Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 7984 Widersprechende Red Bull GmbH, Am Brunnen 1, AT-5330 Fuschl am See, CH-Marke Nr. 413 261 «RED BULL» gegen Widerspruchsgegner Hans Peter Trenke, Niederland 107, AT-5091 Unken, internationale Registrierung Nr. 856 463 «Pitbull get the Power» (fig.).

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 2. November 2006 Folgendes verfügt: 1.

Der Widerspruchsgegner wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 7984 wird gutgeheissen.

3.

Der internationalen Registrierung Nr. 856 463 «Pitbull get the Power» (fig.)

wird der Schutz in der Schweiz definitiv verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Der Widerspruchsgegner hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inkl. Ersatz der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, dem Widerspruchsgegner durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

2. November 2006

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2006-2834

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