Vernehmlassungsverfahren Bundeskanzlei Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (Neuordnung der ausser-parlamentarischen Kommissionen) Die heutige gesetzliche Regelung in Artikel 57 Absatz 2 RVOG genügt den Anforderungen an ein schlankes und effizientes Kommissionenwesen nicht mehr. Die neu vorgesehene, schlanke gesetzliche Regelung sieht Bestimmungen über den Zweck, die Voraussetzung zur Bildung oder die Einsetzung ausserparlamentarischer Kommissionen vor. Verankert werden eine Pflicht zur periodischen Überprüfung der Kommissionen auf ihre Notwendigkeit, Aufgaben und Zusammensetzung sowie eine Offenlegung der Interessenbindungen und der Entschädigungen. Die vorgesehenen gesetzlichen Bestimmungen sollen dadurch zu einer dauernden Straffung des Kommissionenwesens und zu vermehrter Transparenz führen.

Vernehmlassungsfrist: 15. März 2007 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Schweizerische Bundeskanzlei, Sektion Recht, Sekretariat, Gurtengasse 5, 3003 Bern, Telefon 031 322 37 41, Fax 031 322 88 95, www.bk.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

12. Dezember 2006

2006-3216

Bundeskanzlei

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