:. es ist möglich, daß nun ein Theil davon über Triest wieder zurückkomme; allein daß ein so unnatürlicher Kreislauf, der durch das gewaltige Ereigniß des Hungerjahres von Bundesblatt I. Bd. III.

23

278 1847 für einmal herbeigeführt werden konnte, ein regelmäßiger werde, das können wir nimmermehr zugeben.

Die östliche Schweiz ist für den Bezug der Baarschaft , die fie für ihre Zahlungen nach Deutfchland bedarf, an die deutfchen Sorten und die deutschen Plätze gewiesen, und dieses Verhältniß zu ändern in der Weise, wie es durch den Gesetzesvorschlag und die Entwicklung in dem Gutachten des Herrn Speiser beabsichtigt wird, wäre sür sie ein unberechenbarer Schaden.

7.

Eine der wichtigsten Rückfichten, welche wir bei Einführung einer Münzreform zu nehmen haben, ist unbestritten die, daß sie die Bildung eines Abusiv-Kurses neben dem gesetzlichen verhindere.

In dieser Beziehung bietet uns der sranzöfische Münzfuß viel weniger Gewähr, als der deutsche. Wie wir unten zeigen werden, ist es weit wahrscheinlicher, daß das Volk die neuen Münzen seiner alten Rechnungsweise bestmöglich anpassen werde, als daß es seine Rechnungsweise nach den neuen Münzen modle. Bis zum 25Centimes-

Stück ist die Schwierigkeit nicht groß : es wird sür sieben Kreuzer zirkuliren; für das 10Centimes-Stück wird sich der Abusiv-Kurs von 3 Kreuzern bilden; sür Einen Kreuzer wird man entweder deutsche Münzen nehmen, oder aber, je nachdem der Käufer, mehr dem Verkäufer, oder Letzterer Ersterem mehr Rechnung tragen muß , 3 oder 4 Centimes ; für 2 Kreuzer wird man 1 Füns- und 1 Zwei-Centimes-Stück geben. Der Gulden wird nach wie vor zum Abusiv-Kurs von 15 Batzen zirkuliren.

Die Lombardei gibt uns ein schlagendes Beispiel des traurigen Zustandes, der durch solche unpraktische Aenderungen veranlaßt wird. Man bedient sich dort der neuen

27^ österreichischen Münzen , gibt ihnen aber Abnfiv-Werthe in Mailänder Soldi. Ein wenig mehr oder ein wenig minder Bildung ändert an der Sache nichts.

Die ganze gewaltige Operation , die uns drei Millionen kosten soll, vermittelst welcher unsere filberhaltige Scheidemünze durch eine kupferne erfetzt, und eine grenzenlose Störung und Verwirrung im Verkehr verursacht wird , wird also am Ende nichts zur Folge haben , als daß fich wieder Abufiv-Kurse bildeu (und zwar von den gefährlichsten Abusiv-Kursen) , und daß dem Volk eine weniger bequeme Münze für seine Rechnungsweise geboten wird.

.Das Beispiel von Frankreich, wo keine Abufiv-Kurse herrschen sollen, ist hier keineswegs maßgebend , denn dort entspricht und entsprach zu allen Zeiten die effektive Münze der Rechnungsmünze , und es ist Niemanden in den Sinn gekommen, die einheimische durch eine fremde zu verdrängen, wie man es jetzt bei uns beabsichtigt.

Bei Annahme des von der Minderheit der Kommission vorgeschlagenen Systems ist dagegen nicht die mindeste Gefahr der Bildung von Abufiv-Kursen. Wenn wir von den uns umgebenden Münzsystemen geradezu das leichtere zu Grunde legen, und die bereits faktifch bestehende höchste Tarifirung der Münzen annehmen, berauben wir den Geldhändler der Möglichkeit, uns leichtere Münzen zum Kurse der schwereren zu bieten, weil er keine leichteren findet. Es hat also Niemand mehr einen Vortheil, dieses Gewerbe zu treiben, und es wird aufhören.

Das Beispiel von St. Gallen und der östlichen Schweiz, wo der deutsche Münzfuß herrscht, ist ganz entscheidend. Die hohe Regierung dieses Standes drückt

280 sich in ihrer Zuschrift an die hohe Bundesversammlung darüber folgendermaßen aus: "Wir haben im Innern weder eine Abweichung noch ,,Vielfachheit in Rechnung und Münze. Alle Schnld."Urknnden durch's ganze Land tragen die Eine Wäh-

,,rung, und lösen sich in Einer Weise. Das Geld ist, ...was es soll, ein fester, in allen Verhältnissen unver-

,.,rückter Maßstab jedes Werthgegenstandes; es bleibt fich ,,gleich bei Bezug und Abgabe, und ist als folches Nie...manden ein Gegenstand des Gewinnes oder Verlustes.

"Wir sehen nirgends das unproduktive, den gemeinen ,,Mann, die Einzelnen im Kleinen überall, und demnach ,,Alle miteinander im Großen fortlaufend schädigende "Gewerbe einer gehässigen Geldhändlerei" Dieselbe fügt bei : "Dieser Zustand ist wirklich ein solcher, daß er kei"nem andern Wunsche Raum läßt , als demjenigen einer "unverkümmerten Fortdauer und weitern Ausdehnung

"über die übrigen Theile der Schweiz".

Der offenbare, handgreifliche und erprobte Thatbestand in St. Gallen und den übrigen Kantonen, die nach dentfchem Fuße rechnen, ist uns also Bürge dafür, daß die Annahme dieses letzteren uns sur den innern V e r k e h r gänzlich von dem Krebsübel der Abusiv-Kurse befreien werde, während die Annahme des franzöfifchen Fußes neue Abusiv-Kurse schaffen muß.

