Zusicherung von Bundesbeiträgen an forstliche Projekte Verfügung der Abteilung Wald
Gemeinde Soglio GR, Schutzbauten und -anlagen, Instandstellung Rutschung Tens Projekt-Nr. 431.1-GR-0000/0010
Gemeinden Därligen, Matten bei Interlaken, Gündlischwand, Lauterbrunnen BE, Waldbau bei besonderer Schutzfunktion, Waldbau C Bärloui Rugen und Zweilütschinen Projekt-Nr. 411.3-BE-0007/0001
Gemeinde Gampel VS, Befristete minimale Pflege, Waldbau B Vorderes Lötschental/Phase 3 Projekt-Nr. 411.2-VS-5001/0003
Gemeinden Derendingen, Luterbach, Gempen SO, Erschliessungsanlagen, Waldwegsanierung Unwetter 2005 Projekt-Nr. 421.1-SO-0000/0021
Gemeinde Diverse SO, Erschliessungsanlagen, 20062010 Projekt-Nr. 421.1-SO-0000/0020
Waldwegsanierungen
Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt bei der Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt (REKO/INUM), Schwarztorstrasse 53, Postfach 336, 3000 Bern 14, Beschwerde erhoben werden (Art. 46 Abs. 1 und 3 WaG; Art. 14 FWG). Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.
Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist bei der Forstdirektion, Papiermühlestrasse 172, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 031 324 78 53/324 77 78) Einsicht in die Verfügung und die Projektunterlagen nehmen.
9. Mai 2006
2006-1203
Bundesamt für Umwelt
4097