Richtplan des Kantons Thurgau Änderungen 2004 / Verkehr Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat am 23. März 2006 folgenden Beschluss gefasst: Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung vom 15. März 2006 werden die beantragten Änderungen 2004 / Verkehr des Richtplans des Kantons Thurgau gemäss Artikel 11 Absatz 2 RPV genehmigt.

Der Kanton wird eingeladen, im Rahmen der nächsten Anpassung des Richtplans folgende Punkte zu behandeln und Festlegungen zu treffen: a.

Überprüfung des Kapitels Motorfahrzeugverkehr und der von der Genehmigung ausgeklammerten Strassenabschnitte, insbesondere ­ Südumfahrung Kreuzlingen­Bottighofen­Münsterlingen (Nr. 3.205) ­ neue «Thurtalstrasse» von Bonau bis Arbon (Nr. 3.206,) ­ Spange Romanshorn bis zur neuen «Thurtalstrasse» (Nr. 3.207) ­ Die Umfahrung Herrenhof/Langrickenbach (Nr. 3.211)

b.

Verankerung der zur Zeit in Erarbeitung stehenden Agglomerationsprogramme im Richtplan inklusive Überprüfung verschiedener Vorhaben, insbesondere: ­ A1-Anschluss Wil West (Nr. 3.208) ­ Halbanschluss Pfyn (Nr. 3.209) ­ Verbesserung der Verbindung der A1 und A7 im Raum Frauenfeld

c.

Die Kapitel zum Langsamverkehr (Radwege, Fuss- und Wanderwege) sind im Sinne der verkehrlichen Wirkung und im Zusammenspiel mit dem öV zu überprüfen und anzupassen ­ dies in Koordination mit den Agglomerationsprogrammen.

d.

Der Kanton wird eingeladen, im Rahmen der nächsten Richtplananpassung das Thema Störfallvorsorge zu behandeln und Festlegungen zu treffen, gemäss den Ausführungen in Ziffer 3.36 des Prüfungsberichts.

11. April 2006

2006-0922

Bundesamt für Raumentwicklung

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