Wir läugnen dabei nicht, im Gegentheile, wir haben oben bereits zugegeben, daß z e i t w e i f e , bei hohem Stande des Pariser-Kurses , der Fünffrankenthaler für Zahlungen, die man nach Frankreich zu machen hat, mit einigem Agio werde bezahlt werden müssen. Allein das

281 .Umgekehrte wird bei Annahme des franzofifchen Systems bei hohem deutschem Kurfe für den Gulden geschehen, und nichts hindert, daß diese Sorte, die unter allen Umständen, und bei Annahme sowohl des einen als des andern Systems in den an Deutschland augrenzenden Kantonen das Hauptzirkulations - Medium

bilden wird, zn 43 Sous , anstatt zu 42 oder 421/- ge.

nommen werde, ebensogut als der Fünffrankenthaler zu

351/., bis 35 1/2. Der Umstand, daß nach dem bundes räthlichen Vorfchlag die deutschen Sorten gar nicht tarifirt würden, ändert an der Sache selbst nichts.

Die Vortheile und Nachtheile stehen in dieser Bezi.......

hung auf beiden Seiten gleich.

Ein Agio, welches den Werth einer Geldforte über die gefetzliche in einer runden Zahl ausgedrückte Schätzung stellt, ist aber nicht gefährlich, und wird jeweilen wieder verfchwinden, wenn die Umstände andern, die es hervorgerufen haben, während ein Abufiv kurs, welcher die Bruchtheile einer gesetzlichen Schätzung auf eine runde Summe hinauftreibt, seiner Bequemlichkeit wegen Wurzeln faßt und Bestand gewinnt.

Bei diefem Anlasse müssen wir eine Seite der Frage berühren, die wir lieber unerwähnt gelassen hätten, die aber in Zeitungen und Gefprächen so vielfach herausgehoben worden ist, daß wir unmöglich darüber fchweigen könnten. Man hat die Annahme des deutschen Systems als eine Herren-Sache, die des französischen als Volks-

Sache dargestellt.

Es ist immer ein Zeichen einer schlimmen Sache, wenn man, um dieselbe zu vertheidigen, die Absichten der Gegner verdächtigen muß; wir verwerfen auch das Bestreben, die vermiedenen Klassen der Gefellschaft einander feindfelig gegenüber zu stellen, und Gegensätze

282 noch schroffer auszumalen, als sie wirklich find, während ihre im Interesse des allgemeinen Besten geforderte Ver.mittlung aus keine andere Art gefunden werden kann, als indem man den Armen Genügsamkeit, den Reichen Menschenliebe und Mitleiden lehrt. Aber find denn diejenigen, welche das sranzöfische System anpreisen, weniger große Herren, als die Verteidiger des deutschen?

Wodurch haben Iene bewiesen, daß sie es besser mit dem Volke meinen als diesel Ist Basel und Gens nicht reicher als Zürich und St. Gallen.?

Man hat Beispiele von zürcherischen Fabrikanten angeführt, welche ihren Arbeitern seit der Ausbreitung der deutschen Geldsorten ihren Lohn gekürzt haben, indem sie ihnen leichtere Sorten zum gleichen Kurs, den die schwereren hatten, ausbezahlten. Dieses ist aber nicht die

Schuld des deutschen Münzfußes, es ist die Schuld der Unordnung, welche während der Uebergangsperiode jedesmal dort stattfindet, wo ein leichteres und ein fchwereres Münzsystem einander bekämpfen. Schon I. B.

Say hat darüber gesagt: Les variation.... monétaires confondent toujours pendant nn certain temps les idées d'un peuple relativement aux valeurs, et dans tons les marchés donnent l'avantage au fripon adroit sur l'hon.nête homme simple.

Gerade diesem aber soll durch Annahme des schweizerischen Münzfußes ein Ende gemacht werden, der, einmal eingeführt, fogleich von Iedem begriffen wird, und alle Gelegenheit abschneidet, Münzforten zu einem höhern Kurse auszugeben, als man fie eingenommen hat, während bei Annahme des franzöfischen die Verwirrung und somit der Vortheil, den der geschickte Spitzbube über den einfachen Ehrenmann hat, Iahre lang fortdauert.

.Zwischen beiden Systemen ist in der Theorie ein

283 Unterschied von 1 .^/0, in der Wirklichkeit ein viel kleinerer; wie soll dabei der Arbeiter, dessen Lohn ihm tag-

lich oder wöchentlich bezahlt wird, Schaden leiden^ Wie er bezahlt wird, so bezahlt er wieder seine Lebensmittel und seine Haushaltungs-Bedürfnisse ; der Münzfuß ist

für ihn in diefer Beziehung gleichgültig, wefentlich ist nur, daß Bricht zweierlei neben einander bestehen, was nicht genug wiederholt werden kann.

Uebrigens ist allgemein bekannt, daß bei dem für die Industrie arbeitenden Bürger der Lohn steigt und sällt, so wie viel oder weniger Begehr für die Waare ist; wenn der Fabrikant alfo wirklich in einem fchwerern Kurse seine Arbeiter bezahlen müßte, so wäre ihm nichts leichter, als dem Arbeiter einen verhältnißmäßigen Abzng am Nennwerth seines Lohnes zu machen. Der Münzfuß vermag in Betreff des Verhältnisses zwifchen Arbeiter und Arbeitgeber nicht das Geringste; der Fleiß des Erstern und die Humanität des Letztern in Verbindung mit dem Gange der Industrie im Allgemeinen find die einzigen entscheidenden Momente.

