387 Schließlich erneuern wir die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Berit, den 6. August 1849.

(Folgen die Unterschriften.)

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Beschluß

des schweizerischen Nationalrathes vom 7. August 1849, betreffend Unterstützung und Vertheilung der neulich in die Schweiz übergetretenen deutschen Flüchtlinge.

Die schweizerische Bundesversammlung, nach Einsicht des Berichtes des Bundesrathes vom

4. August 1849, beschließt: Art. 1. Es wird einstweilen für Verpflegung, d. h.

für Verköstigung, Beherbergung, allfällig nöthig werdende

Bekleidung und ärztliche Behandlung u. f. w. derjenigen Flüchtlinge, welche in Folge der neuesten Ereignisse in Deutschland aus Baden in die Schweiz übergetreten sind, so lange sich dieselben auf den öffentlichen Unterstützungskontrollen der Kantone befinden, der Betrag von 35 Rappen für jeden Flüchtling und jeden Tag an die Kantone verabreicht.

Es geschieht dieß von dem Tage an, mit welchem die Flüchtlinge in den betreffenden Kantonen aufgenommen und verpflegt worden sind.

Art. 2. Diefe Unterstützung wird nur für diejenigen Flüchtlinge verabreicht, welche die Behörden der Kantone, in denen sie sich befinden, nicht zu öffentlichen Arbeiten oder zu Arbeiten bei Privaten anzuhalten im Falle sind..

388 Art. 3. Der Bundesrath wird periodifch, auf Grundlage des jeweiligen Bestandes der Unterstützungskontrollen der einzelnen Kantone, eine möglichst gleichmäßige Ver-

theilung der Flüchtlinge vornehmen.

Den Befchlüssen allen des Nationalrathes hat der Ständerath (unterem 8. August) feine Zustimmung ertheilt.

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Rede des

Herrn Amtsbürgermeisters Dr. Escher, Präsidenten des Nationalrathes, bei der Vertagung der

außerordentlichen Sitzung am 8. August 1849.

Tit.!

Die dießmalige Versammlung des Nationalrathes war von kurzer Dauer; die Beschlüsse, die während derselben gefaßt worden, sind nicht zahlreich; die Verhandlungen, die diefen Beschlüssen vorangingen, waren wenig ansgedehnt. Dessenungeachtet scheint mir die Versammlung, die wir zu schließen im Begriffe sind, als eine b e d e u -

tungsvolle.

Als ich Sie bei unserm Wiederzusammentritte willkommen hieß, rief ich Jhnen zu: ,,Lassen wir nicht aus ,,dem Auge, daß es Augenblicke geben kann, wo vordem ,,höhern Jnteresse der Kräftigung des Vaterlandes durch ,,Einigung Verfchiedenheiten der Ansichten, die an und für ,,sich wichtig, aber, mit jenem Interesse verglichen, von

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Beschluss des schweizerischen Nationalrathes vom 7. August 1849, betreffend Unterstützung und Vertheilung der neulich in die Schweiz übergetretenen deutschen Flüchtlinge.

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Jahr

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11.08.1849

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387-388

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