Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Agogis ­ Berufliche Bildung im Sozialbereich, Berufsverband Fachperson Betreuung Schweiz, CURAVIVA Verband Heime und Institutionen Schweiz, INSOS Soziale Institutionen für Menschen mit Behinderung Schweiz, Verband Berner Pflege- und Betreuungszentren vbb ¦ abems und Vivica Schweizerischer Berufsverband der HauspflegerInnen und HaushelferInnen haben, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf zu einer Prüfungsordnung über die Berufsprüfung Teamleiter in ambulanten und stationären Institutionen/Teamleiterin in ambulanten und stationären Institutionen eingereicht Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Elffingerstrasse 27, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

2. August 2006

2006-2064

Bundesamt für Berufsbildung und Technologie

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