Eigentlicher Schaden beim deutschen Systeme träfe jedenfalls mehr die Herren, als das ärmere Volk. Zwei Beifpiele werden es zeigen. Diejenigen Beamten, welche aus den eidgenöffifchen und denjenigen Kantonalkassen ihre Besoldung beziehen, die noch nach einem fchwereren Münzfuß rechnen, verlören das Agio, das ihnen auf den eingenommenen Fünssrankenthalern vergütet wird, und mancher Kapitalist würde sich gefallen lassen müssen, die Kapitalien, die er in schwererem Münzfuß ausgeliehen, fich in Gulden zu 15 Batzen verzinfen zu lassen. Letzteres ist wenigstens im Aargau allgemein angenommen, und wenn der französische Münzfuß obsiegen sollte, so

284 müßte der Schuldner dort mehr Zins bezahlen, als bis dahin, indem sein Kapital nach dem schwerern Fuße in französische ^ranken umgerechnet würde.

Diejenigen, welche die Annahme des franzöfifchen Fußes als Volkssache, die des deutschen als Herrensache darstellen, zeigen also wenig Einficht in die tatsächlichen Verhältnisse. Die Frage ist überhaupt bis jetzt nur in den höhern Schichten der Gesellschaft verhandelt worden; wenn fie einmal in die unteren herabdringt, wenn das Volk diefelbe begreift, und sich alle Folgen davon klar macht, fo wird es sich zeigen, daß vier Fünftheile des Volkes den franzöfifchen Münzfuß verwerfen. Und hier kommen wir auf die wichtige Frage, wie läßt sich das eine und das andere der vorgefchlagenen Systeme in's Leben einführen^

8.

Tit.!

Eine derartige Umänderung, wie die vom hohen Bundesrathe vorgeschlagene, ist noch niemals und nir-

gends anders als durch gewaltige politische Ereignisse bewirkt worden. Diejenigen Länder, welche den sranzösischen Münzfuß angenommen haben, waren früher integrirende Bestandtheile von Frankreich. Napoleons Machtgebot hat ihn dafelbst eingeführt und alle Widersprüche schweigen heißen. Uebrigens war damals jede Aendernng^ jenen Ländern eine Wohlthat, indem ihre Münzangelegenheiten in großer Verwirrung waren. Pie^ mont hat ihn nach der Lostrennung von Frankreich beibehalten, indem es die Nachtheile einer neuen Aenderung scheute. Genf fiel in seine alte Konfusion zurück, und daß diefer von Frankreich umfchlossene Stand, der sich

285 in so lebhaftem Verkehr mit diesem Lande befindet, um dieser Konsufion los zu werden, wieder den franzöfifchen .^uß annahm, ist ganz begreiflich, und war damals we^

nigstens zu entfchuldigen, als die Schweiz ihm in dieser

Beziehung gar keinen Haltpunkt darbot. Belgien mußte den holländischen Gulden annehmen, und kehrte in Folge seiner Revolution im Iahr 1830 zum französischen Münz.fuß zurück, aus Feindschaft gegen Holland, aus fo eifrig gen Sympathien zu Frankreich, daß eine große Partei die vollständige Inkorporation verlangte. Der jetzt daselbst herrschende Zustand ist aber keineswegs beneidenswerth.

Jetzt noch, nach 18 Jahren, werden selbst in Antwerpen die Warenpreise in beiden Valuten, der holländischen und der französischen, nebeneinander verzeichnet.

Allenthalben hat man sonst den Grundsatz sestgehal^ ten, daß materielle Reformen, namentlich im Münzwesen, den bestehenden Verhältnissen angepaßt werden müssen.

Selbst die Franzosen sind dieser Nothwendigkeit zu lieb von der strengen Durchführung ihres Maaß- und Ge^ wichtsfystemes abgegangen, und haben ihre Münzeinheit auf den zweihundertsten Theil des Kilogrammes bestimmt, anstatt auf den hundertsten. Auf die nämliche Weise ist man bei uns bei Einführung des neueu Maaßes und Gewichtes verfahren; diefe Ansicht ist auch vor wenigen Monaten noch von Herrn Speifer selbst vertreten worden, indem er sich in seiner Schrift: ,,Ueber das Münz^ wefen" ausgesprochen hat wie folgt: ,,Erhebliche Veränderungen staatswirthfchaftlicher Cin^ richtungen, namentlich des Münzwesens, welches so ties in den Volksgewohnheiten verwurzelt ist, lassen sich nicht mit einem Schlage durchführen, außer in den Zeiten allgemeiner Umwälzung, wie diejenige der franzöfifchen Revolution und des nachherigen kaiserlichen Despotismus,

286 denen Mittel zu Gebote standen, über die unsere Bundesbehörden nicht zu verfügen haben. Und selbst diesen Mitteln ist es nicht gelungen, alte Begriffe und Gewohnheiten ganz auszurotten, und das französische System in seiner vollkommenen Reinheit darzustellen, obgleich der Schritt in mehrsacher Beziehung nicht so groß w a r , wie derjenige, den wir bei Einführuug desselben zu thun hätten. Es ist für die Gesetzgebung überall eine unab-

weisliche Bedingung, daß fie die Meinung derer für sich habe, welche durch die Gefetze fich regieren lassen follen.

