Konzeption und Umsetzung von RUMBA ­ eine Zwischenbilanz Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates vom 8. November 2005 Stellungnahme des Bundesrates vom 17. Mai 2006

Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Mit Schreiben vom 8. November 2005 haben Sie dem Bundesrat Ihren Bericht «Konzeption und Umsetzung von RUMBA ­ eine Zwischenbilanz» übermittelt und ihn gebeten, dazu bis Ende Mai 2006 Stellung zu nehmen und die Kommission über die aufgrund des Berichtes getroffenen und eingeleiteten Massnahmen zu orientieren.

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Ausgangslage

Die Untersuchung der GPK-S über das vom Bundesrat am 15. März 1999 beschlossene Ressourcen- und Umweltmanagement in der Bundesverwaltung (Programm RUMBA) wurde anfangs 2004 gestartet. Da zu diesem Zeitpunkt erst zwei biennale Umweltberichte gemäss RUMBA vorlagen, die noch keine gültigen Aufschlüsse über die Zielerreichung ermöglichten, beschloss die GPK-S in ihrer Untersuchung der Frage nachzugehen, ob RUMBA konzeptionelle Mängel oder Vollzugsprobleme aufweist. Zu diesem Zweck liess die Kommission über die Parlamentarische Verwaltungskontrolle durch die beiden Firmen Interface (Luzern) und Evaluanda (Genf) eine Evaluation des Programmes durchführen. Der Evaluationsbericht vom 2. Mai 2005 diente der GPK-S als Basis für ihre Untersuchung.

Die Kommission teilt in ihrem Bericht die zentrale Schlussfolgerung der Evaluation, wonach RUMBA zweckmässig und zielführend konzipiert ist und auch die Umsetzung in weiten Teilen gut gelingt. Sie stellt mit Zufriedenheit fest, dass sowohl die Konzeption wie auch die Umsetzung von RUMBA grundsätzlich positiv zu bewerten sind und die Umweltbelastung durch die RUMBA-Einheiten verringert werden konnte. Da am 1. Januar 2005 ein wesentlicher Teil der Dienststellen erst in der Einführungsphase stand, ist aus Sicht der GPK-S der konsequenten Umsetzung von RUMBA weiterhin grosse Bedeutung beizumessen, damit das Ziel des Bundesrates, bis Ende 2005 RUMBA bei der zentralen Bundesverwaltung eingeführt zu haben, auch tatsächlich erreicht werden kann. Erst dann kann das Programm seine volle Wirkung erzielen, was wiederum den Aufsichtsinstanzen erlaubt, die Zielerreichung umfassend zu überprüfen und zu beurteilen.

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In diesem Sinne stellen nach Einschätzung der GPK-S die Evaluation und die Bewertung durch die Kommission nur eine Zwischenbilanz dar. Die Anstrengungen der Verwaltungseinheiten zugunsten eines sparsamen Umgangs mit Ressourcen müssen weitergeführt werden. Die GPK-S legt dazu verschiedene Optimierungsspielräume dar. Die Kommission erhofft sich vom neuen Rechnungsmodell (NRM) eine weitere Dynamisierung der Umsetzung von RUMBA. Sie mahnt jedoch, nicht zu vergessen, dass Kosteneinsparungen nicht das Hauptziel von RUMBA sind und in gewissen Bereichen wie z.B. Gebäudesanierungen RUMBA tendenziell eher zu Mehrkosten führt, die allenfalls langfristig wieder durch Einsparungen aus einem geringeren Ressourcenverbrauch wettgemacht werden können. Die GPK-S empfiehlt dementsprechend dem Bundesrat, RUMBA weiterzuführen und die Nachhaltigkeit des Programmes zu gewährleisten.

Diese grundsätzlich positive Einschätzung des Programmes RUMBA durch die GPK-S wertet der Bundesrat als Bestätigung dafür, dass der eingeschlagene Kurs richtig war. Es ist ihm ein Anliegen, RUMBA auf Kurs zu halten und dessen Nachhaltigkeit zu sichern.

Im Folgenden nimmt der Bundesrat zu den einzelnen Empfehlungen der GPK-S Stellung.

