Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 8014 Widersprechende Verband Schweizerischer Kantonalbanken, Wallstrasse 8, Postfach, 4002 Basel, CH-Marke Nr. P-415 195 «(fig.)» gegen Widerspruchsgegnerin Maskan Bank, No. 247, 2nd Floor, Ferdowsi Ave., Cross Sakhaie St., P.O. Box: 11365-5699, IR-Teheran, internationale Registrierung Nr. 853 640 «(fig.)».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 28. Juni 2006 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 8014 wird gutgeheissen.

3.

Der internationalen Registrierung Nr. 853 640 «(fig.)» wird nach Rechtskraft dieser Verfügung der Schutz in der Schweiz definitiv verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inkl. Ersatz der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

28. Juni 2006

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2006-1918

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