Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 22. November 2006
Das Bundesamt für Landwirtschaft, gestützt auf Artikel 32 der Verordnung vom 18. Mai 20051 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):
Aclonifen 600 g/l
Formulierungstyp:
SC
2. Handelsprodukte Aclonarc V600
Schweizerische Zulassungsnummer: F-3867 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 2000159 Vertreiber: Traitaphyt, 61, Avenue du Général Patton, 54330 Malesherbes
Ash
Schweizerische Zulassungsnummer: F-3868 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 2010356 Vertreiber: Phytheron 2000, 14, rue Durfort de Duras, BP 38, 41600 La Motte Beuvron
Bandur
Schweizerische Zulassungsnummer: F-3869 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 2030103 Vertreiber: Eurofyto, Industrielaan 6 B, B-8100 Ieper
Bandur
Schweizerische Zulassungsnummer: A-3106 Herkunftsland: Oesterreich Ausländische Zulassungsnummer: 2579/0 Vertreiber: Bayer Austria GmbH Geschäftsbereich für Pflanzenschutz, Lerchenfelder Gürtel 911, 1164 Wien
1
SR 916.161
9606
2006-3205
Chalban
Schweizerische Zulassungsnummer: F-3870 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 2000157 Vertreiber: Top SA, Place du 14 juillet, 80800 VILLERS-BRETONNEUX
Challenge 600
Schweizerische Zulassungsnummer: F-3871 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 8600243 Vertreiber: Bayer Crop Science France, 16, rue Jean-Marie Leclair, CP 310, 69337 LYON Cédex 09
Challenge 600
Schweizerische Zulassungsnummer: I-3232 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 8184 Vertreiber: Bayer Cropscience S.R.L., Viale Certosa 130, 20156 Milano
Karmin
Schweizerische Zulassungsnummer: F-3872 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 9500585 Vertreiber: Bayer Crop Science France, 16, rue Jean-Marie Leclair, CP 310, 69337 LYON Cédex 09
Match+
Schweizerische Zulassungsnummer: F-3873 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 2010105 Vertreiber: Phyto Service, 15, rue du Pont, Pontijou RD 924, 41500 Maves
Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet
Schaderreger/Wirkung
Gemüsebau Knoblauch, Einjährige Dicotyledonen Schalotten (Unkräuter), Zwiebel gesteckt Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Feldbau Ackerbohne
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Eiweisserbsen, Kartoffeln, Konservenerbsen Sonnenblume Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Anwendung
(*)
Aufwandmenge: 35 l/ha Anwendung: Vorauflauf, nicht in Sandböden.
Aufwandmenge: 45 l/ha Anwendung: Vorauflauf.
Aufwandmenge: 45 l/ha Anwendung: Unmittelbar nach der Saat.
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Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.
Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.
Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Chemikalien- und Umweltschutzgesetzgebung.
Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung Beschwerde erhoben werden. Bis am 31. Dezember 2006 ist sie an die Eidgenössische Rekurskommission für Chemikalien, Effingerstrasse 39, 3003 Bern, zu richten. Ab dem 1. Januar 2007 ist sie direkt beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14, einzureichen.
Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der beschwerdeführenden Partei oder die ihres Vertreters zu enthalten; sie ist im Doppel und unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen, und es sind ihr die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen.
Hinweis: Die Beschwerdefrist steht still vom 18. Dezember bis und mit dem 1. Januar (Art. 22a VwVG)
22. November 2006
Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Manfred Bötsch
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