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Problemanalyse und Empfehlungen der GPK-S

2.1

Fehlende quantitative Vorgaben

Empfehlung 1 Die GPK-S fordert den Bundesrat auf, auf der Stufe des Gesamtprogramms von RUMBA wie auch auf der Stufe der Departemente nebst den wichtigen qualitativen Zielen vermehrt quantitative Ziele vorzugeben.

Stellungnahme des Bundesrates: Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass eine Quantifizierung der Zielerreichung für die Wirkung und den gesicherten Erfolg des Programmes RUMBA unabdingbar ist.

Bei dessen Start im Jahre 1999 wurde auf die Festlegung langfristiger quantitativer Ziele verzichtet. Solche wären zu diesem Zeitpunkt praktisch rein spekulativ geblieben, da brauchbare Erfahrungswerte weitgehend fehlten. Aus diesem Grund wurden in den ersten beiden Berichtsperioden die Anstrengungen auf den Aufbau der nötigen Instrumente konzentriert. Im dritten Umweltbericht aus dem Jahr 2005 finden sich bereits sechs quantitative Ziele, die bis Ende 2006 gelten. Ab 2007 sollen die bisherigen quantitativen Ziele von RUMBA durch präzisierte Zielsetzungen für eine Vierjahresperiode verstärkt werden. Im weiterhin zweijährlich erscheinenden Umweltbericht kann dann abwechselnd eine Zwischen- bzw. eine Schlussberichterstattung zur Zielerreichung erfolgen. Die notwendige Flexibilität der einzelnen Departemente für spezifische Priorisierungen (z.B. im VBS) soll damit jedoch nicht in Frage gestellt werden.

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2.2

Einbezug der Geschäftsleitungen der Dienststellen

Empfehlung 2 Die GPK-S fordert den Bundesrat auf, die Vertretung der Geschäftsleitungen in den RUMBA-Teams der Dienststellen zu überprüfen und Massnahmen zu treffen, damit die Geschäftsleitungen überall in diesen Teams vertreten sind.

Stellungnahme des Bundesrates Die Umsetzung des Programmes RUMBA ist eine Führungsaufgabe in der Verantwortung der einzelnen Verwaltungseinheiten. Die Einsitznahme eines Mitgliedes der Geschäftsleitung im Umweltteam ist eine von mehreren Möglichkeiten zur Wahrnehmung der Führungsverantwortung. Mit der in absehbarer Zeit abgeschlossenen Einführung des Programmes und den verstärkten quantitativen Zielvorgaben werden inskünftig wirksame Controllinginstrumente vorliegen, mit denen der Wille zur Umsetzung messbar wird. Erst wenn sich zeigen sollte, dass gewisse Dienststellen die quantitativen Zielvorgaben nicht erreichen, wären Massnahmen im Sinne der Empfehlung 2 zu prüfen.

2.3

Keine spezifischen Mittel für infrastrukturelle Massnahmen

Empfehlung 3 Die GPK-S fordert den Bundesrat auf, zu gewährleisten, dass bei Entscheiden im Bereich von Gebäuden der Bundesverwaltung eine langfristige Betrachtungsweise angenommen wird, welche die Investitionskosten und allfällig resultierende Einsparungen bei den Betriebskosten durch ökologische Massnahmen berücksichtigt. RUMBA sollte bei Entscheiden im infrastrukturellen Bereich eine zentrale Bedeutung beigemessen werden.

Stellungnahme des Bundesrates: Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von Umweltmassnahmen wird von den Gesamtkosten über die Lebensdauer eines Gebäudes (inkl. externe Kosten) ausgegangen. Diese langfristigen Beurteilungsgrundsätze sind bereits heute gängige Praxis im Baubereich von BBL, VBS und ETH und sollen im Sinne der Nachhaltigkeit auch beibehalten werden. Dem Programm RUMBA wird also durchaus im Sinne der Empfehlung der GPK-S Rechnung getragen. Eine Einschränkung bildet allerdings, wie auch die GPK-S in ihrem Bericht feststellt, die aufgrund der Finanzlage des Bundes bestehende Knappheit der finanziellen Mittel. So wird bei grösseren Projekten der Minergie-Standard zwar regelmässig in Betracht gezogen, jedoch zum Teil aus Kostengründen nicht realisiert.

