Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 7869 Widersprechende Karstadt Quelle Aktiengesellschaft, Theodor-Althoff-Strasse 2, D-45133 Essen, internationale Registrierung Nr. 524 076 «ALEX athletics» (fig.)

gegen Widerspruchsgegnerin Hofer GmbH, Zum Hohen Kreuz 2/B, I-39030 PERCA (BZ), internationale Registrierung Nr. 851 269 «ALEX».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 29. Juni 2006 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 7869 wird teilweise, für die nachgenannten Waren, gutgeheissen: Klasse 18: Produits en cuir et imitations du cuir non compris dans d'autres classes; malles et valises; parapluies.

Klasse 25: Vêtements, chaussures, chapellerie.

3.

Der internationalen Registrierung Nr. 851 269 «ALEX» wird der Schutz in der Schweiz im obgenannten Umfang verwehrt.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Parteikosten werden wettgeschlagen und die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden die Hälfte der Widerspruchsgebühr, d.h. 400 Franken, zu bezahlen.

6.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt, eröffnet.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

29. Juni 2006

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

6164

2006-1914