Bundesbeschluss II über die Rechnung des Fonds für die Eisenbahngrossprojekte für das Jahr 2005 vom 12. Juni 2006
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 8 Absatz 1 des Reglements des Fonds für die Eisenbahngrossprojekte vom 9. Oktober 19981, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 29. März 20062, beschliesst: Art. 1 Die Rechnung des Fonds für die Eisenbahngrossprojekte wird für das Jahr 2005 wie folgt genehmigt: a.
Nach Belastung der Bevorschussungszinsen schliesst der Fonds 2005 mit einer Unterdeckung von 923 Millionen ab.
b.
Zusammen mit der einmaligen Wertberichtigung der voll verzinslichen Darlehen beträgt die Unterdeckung im Berichtsjahr 3 387 391 668 Franken.
c.
Die Bilanz verzeichnet kumulierte Vorschüsse in der Höhe von 6 302 972 365 Franken.
Art. 2 Dieser Bundesbeschluss untersteht nicht dem Referendum.
Nationalrat, 8. Juni 2006
Ständerat, 12. Juni 2006
Der Präsident: Claude Janiak Der Protokollführer: Ueli Anliker
Der Präsident: Rolf Büttiker Der Sekretär: Christoph Lanz
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SR 742.140 Im BBl nicht veröffentlicht
2006-1890
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Rechnung des Fonds für die Eisenbahngrossprojekte für das Jahr 2005. BB II
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