Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 7588 Widersprechende SSAB Oxelösund AB, SE-613 80 Oxelösund (Suède), internationale Registrierung Nr. 814 525 «TOOLOX» gegen Widerspruchsgegnerin PIKSAN CNC METAL ISLEME SANAYI VE TICARET LIMITED SIRKETI, Imes Sanayi Sitesi E Block 501, Sok. No. 4 Yukaridudullu, Ümraniye, Istanbul (Turquie), internationale Registrierung Nr. 839 718 «TOOLEX» (fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 29. Dezember 2005 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 7588 wird teilweise gutgeheissen, nämlich für sämtliche Waren der Klasse 6 und «perceuses, fraiseuses» der Klasse 7. Der internationalen Registrierung Nr. 839 718 «TOOLEX» (fig.) wird der Schutz in der Schweiz insoweit definitiv verweigert.

3.

Der Widerspruch Nr. 7588 wird für alle anderen Waren der Klasse 7 abgewiesen. Der internationalen Registrierung Nr. 839 718 «TOOLEX» (fig.)

wird der Schutz in der Schweiz insoweit definitiv gewährt.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden die hälftige Widerspruchsgebühr (400 Fr.) zu ersetzen.

6.

Die Parteikosten werden wettgeschlagen.

7.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie der vorliegenden Verfügung einzureichen.

29. Dezember 2005

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2006-0001

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