Veränderungen, die so viele Gewohnheiten stören, manche Verhältnisse fogar nachtheilig berühren, und daher mit um so mehr Schwierigkeiten zu kämpsen haben, werden unter Umständen um so unausführbarer sein, als sie weiter greisend sind.... Die Geschichte lehrt, wie schwer Einrichtungen zu beseitigest find, die in den Gewohnheiten des täglichen Lebens wurzeln, und wie unsichern Bestand das Reue hat, welches keine Anknüpfungspunkte im Alten findet; die Münzgeschichte insbesondere enthält hinlängliche Beispiele zu diesem Ersahrungssatz.

W ü r d e man aber ein neues S y s t e m dekretiren, ohne d a ß e s - w i e z u b e s o r g e n s t e h t - g e l ä n g e , d a s A l t e zu beseitigen, so m ö g e man bedenken, zu welch maßlosen V e r w i r r u n g e n das führen müßte."

Die Wahrheit dieser Bemerkungen ist so in die Augen springend, daß man fich billig wundert, wie fie bei dem neuen Vorschlag so sehr außer Acht gelassen werden konnte; für uns ist fie noch in voller Kraft. Es darf nämlich nie überfehen werden, daß ein Münzgefetz nicht nur für den großen Handel gilt, fondern daß feine Wir-

287 kungen durch tausend mal tausend kleine Adern bis zu jedem einzelnen Einwohner des .Landes gehen, und die Umsätze des täglichen Verkehrs find dabei vorzugsweise zu berückfichtigen, weil ihre Zahl sich ins Unendliche beläuft, und bei jedem einzelnen Umfatze ein Anstoß stattfindet, wenn die einzuführende Münze fich nicht leicht den beste.henden Werthbeftimmnngen anpassen läßt. Die Unterabtheilungen des französischen Francs lassen sich aber diefen bestehenden Werthbestimmungeu nicht anpassen, was sich

aus der einfachen Betrachtung ergibt, daß 1 Rappen gleich ist 14/- Centimes, 1 Kreuzer 3^, 1 Batzen 14 , 5 Batzen 713/-, 10 Batzen Centimes. Es bedarf schon eines geübten Rechners, um die alten Werthe in die neuen zu übersetzen. Damit wird fich also die Masse des Volkes nicht befassen; sie wird sich auf andere Weise zu helfen suchen, indem sie die alte Rechnungsweise beibehält, den neuen Münzen die alten Namen gibt, das 25 Centimes-Stück zu 7 Kreuzern, das 10 Centimes-Stück zu 3 Kreuzern, und je nach Umständen 3 oder 4 Eentimes zu einem Kreuzer berechnet, wodurch aber das alte System neben dem neudekretirten bestehen bleibt, und "eine maßlose Verwirrung entsteht," die ein Menschenalter und länger sortdauern wird. Damit ist aber der Zweck der Reform vollständig verfehlt, die Unordnung wird größer, als fie je war, und die "unabweisliche ,,Bedingung, daß die Gefetzgebung die Met,,nung derer für fich habe, welche sich durch ,,die Gesetze regieren lassen sollen," bleibt unerfüllt, indem das Volk schwer begreifen wird, warum man ihm statt Batzen, Kreuzern und Rappen, nach denen es rechnet, fieben- und drei- und fieben fünfundzwanzigftels Kreuzer- oder fieben Zehntels Rappen-Stücke gibt.

Noch weniger wird es diefes begreifen, wenn die

288 neuen Scheidemünzen schwerere und unbequemere, und von viel geringerm Werthe, von Kupfer sein sollen, statt von Billon (Silber mit Kupfer gemischt) wie es fie bis jetzt gewohnt war. Das ganze Projekt aber ist darauf gebaut, daß durch den Gewinn auf diefen Kupferausprägungen ein Theil der enormen Summen, welche die Einfchmelzung aller jetzt zirkulirenden Schweizermünzen kostet, gedeckt werden soll, wobei nur die Wahl bleibt, schwere und unbequeme, oder fast werthlofe, kaum den achten Theil des Nennwertes haltende Münzen zu liefern. Das eine wird beim Volke fo wenig Anklang finden, als das andere, denn das Papiergeld ist beim Schweizervolke wenig beliebt, und Kupfer-Papiergeld, eine Kreditmünze, wie man fie genannt hat, wird eben fo wenig beliebt werden.

Sollen nach dem neuen und jedenfalls empfehlend werthern Vorfchlag der Mehrheit der Kommission die 10 Eentimes-Stücke aus Billon geprägt werden, so vermehren sich die Kosten um 800,000 fr. Fr.

9.

Diefe Kosten der ganzen Operation sind in dem Gutachten des Herrn Speiser zu 3 Millionen französifche Franken oder 2,100,000 Schweizerfranken angeschlagen.

Bekanntlich stellt aber jeder Baumeister, wenn er einen Voranschlag verfertigt für einen Bau, dessen Ausführung er gerne sähe, die Rechnung eher zu niedrig als zu hoch.

Die Minderheit Ihrer Kommission hat sich daher veranlaßt gesehen, über diese Kosten einen zweiten Experten zu berathen, nämlich den Herrn Leonhard Pestalozzi in Zürich, einen Mann, der feit vielen Iahren sich mit dem Studium des Münzwesens überhaupt und des schweizerischen insbesondere befaßt hat, und der ohne Zweifel in diefem .^ache die meisten Kenntnisse und die größte Erfahrung

289 befitzt. Herr Pestalozzi hat der Kommiffion ein Gutach-

ten mitgetheilt, welches hier im Anfchlusse beigelegt wird, und worin er die Anficht ausspricht: "daß die Münz ,,Reform, wenn solche nach A n t r a g des Bun,,desrathes durchgeführt werden foll, der Schweiz

"wenigstens 4 bis 5 Millionen Schweizerfranken ,,kosten w e r d e , daß also Berechnungen, wie hoch ,,die Reform jeden Kanton zu stehen kommen "werde, und daß mehrere Kantone, nament,,lich Thurgau, sogar von dem Gewinne des "neuen schlechtern Geldes, ihren Antheil heraus"bekommen, als ganz unrichtig zu betrachten sind."

