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Schweizerisches

Nro.

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Samstag, den 24. Februar 1849.

Man abonnirt ausschließlich beim nächstgelegenen Postamt. Preis für bas Jahr 1849 im ganzen Umfange der Schweiz p o r t o f r e i Frkn. 3.

Jnferate sind f r a n k i r t an die Expedition einzusenben. Gebühr 1 Batzen per Zeile ober beten Raum.

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Ankündigung.

Schweizerisches Bundesblatt.

Jn Folge der vom schweizerischen Bundesrathe getrosfenen Anordnungen wird Samstag den 24. Februar nächsthin die erste Nummer des " Schweizerischen Bundesblattes" erscheinen. Dasselbe zerfällt in zwei Abtheilungen. Die erste enthält die Gesetze nnd Beschlüsse der Bundesversammlung, die Verhandlungen und Beschlüsse des.Bundesrathes, die Entwürfe von Bundesgesetzen und Bundesbeschlüssen, offizielle Mittheilungen der Bundes-

behörden, die sich zur Veröffentlichung eignen, Wahlanzeigen n. s. f. Jn die zweite Abtheilnng fallen die sogenannten Jnferate oder vereinzelte Bekanntmachungen der Bundeskanzlei, der Staatskanzleien oder einzelner Verwaltnngs- oder Gerichtsbehörden der Kantone (z. B.

Ausschreibungen, Ediktalladungen u. f. f.); ferner etwaige Einrückungen von Gemeindebehörden nnd endlich die Jnserate von Privatpersonen.

Das Bundesblatt erscheintwöchentlich wenigstens ein Mal, und zwar in der Regel am Samstage, in einem oder mehrern Bogen 8vo, je nach dem vorhandenen Stoffe, Bunbesblatt I.

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und es werden vorerst die bisherigen Verhandlungen der Bundesbehörden nachgeliefert werden.

Der Preis des Abonnements beträgt für das laufende Jahr 1849 drei Schweizerfranken, wogegen das Blatt im Umfange der ganzen Eidgenossenschaft portofrei geliefert wird. Man a b o n n i r t unter Voransbezahlung auf ein Jahr, und ausschließlich bei dem nächstgelegenen Postbureau. Hingegen sind alle J n fer a te von Kantons- und Gemeindsbehörden und von Privatpersonen an die unterzeichnete Expedition und zwar, so wie alle an sie gerichteten Briefe, f r a n k o einzusenden. Die Insertionsgebühr (1 BB. per Zeile oder deren Raum) wird durch Postnachnahme bezogen.

Wie das Bundesblatt bei seinem umfassenden Jnhalte für Beamte und Geschäftsleute, fo wie für das ganze gewerbtreibende Publikum beinahe unentbehrlich ist, so kann es hinwieder niemanden entgehen, daß es bei der unzweifelhaften Verbreitung des Blattes in der ganzen Schweiz sich zur Aufnahme von Jnferaten, welche die Behörden und Privatpersonen zur Kenntniß eines möglichst großen Publikums zu bringen wünschen, sich ganz vorzüglich eignet. Es ist daher kaum zu bezweifeln, daß sich das Bundesblatt sogleich bei seinem ersten Erscheinen allgemeiner Theilnahme wird zu ersreuen haben.

Bern, im Februar 1849.

Die Expedition des schweizerischen Bundesblattes.

(Stämpflifche Buchdruckerei, Postgaffe Nr. 44.)

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Ankündigung.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1849

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

01

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

24.02.1849

Date Data Seite

1-2

Page Pagina Ref. No

10 000 002

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