Zusicherung von Bundesbeiträgen an forstliche Projekte Verfügung der Abteilung Wald ­

Gemeinde Soglio GR, Schutzbauten und -anlagen, Instandstellung Rutschung Tens Projekt-Nr. 431.1-GR-0000/0010

­

Gemeinden Därligen, Matten bei Interlaken, Gündlischwand, Lauterbrunnen BE, Waldbau bei besonderer Schutzfunktion, Waldbau C Bärloui ­ Rugen und Zweilütschinen Projekt-Nr. 411.3-BE-0007/0001

­

Gemeinde Gampel VS, Befristete minimale Pflege, Waldbau B Vorderes Lötschental/Phase 3 Projekt-Nr. 411.2-VS-5001/0003

­

Gemeinden Derendingen, Luterbach, Gempen SO, Erschliessungsanlagen, Waldwegsanierung Unwetter 2005 Projekt-Nr. 421.1-SO-0000/0021

­

Gemeinde Diverse SO, Erschliessungsanlagen, 2006­2010 Projekt-Nr. 421.1-SO-0000/0020

Waldwegsanierungen

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt bei der Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt (REKO/INUM), Schwarztorstrasse 53, Postfach 336, 3000 Bern 14, Beschwerde erhoben werden (Art. 46 Abs. 1 und 3 WaG; Art. 14 FWG). Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.

Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist bei der Forstdirektion, Papiermühlestrasse 172, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 031 324 78 53/324 77 78) Einsicht in die Verfügung und die Projektunterlagen nehmen.

9. Mai 2006

2006-1203

Bundesamt für Umwelt

4097