Er begründet seine Anficht folgendermaßen : 1) machen die französischen Münzämter gar keine Vergütung für den Kupferbestand der Münzen, die deutschen 4-8 Kreuzer per Mark für Billon bis ans 250/1000; 4 bis 1 Kreuzer für feineres, was bedeutend weniger ausmacht, als die in Herrn Speisers Gutachten in's Einnehmen gebrachten L. 196,675. 81.

2) Der Betrag der in Zirkulation befindlichen Scheidemünzen und deren Feingehalt kann bei der Mangelhaftigkeit der Eingaben der Kantone durchaus nicht als zuverlässig betrachtet werden.

3) Die Umprägungskosten selbst der guten schweizerischen Silbersorten werden Verlust anstatt Gewinn geben, indem dieselben weniger fein, als angenommen und im Voranschlag die Kosten von Stempel und Matrices vergessen find.

4) Das Silber aus den vorhandenen schweizerischen Münzen reicht nicht hin, um die vorgeschlagenen 7 1/2 Millionen sranzöfische Franken prägen zu lassen, und neues Silber käme bedeutend theurer zu stehen, als angenommen ist.

290 5) Die Ausprägungskosten der neuen Kupfermünzen von durchschnittlich 198 Stück anf's Kilogramm stellen sich nach den bei vermiedenen auswärtigen Münzämtern

eingezogenen Erkundigungen auf . Fr. 1,617,500. -statt auf . . . . . . . . " 1,060,000. --

wie im Gutachten angenommen wurde.

6) zeigt die Erfahrung aller Orten, daß die Kosten der wirklich ausgeführten Münz-Reformen allenthalben weit höher, als die gemachten Voranfchläge sich beliefen.

Begreiflicherweise war es der Kommission unmöglich, alle diese Widersprüche zu lösen; es wären .dazu eine lange Frist und technische Kenntnisse nöthig gewesen, die uns abgehen; wir können daher keine auch nur annähernd richtige Berechnung der wirklichen Kosten geben. Allein so viel ist uns klar geworden, daß die im Erperten-Gutachten ausgestellten Kostenberechnungen weit zu niedrig gehalten find, indem offenbare Irrthümer und Auslassungen darin nachgewiesen werden konnten.

In Preußen selbst kostet die Ausprägung der Knpfer-

münzen mit Inbegriff des Kupfers 93 Reichsthaler 26 Silbergroschen der Zentner, was das Kilogramm auf

Fr. 6. 84 stellt..

Ziehen wir davon denWerth des Kupfers ab

mit

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so bleiben sür Kosten Fr. 4. 09 per Kilogramm statt Fr. 1. 50, wie Herr Speiser irrthümlicher Weise gerechnet hat.

Eine weitere unausweichliche ^olge der Annahme des bundesräthlichen Gesetzesentwurfes wird sein, daß alle Schuldtitel werden umgeschrieben, oder mit Nachträgen versehen sein müssen, alle Zins- und Handelsbücher in andere Valuten umgeändert, ebenso alle Hausbücher; alle

291 Gebühren, alle Besoldungs-Etats, die Posttarife, die Zolltarife auders bestimmt, sowie die Summen in allen Verträgen und in allen Erb- und Waisen-Rechnungen ; eine Arbeit, die sich leicht wird anordnen, aber nur mit bedeutendem Zeitverlust und mit vieler Mühe ausführen lassen, und die zu vielerlei Streitigkeiten und Prozessen Anlaß geben kann.^ Gegenüber allen diefen beinahe unüberwindlichen Schwierigkeiten, Nachtheilen und Kosten, die mit der Einführung des franzöfifchen Systems unausweichlich verbunden find, wie wird fich die Sache bei Annahme des schweizerischen Systems gestaltend Die Umänderung wird fich von felbst, ohne irgend einen Zwang und ohne irgend eine Unbequemlichkeit machen. Der neue Schweizerfuß hat ohne irgend eine Protektion fich von felbst Bahn gebrochen. Im größten Theil der Schweiz besteht der einzuführende Zustand fchon faktisch, mit dem einzigen Unterfchied, daß das Uebermaß der Scheidemünze verfchwinden wird, wo es jetzt besteht, und daß die Abufiv-Kurse zerstört werden, dort wo sie jetzt herrschen. In denjenigen Gegenden, wo Münzen zirkulieren, die nicht ins Schweizersranken-System passen, wird man sich in die neue Rechnungsweise weit leichter finden, als in die französische, weil seit vielen Iahrzehnden der Schweizerfranken mit feinen Unterabtheilungen auch dort bekannt ist. Es ist mithin keine Gefahr, daß der einfache Ehrenmann vom gefchickten Spitzbuben übervortheilt werde.

Kosten werden vor der Hand keine veranlaßt, als diejenigen, welche durch Einfchmelzung der vom Franken-, Tatzen- und Rappen-System abweichenden Münzsorten veranlaßt werden. Diese Sorten müssen aber unter allen Umständen eingeschmolzen werden, die Ausgabe wäre also nie verloren. Nach deren Verschwinden würden fich die

292 übrigbleibenden Scheidemünzen gleichförmig über alle Theile der Schweiz verbreiten, und dann würde es sich zeigen, ob wir noch ein Uebermaß davon haben oder nicht.

