Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Finanzdepartement Änderung des Bundesgesetzes über die Tabakbesteuerung Die Steuerstruktur aller anderen Tabakfabrikate als Zigaretten (Zigarren, Zigarillos, Schnitttabak) wird EG-kompatibel ausgestaltet und ihre Steuerbelastung leicht erhöht. Die Steuerbelastung von Feinschnitttabak wird markant heraufgesetzt und dafür auf die Besteuerung von Zigarettenpapier verzichtet. Ausserdem werden die Einführung von zugelassenen Steuerlagern beantragt, die Voraussetzungen zur Rückerstattung der Tabaksteuer für im Inland hergestellte und eingeführte Tabakfabrikate vereinheitlicht, die Möglichkeit des Erlasses der Tabaksteuer geschaffen und die Festlegung von Mindestverkaufspreisen für Zigaretten zur Diskussion gestellt.

Vernehmlassungsfrist: 6. Dezember 2006 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Oberzolldirektion, Sektion Tabak- und Bierbesteuerung, 3003 Bern Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

19. September 2006

2006-2361

Bundeskanzlei

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