Fernmeldegesetz

Eröffnung der öffentlichen Ausschreibung zur Vergabe von zwei Funkkonzessionen für die Erbringung von Fernmeldediensten über den drahtlosen Breitbandanschluss (Broadband Wireless Access, BWA) in der Schweiz mittels Auktion Die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom), gestützt auf Artikel 5, 6, 23 und 24 des Fernmeldegesetzes vom 30. April 1997, sowie nach Artikel 10 bis 12a der Verordnung über Fernmeldedienste vom 31. Oktober 2001, teilt mit: 1. Eröffnung des Verfahrens, Fristen Die öffentliche Ausschreibung zur Vergabe von zwei Funkkonzessionen für die Erbringung von Fernmeldediensten über den drahtlosen Breitbandanschluss (Broadband Wireless Access, BWA) in der Schweiz mittels Auktion wird am 5. Dezember 2006 eröffnet.

Als Eingabetermin für die Bewerbungsunterlagen gilt der 9. Februar 2007, 17 Uhr.

Die Eingaben sind persönlich oder unter Einbezug eines Kuriers beim BAKOM auf Voranmeldung hin abzugeben. Eine Fristverlängerung wird nicht gewährt.

2. Gegenstand der Konzession Gegenstand der Konzession ist die Nutzung des Frequenzspektrums für die Erbringung von Fernmeldediensten über den drahtlosen Breitbandanschluss in der Schweiz.

3. Zulassung zum Verfahren Für die ausgeschriebenen Konzessionen kann sich jedes Unternehmen alleine oder im Rahmen eines Konsortiums bewerben.

Um die wettbewerbsspezifischen Vorgaben wahren zu können, werden Unternehmen oder Unternehmensgruppen, welche bereits im Besitze einer Konzession im Frequenzband 3.41­3.6 GHz sind, von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Vorbehalten bleiben die Einschränkungen in Bezug auf die Wettbewerbsauswirkungen gemäss Ausschreibungsunterlagen.

4. Weitere Informationen ­ Ausschreibungsunterlagen Die Eingaben der Bewerberinnen im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung müssen den Vorgaben in den Ausschreibungsunterlagen entsprechen.

Die Ausschreibungsunterlagen enthalten insbesondere Informationen über die ausgeschriebenen Konzessionen sowie über den Aufbau, den Inhalt und die Sprache der Eingaben. Daneben werden die Konzessionsvoraussetzungen, welche die Bewerberinnen im Hinblick auf eine Teilnahme am Verfahren erfüllen müssen, sowie die Höhe der zu entrichtenden Verwaltungsgebühren aufgeführt.

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Die Ausschreibungsunterlagen können schriftlich (Brief oder Fax) bei folgender Adresse angefordert werden: Bundesamt für Kommunikation Abteilung Telecomdienste Ausschreibung BWA Zukunftstrasse 44 Postfach CH-2501 Biel Fax: 032 327 55 28

5. Dezember 2006

Die Eidgenössische Kommunikationskommission Der Präsident: Marc Furrer

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