Erfahrne Sachkenner behaupten, diefes würde nicht der Fall fein, indem nur die ungleiche Verkeilung, keineswegs aber die abfolut zu große Menge derfelben aus einigen Punkten zu Klagen Anlaß gebe.

Sollte es sich aber dann zeigen, daß noch zu viel Scheidemünze im Umlauf sei, so kann dieselbe successive bis auf das nöthige Quantum vermindert werden; die Bundesversammlung würde nach Vorfchrift des Bundesvertrages jeweilen beschließen, wie viel d a v o n eingeschmolzen werden soll, und dabei versteht es sich, daß zuerst diejenigen Sorten in den Tigel wandern müßten, welche durch ihre Form, ihren schlechten Gehalt, und ihre Abnutzung die schlechtesten wären, so daß die übrigbleibende Scheidemünz-Masse von Iahr zu Iahr verbessert würde.

Den großen Vortheil hätten wir auch dabei, daß wir nicht ins Blaue hinaus auf einer unfichern Basis operiren müßten, fondern wir würden den Betrag der zu bringenden Opfer genau kennen, und den Umständen, fo wie unfern Kräften anpassen.

Eine Schwierigkeit hat fich dabei dargeboten. Wenn nämlich nur die vom Frankensystem abweichenden Scheidemünzen eingezogen werden sollen, sollen dann diejenigen Kantone, welche dergleichen ausgeprägt haben, den Verlust allein tragen, und die andern, welche Batzen ausgeprägt, leer ausgehend Dieses wäre eine um fo größere Ungerechtigkeit, als gerade erstere Kantone weit weniger Mißbrauch von dem Münzregale gemacht haben, als ein Theil der letzteren. Soll die Eidgenossen fchaft den Schaden tragend Auch diefes wäre nicht billig, indem

293 derfelbe dann von den Kantonen nach Maßgabe der Geldskala ersetzt werden müßte. Allein es läßt fich eine leichte .Lösung dieser Schwierigkeit finden. Jede Verminderung der Scheidemünze, finde sie nun im einen oder im andern Kanton statt, ist ein Gewinn für die ganze Schweiz; die ganze Schweiz soll also daran beitragen, aber nicht im Verhältniß der Geldskala, sondern im Verhältnis der Summen, für welche jeder Kanton Scheidemünze aus-

geprägt hat. Der ganze Betrag fämmtlicher Scheide-

münzen würde als eine Schuld betrachtet, welche die Kantone kontrahirt haben, und an deren Tilgung sie

auch bei Abschlagszahlungen, (bei theilweisem Einschmelzen)

im Verhältniß des Gesammt-Betreffnisses eines jeden Kantons beizutragen hätten. Wenn z. B. die Bundesversammlung beschließen würde, sämmtliche Schillinge sollen eingeschmolzen werden, so würde der Verlust nicht nur auf Zürich, Glarus.e. vertheilt, sondern alle Kantone müßten dazu beitragen, und zwar angenommen, daß diese

Schillinge den zwanzigsten Theil der Gefammt-Scheidemünze-Zirkulation bilden, jeder Kanton für den zwanzigsten Theil des Verlustes, der sich für^ihn auf der Einschmelzung fämmtlicher Münzen ergeben hätte. Diefe Vertheilungsart wäre in jeder Beziehung der Gerechtigkeit angemessen.

Durch vorstehende möglichst unparteiische Prüfung der Frage haben wir also gefunden: Der 24^ Guldenfuß bildet eine weitsicherereGrund^ lage für unser Münzsystem, indem die darin ausgeprägten Sorten schöner, zuverläßiger und weniger dem A^ schleisen unterworfen find, als die franzöfifchen.

Bundesblatt I. Bd. II.

24

294 Er bietet eine innere Gewähr für feine Dauer, welche dem französischen abgeht.

Die Erfahrung hat bewiefen, daß die demfelben angehörenden Staaten uns auch in den fchwierigsten Zeiten hinlänglich mit Baarschaft versehen können.

Sein Umlaufgebiet erstreckt sich gerade auf diejenigen Grenzen , wo wir am meisten Verkehr , am meisten zu zahlen und zu empfangen haben.

Er erlaubt uns, einen eigenen schweizerischen Münzfnß aufzustellen, in welchem die Münzen aller umgebenden Nachbarstaaten Platz finden, was einerseits den Verkehr mit diesen Staaten sehr erleichtert, und uns anderfeits den Vortheil verschafft, unsere Baarschaft von dorther zu beziehen, wo wir fie nach dem jeweiligen Stande der Handelsverhältnisse am billigsten erhalten.

Dadurch weichen wir der Abhängigkeit aus, in die wir bei unbedingter Annahme des einen oder des andern der fremden Münzfüße unfehlbar gegen das betreffende Land gerathen müßten.

Die Schweiz, als Ganzes betrachtet, verkehrt auf viel mehr Punkten mit den dem deutschen Fuß angehörenden Ländern, als mit denjenigen, welche dem franzöfifchen angehören.

Ihr Gesammtverkehr mit diesen Ländern ist größer, als der mit Frankreich und Piemont.

Eine größere Summe von Baarschaft wird mit ihnen gewechfelt, als mit letztern.

Die Art des Verkehrs mit ihnen bedingt die Nothwendigkeit des Baarverkehrs.