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2.4

Steuerung von RUMBA

Empfehlung 4 Die GPK-S fordert den Bundesrat auf, seine überdepartementale Steuerung von RUMBA zu verstärken. Insbesondere sind Massnahmen zu treffen, damit die Departementsleitungen und die interdepartementalen Steuerungsorgane von RUMBA die Umsetzung des Programms aktiv und systematisch in ihre Entscheidungen miteinbeziehen und dadurch eine konsequente Umsetzung gewährleisten.

Stellungnahme des Bundesrates: Die Situation hat sich seit dem Erhebungszeitpunkt des Evaluationsberichtes insofern verändert, als seit Ende 2005 die Einführung des Programmes RUMBA in praktisch allen vorgesehenen Dienststellen bis auf wenige Ausnahmen abgeschlossen werden konnte. Für die Zukunft ist eine breitere Wirkung der Instrumente des Programmes zu erwarten und die interdepartementalen Koordinations- und Steuerungsorgane werden ihre Aufgaben wirksamer wahrnehmen können. Wichtig ist dabei insbesondere der kontinuierliche Informationsfluss von den einzelnen Verwaltungseinheiten zur Vertretung ihres Departementes in der Koordinationsgruppe und von dort in die Generalsekretärenkonferenz. Die verbesserte quantitative Zielsetzung des Programmes mit der entsprechenden Reportingpflicht wird der allgemeinen Bewusstseinsbildung und der Zusammenarbeit förderlich sein. Deshalb erachtet der Bundesrat im jetzigen Zeitpunkt weitere Massnahmen zur Verbesserung der Wirksamkeit als verfrüht. Zudem erschwert die Verknappung der personellen Ressourcen eine Intensivierung der Steuerungsaufgaben.

2.5

Begründungspflicht

Empfehlung 5 Die GPK-S fordert den Bundesrat auf, Massnahmen zu prüfen, welche gewährleisten, dass die Entscheidträger der Bundesverwaltung bei Entscheiden, die den RUMBA-Zielen widersprechen bzw. ihnen nicht förderlich sind, ihren Entscheid transparent begründen.

Stellungnahme des Bundesrates: Die für die Zukunft zu erwartende verstärkte Wirkung des Programmes aufgrund seiner durchgehenden Einführung und der Formulierung quantitativer Ziele wird zu einer erhöhten Sensibilisierung der Entscheidträger führen. Sollten Dienststellen die quantitativen Ziele nicht erreichen, so werden die Gründe dafür in Zukunft in den Umweltberichten auszuweisen sein. In diesem Sinne kann die Umsetzung dieser Empfehlung gewährleistet werden.

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Wirkung von RUMBA

3.1

Entwicklung der Betriebskosten

Empfehlung 6 Die GPK-S fordert den Bundesrat auf, bei der Umsetzung des Neuen Rechnungsmodells des Bundes dafür zu sorgen, dass der jeweilige Ressourcenverbrauch der Dienststellen einzeln ausgewiesen und den Dienststellen auch verrechnet wird. Möglichst schnell sind so finanzielle Anreize zur Einsparung von Ressourcen zu schaffen.

Stellungnahme des Bundesrates: Ab Januar 2007 werden mit dem neuen Rechnungsmodell des Bundes (NRM) die betrieblichen Ressourcenkosten (für Energie, Wasser, Entsorgung) über sechs Raumkategorien pauschal je m2 Nutzfläche kreditwirksam verrechnet. Damit wird auch die Kostentransparenz verbessert, und die erzielten Einsparungen können besser berechnet und dargestellt werden. Dies wiederum dürfte den empfohlenen Anreiz zum sparsamen Umgang mit Ressourcen schaffen.

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Schlussbetrachtungen des Bundesrates

Der Bundesrat dankt der GPK-S für diese sehr gründliche und umfassende Analyse in einem für eine moderne und verantwortungsvolle Verwaltungsführung zunehmend wichtigeren Bereich. Er bekräftigt seinen Willen, das Programm RUMBA fortzuführen und dessen Wirksamkeit aufmerksam zu verfolgen.

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

17. Mai 2006

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Moritz Leuenberger Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

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