Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 8016 Widersprechende/r Deluxe Holding AG, CH-4010 Basel, CH-Marke Nr. 525 373 «POINTER» gegen Widerspruchsgegner/in RIGHT-ON CO., LTD., JP-Ibaraki-ken 305-8503, IR-Marke Nr. 854 140 «POINTER».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 5. Juli 2006 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 8016 wird gutgeheissen.

3.

Der internationalen Marke Nr. 854 140 «POINTER» wird der Schutz in der Schweiz definitiv verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inkl. Ersatz der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

5. Juli 2006

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

6312

2006-1942