295 Der Verlust der deutfchen Schweiz in ihrem Verkehre mit Deutfchland wäre bei Annahme des franzöfischen Münzfußes größer, als derjenige der französifchen Schweiz bei Annahme des schweizerischen.

Der schweizerische, auf den 24 1/2 Fl. begründete Münzfuß , bietet uns eine weit sicherere Garantie für Ausrottung der Abufiv-Kurfe, als der franzöfische.

Seine Einführung wird sich von selbst und ohne Zwangsmaßregeln machen.

Derselbe bringt keine Störungen in die bestehenden Werthverhältnisse und in die bestehende Rechnungsweise des Volkes.

Wir vermeiden bei dessen Annahme die Einsührung werthloser oder unbequemer Kupfermünzen.

Wir ersparen eine Summe, welche von den Einen auf 2, von den Andern auf 4 bis 5 Millionen Schweizerfranken berechnet ist.

Wir ersparen die Mühe und die Kosten, welche mit der Umrechnung aller bestehenden Werthe in die neuen verbunden find.

Herr Präsident , meine Herren , die Wahl kann für uns nicht zweifelhaft fein.

Aber, meine Herren, wenn wir selbst den franzöfischen Fuß einführen wollten, wäre wirklich der gegenwärtige Zeitpunkt der geeignete , um dazu zu schreiten .?

Wir glauben es nicht. Allerdings ist es richtig, daß

gegenwärtig die Mittel zur Ausführung der vorgefchlagenen Maßregeln leichter zu finden wären, als in manchen anderen Zeiten. Der Zinsfuß auf den Börfenund Wechfelplätzen ist ungemein niedrig; die Bank von

England hat ihn kürzlich auf 2 1/0 herabgefetzt; allein

296 dieß ist nicht die einzige Seite der Frage, welche zu berückfichtigen ist. Die Eidgenossenschaft beruht finanziell auf einer fichereren Grundlage, als die meisten übrigen Staaten; fie hat nur eine kleine Staatsschuld; sie wird ,zu allen Zeiten Kapitalisten finden, die ihr zur Ausführung gemeinnütziger Unternehmungen Geld leihen. Aber der Uebergang wäre jetzt deßhalb kostfpielig, weil gerade jetzt in der Schweiz eine ungewöhnlich große Menge deutfchen Geldes sich befindet. Man hat dessen Betrag aus 70 Millionen berechnet. Ein Verlust von 1 %) auf diese Summe würde also 700,000 Franken ausmachen, die uns die Vertreibung des deutschen Geldes kosten würde.

Die Kräfte der Eidgenossenfchaft find ferner in Folge .politifcher Ereignisse, welche große Truppenaufgebote nöthig machten, diefes Iahr sehr in Anspruch genommen ; der Unterhalt der deutschen Flüchtlinge fordert auch ziemliche Summen; die Organifirung des neuen Staatshaushaltes kostet Opser; das in Berathung liegende MilitärBesetz bürdet den Kantonen und der Eidgenossenschaft bedeutende neue Lasten auf. Die Einnahmsquel.len hingegen fließen noch nicht reichlich. Die Solleinnahmen werden im ersten Iahre hinter den Erwartungen zurückbleiben, weil Iedermann vor Einführung des neuen Zolles noch bedeutende Quantitäten von denjenigen Gegenständen eingebracht hat, die höhere Zölle bezahlen.

In den meisten Kantonen, das wissen Sie, meine Herren, hat man Mühe, die Ausgaben mit den Einnahmen ins Gleichgewicht zubringen; in vermiedenen Kantonen müssen mehr als gewöhnliche Abgaben eingefordert werden. Die Kantone des ehemaligen Sonderbundes feufzen unter einer fchweren Schuldenlast, fie wissen die

Mittel zur Tilgung ihrer gegenwärtigen Schulden kaum

297 auszubringen. Ist dieses der Augenblick, wo neue Schulden im Betrage von Millionen den Kantonen aufgebür.det werden dürfen ? Von Millionen , die wir erfparen können, indem wir den Zweck, den wir mit der Ausgabe erreichen wollten, auf andere Weife viel sicherer erreichen ? Sollen wir dergestalt die Hülfsmittel der Zukunft schon im Voraus zersplittern, in einer Epoche, wie die gegenwärtige , wo rings um uns herum Alles gährt, wo Niemand weiß, an welchem Tage und zu welcher Stunde die Vulkane wieder losbrechen, wo wir berufen sein werden, unser Blut und unsere Geldkräfte dem .Vaterlande auf den Altar zu legen zur Bewahrung unserer Unabhängigkeit...'

Rein, meine Herren, es ist unsere Pflicht, die Hülfsmittel des Landes zu schonen, wir müssen immer zweimal überlegen, ob eine Ausgabe notwendig und unabweislich sei, ehe wir dieselbe dekretiren. Wir müssen nicht vergessen, daß unser Volk gerne zahlt, wenn es einen entsprechenden Gegenwerth erhält, aber daß es etwas Solides haben, und nicht für bloße Liebhabereien der Regierenden sich Abgaben auflegen lassen will. Wir müssen bedenken, daß Finanzv erleg enheiten stets die gefährlichste Klippe neuer und alter Staaten waren, daß

auch bei der helvetischen Republik dieselben hauptsächlich zu deren Sturze beitrugen; wir müssen bedenken, was in jedem Kanton die Großen Räthe und Landsgemeinden und unter diesen das gesammte Volk zu der Sache und deren Folgen und deren Kosten sagen werden, nicht einstimmig ist die neue Bundesverfassung angenommen worden, sie hat geheime .und offene feinde außen und innen ; hüten wir uns, diesen Waffen in die Hände zu geben , hüten wir uns , die eifrigsten Anhänger der

298 bestehenden Ordnung uns durch Mißgriffe in materiellen fragen zu entfremden.

Wir haben schon oben bemerkt, daß wir durch unbedingte Annahme des einen oder des andern der uns umgebenden fremden Systeme in eine Art Abhängigkeit kämen gegen den Staat, dem dasselbe angehörte; bei dem französischen wäre dieses ohne anders der Fall, indem die Bank von^^.nkreich durch ihr Monopol, und namentlich seit fie auf so vielen Punkten Sueeursalen errichtet hat, auf alle Geldverhältnisse und auch aus die .Wechselkurse des Landes einen sehr bedeutenden Einfluß übt. Bis jetzt hat fie davon keinen Mißbrauch gemacht, allein wer bürgt uns, bei den wenig gesicherten Zuständen Frankreichs, daß solche wohldenkende, einsichtige und seste Männer, wie jetzt an deren Spitze sind, stets dort sein werden ^ Dieser Geldmacht würde unsere Zirkula...ion ebensalls unterworfen, wenn wir die französischen Münzen allein als gesetzliche anerkennen würden.

Welche politische folgen materielle Vereinbarungen haben können, sehen wir übrigens am klarsten am am deutschen Zollverein. Die Freiheit, die Wohlfahrt der Schweiz beruhen auf ihrer Unabhängigkeit, und diefe müssen wir wahren gegen Freund und .^eind; wir dürfen auch den kleinsten Eingriff nicht gestatten, wir müssen uns abwenden von dem Wege, der zu deren Gefährdung führt. Keine Sympathien ziehen uns weder nach der einen, noch nach der andern Seite! Wir wollen Schweizer bleiben, ganz Schweizer und nur Schweizer.

Wir schließen mit folgenden Anträgen: 1) Der Bundesrath wird eingeladen, ein Gefetz in dem Sinne auszuarbeiten, daß der Schweizerfranken die Münzeinheit bilden und die kölnische Mark feinen Sil^ bers zu 36^. Schweizerfranken ausgeprägt werden folle.

299 2) Inzwifchen werden alle schweizerischen Geldsorten, welche unter der Benennung Franken , Batzen und Rappen gegenwärtig im Umlaufe find, bei den eidgenösfischen Kassen zu ihrem Nennwerth angenommen. Ausnahmsweife werden die Vierzigbatzenstücke 40 1/2 Batzen, und die Neuenburger Einundzwanzigbatzenstücke zu 20 Batzen gewerthet.

3) Für diejenigen fchweizerifchen Münzen, welche nicht im Frankenfuße ausgeprägt find, wird der Bundesrath den Tarif, zu welchem diefelben bei den eidgenöffischen Kassen angenommen werden sollen, in Franken, Batzen und Rappen festsetzen.

4) Für die ansländifchen vollwichtigen Geldforten gilt bei den eidgenössischen Kassen sollender Tarif: Brabanter und Kronenthaler 40 1/2 Batzen; halbe Brabanterthaler 20 Batzen; ein französischer Franken 7 Batzen;

das übrige sranzösische Silbergeld im Verhältnis ein Zwanziger 6 Balzen; das übrige im 20 Guldensnße ausgeprägte Silber-

geld im Verhältnis; der süddeutsche Gulden 15 Batzen; das übrige im 24 1/2 Guldenfuß ausgeprägte Silber-

geld im Verhältnis.

5) Auf bereits bestehende Schulden und Forderungen der Eidgenossenschast hat der gegenwärtige Tarif keine rückwirkende Kraft, sondern dieselben sollen nach Inhalt der betreffenden Verträge verzinset und abbezahlt werden.

6) Ausländische Billon- und Kupfermünzen sollen bei den eidgenössischen Kassen nicht angenommen werden.

300 7) Der Bundesrath wird bei den an die Kantone.

zu leistenden Zahlungen so viel als möglich darauf Bedacht nehmen, daß keine Kantonalkasse mit Billon anderer Kantone allzusehr belästigt werde.

Die Mitglieder der Minderheit der Kommission: J. Rüttimann.

B.

F.

Fischer.

G. S. F. Steiger.

301

Beilage Nr. 1.

Auszug aus einem Briefe von Frankfurt a. M.

vom 3. Dezember 1849.

. Die Fünffrankenthaler wurden von Anfang des Iahres

1841 bis zum Schluß des Iahres 1847 tarifgemäß zu

sl. 2. 20 notirt, und zuweilen mit einem Agio von 1

à 2 pr0 mille gehandelt. Im Jahr 1848 wurde ihr

Kurs nicht regelmäßig notirt, jedoch zeigen die Kursblätter des Monats Februar und März eine Notiz von

sl. 2. 21.

Jm ersten Semester des lausenden Jahres keine

Notiz ; im Juli und August aber fl. 2. 22, September und Oktober sl. 2. 21

und im November wieder fl.2. 22.

Beilage Nr. ^.

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Dezember.

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November.

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Oktober.

Stand des Kurses der Fünffrankenthaler in Augsburg während der legten zehn Jahre.

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20 2. 20 2.

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht der Minderheit der vom schweizerischen Ständerath niedergesetzten Kommission über den Gesetzesvorschlag für das eidgenössische Münzwesen und denjenigen für Ausführung der schweizerischen Münzreform. (Dem Ständerath erstattet den 12.

Christmon...

In

Bundesblatt

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Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1849

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

65

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

15.12.1849

Date Data Seite

245-302

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10 000 228

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